Drucksache - DS/1800/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in Umsetzung des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – im Zusammenhang mit den
Ergebnissen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ die oben genannte
Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung,
diese in der Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste und
Soziales Anlage I: Zielvereinbarung zwischen dem
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Geschäftsbereich
Soziales und - der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz - der Senatsverwaltung für Finanzen über die Einführung eines Fallmanagements im Bereich der 1. Präambel Mit
dieser Zielvereinbarung werden in einem ersten Schritt für den Leistungsbereich
der Eingliederungshilfe für in Berlin lebende behinderte Menschen nach SGB XII im
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – organisatorisch
effiziente Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für einen allokativen[1]
Umgang der finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen. Gleichzeitig
werden die Grundlagen für eine bürgerorientierte Ausrichtung des
Leistungsangebotes durch transparente Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten
hergestellt sowie eine Motivationssteigerung der Mitarbeiter/innen durch
Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz verfolgt. Die
Vereinbarung basiert auf den derzeitigen Ergebnissen des Projektes
„Modellsozialamt 2005“ und kann zwischen den Vereinbarungspartnern analog zum
weiteren Projektfortschritt einvernehmlich ergänzt bzw. verändert werden.
Spätestens ab dem 01. Juli 2006 werden auf der Grundlage der im Rahmen des
„Modellsozialamtes 2005“ gemeinsam mit den Bezirksämtern vereinbarten zweckmäßigen
Maßnahmen und Instrumente konkret messbare Ziele vereinbart und zu einem
dokumentationspflichtigen und überprüfbaren Kernelement der Fortschreibung
dieser Zielvereinbarung gemacht. Die
Zielvereinbarung kann auf Wunsch des Bezirks auch nach dem 01. Juli 2006 um
über das Fallmanagement der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
hinausgehende Elemente erweitert werden. 2. Allgemeines Der
Sozialhilfehaushalt des Landes Berlin weist jährlich mehr als 500 Mio. €
Transferausgaben für den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen nach dem SGB XII aus[2]. Die
Ausgaben und Fallzahlen sind seit Jahren steigend und entsprechen damit einem
bundesweiten Trend. Mit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII hat sich die
Schwerpunktsetzung in der Sozialhilfe von der Hilfe zum Lebensunterhalt zu den
sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen verschoben. Damit kommt auch dem
Ausgabenblock der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine neue
Bedeutung zu. Aufgrund
der Besonderheiten des Personenkreises behinderter Menschen kommt eine
Herausführung aus dem Sozialhilfebezug in die wirtschaftliche Unabhängigkeit
gar nicht oder nur sehr eingeschränkt in Betracht. Eine Reduzierung der
Fallzahlen ist insofern weitgehend ausgeschlossen. Die Steuerungsmöglichkeiten
müssen sich somit darauf konzentrieren, innerhalb der bundes- und
landesrechtlich vorgeschriebenen bedarfsgerechten Leistungsgewährung Maßnahmen
auszuwählen und Instrumente zu entwickeln, die die Ausgaben je
Leistungsberechtigter/n auf ein ökonomisch sinnvolles sowie fachlich und
rechtlich vertretbares Maß aussteuern. Um diesem Ansatz unter Berücksichtigung
der zu erwartenden anhaltend hohen Arbeitsbelastung im Bereich der sog. Hilfen
in besonderen Lebenslagen gerecht zu werden, ist die Einführung eines
Fallmanagements unerlässlich. Die Zielvereinbarung baut dabei auf den im Rahmen
des Projektes „Modellsozialamt 2005“ erarbeiteten Konzepten auf und wird im
Zuge des Projektfortschrittes in Zusammenarbeit mit den Vereinbarungspartnern
fortentwickelt. Die
Schaffung einer validen Datengrundlage ist eine wichtige Voraussetzung zur
Verbesserung der Steuerung. Deshalb müssen spätestens rückwirkend zum 01.
Januar 2005 in allen Bezirken alle Leistungsfälle des SGB XII
vollständig IT-gestützt bearbeitet werden. Die Verwaltungsvorschriften über die
einheitliche Anwendung des IT-Verfahrens PROSOZ/S vom 18. November 2003 sowie
der dazugehörige „HbL-Leitfaden“ in der jeweils aktuellen Version sind
anzuwenden. 3. Verpflichtung des Bezirks –
Geschäftsbereich Soziales – Der
Bezirk Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – verpflichtet sich, a)
Der Bezirk gewährleistet, dass der/die Fallmanager/in über die alleinige
Entscheidungskompetenz im Rahmen der Hierarchie des Amtes und damit über die
Hauptverantwortung im Zusammenhang mit der Bewilligung von Leistungen der
Eingliederungshilfe verfügt; sie legen dabei die jeweiligen
Verantwortlichkeiten im Rahmen von verbindlichen Kooperationsstrukturen,
insbesondere mit den medizinischen und sozialpädagogischen Diensten, fest.
