Drucksache - DS/0011/VI  

 
 
Betreff: Neuer Standort für die Schule für Geistigbehinderte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.02.2007 
5. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) DS erledigt sh. S. 3 PDF-Dokument
Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Betr.: Neuer Standort für die Schule für Geistigbehinderte

          Zwischenbericht – BVV-DS/0011/VI

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Drucksache DS/1851/V wird aufgehoben

 

Das Bezirksamt wird ersucht unverzüglich ein Abwägungspapier vorzulegen, in dem mögli­che Standorte der Schule für Geistigbehinderte vorgestellt werden und ein Entscheidungs­vorschlag mitgeteilt wird.

 

 

Betr.:  Kriterien für das Abwägungspapier zur Suche ei­nes neuen Standortes für eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geis­tige Entwick­lung“

            Abschlussbericht – BVV-DS/0085/VI

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.12.2006 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Abwägungspapier zur Suche eines neuen Standortes für eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ mindestens folgende Kriterien zu berücksichtigen:

 

Schulische Belange

  • Umsetzbarkeit des Raumbedarfs zur Realisierung der Inhalte der Rahmenlehrpläne
  • Vorhandensein einer behindertengerechten Sporthalle bzw. Kosten für Um- oder Neubau einer geeigneten Sporthalle
  • Beschreibung des Schulhofes und der Außenanlagen der Schule
  • Vorhandensein von geeignetem Inventar

 

Standortfragen

  • Zentralität des Standortes
  • Beschreibung des Standortumfeldes
  • Erreichbarkeit für Beförderungsdienste
  • Vorhandensein von Parkmöglichkeiten für mehrere Beförderungsdienste gleichzeitig
  • Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Anzahl der betroffenen Schüler, wenn Umzüge notwendig sind
  • Prognose der Schülerzahlen an den betroffenen Schulen für die nächsten 5 Jahre
  • Langfristigkeit des Standortes (Oder handelt es sich nur um eine vorübergehende Lösung? Wenn ja, für wie lange?)

 

Kostenfragen

  • Kosten zum Einpassen des Raumbedarfsprogramms
  • Kosten für Aufzüge (Sanierung bzw. Neuanschaffung)
  • Kosten für erforderliche Umgestaltung des Schulhofes und der Außenanlagen
  • Kosten für ggf. neu anzuschaffendes Inventar
  • Kosten für Umzüge, ggf. Neuanschaffungen und erforderliche Sanierungen für die Schule, welche ggf. den Standort wechseln muss
  • Kosten für ggf. erforderliche Möbelumzüge aus den bisherigen Standorten
  • Realisierbarkeit eines Neubaus: Zeitpunkt, Standort, Kosten

 

Zeitliche Umsetzung

  • Zeitfaktor zur Realisierbarkeit

 

Des Weiteren sind folgende allgemeine Fragen zu beantworten:

1.      Handelt es sich um ein leer stehendes Gebäude oder ein zz. noch genutztes Gebäude?

2.      Mit welchen Argumenten jetziger Nutzer ist ggf. zu rechnen?

3.      Welche positiven Veränderungen bedeutet ein Umzug jetziger Nutzer für diese?

4.      Welche negativen Veränderungen bedeutet ein Umzug jetziger Nutzer für diese?

 

Als mögliche Standorte sind die bisher in der Diskussion gewesenen 5 Varianten zu vergleichen:           

                                 1. Wartiner Straße 23

                                 2. Wartiner Straße 1/3

                                 3. Otto-Marquardt-Straße 12/14

                                 4. Darßer Straße 97

                                 5. Prendener Straße 29

 

Außerdem ist das Angebot der HOWOGE als Kostenvergleich darzustellen.

 

Das Abwägungspapier ist dem Ausschuss Bildung spätestens zur Februar-Sitzung 2007, ggf. als dringliche Vorlage, zu übergeben.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Am 30.01.2007 wurde dem Ausschuss Bildung termingerecht ein Abwägungspapier entsprechend dem BVV-Beschluss vom 14.12.2006 vorgestellt und übergeben.

Damit ist gleichzeitig die DS/0011/VI beantwortet.

 

 

Berlin, den

 

 

 

Emmrich                                                        K. Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BA Lichtenberg von Berlin                                                                              30. Januar 2007

Abt. Wirtschaft und Immobilien                                                                       90296 5530

Immobilienservice

IS L/IS TL

 

 

 

V E R M E R K

 

Stellungnahme des Immobilienservice zum

Angebot der Howoge vom 28.12.2007

Umbau der Geistigbehindertenschule / Feldmarkschule

„Public Private Partnership – Project“

 

 

Der Immobilienservice nimmt zum vorliegenden Angebot wie folgt Stellung:

 

Es wird unterstellt, dass sich die Grobkostenschätzung auf den Standort Otto-Marquardt-Straße 12 – 14 bezieht.

Die im Text angekündigte Wirtschaftlichkeitsberechnung war nicht beigefügt.

 

1.      In dem vorliegenden Material werden die Baukosten in 2 Varianten dargestellt und mit der Vorentwurfsplanung des vom  BA Lichtenberg beauftragten Büros Scheele-Wetzel  verglichen.

Was die Howoge unter Neubaustandard versteht ist dem IS nicht bekannt. Die Kostenschätzung des Büros Scheele & Wetzel basiert u.a. auf den Schulbaurichtlinien sowie den Standards des öffentlichen Bauens im Land Berlin.

Die Kostengegenüberstellung  der Howoge zu den Kosten des Büros Scheele & Wetzel ist  u.E. mit Fehlern behaftet.

 

2.       Die Howoge ist bei der Ermittlung ihrer Kosten von den „reinen“ Baukosten, ohne Baunebenkosten ausgegangen und hat diese verglichen mit den Gesamtbaukosten, d.h. einschl. Baunebenkosten sowie 10 % UV, der Kostenschätzung Scheele & Wetzel.


Die bereinigte Kostengegenüberstellung stellt sich wie folgt dar:
Das Büro Scheele & Wetzel schließt ihrer Kostenschätzung mit 8.250.000 Euro ab. In dieser Summe sind bereits 10 Prozent Unvorhergesehenes enthalten. Die Howoge hat in ihrer Grobkostenschätzung das Unvorhergesehene nicht berücksichtigt.

Zieht man die 10 Prozent UV bei der Kostenschätzung Scheele & Wetzel ab, so erhält man Gesamtbaukosten in Höhe von 7.425.000 Euro.

 

Howoge Variante A      6.533 Mio €

Howoge Variante B      7.234 Mio €

Vergleicht man die Kostenschätzung des Büros Scheele Wetzel (7.425.000) mit den von der Howoge aufgeführten Grobkosten der Variante A und B ergibt sich folgendes Ergebnis:

Variante A der Howoge:  Mehrkosten bei Büro Scheele & Wetzel         892.000 €
Variante B der Howoge:  s.o.                                                                  191.000 €       

Die Grobkostenschätzung der Howoge ist vom Inhalt und Umfang der aufgeführten Leistungen nicht vergleichbar mit der Kostenschätzung des Büros Scheele & Wetzel.

Versucht man annähernd die erforderlichen Qualitäten der zu erbringenden Leistungen vergleichbar zu machen, ergibt sich nach den Berechnungen der TGBV folgende Situation:

Variante A der Howoge:  210.000 Euro über den Kosten der TGBV

Anmerkung:                                anteilige Planungskosten auf Grund von Baukostenerhöhungen sind hier nicht berücksichtigt.

 

Variante B:                                  Mehrkosten der Howoge gegenüber den Kostenschätzungen des Büros Scheele & Wetzel ca. 911.000 €.

Anmerkung:                                Anteilige Planungskosten sind aufgrund der Baukostenerhöhung nicht berücksichtigt.

 

Wie die Howoge zu dem Ergebnis kommt, dass sie erhebliche Kosteneinsparungen zu den marktüblichen Geboten erzielen können ist nicht nachvollziehbar. Der Öffentliche Auftraggeber hat klare Ausschreibungsregularien zu beachten, die in den  Vergaberichtlinien des Landes Berlins sowie der VOB/VOL geregelt sind. An diese hat sich u.E auch die Howoge zu halten.

 

 

3.      Die Howoge bietet eine Leistung als PPP-Variante an, die jedoch aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs (Absichtserklärung BA, Zustimmung SenFin sowie Hauptausschuss, Ausschreibung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, dann ggf Ausschreibung des PPP-Projektes)  als nicht realistisch anzusehen ist.



Das PPP-Angebot der Howoge ist für den Bezirk keine Alternative. Der Bezirk hat einen Vorschlag für eine wirtschaftlich vertretbare Variante der Unterbringung der Geistigbehindertenschule in der Feldmarkgrundschule und Wartiner Straße 6 mit Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. € unterbreitet.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Bezirk demgegenüber eine Variante mit Kosten von ca. 15,7 Mio. Euro (gerechnet über 25 Jahre), das sind Jahreskosten von ca. 628.000 Euro zuzüglich ca. 166.000 € lfd. Bewirtschaftung (bisheriger Betrieb), tragen soll.

 

 

 

 

Gentz                                                      Lehmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen