Drucksache - DS/1902/V  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung im Bereich "Sonderpädagogische Förderung"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV zu beschließen:

 

1.      Die Schule am Barnimpark, Wartiner Straße 6 in 13057 Berlin wird zum Ende des Schuljah­res 2005/06 aufgehoben.

2.      Die BVV beschließt die Begründung,  wie sie sich aus der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung über die Schulschließung, dort I. bis IV., ergibt.

3.      Entsprechend dem Schulgesetz wird die Genehmigung zur Aufhebung der Schule am Barnimpark bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport beantragt.

 

 

I.          Ausgangssituation

 

Im Schulentwicklungsplan 2003 – 2007 ist festgelegt:

 

„In Anbetracht des zu erwartenden neuen Schulgesetzes, das für den Sonderschulbereich, insbesondere für den Bereich der Lernbehindertenschulen, größere Veränderungen vorsieht, werden die weiteren Vorstellungen zur Sonderschulentwicklung erst nach Vorliegen des neuen Schulgesetzes mit den Betroffenen endgültig erarbeitet.“

 

In Umsetzung des neuen Schulgesetzes bleiben die Sonderschulen, die nunmehr „Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt“ heißen, für alle Förderschwerpunkte erhal­ten. Allerdings gibt es an den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Veränderungen, die durch die Einführung der flexiblen Schulanfangsphase bedingt sind. Diese Schulen umfassen im Schuljahr 2005/06 noch die Jahrgangsstufen 2 bis 10 und ab dem Schuljahr 2006/07 nur noch die Jahrgangsstufen 3 bis 10. Der damit verbundene Schülerrückgang pro Schule erfordert eine Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung.

 

In Auswertung der bisherigen Schulentwicklungsplanung wurde zur Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes 2003 - 2007 durch das Amt für Schule, Bildung und Sport eine Arbeitsgruppe gegründet, um von Beginn an sowohl Schulleitungen von Grund- und Sonder­schulen als auch Vertreter der bezirklichen schulischen Gremien in die Entscheidungsfin­dung einzubeziehen.

 

 

 

 

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe waren, neben den Vertreterinnen des Amtes für Schule, Bildung und Sport und des Vertreters der örtlichen Schulaufsicht, zwei Grundschulleiterinnen, drei Schulleiterinnen von Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, die Leiterin einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die Behindertenbeauftragte des Bezirksamtes sowie drei Vertreter des Bezirksschulbeirates.

 

Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine fachliche Beratung der örtlichen Schulaufsicht und der Schulbehörde zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung – Sonderpädagogische Förderung vorzunehmen.

 

 

II.         Ergänzende Gesichtspunkte zur Entscheidung

 

Die Reduzierung der Standorte der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist erforder­lich.

Die Schule am Barnimpark wird zum Ende des Schuljahres 2005/06 aufgehoben.

 

Die Entscheidung über die Schulschließung ist ein Verwaltungsakt. Gemäß § 39 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein schriftlicher Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen. Dies gilt auch dann, wenn wie hier die BVV entscheidet. Auch hierüber ist von der BVV zu beschließen.

 

Die Schüler/innen besuchen ab dem Schuljahr 2006/07 entweder die Schule Am Breiten Luch oder die Schule an der Malchower Aue auf der Grundlage der aus pädagogischer Sicht erfolgten Vorschläge der Schulleiter/innen und nach Beratung mit den Eltern.

 

Entsprechend dem Schulgesetz wird die Genehmigung zur  Aufhebung der Schule am Barnimpark bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport beantragt.

 

Für das freiwerdende Gebäude in der Wartiner Straße 6 wird eine Nachnutzung geprüft.

 

 

III.        Abwägung

 

Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung „Sonderpädagogische Förderung“ har fünf Mal getagt, die einzelnen Aspekte abgewogen und dann einvernehmlich den Entscheidungsvor­schlag präferiert.