Allein der/die Fallmanager/in entscheidet über das „Ob“, „Wann“, „Wie“ und „Wie
lange“ von Leistungen. b) Für jeden Einzelfall der
Eingliederungshilfe für geistig/körperlich und seelisch behinderte Menschen
wird eine Kostenübernahme an die Erstellung und Fortschreibung eines
schriftlichen Gesamtplanes gebunden. Dabei wird mit dem geistig/körperlich und
seelisch behinderten Menschen, den sonst am Einzelfall Beteiligten, insbes. dem
behandelnden Arzt und/oder Therapeuten, dem Gesundheitsamt, dem Landesarzt, dem
Jugendamt sowie ggf. dem gesetzlichen Betreuer, den Leistungserbringern und den
Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern
zusammengewirkt (vgl. § 58 SGB XII). Der
Gesamtplan ist durch folgende Merkmale charakterisiert: ·
Er bildet die
bisherige Entwicklung, den situativen und gesundheitlichen Zustand, die Wünsche
des Leistungsberechtigten und die zukünftige Gesamtplanung (Ziele und
Maßnahmen) ab. Hilfeziele sind messbar zu formulieren, indem mindestens die
Zeitdimension, die Inhaltlichkeit, der Umfang und die Kostenauswirkungen der
Ziele in überprüfbarer Weise festgelegt werden. Alternative Hilfemaßnahmen mit
geringeren Gesamtkosten werden ebenfalls schriftlich festgehalten,
einschließlich der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung. ·
Die Erfassung
der Daten erfolgt sobald wie möglich mit Hilfe elektronischer Erfassungssysteme
(vgl. 5.5), um damit – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse –
auch Datenauswertungen zu ermöglichen. ·
Der Grad der
Zielerreichung wird in jedem Einzelfall regelmäßig pro Bewilligungszeitraum,
mindestens einmal im Jahr, überprüft. Die Gründe für Ziel- und Zeitabweichungen
sowie die Fortschreibung der Zielsetzungen und des Gesamtplanes werden
aktenkundig gemacht. Sobald eine datenbankgestützte Erfassung der
Fortschreibung realisiert worden ist, wird ausschließlich diese IT-gestützte
Dokumentationsform genutzt. ·
Ergibt sich bei
der Zielüberprüfung eine Zielabweichung, ist die Geeignetheit und ggf. die
Erforderlichkeit der für die Erreichung des Ziels eingeleiteten Maßnahmen
kritisch zu überprüfen und für die Zukunft – unter Wahrung der rechtlichen
Ansprüche – zu korrigieren. c)
Mit Beginn dieser Zielvereinbarung führt das Fallmanagement in den Fällen der
Gewährung von Eingliederungshilfe an geistig/körperlich und seelisch behinderte
Menschen, für die während der Laufzeit dieser Zielvereinbarung keine neue
Kostenübernahme erfolgen muss, eine Fallrevision durch und erstellt einen
Gesamtplan (vgl. Buchstabe b). Die Fallrevision dient insbesondere der
Überprüfung der Geeignetheit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der
laufenden Hilfen unter Wahrung der rechtlichen Ansprüche. d)
Der/die Fallmanager/in führt im Zusammenhang mit der Fallrevision sowie der
Erstellung, Fortschreibung und Evaluation von Gesamtplan und Zielvereinbarung
unter Einbeziehung aller am Einzelfall Beteiligten Fallkonferenzen durch bzw.
dokumentiert, warum dies nicht erforderlich war.[3] e)
Gesamtpläne ab einer Laufzeit von drei Jahren und veranschlagten Jahresraten ab
60.000 Euro Sozialhilfe sowie Gesamtpläne mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren
bei einem Gesamtbetrag ab 100.000 Euro Sozialhilfe sind vom / von der für den
bezirklichen Geschäftsbereich zuständigen Bezirksstadtrat / Bezirksstadträtin
zu genehmigen. Die
Regelungen der Ausführungsvorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen nach dem SGB XII (AV-EH) in der aktuell gültigen Fassung bleiben
unberührt. 4. Verpflichtung der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird eine
Arbeitsgruppe „Sozialhilfedaten“ unter Beteiligung von mindestens drei Bezirken
und der Senatsverwaltung für Finanzen einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird u.a.
