Drucksache - DS/0107/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-11
Arbeitstitel: Nördlich der Einbecker Straße
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-11

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)  das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-11.

 

Anlage 3:    Auswertung und Ergebnis

 

c)  entsprechend den vorher genannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-11 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)  mit der Durchführung des Beschlusses zu b oder c) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Berlin, den

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen,

                                                                            Umwelt und Verkehr


                                                                                                                                         Anlage 1

Bebauungsplan 11 - 11

für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 4A -10A, Paul-Gesche-Straße 9

und Einbecker Straße 53-71

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

Maßstab 1 : 5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes, eines Mischgebietes und einer öffentlichen Grünfläche

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                      

Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden,

der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,

gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bebauungsplan 11-11

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch über die Planungsziele des Bebauungsplanes 11-11 unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgefordert.

 

Dazu wurden 26 Behörden und Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks mit Schreiben - Stapl D5 - vom 06.06.06 über die Planung unterrichtet. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung von Lichtenberg zugesandt.

 

11 Behörden, Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks äußerten sich nicht:

 

20 Behörden und Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten 6 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen.

 

Stellungnahmen gaben 14 Behörden, Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks ab:

  • GASAG

·         BSR

·         Berliner Wasserbetriebe

·         GL 8 (Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg)

·         IT-DL-Zentrum Berlin

·         LAGetSi

·         Vattenfall Europe 2X

·         SenFin

·         SenStadt 3X

·         Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

·         BA Licht, Abt. JugBilSport

·         BA Licht, Abt. BüdSoz

·         BA Licht, Abt. UmGes, 1 x Umwelt, 1x Natur

·         BA Licht, Abt. Stadtentwicklung, 1x FB Vermessung, 1x FB Bauen und Verkehr

 

                                                                                                                                                      

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 06.Juni 2006 bis einschließlich 05. Juli 2006 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 02. Juni 2006 über Anzeigen in der Berliner Zeitung, Berliner Morgenpost und im Tagesspiegel davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die bezirkliche Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf,

-        Informationstafel mit Übersichtskarte und Geltungsbereich

 

22 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden mündlich keine Anregungen geäußert.

 

Es ging 1 schriftliche Anregung/Hinweise ein:

 

Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Bebauungsplan 11-11 soll mit den folgenden Planänderungen in die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB geführt werden:

·      Ein Umweltbericht wird zum Bebauungsplan 11-11 erarbeitet, sofern erkennbar ist, dass aufgrund der sich anbahnenden Änderung der Rechtslage beim BauGB auch noch zum Zeitpunkt seiner Festsetzung ein solcher erforderlich bleibt.

·      Die Begründung zum Bebauungsplan 11-11 wird um ein Kapitel zu den haushaltsmäßige Auswirkungen der Planung ergänzt.

·      Die Verbindungsstraße von der Einbecker Straße bis zur Paul-Gesche-Straße soll in ganzer Länge als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

·      Auf dem Grundstück Alt-Friedrichsfelde 10 A wird die Breite des Baufeldes um ca. 5 m reduziert.

·      Leitungsrechte zugunsten der Berliner Wasserbetriebe werden auf dem Grundstück Paul-Gesche-Straße 9 festgesetzt.

·      Die begründeten Altlastenverdachtsflächen werden im Bebauungsplan 11-11 gekennzeichnet.

·      Bei der Herstellung des Reinplanes werden die vermessungsrechtlichen Anweisungen des Handbuchs für die verbindliche Bauleitplanung beachtet.

 

 

 

 

                                                                                                                                                      

 

 
 

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