Drucksache - DS/0091/VI  

 
 
Betreff: Ombudsstelle für von Hartz IV Betroffene
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSSoziales/Mieterinteressen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales/Mieterinteressen Entscheidung
21.02.2007 
5. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen vertagt   
18.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen vertagt   
16.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Änderungsantrag BVO WASG PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Soz/Miet PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss Soziales/Mieterinteressen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages zur Beschlussfassung der Fraktion Die Linke.PDS in folgender geänderter Fassung:

 

Dem Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen wird die zusätzliche Aufgabe übertragen, sich als politisches Begleitgremium in Zusammenarbeit mit den unabhängigen SGB-II-Beratungsstellen mit Kritiken und Beschwerden zur Arbeit des JobCenters zu befassen. Im Mittelpunkt soll dabei stehen,

a)     sich mit der Bitte um Informationen über Anzahl und Inhalt von Kritiken und Beschwerden regelmäßig an die Lichtenberger unabhängigen Beratungsstellen für SGB-II-Angelegenheiten, an das Bezirksamt und die Geschäftsführung des JobCenters zu wenden,

b)     auftretende Probleme und Schwerpunkte von Kritik und Beschwerden an der Arbeit des JobCenters zu erfassen,

c)      daraus Schlussfolgerungen und politische Handlungsempfehlungen für die BVV und das Bezirksamt abzuleiten,

d)     die BVV regelmäßig über Probleme und Ergebnisse dieser Tätigkeit zu informieren und entsprechende Beschlussempfehlungen in die BVV einzubringen.

 

Die Abarbeitung von Einzelfällen ist nicht Gegenstand des Ausschusses.

 

Der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen kann für diesen zusätzlichen Arbeitsschwerpunkt bis zu 4 Sondersitzungen im Jahr durchführen.

 

Begründung:

Der Ausschuss hat sich, ausgehend vom Antrag und Änderungsantrag zur DS/0091/VI, umfassend mit Kritiken und Beschwerden über die Arbeit des JobCenters befasst und diesbezügliche Informationen von den unabhängigen Beratungsstellen für SGB-II-Angelegenheiten, vom Bezirksamt und vom Kundenreaktionsmanagement des JobCenters ausgewertet. Im Ergebnis kam der Ausschuss zur Position, dass keine Ombudsstelle als weiterer Ansprechpartner für Einzelfälle gebraucht wird, sondern dass ein politisches Begleitgremium für den  Umgang mit Kritiken und Beschwerden nötig ist. Dieses Begleitgremium soll auch herausarbeiten, auf welchem Weg notwendige Veränderungen in der Arbeit des JobCenters herbeigeführt werden müssen: im JobCenter selbst, z. B. durch entsprechende Beschlüsse der Trägervertretung, auf Landesebene oder – das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen betreffend – auf der Bundesebene. Diese Aufgaben sollte der Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen zusätzlich übernehmen und damit von der BVV beauftragt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 0

 

 
 

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