Plausibilitäten für die Vollständigkeit der Datenerfassung unter PROSOZ/S auf
Grundlage der in Ziffer 2 genannten Verwaltungsvorschriften und der
dazugehörigen „HbL-Leitfäden“ entwickeln, anhand derer monatlich über die
Vollständigkeit der Erfassung in PROSOZ/S durch das Statistikreferat der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz berichtet wird. Für
die im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu erstellenden
Gesamtpläne (siehe Ziff. 3b) wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz bis spätestens 30.06.2006 ein Muster für den
Personenkreis der körperlich / geistig und sukzessiv auch für den Personenkreis
der seelisch behinderten Menschen mit allen auch für ein Controlling
erforderlichen Daten entwickeln und den Bezirken zur einheitlichen Verwendung
zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden für dieses Instrument sowie für
weitere zu erarbeitende Steuerungsmaßnahmen Grunddaten und Erfolgskennziffern
entwickelt und sukzessive in das Hilfemanagement der Eingliederungshilfe
überführt, um spätestens ab dem 01. Juli 2006 erfolgsorientierte Überprüfungen
durchführen zu können. Zudem
verpflichtet sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz, die Erhebung der Fallzahlen im Verwaltungskostenprodukt 79376
und den zu diesem gehörenden Transferprodukten zentral für alle Bezirke
flächendeckend ab dem 01. Januar 2005 über die so genannten
Greiner-Schnittstelle bereit zu stellen. Zwischen
den Vereinbarungspartnern muss vor einer Abrechnung gemäß PKT. 8.1 dieser
Vereinbarung Einigkeit zur Plausibilität der Datengrundlage für eine Ermittlung
der Falldurchschnittskosten bestehen. Andernfalls bleibt es den Vereinbarungspartnern
belassen, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. 5. Bereitstellung
erforderlicher Ressourcen 5.1 Personalschlüssel Das Konzept des
Fallmanagements basiert auf den bundesweit erfolgreich umgesetzten
Steuerungsinstrumenten der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG, das von der
Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des SGB II ab 2005 in ähnlicher Form
fortgeführt wird. Wesentlichster Erfolgsfaktor neben entsprechender
Qualifikation aller am Verfahren beteiligten Fachstellen war die für die
Fallsteuerung erforderliche Freisetzung zeitlicher Ressourcen, die durch eine
erhebliche Reduzierung der Aktenzahl pro Fallmanager/in realisiert wurde. Da
derzeit nicht berechnet werden kann, welche Fallzahl pro Fallmanager/in nach
SGB XII angemessen ist, verständigen sich die Vereinbarungspartner auf eine
Schlüsselzahl von 1:75 und übernehmen damit die Vorgaben aus dem SGB II. Dieser
Wert entspricht im Übrigen dem in einzelnen Berliner Bezirken erfolgreich
erprobten „Kölner Modell“ der HzA-Steuerung. Die
Eingruppierung der Fallmanager/innen erfolgt auf der Grundlage eines konkreten
Anforderungsprofils und der Aufgabenbeschreibung. Für die Eingruppierung bzw.
Vergütung der Fallmanagerinnen und Fallmanager liegen der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz für vergleichbare
Aufgabenbeschreibungen aus der Bundesverwaltung (Fallmanagement in der
Bundesagentur für Arbeit) und aus zwei Landschaftsverbänden Festlegungen nach
BesGr. A 11 bzw. Vgr. IVa BAT vor. Eine endgültige besoldungs- bzw. vergütungsrechtliche
Festlegung erfolgt nach einer länderübergreifenden Erhebung. Der
Personalschlüssel beinhaltet eine ganzheitliche Fallbearbeitung und impliziert
insofern neben der Eingliederungshilfe z.B. auch Leistungen der Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz, sofern eine solche Hilfegewährung
im Einzelfall parallel erforderlich ist. Der Fall wird dem/der Fallmanager/in
bereits mit der Antragstellung zugeordnet, soweit es sich absehbar um
Leistungen der Eingliederungshilfe handelt oder handeln könnte. Der
Personalschlüssel berücksichtigt den Aufwand für die mit dieser
Zielvereinbarung verbundenen Dokumentationspflichten. Für
das Verwaltungsprodukt „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (Produkt
78745) soll ab 01. Januar 2006 durch die Produktmentorengruppe ein ergänzendes
Produkt eingerichtet werden, das ausschließlich von Bezirken mit
abgeschlossener Zielvereinbarung bebucht wird. Auf diese Weise können sowohl in
der Kostenrechnung als auch später in der Budgetierung die unterschiedlichen
Verwaltungskosten für die Eingliederungshilfe mit und ohne Fallmanagement
abgebildet und berücksichtigt werden. Der
Bezirk Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – hat der
Senatsverwaltung für Finanzen sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz die derzeitige Personalausstattung incl.
