Drucksache - DS/1936/V
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Seit Herbst
2005 werden zur Vorbereitung der Wahlen 2006 mit der amtierenden
Seniorenvertretung Gespräche geführt. In Auswertung der Wahlen im Jahr 2001 und
auch gemäß der in der Gemeinwesenkonzeption des Bezirkes Lichtenberg
beschlossenen Handlungsgrundsätze wurde zum damaligen Zeitpunkt festgelegt, die
Wahlen an mehreren geeigneten Orten (Seniorenbegegnungsstätten und Bürgerämter)
gleichzeitig durchzuführen. Damit sollte erreicht werden, dass auch
hochbetagten Bürgern die Teilnahme ermöglicht wird und eine größere
Wahlbeteiligung und damit eine breitere Legitimation der künftigen
Seniorenvertretung erreicht werden kann. In den Monaten bis zur Wahl im Herbst
2006 sollten Kandidaten gewonnen werden. Dafür wurden verschiedene bezirkliche
Veranstaltungen genutzt. So informierte die Seniorenvertretung mit einem Stand
auf den Sozialtagen im Mai 2006 über ihre Arbeit und stellte die bereits
gewonnenen Kandidaten vor und warb um weitere InteressentInnen. Auch auf
Veranstaltungen in den Seniorenbegegnungsstätten wurde entsprechend informiert
und geworben. Der
Fachbereich 2 des Sozialamtes ist bereit, die Wahl der Seniorenvertretung
fristgemäß (spätestens am 17.11.2006) zeitgleich in den
Seniorenbegegnungsstätten durchzuführen. Entsprechende Vorbereitungen wurden getroffen. Am
25.05.2006 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Stärkung der
Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im
Land Berlin (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – Berl SenG) beschlossen. In §
4 wird die Senatsverwaltung ermächtigt, zur näheren Ausgestaltung entsprechende
Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Ein Entwurf der Verwaltungsvorschriften
zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den
bezirklichen Seniorenvertretungen (VV Berufungsvorschläge) wird derzeitig im
Land Berlin diskutiert und liegt dem Bezirk vor. Der Zeitpunkt der
Beschlussfähigkeit ist noch unklar. Diese
Verwaltungsvorschrift sieht vor, die Wahl in einer öffentlichen Versammlung in
den Berliner Bezirken zu vollziehen. Diskutiert wird u. a. auch die
einheitliche Durchführung am gleichen Tag in allen Bezirken. Sollte noch vor
Beginn der Wahlen der Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung (Frist:
öffentlicher Wahlaufruf 4 Wochen vor der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung
– 17. August) diese Verwaltungsvorschrift in Kraft treten, sind entsprechend
die bisherigen Vorbereitungen kurzfristig anzupassen. ___________________ _____________________________ Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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