Drucksache - DS/0072/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-43a
Arbeitstitel: Roedernstraße/Gropiusstraße/Orankestraße
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2006 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
25.01.2007 
4. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-43a

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

 

b)  entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren XXII-43a weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)  mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Bebauungsplan XXII-43a

 

für die Grundstücke

Orankestraße 75-95, Roedernstraße 4-18 und Gropiusstraße 4-5

im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                         Maßstab 1:5000

 

 

Ziel/Zweck: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

 

                                                                                                                                    Anlage 2

 

Bebauungsplan XXII-43a

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

32 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben Stapl B 3 vom 31.08.2006 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

 

-          Deutsche Post Bauen GmbH

-          Handwerkskammer Berlin

-          Industrie- und Handelskammer zu Berlin

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I E

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt

-          BzBmin/PersFinKult, FB Haushalts- und Finanzmanagement

-          Amt Ahrensfelde/Blumberg

-          Abt. WiImm, Immobilienservice

-          Ausschuss für Stadtentwicklung

-          BA Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung

 

17 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf, ohne Anregungen zu haben:

 

Berliner Feuerwehr

Keine Belange berührt

Berliner Gaswerke -GASAG-

Stellungnahme durch die WGI (Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurdienstleistung mbH) im Auftrag der NBB (Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg), die wiederum im Auftrag der GASAG handelt

Es bestehen seitens der NBB keine Planungen. Die im Plan eingetragenen Leitungen sind informativ, sie haben keine Auswirkungen auf den B-Plan.

Berliner Stadtreinigungsbetriebe -BSR-

Keine Belange berührt

Berliner Verkehrsbetriebe -BVG-

Keine Belange berührt

Vattenfall Europe (früher Bewag)

Wärme: keine Anlagen vorhanden

Immobilien: keine Einwendungen

Berliner Wasserbetriebe

Keine Einwendungen

Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8

Hinweis auf Schreiben vom 12.12.2001

(B-Planentwurf entspricht Ziel 1.0.1. LEP eV.)

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit -LAGet Si

Keine Einwendungen

Bundesnetzagentur

Keine Beeinflussung von Richtfunkstrecken; eine weitere Beteiligung im B-Planverfahren ist nicht notwendig

IT-Diensleistungszentrum Berlin

Keine Belange berührt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B

Keine Einwendungen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, II A

Keine Belange berührt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VIII D 251

Keine Einwendungen

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, III E 25

Keine Einwendungen

Abt. BüDSoz

Keine Einwendungen

Abt. JugBilSport, Jugendamt

Keine Einwendungen

Abt. Stadtentwicklung, Amt für Bauen und Verkehr

Keine Einwendungen

 

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:

 

1. Abteilung Umwelt und Gesundheit, Amt für Umwelt und Natur,

    N/L 111 vom 27.09.2006

 

Korrigierend zum Begründungstext wird angemerkt, dass die Birkenallee der Orankestraße nicht den Status „Geschützter Landschaftsbestandteil“ besitzt.

Die Schaffung eines zusammenhängenden Gartenbereichs im Einzelhausgebiet durch die textliche Festsetzung TF Nr. 1 wird sehr begrüßt, da sie den Zielen des angrenzenden Landschaftsplans XXII-L-5 Obersee/Orankesee entspricht.

Bezüglich des Umweltberichtes sind aus der Sicht des FB Naturschutz und Landschaftsplanung keine weiterreichenden Untersuchungen notwendig, da nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltbelange durch die geplanten Festsetzungen zu rechnen ist.

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregungen werden berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

2. Abteilung Umwelt und Gesundheit , Amt für Umwelt und Natur,

    FB Umwelt vom 04.10.2006

 

Bodenschutz/Altlasten:

Im Geltungsbereich befindet sich das Grundstück Roedernstr. 6, eingetragen als Altlastenverdachtsfläche 9546 im Berliner Bodenbelastungskataster. Es wurde seit ca. 1910 gewerblich genutzt (1912 Schlosserei, 1922 Kohlenanzünderfabrik / Kamm- und Hutfabrik, 1928 Celluloidfabrik, 1928 Spiegelfabrikation, 1929 Fuhrunternehmen, 1940 Bettfedernreinigung / Wäscherei). Aufgrund dieser ehemaligen gewerblichen Nutzung erfolgte die Aufnahme in das Bodenbelastungskataster.

Bei baubedingten Eingriffen auf diesem Grundstück ist die Beteiligung der Bodenschutzbehörde erforderlich. Auf diesem Grundstück wurden bisher keine Bodenuntersuchungen vorgenommen.

Für dieses Gebiet gibt es zudem Hinweise auf Kriegsschäden für die Hausnummern Roedernstr. 5, 6, 10, 12, 13 und 17: Durch Sprengung und Brandbomben wurden einige Häuser 1944 leicht, mittelschwer oder auch total beschädigt.  Für alle anderen Grundstücke innerhalb des B-Plans XXII-43a liegen zum Zeitpunkt keine Hinweise über schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten vor.

Es besteht bezüglich des Bodenschutzes kein Handlungsbedarf.

Für das gesamte Planungsgebiet liegen keine Bodenuntersuchungsergebnisse vor.

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

3. Abteilung Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt vom 11.09.2006

 

1)      Lageplan entspricht nicht der aktuellen Situation: Darstellung einer Vielzahl der vorhandenen Bebauung fehlt (nicht eingetragene Wohnbebauung u. a. Roedernstr. 9a, 9b und 11, Orankestr. 75, 79, 86, 86a, 87, 89 und 95 sowie diverse Carports und Garagen), Kennzeichnung der Grundstücke Roedernstr. 17-18, Gropiusstr. 4-5 fehlt,

 

2)      Seite 3, Pkt. 1.2.2.2. „Die meisten Gebäude wurden unter Einhaltung eines Vorgartenbereichs an der vorderen Grundstücksgrenze errichtet.“ Satz wie folgt ersetzen:“ Die meisten Gebäude wurden bei Einhaltung eines Vorgartenbereichs von ca. 5 m errichtet.“

 

3)      Seite 5, Pkt. 1.2.3.3. „Die Grundstücke Roedernstr. 11-14…“ ersetzen durch „11-12“

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregungen werden berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich.

 

4. Abteilung Stadtentwicklung, Fachbereich Vermessung vom 05.10.2006

 

1)      Bebauungsplanentwurf:

Die Bemaßungen mit 12,0 und 12,4 m stellen eine Überbestimmung dar und sollten entfernt werden.

Es sollten mindestens 4 Gitterkreuze mit Angabe der Koordinaten dargestellt werden.

 

2)      Planunterlage:

Übereinstimmung mit Flurkarte ist nicht gegeben.

Die von Verm erarbeitete Planunterlage (Daten gingen an Stapl TZ, Info am 21.06.2004) fand in der vorliegenden Darstellung keine Berücksichtigung?!

 

3)      Layout:

Festsetzungseintragungen sollten nicht die Inhalte der Planunterlage unkenntlich machen.

 

Fachbereich Stadtplanung:

 

Die Anregungen werden berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Weitere Anregungen beziehen sich auf Darstellungen im B-Plan, der aus wirtschaftlichen Gründen für die frühzeitige Behördenbeteiligung auf das Format DIN A3 verkleinert wurde, deshalb ohne Maßstab ist und sowohl die Legende als auch die Übersichtskarte nicht den Vorgaben aus dem Handbuch „Verbindliche Bauleitplanung“ entsprechen.

Die verbleibenden Anregungen werden im laufenden Verfahren im Rahmen der Zuständigkeit vom Vermessungsamt berücksichtigt und in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

 

Ergebnis:

In Auswertung der vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs zur Behördenbeteiligung weiter verfolgt.

 

 

 
 

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