Bewertung bis zum 30. November 2005 bekannt gegeben und bezifferte den unter
den vorgenannten Voraussetzungen entstehenden Personalmehrbedarf des
Fallmanagements. Der Bezirk Lichtenberg von Berlin weist der Senatsverwaltung
für Finanzen die durch das Fallmanagement entstehenden Mehrkosten gegenüber der
bisherigen Zuweisung der Verwaltungskosten (Produkte 78745) nach. Der
Bezirk Lichtenberg von Berlin weist der Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz nach, dass er die für das Fallmanagement
erforderliche Personalausstattung in diesem Bereich realisiert hat. Die Höhe
des finanziellen Ausgleichs durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist unter
Ziffer 8 dieser Zielvereinbarung festgelegt. 5.2 Sachmittel Soweit für die
Stellenbesetzung des Fallmanagements kein zusätzliches Personal benötigt wird,
stehen die erforderlichen Sachmittel in den Bezirkshaushalten zur Verfügung.
Ein zusätzlicher Bedarf kann auf Grundlage der unter Ziff. 5.1 genannten
Voraussetzungen bei der Senatsverwaltung für Finanzen mit entsprechender
Begründung beantragt werden. 5.3 Qualifizierung Das
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – hat der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zum 31.
August 2005 in anonymisierter Form die Anzahl sowie das
vorhandene Qualifikationsprofil der für das Fallmanagement zu qualifizierenden
Mitarbeiter/innen[4]
gemeldet und stellt sicher, dass diese an dem Fortbildungsprogramm der Verwaltungsakademie
Berlin – VAK – teilnehmen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz wird einen Antrag im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung
der Verwaltungsmodernisierung zur Realisierung eines zentralen
Fortbildungsprogramms bei der VAK Berlin im Rahmen der Gesamtfinanzierung der
Reformprojekte der Neuordnungsagenda stellen, falls dies aus dem laufenden Etat
der VAK nicht abgesichert werden kann.[5] 5.4 Leitfaden und Instrumente Die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erstellte im Zuge des Projektes
„Modellsozialamt 2005“ zum Ende des Jahres 2005 gemeinsam mit den Bezirken den
ersten Entwurf eines „Leitfaden Fallmanagement“, der die wesentlichen Aspekte
(z.B. Steuerungsinstrumente, Organisationsabläufe, Qualitätsmaßstäbe,
Qualifikationsanforderungen, Muster-Gesamtplan) des Berliner Modells eines
Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen über die
bereits in den Strukturempfehlungen für das Modellsozialamt 2005 entwickelten
Ergebnisse fortschreibt, dokumentiert und inhaltliche Grundlage für das
Fortbildungsprogramm sowie Gegenstand des Handelns ist. Überdies
werden im Rahmen der Entwicklung des Fachcontrollings durch das Projekt
„Modellsozialamt 2005“ in einem ersten Schritt konkrete Instrumente zur
Steuerung der Eingliederungshilfe für körperlich/geistig behinderte Menschen
entwickelt, die u. a. das methodische Konzept des Fallmanagements inhaltlich
konkretisieren. Für den Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Menschen erfolgt im zweiten Schritt die Umsetzung unter Berücksichtigung
bereits bestehender Steuerungsstrukturen in der psychiatrischen Versorgung. 5.5 IT-Unterstützung Die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erstellt im Zuge des Projektes
„Modellsozialamt 2005“ gemeinsam mit den Bezirken – Geschäftsbereich Soziales –
eine Anforderungsanalyse hinsichtlich einer adäquaten IT-Unterstützung des
Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, welche die
einzelnen Prozessschritte mit Hilfe der Software ADONIS abbildet. Die
Aktualisierung und Anpassung der Programminhalte an aktuelle Rechtslagen und
Grundsatzentscheidungen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Gesundheit,
Soziales und Verbraucherschutz. 6. Berichtswesen 6.1 Berichtswesen Die
Fallmanager/innen dokumentieren kontinuierlich die in Ziffer 3 genannten
Maßnahmen revisionsfähig in der Akte des Leistungsfalles; sobald die
technischen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Dokumentation ausschließlich
IT-gestützt. Dabei kommt es insbesondere darauf an, Kostenalternativen
darzustellen und den Landeshaushalt belastende Entscheidungen unter
Berücksichtigung des nach dem SGB XII rechtlich verankerten Leistungsanspruches
zu begründen. Die
