Drucksache - DS/1911/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-21
Arbeitstitel: Orankestraße/Friedhofstraße
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)   die notwendigen Änderungen der Begründung zum Bebauungsplan XXII-21 aufgrund der Hinweise der zuständigen Senatsverwaltung in der Rechtskontrolle.

b)   die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-21 vom 18. Oktober 1995 mit dem Deckblatt 1 vom 16. September 1996 und dem Deckblatt 2 vom 5. Dezember 2000 für das Gelände zwischen Orankestraße, Friedhofstraße, dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde und der östlichen Grundstücksgrenze des Sportforums sowie für die Friedhofstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, als Rechtsverordnung.

Anlage : räumlicher Geltungsbereich

c)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2006 zur Drucksache Nr. 1749/V den Bebauungsplan XXII-21 vom 18. Oktober 1995 mit dem Deckblatt 1 vom 16. September 1996 und dem Deckblatt 2 vom 5. Dezember 2000 für das Gelände zwischen Orankestraße, Friedhofstraße, dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde und der östlichen Grundstücksgrenze des Sportforums sowie für die Friedhofstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-21 entschieden.

Mit Schreiben vom 19.05.2006 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes XXII-21 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der Senatsverwaltung bezogen sich lediglich auf Änderungen der Rechtsgrundlagen in der Begründung zum Bebauungsplan. Diese Änderungen erfolgten aus redaktionellen bzw. Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

Berlin, den

 

 

 

___________________                                          __________________________________

Emmrich                                                                 Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


                                                                                                                                            Anlage

 
Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-21

für das Gelände zwischen Orankestraße, Friedhofstraße,

dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde und

der östlichen Grundstücksgrenze des Sportforums sowie für

die Friedhofstraße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                        Maßstab 1:5.000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und öffentlicher Verkehrsflächen

 

 
 

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