Drucksache - DS/0071/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-15 für das Gelände zwischen einem Abschnitt des Rundweges um die Malchower Aue im Norden (einschließlich der Flurstücke 134/23 und 125/3), der Bahnanlage des Eisenbahnaußenringes im Osten, dem Wartenberger Weg im Süden und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen des Dorfes Malchow im Westen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss Nr. 993/IV-H vom 15.02.2000 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich b)
mit
der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war,
die Fläche als Teilabschnitt D des Malchower Auenparks festzusetzen und die
Flächen für den Gemein-, Erholungs- wie auch Freizeitbedarf im Zusammenhang mit
vorhandenen Naturschutzgebieten zu sichern. Wesentliche Inhalte dieser
Zielstellung wurden im Rahmen landschaftsplanerischer Projekte auf der
Grundlage des Flächennutzungsplanes für Berlin entwickelt, der überwiegende
Teil der Parkflächen ist bereits gestaltet worden. Die Flächen für Gemeinbedarf
wurden in der Bereichsentwicklungsplanung für den Ortsteil Neu-Hohenschönhausen
in Lichtenberg ausgewiesen. Seitens des Bezirks wird derzeit
kein Erfordernis für eine Planung gesehen. Die für die Einstellung des
Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor. Berlin, den
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes XXII-15 für das Gelände zwischen einem
Abschnitt des Rundweges um die Malchower Aue im Norden (einschließlich der
Flurstücke 134/23 und 125/3), der Bahnanlage des Eisenbahnaußenringes im Osten,
dem Wartenberger Weg im Süden und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen des
Dorfes Malchow im Westen
Maßstab
: ohne Ziele des
Bebauungsplanes
Anlass für die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens war es, die Fläche als Teilabschnitt D |
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