Drucksache - DS/0011/VI
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Betr.: Neuer Standort für die Schule für Geistigbehinderte Zwischenbericht –
BVV-DS/0011/VI Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die
Drucksache DS/1851/V wird aufgehoben Das Bezirksamt wird ersucht
unverzüglich ein Abwägungspapier vorzulegen, in dem mögliche Standorte der
Schule für Geistigbehinderte vorgestellt werden und ein Entscheidungsvorschlag
mitgeteilt wird. Betr.: Kriterien für das
Abwägungspapier zur Suche eines neuen Standortes für eine Schule mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Abschlussbericht
– BVV-DS/0085/VI Die BVV hat
in ihrer Sitzung am 14.12.2006 beschlossen: Das Bezirksamt wird
ersucht, für das Abwägungspapier zur Suche eines neuen Standortes für eine
Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige
Entwicklung“ mindestens folgende Kriterien zu berücksichtigen: Schulische
Belange
Standortfragen
Kostenfragen
Zeitliche
Umsetzung
Des
Weiteren sind folgende allgemeine Fragen zu beantworten: 1.
Handelt es sich um ein leer stehendes Gebäude oder ein zz.
noch genutztes Gebäude? 2.
Mit welchen Argumenten jetziger Nutzer ist ggf. zu rechnen? 3.
Welche positiven Veränderungen bedeutet ein Umzug jetziger
Nutzer für diese? 4.
Welche negativen Veränderungen bedeutet ein Umzug jetziger
Nutzer für diese? Als mögliche Standorte
sind die bisher in der Diskussion gewesenen 5 Varianten zu vergleichen: 1. Wartiner Straße 23 2. Wartiner Straße 1/3 3. Otto-Marquardt-Straße 12/14 4. Darßer Straße 97 5. Prendener Straße 29 Außerdem ist das Angebot
der HOWOGE als Kostenvergleich darzustellen. Das Abwägungspapier ist dem Ausschuss Bildung
spätestens zur Februar-Sitzung 2007, ggf. als dringliche Vorlage, zu übergeben.
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Am 30.01.2007 wurde dem Ausschuss Bildung
termingerecht ein Abwägungspapier entsprechend dem BVV-Beschluss vom 14.12.2006
vorgestellt und übergeben. Damit ist gleichzeitig die DS/0011/VI
beantwortet. Berlin, den
Emmrich K.
Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin BA
Lichtenberg von Berlin 30.
Januar 2007 Abt.
Wirtschaft und Immobilien 90296
5530 Immobilienservice IS L/IS TL V E R M
E R K Stellungnahme
des Immobilienservice zum Angebot der Howoge vom 28.12.2007 Umbau der Geistigbehindertenschule / Feldmarkschule „Public Private Partnership
– Project“ Der
Immobilienservice nimmt zum vorliegenden Angebot wie folgt Stellung: Es wird
unterstellt, dass sich die Grobkostenschätzung auf den Standort
Otto-Marquardt-Straße 12 – 14 bezieht. Die im Text
angekündigte Wirtschaftlichkeitsberechnung war nicht beigefügt. 1. In dem vorliegenden Material werden
die Baukosten in 2 Varianten dargestellt und mit der Vorentwurfsplanung des
vom BA Lichtenberg beauftragten Büros
Scheele-Wetzel verglichen. 2. Die Howoge ist bei der Ermittlung ihrer Kosten
von den „reinen“ Baukosten, ohne Baunebenkosten ausgegangen und hat
diese verglichen mit den Gesamtbaukosten, d.h. einschl. Baunebenkosten sowie 10
% UV, der Kostenschätzung Scheele & Wetzel.
Howoge Variante A 6.533 Mio € Howoge Variante B
7.234 Mio € Anmerkung: anteilige Planungskosten auf Grund von
Baukostenerhöhungen sind hier nicht berücksichtigt. Variante B: Mehrkosten der Howoge gegenüber den
Kostenschätzungen des Büros Scheele & Wetzel ca. 911.000 €. Anmerkung: Anteilige Planungskosten sind
aufgrund der Baukostenerhöhung nicht berücksichtigt. Wie die Howoge zu dem Ergebnis kommt, dass sie erhebliche
Kosteneinsparungen zu den marktüblichen Geboten erzielen können ist nicht
nachvollziehbar. Der Öffentliche Auftraggeber hat klare
Ausschreibungsregularien zu beachten, die in den Vergaberichtlinien des Landes Berlins sowie
der VOB/VOL geregelt sind. An diese hat sich u.E auch die Howoge zu halten. 3.
Die
Howoge bietet eine Leistung als PPP-Variante an, die jedoch aufgrund des
erforderlichen zeitlichen Vorlaufs (Absichtserklärung BA, Zustimmung SenFin
sowie Hauptausschuss, Ausschreibung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dann ggf
Ausschreibung des PPP-Projektes) als
nicht realistisch anzusehen ist.
Gentz Lehmann |
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