Drucksache - DS/0081/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht die Geschäftsordnung des
Bezirksamtes so zu verändern, dass die bestätigten Niederschriften der
Bezirksamtssitzungen den Fraktionen rsp. BVO zur Verfügung gestellt werden. Im Falle der möglichen Berührung von Datenschutzgründen sind
entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit dieser gewahrt bleibt. Begründung: Das Bezirksamt legt eine geänderte Geschäftsordnung vor (DS
0056/VI). Diese sieht nicht vor, dass die BA-Protokolle den Bezirksverordneten
zur Kenntnis gegeben werden. In anderen Bezirken Berlins ist dies durchaus üblich.
Insbesondere aus den Berichten der BA-Mitglieder, deren Themen in den
Protokollen vermerkt sind, können die Bezirksverordneten einen guten und
zeitnahen Einblick in die aktuellen Themen des Bezirks bekommen. So können auch
bei Missverständnissen etc. Rückfragen oder auch Anregungen an die BA-Mitglieder
direkt und unkompliziert gerichtet werden. Die Zur-Verfügung-Stellung der
BA-Protokolle wäre ein unkomplizierter und unmittelbarer guter Beitrag für die
Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und BVV. Begründung der Dringlichkeit: Das Bezirksamt hat eine Geschäftsordnung z. K. vorgelegt.
Die Diskussion zur Kenntnisnahme könnte gleichzeitig mit der Änderungs-Anregung
dieses Teilbereichs erledigt werden, die Diskussion zur Geschäftsordnung muss
so nicht mehrmals erfolgen. |
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