Drucksache - DS/1909/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-B1
Arbeitstitel: Siedlung Wartenberg
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.08.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Anhörung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)      die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-B1 vom 12.01.06 für das Gelände zwischen Landesgrenze, Birkholzer Weg, westlicher Begrenzung der Kleingartenanlage „Falkenhöhe Nord“, Straße 3, Birkholzer Weg, westlicher Begrenzung der Grundstücke Straße 4, Straße 2 und westlicher Begrenzung der Grundstücke Straße 5 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg als Rechtsverordnung

       Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)      mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.03.06 zur Drucksache
Nr. 1758/V den Bebauungsplan XXII-B1 vom 12.01.06 für das Gelände zwischen Landesgrenze, Birkholzer Weg, westlicher Begrenzung der Kleingartenanlage „Falkenhöhe Nord“, Straße 3, Birkholzer Weg, westlicher Begrenzung der Grundstücke Straße 4, Straße 2 und westlicher Begrenzung der Grundstücke Straße 5 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg, und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXII-B1 entschieden.

Mit Schreiben vom 29.05.06 hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt, dass der Bebauungsplan XXII-B1 gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung durch Beschluss des Bezirksamtes festgesetzt werden kann.

Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

Berlin, den

 

___________________                                          __________________________________

Emmrich                                                                 Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

                                                                           


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-B1

 

für das Gelände zwischen Landesgrenze, Birkholzer Weg, westlicher Begrenzung der Kleingartenanlage „Falkenhöhe Nord“, Straße 3, Birkholzer Weg, westlicher Begrenzung der Grundstücke Straße 4, Straße 2 und westlicher Begrenzung der Grundstücke Straße 5

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 

 

 

                                                                                                                            ohne Maßstab

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes mit landschaftlicher Prägung

 

 
 

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