Drucksache - DS/1889/V  

 
 
Betreff: Missbilligung des Verhaltens des Stadtrates für Bildung, Jugend und Sport
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg missbilligt, dass der Stadtrat für Bildung, Jugend und Sport, Michael Räßler-Wolff, in den zurückliegenden Wochen und Monaten mehrfach an der BVV vorbei  Eingriffe in die Lichtenberger Schulentwicklung vorgenommen hat,  die weder durch eine Beschlussfassung im Bezirksamt noch durch die BVV gedeckt waren.

 

Begründung:

Mehrfach hat Bezirksstadtrat Räßler-Wolff in den vergangenen Wochen und Monaten an der BVV vorbei Eingriffe in die Lichtenberger Schulentwicklung in der Öffentlichkeit verkündet bzw. verkünden lassen, die weder durch einen Bezirksamtsbeschluss noch durch einen BVV-Beschluss gedeckt waren.

Im Einzelnen ist es zu missbilligen:

-          dass in einer öffentlichen Elternversammlung der Oskar-Schindler-Oberschule am 15.5.2006 über die Aufhebung und Standortverlagerung der Gesamtschule informiert wurde, ohne dass dies in der BVV diskutiert oder beschlossen wurde.

-          dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler in der Feldmarkgrundschule auf einer Elternversammlung und schriftlich über eine Verlagerung der Grundschule informiert wurden, ohne dass es hierzu eine entsprechende Beschlusslage in der BVV oder im Bezirksamt gegeben hat.

Durch seine mangelnde Sorgfalt wurde die Öffentlichkeit mehrfach in die Irre geführt. Konsequenzen waren dabei sinkende Anmeldezahlen an Schulen, deren Aufhebung bzw. Schließung weder durch Bezirksamtsbeschluss noch durch einen BVV-Beschluss beschlossen waren. Damit werden ohne eine Möglichkeit der Beteiligung der Betroffenen und der BVV vollendete Tatsachen geschaffen.

 
 

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