Drucksache - DS/1902/V
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Das Bezirksamt bittet die BVV zu beschließen: 1.
Die Schule am Barnimpark, Wartiner Straße 6 in 13057 Berlin wird
zum Ende des Schuljahres 2005/06 aufgehoben. 2.
Die BVV beschließt die Begründung,
wie sie sich aus der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung über
die Schulschließung, dort I. bis IV., ergibt. 3.
Entsprechend dem Schulgesetz wird die Genehmigung zur Aufhebung
der Schule am Barnimpark bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
beantragt. I. Ausgangssituation Im Schulentwicklungsplan 2003 – 2007 ist
festgelegt: „In Anbetracht des zu
erwartenden neuen Schulgesetzes, das für den Sonderschulbereich, insbesondere
für den Bereich der Lernbehindertenschulen, größere Veränderungen vorsieht,
werden die weiteren Vorstellungen zur Sonderschulentwicklung erst nach
Vorliegen des neuen Schulgesetzes mit den Betroffenen endgültig erarbeitet.“ In Umsetzung des neuen Schulgesetzes bleiben die
Sonderschulen, die nunmehr „Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt“
heißen, für alle Förderschwerpunkte erhalten. Allerdings gibt es an den
Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Veränderungen,
die durch die Einführung der flexiblen Schulanfangsphase bedingt sind. Diese
Schulen umfassen im Schuljahr 2005/06 noch die Jahrgangsstufen 2 bis 10 und ab
dem Schuljahr 2006/07 nur noch die Jahrgangsstufen 3 bis 10. Der damit
verbundene Schülerrückgang pro Schule erfordert eine Überarbeitung der
Schulentwicklungsplanung. In
Auswertung der bisherigen Schulentwicklungsplanung wurde zur Überarbeitung des
Schulentwicklungsplanes 2003 - 2007 durch das Amt für Schule, Bildung und Sport
eine Arbeitsgruppe gegründet, um von Beginn an sowohl Schulleitungen von Grund-
und Sonderschulen als auch Vertreter der bezirklichen schulischen Gremien in
die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Mitglieder
der Arbeitsgruppe waren, neben den Vertreterinnen des Amtes für Schule, Bildung
und Sport und des Vertreters der örtlichen Schulaufsicht, zwei
Grundschulleiterinnen, drei Schulleiterinnen von Schulen mit dem
Förderschwerpunkt „Lernen“, die Leiterin einer Schule mit dem Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“, die Behindertenbeauftragte des Bezirksamtes sowie drei
Vertreter des Bezirksschulbeirates. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine fachliche
Beratung der örtlichen Schulaufsicht und der Schulbehörde zur Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung – Sonderpädagogische Förderung vorzunehmen. II. Ergänzende
Gesichtspunkte zur Entscheidung Die Reduzierung der Standorte der Schulen mit
dem Förderschwerpunkt Lernen ist erforderlich. Die Schule am Barnimpark wird zum Ende des
Schuljahres 2005/06 aufgehoben. Die Entscheidung über die Schulschließung
ist ein Verwaltungsakt. Gemäß § 39 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein
schriftlicher Verwaltungsakt mit einer Begründung zu versehen. Dies gilt auch
dann, wenn wie hier die BVV entscheidet. Auch hierüber ist von der BVV zu
beschließen. Die Schüler/innen besuchen ab dem Schuljahr
2006/07 entweder die Schule Am Breiten Luch oder die Schule an der Malchower
Aue auf der Grundlage der aus pädagogischer Sicht erfolgten Vorschläge der
Schulleiter/innen und nach Beratung mit den Eltern. Entsprechend dem Schulgesetz wird die
Genehmigung zur Aufhebung der Schule am
Barnimpark bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Für das freiwerdende Gebäude in der Wartiner
Straße 6 wird eine Nachnutzung geprüft. III. Abwägung Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung
„Sonderpädagogische Förderung“ har fünf Mal getagt, die einzelnen Aspekte
abgewogen und dann einvernehmlich den Entscheidungsvorschlag präferiert. Gegenwärtig existieren im Bezirk fünf Schulen
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, in denen im Schuljahr 2005/06 noch 931
Schüler/innen unterrichtet werden: -
Schule in der Victoriastadt in …………………. Lichtenberg-Mitte Nöldnerstraße 44 in
10317 Berlin -
