Drucksache - DS/1911/V
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) die notwendigen Änderungen der Begründung zum Bebauungsplan XXII-21 aufgrund der Hinweise der zuständigen Senatsverwaltung in der Rechtskontrolle. b) die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-21 vom 18. Oktober 1995 mit dem Deckblatt 1 vom 16. September 1996 und dem Deckblatt 2 vom 5. Dezember 2000 für das Gelände zwischen Orankestraße, Friedhofstraße, dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde und der östlichen Grundstücksgrenze des Sportforums sowie für die Friedhofstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, als Rechtsverordnung. Anlage : räumlicher Geltungsbereich c) mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.2006 zur Drucksache
Nr. 1749/V den Bebauungsplan XXII-21 vom 18. Oktober 1995 mit dem Deckblatt 1
vom 16. September 1996 und dem Deckblatt 2 vom 5. Dezember 2000 für das Gelände
zwischen Orankestraße, Friedhofstraße, dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde
und der östlichen Grundstücksgrenze des Sportforums sowie für die
Friedhofstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, und die
dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die
Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-21 entschieden. Mit Schreiben vom 19.05.2006 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes XXII-21 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Hinweise der Senatsverwaltung bezogen sich lediglich auf Änderungen der Rechtsgrundlagen in der Begründung zum Bebauungsplan. Diese Änderungen erfolgten aus redaktionellen bzw. Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern. Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin. Berlin, den
___________________ __________________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Anlage Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes XXII-21 für das Gelände zwischen
Orankestraße, Friedhofstraße, dem Friedhof der evangelischen
Kirchengemeinde und der östlichen Grundstücksgrenze des
Sportforums sowie für die Friedhofstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen Maßstab 1:5.000 Ziel des
Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und öffentlicher Verkehrsflächen |
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