Drucksache - DS/0053/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, sowohl bei lang- als auch
bei kurzfristig vorgesehenen bezirkseigenen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum,
zum Beispiel bei Straßenbauvorhaben oder Baumfällungen, die BürgerInnen so zu
informieren, dass diese Information die davon unmittelbar betroffenen BürgerInnen
erreicht, die Maßnahme verstanden werden kann und die BürgerInnen sich darauf
einstellen können. Das Bezirksamt bittet
die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt ist der
Auffassung, dass es bereits heute über seine Baumaßnahmen die jeweils
betroffenen Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert. Dazu gehören die
öffentliche Vorstellung von Baumaßnahmen auf Informationsveranstaltungen,
Pressemitteilungen, Hauswurfsendungen durch die ausführende Firma und die
Aufstellung eines Bauschildes mit allen notwendigen Informationen. Das dazu
bereits bestehende Regelwerk deckt das berechtigte Informationsinteresse der
Öffentlichkeit ab. Fehler bzw. Versäumnisse sind im Einzelfall nicht immer
auszuschließen, aber keinesfalls die Regel. Das Bezirksamt sieht sich
jedoch nicht in der Lage abzusichern, dass alle gegebenen Informationen auch
individuell jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger erreichen. Soll
heißen, wenn die betroffenen Anwohner bspw. die jeweilige Zeitungsmeldung nicht
lesen oder zufällig nicht lesen können, ist das hinzunehmen. Eine jeweilige
Information der Anwohner per Einschreiben mit Rückschein wäre nur theoretisch
denkbar – ist praktisch jedoch (angesichts von geschätzten 2.000 bis 3.000
Einzelmaßnahmen pro Jahr) nicht ausführbar. Bei Baumaßnahmen mit
Kostenbeteiligung gem. Straßenausbaubeitragsgesetz müssen die Anliegerinnen und
Anlieger zukünftig in die Planungen nachweisbar mit einbezogen werden. Für weitere Ideen bzw.
praktikable Vorschläge ist das Bezirksamt jederzeit dankbar. Berlin, den Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
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