Drucksache - DS/0107/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-11 Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) das
Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-11. Anlage 3: Auswertung und Ergebnis c) entsprechend
den vorher genannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-11
weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des
Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen. d) mit
der Durchführung des Beschlusses zu b oder c) das Amt für Planen und Vermessen
zu beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung
der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Berlin,
den
___________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr Anlage 1 Bebauungsplan
11 - 11 für die Grundstücke
Alt-Friedrichsfelde 4A -10A, Paul-Gesche-Straße 9 und Einbecker Straße 53-71 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Friedrichsfelde Maßstab 1 : 5000 Ziel des
Bebauungsplanes
Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes, eines Mischgebietes und einer öffentlichen Grünfläche Anlage 2 Auswertung
und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden,
der
Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,
gemäß
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan 11-11
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch über die Planungsziele des Bebauungsplanes 11-11 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgefordert. Dazu wurden 26 Behörden und Fachverwaltungen
des Senats und des Bezirks mit Schreiben - Stapl D5 - vom 06.06.06 über die
Planung unterrichtet. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen
der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss der
Bezirksverordnetenversammlung von Lichtenberg zugesandt. 11 Behörden, Fachverwaltungen des
Senats und des Bezirks äußerten sich nicht: 20 Behörden und Fachverwaltungen des
Senats und des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten 6
Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen. Stellungnahmen gaben 14 Behörden,
Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks ab:
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BSR ·
Berliner
Wasserbetriebe ·
GL
8 (Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg) ·
IT-DL-Zentrum
Berlin ·
LAGetSi ·
Vattenfall
Europe 2X ·
SenFin ·
SenStadt
3X ·
Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen ·
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Licht, Abt. JugBilSport ·
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Licht, Abt. BüdSoz ·
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Licht, Abt. UmGes, 1 x Umwelt, 1x Natur ·
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Licht, Abt. Stadtentwicklung, 1x FB Vermessung, 1x FB Bauen und Verkehr
Auswertung
und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.Juni 2006 bis einschließlich 05. Juli 2006 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 02. Juni 2006 über Anzeigen in der Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost und im Tagesspiegel davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die bezirkliche Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang. Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: -
Bebauungsplanvorentwurf, -
Begründung
zum Bebauungsplanvorentwurf, -
Informationstafel
mit Übersichtskarte und Geltungsbereich 22 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert. Es ging 1 schriftliche Anregung/Hinweise ein: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: Der
Bebauungsplan 11-11 soll mit den folgenden Planänderungen in die
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB geführt werden: · Ein Umweltbericht wird zum
Bebauungsplan 11-11 erarbeitet, sofern erkennbar ist, dass aufgrund der sich
anbahnenden Änderung der Rechtslage beim BauGB auch noch zum Zeitpunkt seiner
Festsetzung ein solcher erforderlich bleibt. · Die Begründung zum Bebauungsplan
11-11 wird um ein Kapitel zu den haushaltsmäßige Auswirkungen der Planung
ergänzt. · Die Verbindungsstraße von der
Einbecker Straße bis zur Paul-Gesche-Straße soll in ganzer Länge als
öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. · Auf dem Grundstück
Alt-Friedrichsfelde 10 A wird die Breite des Baufeldes um ca. 5 m reduziert. · Leitungsrechte zugunsten der
Berliner Wasserbetriebe werden auf dem Grundstück Paul-Gesche-Straße 9
festgesetzt. · Die begründeten
Altlastenverdachtsflächen werden im Bebauungsplan 11-11 gekennzeichnet. · Bei der Herstellung des Reinplanes
werden die vermessungsrechtlichen Anweisungen des Handbuchs für die
verbindliche Bauleitplanung beachtet.
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