Drucksache - DS/1923/V
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung: Die Ergebnisse des Bürgerhaushaltes beinhalten die Forderung
der Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger an der Investitionsplanung. Mit
dem siebenten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 07. Juli
2005 wird u. a. festgelegt, dass die Bezirksverordnetenversammlung über die
bezirklichen Anmeldungen zur Investitionsplanung entscheidet. Damit ist der Weg frei für eine mögliche Mitbestimmung der
Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bürgerhaushaltes, welche aber eine
zuverlässige Zeitplanung der Senatsverwaltung für Finanzen erfordert. |
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