Drucksache - DS/0071/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-15
Arbeitstitel: "Malchower Auenpark - Teilbereich D"
Verfahrensstand: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2006 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-15 für das Gelände zwischen einem Abschnitt des Rundweges um die Malchower Aue im Norden (einschließlich der Flurstücke 134/23 und 125/3), der Bahnanlage des Eisenbahnaußenringes im Osten, dem Wartenberger Weg im Süden und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen des Dorfes Malchow im Westen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss Nr. 993/IV-H vom 15.02.2000 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

     Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

 

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war, die Fläche als Teilabschnitt D des Malchower Auenparks festzusetzen und die Flächen für den Gemein-, Erholungs- wie auch Freizeitbedarf im Zusammenhang mit vorhandenen Naturschutzgebieten zu sichern. Wesentliche Inhalte dieser Zielstellung wurden im Rahmen landschaftsplanerischer Projekte auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes für Berlin entwickelt, der überwiegende Teil der Parkflächen ist bereits gestaltet worden. Die Flächen für Gemeinbedarf wurden in der Bereichsentwicklungsplanung für den Ortsteil Neu-Hohenschönhausen in Lichtenberg ausgewiesen.

 

Seitens des Bezirks wird derzeit kein Erfordernis für eine Planung gesehen.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 

Berlin, den

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-15

für das Gelände zwischen einem Abschnitt des Rundweges um die Malchower Aue im Norden (einschließlich der Flurstücke 134/23 und 125/3), der Bahnanlage des Eisenbahnaußenringes im Osten, dem Wartenberger Weg im Süden und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen des Dorfes Malchow im Westen


                                                                                                                                                  

                                                                                                                          Maßstab : ohne

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war es, die Fläche als Teilabschnitt D
des Malchower Auenparks festzusetzen und die Flächen für den Gemein-, Erholungs- wie auch Freizeitbedarf im Zusammenhang mit vorhandenen Naturschutzgebieten zu sichern.

 

 
 

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