Drucksache - DS/0174/VI  

 
 
Betreff: Berufung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR FamJugGesBzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.02.2007 
5. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Folgende Bürger/innen werden als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG berufen:

 

Nr. 3:   Eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

     

Frau Eva Gottwallis                       Erzbistum Berlin

 

Nr. 4:   Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

                 

Herr Helmut Siebert                      RBO

 

Nr. 5:   Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

                 

Herr Thorsten Sett-Weigel            Bezirkselternausschuss Kita

 

Nr. 6:   Je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände

 

1. Herrn Stephan Neuß                 Evangelischer Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

 

2. Frau Regina Lux-Hahn              Erzbistum Berlin

 

3. Herrn Hendrik Kosche              Jüdische Gemeinde von Berlin

 

4. Frau Silke Böhm                       Humanistischer Verband Deutschlands

 

Nr. 7:   Eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirates

                 

Die Benennung der Person durch den Bezirksschulbeirat ist noch nicht erfolgt und wird nachgereicht.

 

Nr. 8:   Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

 

Die Benennung der bis zu drei weiteren Personen durch den Jugendhilfeausschuss ist noch nicht erfolgt und wird nachgereicht.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Für die VI. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 9. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23.06.2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitgliedes des Bezirksamtes, des Bezirksschulbeirates, der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft und des Ausschusses selbst Bürger/innen als beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

 

 

 

 

Emmrich                                                            Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                     Bezirksstadtrat für Familie, Jugend

und Gesundheit

 

 
 

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