Entspricht
es den Tatsachen, dass zur Zusammenlegung der Oskar-Schindler-Oberschule
und der Fritz-Reuter-Oberschule die vom Schulgesetz vorgeschriebenen
Anhörungen vor Beschlussfassung durch das Bezirksamt stattgefunden haben?
Entspricht
es weiterhin den Tatsachen, dass der Gegenstand der Anhörung auf dem
Vorschlag der AG Schulentwicklungsplanung Gesamtschulen basiert und dieser
vor der Anhörung bereits den betroffenen Eltern und Lehrern vorgestellt
wurde?