 

Gegenwärtig existieren im Bezirk fünf Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, in denen im Schuljahr 2005/06 noch 931 Schüler/innen unterrichtet werden:

 

-          Schule in der Victoriastadt in ………………….    Lichtenberg-Mitte

Nöldnerstraße 44 in 10317 Berlin

 

-          Schule am Fennpfuhl in ……………………….    Lichtenberg-Nord

Alfred-Jung-Straße 19 in 10369 Berlin

 

-          Schule Am Breiten Luch in …………………….   Hohenschönhausen-Nord

Am Breiten Luch 19 in 13053 Berlin

 

-          Schule am Barnimpark in ………………………  Hohenschönhausen-Nord

Wartiner Straße 6 in 13057 Berlin

 

-          Schule an der Malchower Aue in ………………   Hohenschönhausen-Nord

Doberaner Straße 53 in 13051 Berlin

 

Durch die im neuen Schulgesetz festgelegte Einführung der flexiblen Schulanfangsphase umfassen die Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ nur noch die Jahrgangsstufen 3 bis 10. Dadurch werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nur 720 Plätze benötigt. In Anbetracht dieses tatsächlichen Bedarfs und einer aus pädagogischer Sicht erforderlichen Mindestgröße pro Standort von 150 Schü­ler/innen wird ein Standort aufgegeben werden.

 

Eine Leitlinie des Schulentwicklungsplanes 2003 – 2007 heißt, eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit entsprechenden Schulplätzen zu gewährleisten. Dies bedeutet, die Schule in der Victoriastadt und die Schule am Fennpfuhl sind unbedingt zu erhalten und somit ein Schulstandort in Hohenschönhausen-Nord aufzugeben. Die Gebäudesubstanz und die Aus­stattung der drei Schulen sind annähernd gleich.

 

Die Schule Am Breiten Luch liegt unmittelbar neben der Martin-Niemöller-Grundschule. Diese Grundschule kann aufgrund der Schülerzahlentwicklung seit Jahren nur eine Regel­klasse für Schulanfänger eröffnen. Aufgrund des Umzuges der Antonio-Vivaldi-Grundschule aus der Rüdickenstraße 22 in die Seehauser Straße und der Schließung der Grundschule in der Gartenstadt in der Edgarstraße ist für die wohnortnahe Beschulung ein Grundschulzug zwingend erforderlich. Es ist deshalb mittelfristig entsprechend Schulgesetz § 38 (3) geplant, eine räumliche, organisatorische und personelle Kooperation zwischen der Martin-Niemöller-Grundschule und der Schule Am Breiten Luch zu errichten. Damit wird die wohnortnahe Beschulung der Grundschüler/innen aus dem Einzugsbereich der Martin-Niemöller-Grund­schule weiterhin gesichert.

 

Für den Standort Doberaner Str. 53 – Schule an der Malchower Aue – und den Standort Doberaner Str. 55 – Keith-Haring-Oberschule – schlägt die örtliche Schulaufsicht langfristig ebenfalls eine räumliche, organisatorische und personelle Kooperation vor.

 

Mit der Aufhebung der Schule am Barnimpark bleibt auf jeder Seite der Falkenberger Chaussee, die Hohenschönhausen Nord als wichtige Verkehrsstraße trennt, eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ für die wohnortnahe Beschulung erhalten.

 

5 Klassen mit 81 Schüler/innen wechseln an die Schule Am Breiten Luch und 1 Klasse mit 25 Schüler/innen wechselt an die Schule an der Malchower Aue, ebenso das Schulverweige­rer-Projekt.

 

IV.        Verfahren

 

Die Anhörung der Schulkonferenz der Schule am Barnimpark (am 29.5.2006) und des Bezirksschulbeirates (am 01.06.2006) sowie die erforderlichen Abstimmungen mit der Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport haben stattgefunden. In der Anhörung im BSB gab es bezogen auf die Aufhebung der Schule am Barnimpark keine andere Auffassung bezogen auf den vorliegenden Vorschlag.  

 

Die Schulkonferenz erwartet nun,  dass  der vorliegende   Entscheidungsvorschlag  zum 01.08.2006 auch in Kraft tritt. Eine Verzögerung würde  zu einer erheblichen Belastung für die Schule, insbesondere aber ihrer Schülerinnen und Schüler führen.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport wurde in den Sitzungen entsprechend dem Stand der Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung „Sonderpädagogische Förde­rung“ informiert.

 

Die im Rahmen der genannten Anhörungen und Abstimmungen sowie in diversen Gesprä­chen mit Eltern unterbreiteten Vorschläge, Nachfragen und Hinweise sind ebenfalls in den Abwägungsprozess zu dem vorliegenden Beschluss eingeflossen.

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden in den Haushalt 2007 eingearbeitet.

 

Berlin, den

 

E m m r i c h                                                  Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat

        EU BzStR JugBilSport:

 

 
 

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