Drucksache - DS/0072/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-43a Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis b) entsprechend
dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren XXII-43a
weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des
Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch zu beteiligen. c) mit
der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der
Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke
und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Berlin,
den
___________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1
Bebauungsplan XXII-43a für die Grundstücke Orankestraße 75-95, Roedernstraße
4-18 und Gropiusstraße 4-5 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000 Ziel/Zweck:
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes Anlage
2 Bebauungsplan XXII-43a
Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BaugesetzbuchGemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein. 32 Behörden, Fachverwaltungen des Senats
bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde wurden mit
Schreiben Stapl B 3 vom 31.08.2006 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des
Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die
Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem
Stadtentwicklungsausschuss zugesandt. Folgende Behörden, Fachverwaltungen
des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht: -
Deutsche
Post Bauen GmbH -
Handwerkskammer
Berlin -
Industrie-
und Handelskammer zu Berlin -
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, I E -
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, VII B -
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt -
BzBmin/PersFinKult,
FB Haushalts- und Finanzmanagement -
Amt
Ahrensfelde/Blumberg -
Abt.
WiImm, Immobilienservice -
Ausschuss
für Stadtentwicklung -
BA
Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung 17 Behörden, Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf, ohne Anregungen
zu haben:
Stellungnahmen gaben folgende
Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab: 1. Abteilung Umwelt und Gesundheit,
Amt für Umwelt und Natur,
N/L 111 vom 27.09.2006 Korrigierend zum Begründungstext
wird angemerkt, dass die Birkenallee der Orankestraße nicht den Status
„Geschützter Landschaftsbestandteil“ besitzt. Die Schaffung eines
zusammenhängenden Gartenbereichs im Einzelhausgebiet durch die textliche
Festsetzung TF Nr. 1 wird sehr begrüßt, da sie den Zielen des angrenzenden
Landschaftsplans XXII-L-5 Obersee/Orankesee entspricht. Bezüglich des Umweltberichtes sind
aus der Sicht des FB Naturschutz und Landschaftsplanung keine weiterreichenden
Untersuchungen notwendig, da nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der
Umweltbelange durch die geplanten Festsetzungen zu rechnen ist. Fachbereich Stadtplanung: Die Anregungen werden
berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 2. Abteilung Umwelt und Gesundheit ,
Amt für Umwelt und Natur,
FB Umwelt vom 04.10.2006 Bodenschutz/Altlasten: Im Geltungsbereich befindet sich das
Grundstück Roedernstr. 6, eingetragen als Altlastenverdachtsfläche 9546 im
Berliner Bodenbelastungskataster. Es wurde seit ca. 1910 gewerblich genutzt
(1912 Schlosserei, 1922 Kohlenanzünderfabrik / Kamm- und Hutfabrik, 1928
Celluloidfabrik, 1928 Spiegelfabrikation, 1929 Fuhrunternehmen, 1940
Bettfedernreinigung / Wäscherei). Aufgrund dieser ehemaligen gewerblichen
Nutzung erfolgte die Aufnahme in das Bodenbelastungskataster. Bei baubedingten Eingriffen auf
diesem Grundstück ist die Beteiligung der Bodenschutzbehörde erforderlich. Auf
diesem Grundstück wurden bisher keine Bodenuntersuchungen vorgenommen. Für dieses Gebiet gibt es zudem
Hinweise auf Kriegsschäden für die Hausnummern Roedernstr. 5, 6, 10, 12, 13 und
17: Durch Sprengung und Brandbomben wurden einige Häuser 1944 leicht,
mittelschwer oder auch total beschädigt.
Für alle anderen Grundstücke innerhalb des B-Plans XXII-43a liegen zum
Zeitpunkt keine Hinweise über schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vor. Es besteht bezüglich des
Bodenschutzes kein Handlungsbedarf. Für das gesamte Planungsgebiet
liegen keine Bodenuntersuchungsergebnisse vor. Fachbereich Stadtplanung: Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. 3. Abteilung Stadtentwicklung, Bau-
und Wohnungsaufsichtsamt vom 11.09.2006 1)
Lageplan
entspricht nicht der aktuellen Situation: Darstellung einer Vielzahl der
vorhandenen Bebauung fehlt (nicht eingetragene Wohnbebauung u. a. Roedernstr.
9a, 9b und 11, Orankestr. 75, 79, 86, 86a, 87, 89 und 95 sowie diverse Carports
und Garagen), Kennzeichnung der Grundstücke Roedernstr. 17-18, Gropiusstr. 4-5
fehlt, 2)
Seite
3, Pkt. 1.2.2.2. „Die meisten Gebäude wurden unter Einhaltung eines
Vorgartenbereichs an der vorderen Grundstücksgrenze errichtet.“ Satz wie folgt
ersetzen:“ Die meisten Gebäude wurden bei Einhaltung eines Vorgartenbereichs
von ca. 5 m errichtet.“ 3)
Seite
5, Pkt. 1.2.3.3. „Die Grundstücke Roedernstr. 11-14…“ ersetzen durch „11-12“ Fachbereich Stadtplanung: Die Anregungen werden
berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich. 4. Abteilung Stadtentwicklung,
Fachbereich Vermessung vom 05.10.2006 1)
Bebauungsplanentwurf: Die Bemaßungen mit 12,0 und 12,4 m
stellen eine Überbestimmung dar und sollten entfernt werden. Es sollten mindestens
4 Gitterkreuze mit Angabe der Koordinaten dargestellt werden. 2)
Planunterlage: Übereinstimmung mit
Flurkarte ist nicht gegeben. Die von Verm erarbeitete
Planunterlage (Daten gingen an Stapl TZ, Info am 21.06.2004) fand in der
vorliegenden Darstellung keine Berücksichtigung?! 3)
Layout: Festsetzungseintragungen sollten
nicht die Inhalte der Planunterlage unkenntlich machen. Fachbereich Stadtplanung: Die Anregungen werden
berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich. Weitere Anregungen beziehen sich auf
Darstellungen im B-Plan, der aus wirtschaftlichen Gründen für die frühzeitige
Behördenbeteiligung auf das Format DIN A3 verkleinert wurde, deshalb ohne
Maßstab ist und sowohl die Legende als auch die Übersichtskarte nicht den
Vorgaben aus dem Handbuch „Verbindliche Bauleitplanung“ entsprechen. Die verbleibenden Anregungen werden
im laufenden Verfahren im Rahmen der Zuständigkeit vom Vermessungsamt
berücksichtigt und in den Bebauungsplan eingearbeitet. Ergebnis: In Auswertung der
vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse
vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des
Bebauungsplanentwurfs zur Behördenbeteiligung weiter verfolgt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |