Drucksache - DS/1946/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-32
Arbeitstitel: Fläche Am Tierpark/Ecke Sewanstraße
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
05.09.2006 
61. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände zwischen Sewanstraße, Straße Am Tierpark, nördliche Grenze des Bahngeländes, östliche Grundstücksgrenze Ontarioseestraße 20 bis 30 und der Ontarioseestraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-32 aufzustellen.

     Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-32 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

                                                                           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                        Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich des

Bebauungsplanes 11-32

 

für das Gelände zwischen Sewanstraße, Straße Am Tierpark,

nördliche Grenze des Bahngeländes, östliche Grundstücksgrenze

Ontarioseestraße 20 bis 30 und der Ontarioseestraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

 

 

                                                                                                                         Maßstab 1:5000

Ziele des Bebauungsplanes

 

Sicherung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt und ergänzenden Dienstleistungen

 

 

 

 

                                                                                                                                           Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

I. Planungsgegenstand

 

1. Aktueller Anlass der Planaufstellung

 

Der o. g. Bereich stellt durch die Insellage eine städtebauliche Sondersituation dar, da dieses Areal allseitig durch Straßen bzw. durch die südlich angrenzende Bahntrasse von der umgebenen Bebauung getrennt wird. Weiterhin stellt diese Fläche das Gelenk zwischen den Ortsteilen Friedrichsfelde und Karlshorst dar, markiert den Eingang nach Karlshorst und ist hervorragend erschlossen. Eine solch zentrale Fläche verlangt nach einer bedeutsamen Nutzung.

Lange Zeit wurde diese Fläche zur Erweiterung der FHTW vorgehalten, damit dort entsprechend der Bedeutung dieser zentralen Fläche ein städtebaulich markanter Solitärbau errichtet werden kann. Leider wird diese Fläche für diese Nutzung nicht mehr gebraucht und verlangt nach neuen konzeptionellen Überlegungen.

 

Der Ortsteil Friedrichsfelde zeichnet sich durch eine gute und flächendeckende Versorgung mit Einzelhandelseinrichtungen für die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs aus. Städtebauliches Entwicklungsziel des Landes Berlins ist die Sicherung und Entwicklung des integrierten und am Knotenpunkt des ÖPNV liegenden Ortsteilzentrums Am Tierpark. Zur Sicherung dieses städtebaulichen Ziels und weil durch weitere Discounter  (neben den in unmittelbarer Nähe befindlichen Ontarioseestraße 17 und Sewanstraße 42) im direkten Umfeld der Bestand und Entwicklung des Ortsteilzentrums gefährdet wäre, ist im B-Plan-Gebiet neben der Entwicklung eines Sondergebietes Autowerkstatt (einschließlich Verkauf) der Ausschluss von anderen (zentrenrelevanten) Einzelhandelsnutzungen beabsichtigt.

 

2. Plangebiet

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-32 umfasst das brach liegende Areal an der Straße Am Tierpark zwischen der Sewanstraße, der Ontarioseestraße und dem Bahndamm mit einer Gesamtfläche von ca. 1,7 ha im Bezirk Lichtenberg.

 

 

II. Planinhalt

 

1. Ziele und Zwecke der Planung

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt und ergänzenden Dienstleistungen. Der Bebauungsplan soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Die vorgeschlagenen Festsetzungen sollen unter besonderer Berücksichtigung aller Belange einer gebietsverträglichen und geordneten Entwicklung dienen.

 

2. Planungskonzept und beabsichtigte Festsetzungen:

 

Der Bebauungsplan 11-32 soll innerhalb seines Geltungsbereiches folgendes festsetzen:

 

  • Bestimmung von Art der baulichen Nutzung als sonstiges Sondergebiet zur Unterbringung eines Autohandels. Zulässig sollen sein: Neu- und Gebrauchtwagenhandel, Werkstatt, Autowaschanlage, Dienstleistungsbetriebe, die dem Autohandel dienen und Fahrschule. Ausnahmsweise sollen zugelassen werden können: Tankstelle, Bäcker und Imbissstube. Werbeanlagen sollen ausgeschlossen werden.
  • Maß der baulichen Nutzung sowie überbaubaren Grundstücksflächen. Eine neue Baustruktur soll gefunden werden.
  • Die Sicherstellung der notwendigen Erschließung durch die Bestimmung der örtlichen Verkehrsflächen. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen Sewanstraße, Straße Am Tierpark und Ontarioseestraße bleiben bestehen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sein.
  • Luftreinhaltung - Der Bereich ist im Vorranggebiet für Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Oktober 1998 (ABL. S. 4367). Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden.
  • Vorhandene Leitungen sollen durch Leitungsrechte gesichert werden.
  • Der Grünzug parallel zur Bahntrasse soll planungsrechtlich gesichert werden.

 

 

III. Verfahren

 

Gemäß § 6 Abs.1 AGBauGB in Verbindung mit § 1 Abs.3 BauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

 

Mit Schreiben vom 18.07.2006 ist die Mitteilung der Planungsabsicht gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung - Referat I D - und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg - GL 8 - entsprechend § 5 AGBauGB erfolgt.

 

Gemäß § 2 Abs.1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss des Bezirksamtes, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist gemäß § 6 Abs.1 AGBauGB in Verbindung mit § 2 Abs.1 S.1 BauGB im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen.

 

Gemäß § 6 Abs.1 S.2 AGBauGB in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

 

 

 
 

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