Drucksache - DS/0163/VI  

 
 
Betreff: Aufbauorganisation der Verwaltung des Jugendamtes ab 01.01.2007
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR FamJugGesBzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.02.2007 
5. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1  
Anlage 2  
Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ab 01.01.2007 wird das Jugendamt sozialraumorientiert regional strukturiert.

Im Rahmen des Landesprojektes „Optimierung der Entscheidungsprozesse, der Organisation und der Finanzierung der Berliner Jugendhilfe – Einführung Sozialraumorientierung“ wurde zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und der Abt. Jugend, Bildung und Sport des BA Lichtenberg eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Diese verpflichtet den Bezirk:

·         zur Konkretisierung des fachlichen Konzeptes der sozialraumorientierten Jugendhilfe auf die Erfordernisse des Bezirkes

·         zur Qualifizierung der Mitarbeite/rinnen

·         zur Optimierung der Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Bezirk

·         zur Anpassung der Aufbauorganisation an die Erfordernisse einer sozialraumorientierten Jugendhilfe (u. a. Bildung von Regionalteams) .

Bis zum 31.12.2006 lief die Projektierungsphase. Vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2008 erfolgt die Implementierung und Erprobung der neuen Organisationsstruktur.

 

Mit der Einführung von Sozialraumorientierung soll die Lebenswelt der Leistungsberechtigten seine entsprechende Resonanz in der inhaltlichen Arbeit, dem methodischen Ansatz und der Aufstellung der Jugendhilfe finden. Statt auf Abteilungen, Bereiche und an Paragraphen orientierten Angeboten soll Jugendhilfe ihren Fokus auf die Lebenswelt, die Region (den Stadtteil) richten.

Sozialraumorientierung als Verbindung von Einzelfall- und Gruppenarbeit mit Elementen und Erkenntnissen der Gemeinwesenarbeit schärft den Blick für die lebensweltliche Dimension besonders auch sozialer Benachteiligung und soll entsprechende strategische, methodische und strukturelle Konsequenzen für sozialarbeiterisches Handeln nach sich ziehen.

 

Der in Berlin zu realisierende sozialpädagogische Ansatz nach Prof. Hinte von der Universität Essen-Duisburg hat 5 Prinzipien für sozialpädagogische Arbeit formuliert:

Es soll konsequent am Willen der Betroffenen angesetzt, die Betroffenen aktiviert und Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht werden. Weitere Prinzipien sind die Orientierung an den Ressourcen der Menschen und der Region sowie die Kooperation und Abstimmung der professionellen Ressourcen, die sich abteilungs- und zielgruppenübergreifend organisieren und dabei neue Strukturen herausbilden sollen.

 

Dieser sozialpädagogische Ansatz fokussiert neben den persönlichen und sozialen Ressourcen der Menschen auf die sozialräumlichen Ressourcen vor den infrastrukturellen Einzelfallhilfen.

 

Sozialräume sind zunächst individuell definiert. In Familien und anderen Gemeinschaften überschneiden und verdichten sich die individuellen Sozialräume zu gemeinsamen Lebenswelten, die mit einem konkreten Raum (einem Stadtteil, einem Kiez) verbunden sind.

Damit ist das Quartier als Lebens- und Lernort der Bewohnerinnen als primäres Handlungsfeld der professionellen Helfer zu verstehen.

Der „Einzelfall“ wird nicht in einer Art Sonderzuständigkeit bearbeitet, er wird in seinen Wechselwirkungen zum Umfeld betrachtet.

 

Das wesentliche Ziel von sozialarbeiterischer Arbeit und den Hilfen zur Erziehung ist die (Re-) Integration und der Verbleib in familiären und sozialräumlichen Bezügen.

 

Im Bezirk wurde mit der Kooperationsvereinbarung und nachfolgenden grundsätzlichen Dokumenten wie dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Einführung der Sozialraumorientierung im September 2004 und der Projektplanung zur Implementierung vom November 2005 ein Prozess in Form eines bezirklichen Projekts mit hoher Beteiligung initiiert, der die veränderten inhaltlichen Anforderungen mit Fragen nach lebensweltlich orientierten Strukturen und notwendigen Qualifizierungen verzahnt.

 

Die Grundlage für die Einführung der Sozialraumorientierung ist der Beschluss der BVV zur Konzeption Gemeinwesenentwicklung mit dem Untertitel „Auf dem Weg zur Bürgerkommune“, die Arbeit des Steuerungsgremiums Sozialraumorientierung und der Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Bildung von 4 Regionen.

Sich in diesen Prozess zur Fortentwicklung des Gemeinwesens durch Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Vernetzung sozialer und kultureller Angebote von freien und öffentlichen Trägen in den Stadtteilen zu integrieren, ist Aufgabe der Jugendhilfe und Chance, Ressourcen zu entdecken und zu entwickeln.

Ein Fokus der konzeptionellen Überlegungen und der sozialpädagogischen Arbeit richtet sich auf die Zielgenauigkeit der Angebote und deren Wirksamkeit im Stadtteil. Die Veränderungsprozesse sollen ressourcenorientiert angelegt werden – sie setzen auf die Nutzung und die Entwicklung von Ressourcen der am Prozess Beteiligten. Damit soll das zentrale Anliegen der Reform des Jugendhilferechts in Gestalt des SGB VIII umgesetzt werden, das Jugendhilfe nicht versteht als fürsorgliche Bevormundung und Kontrolle, sondern primär als soziale Dienstleistung für junge Menschen und ihre Familien.

 

Die in der Anlage beigefügten Organigramme zeigen die neue Binnenorganisation des Jugendamtes. Sozialräumliche Potenziale müssen künftig stärker zur Unterstützung von Familien genutzt werden. Gerade vor dem Hintergrund des Konzepts der Sozialraumorientierung liegt in der Verknüpfung „fallunspezifischer“ Leistungen bzw. Leistungen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung die Chance, Stärken des kinder- und familienfreundlichen Bezirks Lichtenberg durch den gezielten Einsatz von Ressourcen auszubauen. Deshalb richtet sich die Organisation des Jugendamtes künftig noch stärker auf die Stadteile und Regionen aus.

 

Zu jedem Regionalteam gehören die Aufgaben des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes, der Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche, der Hilfen zur Erziehung und der Jugendgerichtshilfe. Je Regionalteam werden 2 Mitarbeiter/innen der Jugendförderung die Stadtteilkoordination im Sinne fallbezogener Ressourcenmobilisierung und fallunspezifischer Arbeit übernehmen.

 

Mit dem Beginn des Jahres 2007 wird der bisherige Fachbereich Familienunterstützende Hilfen in 4 Regionalen Diensten arbeiten, die folgende Stadtteile umfassen:


 

Regionaler Dienst 1

Neu-Hohenschönhausen

Regionaler Dienst 2

Alt-Hohenschönhausen

Regionaler Dienst 3

 

Lichtenberg-Nord

Regionaler Dienst 4

Lichtenberg Mitte / Süd

Malchow, Wartenberg
Falkenberg

Alt-Hohenschönhausen Nord

Fennpfuhl

Neu-Lichtenberg

Neu-Hohenschönhausen Nord

Alt-Hohenschönhausen Süd

Alt-Lichtenberg

Friedrichsfelde Nord

Neu-Hohenschönhausen Süd

 

Frankfurter Allee Süd

Friedrichsfelde Süd

 

 

 

Rummelsburger Bucht

 

 

 

Karlshorst

 

 

Sozialraumorientierung als sozialpädagogisches Konzept bedarf einer modellhaften Einführung. Sie wird zunächst in den erzieherischen Hilfen und den beraterischen Diensten im Kontext mit anderen Leistungsbereichen eingeführt. Eingebettet ist dieser Prozess in die Umsetzung der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung des Bezirkes Lichtenberg. Die hier vorgelegte Organisationsstruktur soll bis Ende 2008 erprobt und ggf. modifiziert ab 2009 dauerhaft eingeführt werden.

 

 

 

 

 

Berlin, den                    2007

 

 

 

 

Emmrich                                                                                                            Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                                                                     Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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