Schule am Fennpfuhl in ………………………. Lichtenberg-Nord Alfred-Jung-Straße 19 in
10369 Berlin -
Schule Am Breiten Luch in ……………………. Hohenschönhausen-Nord Am Breiten Luch 19 in
13053 Berlin -
Schule am Barnimpark in ……………………… Hohenschönhausen-Nord Wartiner Straße 6 in
13057 Berlin -
Schule an der Malchower Aue in ……………… Hohenschönhausen-Nord Doberaner Straße 53 in
13051 Berlin Durch die im neuen Schulgesetz festgelegte
Einführung der flexiblen Schulanfangsphase umfassen die Schulen mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ nur noch die Jahrgangsstufen 3
bis 10. Dadurch werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport nur 720 Plätze benötigt. In Anbetracht dieses tatsächlichen
Bedarfs und einer aus pädagogischer Sicht erforderlichen Mindestgröße
pro Standort von 150 Schüler/innen wird ein Standort aufgegeben werden. Eine Leitlinie des Schulentwicklungsplanes 2003
– 2007 heißt, eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit entsprechenden
Schulplätzen zu gewährleisten. Dies bedeutet, die Schule in der Victoriastadt
und die Schule am Fennpfuhl sind unbedingt zu erhalten und somit ein
Schulstandort in Hohenschönhausen-Nord aufzugeben. Die Gebäudesubstanz und die
Ausstattung der drei Schulen sind annähernd gleich. Die Schule Am Breiten Luch liegt unmittelbar
neben der Martin-Niemöller-Grundschule. Diese Grundschule kann aufgrund der
Schülerzahlentwicklung seit Jahren nur eine Regelklasse für Schulanfänger
eröffnen. Aufgrund des Umzuges der Antonio-Vivaldi-Grundschule aus der
Rüdickenstraße 22 in die Seehauser Straße und der Schließung der Grundschule in
der Gartenstadt in der Edgarstraße ist für die wohnortnahe Beschulung ein
Grundschulzug zwingend erforderlich. Es ist deshalb mittelfristig entsprechend
Schulgesetz § 38 (3) geplant, eine räumliche, organisatorische und personelle
Kooperation zwischen der Martin-Niemöller-Grundschule und der Schule Am Breiten
Luch zu errichten. Damit wird die wohnortnahe Beschulung der Grundschüler/innen
aus dem Einzugsbereich der Martin-Niemöller-Grundschule weiterhin gesichert. Für den Standort Doberaner Str. 53 – Schule an
der Malchower Aue – und den Standort Doberaner Str. 55 –
Keith-Haring-Oberschule – schlägt die örtliche Schulaufsicht langfristig
ebenfalls eine räumliche, organisatorische und personelle Kooperation vor. Mit der Aufhebung der Schule am Barnimpark
bleibt auf jeder Seite der Falkenberger Chaussee, die Hohenschönhausen Nord als
wichtige Verkehrsstraße trennt, eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“
für die wohnortnahe Beschulung erhalten. 5 Klassen mit 81 Schüler/innen wechseln an die
Schule Am Breiten Luch und 1 Klasse mit 25 Schüler/innen wechselt an die Schule
an der Malchower Aue, ebenso das Schulverweigerer-Projekt. IV. Verfahren Die Anhörung der Schulkonferenz der Schule am
Barnimpark (am 29.5.2006) und des Bezirksschulbeirates (am 01.06.2006) sowie
die erforderlichen Abstimmungen mit der Abteilung Stadtentwicklung,
Stadtplanungsamt und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport haben
stattgefunden. In der Anhörung im BSB gab es bezogen auf die Aufhebung der
Schule am Barnimpark keine andere Auffassung bezogen auf den vorliegenden
Vorschlag. Die Schulkonferenz erwartet nun, dass
der vorliegende
Entscheidungsvorschlag zum
01.08.2006 auch in Kraft tritt. Eine Verzögerung würde zu einer erheblichen Belastung für die
Schule, insbesondere aber ihrer Schülerinnen und Schüler führen. Der Ausschuss für Bildung und Sport wurde in den
Sitzungen entsprechend dem Stand der Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe
Schulentwicklungsplanung „Sonderpädagogische Förderung“ informiert. Die im Rahmen der genannten Anhörungen und
Abstimmungen sowie in diversen Gesprächen mit Eltern unterbreiteten
Vorschläge, Nachfragen und Hinweise sind ebenfalls in den Abwägungsprozess zu
dem vorliegenden Beschluss eingeflossen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden in den
Haushalt 2007 eingearbeitet. Berlin, den
E m m r i c h
Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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