derzeit im Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ entwickelten
Steuerungsziele und Anforderungen an die Dokumentation können – in Abstimmung
zwischen den Vereinbarungspartnern – sukzessive in die Berichtslegung des
Fallmanagements integriert werden. 6.2 Berichtslegung durch den
bezirklichen Geschäftsbereich Soziales Der
Bezirk Lichtenberg von Berlin - Geschäftsbereich Soziales -
(Steuerungsverantwortlicher nach § 6 Abs. 2 FaDuVO) berichtet
erstmals für den Zeitraum 01. Juli 2006 bis einschl. Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz an die Senatsverwaltung für
Finanzen übersandten Anmerkungen zu ihren jeweiligen Berichten. Eine
IT-gestützte Möglichkeit zur Erfassung der Daten im Berichtsbogen wird während
des Jahres 2006 geschaffen und den Bezirken unmittelbar nach Fertigstellung
übersandt bzw. mitgeteilt. Die Abrechnung der Zielvereinbarung erfolgt im Folgejahr
des den Durchschnittssätzen zu Grunde liegenden Haushaltsjahres. Sich daraus
ggf. ergebende Konsequenzen werden bei der nächstmöglichen Basiskorrektur von
der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt. Die Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz überprüft die von den bezirklichen
Geschäftsbereichen Soziales eingereichten Berichtsbögen und erstellt daraus
einmal jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der
Steuerungsinstrumente und die Veränderungen im Transferhaushalt der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII. Die Bezirke erhalten
Gelegenheit zur Stellungnahme. Die
künftigen Berichtszeiträume und –inhalte werden im Rahmen einer Fortschreibung
der Zielvereinbarung konkretisiert, sobald die ersten Ergebnisse vorliegen oder
der Projektfortschritt eine Überarbeitung der Vereinbarung früher ermöglicht. 7. Aufgaben des Controlling im
bezirklichen Geschäftsbereich Soziales Die
Aufgaben des Fachcontrolling im bezirklichen Geschäftsbereich Soziales werden
im Projekt „Modellsozialamt 2005“ noch entwickelt und können zu Veränderungen
in der Aufgabenwahrnehmung und Dokumentation der in dieser Zielvereinbarung
verankerten Instrumente führen. Sobald hierzu gesicherte und abgestimmte
Erkenntnisse vorliegen, wird die Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen
ergänzt. Bis dahin gilt das hier beschriebene Verfahren. 8. Abrechnung der
Zielvereinbarung 8.1 Abrechnungsmodus Der
Bezirk Lichtenberg von Berlin erhält mit Inkrafttreten der Zielvereinbarung zur
Realisierung des Personalschlüssels eine Zuweisungspreiserhöhung in Höhe von
jeweils 10,27 €[8]
gegenüber dem bisher zugewiesenen Median für die Eingliederungshilfe im Produkt
78745. Diese Zuweisungspreiserhöhung versetzt den Bezirk Lichtenberg von Berlin
in die Lage, im Rahmen des Fallmanagements Einsparungen zu erwirtschaften. Die
Einsparungen betragen für den Zeitraum ·
vom 01. Juli 2006
bis 31. Dezember 2006 0,5 % im Vergleich zu 2005 ·
bei Verlängerung
ab 01. Januar 2007 1,5 % im
Vergleich zum Vorjahr ·
bei Verlängerung
ab 01. Januar 2008 2,0 % im
Vergleich zum Vorjahr der
durchschnittlichen bezirklichen personenbezogenen[9]
Ausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII (Titel
671 26). Demnach beträgt die Einsparvorgabe im ersten Jahreszeitraum (01. Juli
2006 bis 30. Juni 2007) der Laufzeit dieser Vereinbarung effektiv 1 %, im
jeweils folgenden Jahreszeitraum effektiv 2%. Werden
diese Einsparungen in einem oder mehreren Jahren nicht erwirtschaftet, werden
die zur Verfügung gestellten erhöhten Zuweisungen nach Abschluss der Abrechnung
für das betreffende Jahr im Rahmen einer Basiskorrektur wieder abgezogen. Bei
einer teilweisen Unterschreitung der Einsparvorgaben erfolgt eine prozentuale
Reduzierung der Zuweisungspreiserhöhung für das betreffende Abrechnungsjahr.
Überschreitungen der Einsparvorgaben bleiben bei der Bemessung der Vorgabe für
die darauf folgenden Jahre unberücksichtigt.[10] Während der Laufzeit dieser
Zielvereinbarung werden folgende Leistungen der Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Menschen nicht in den Nachweis der durch das
Fallmanagement erzielten Einsparungen einbezogen: a) Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe in
Tagesstätten b) Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe in
therapeutisch betreuten Wohngemeinschaften c)
Ambulante/teilstationäre
Eingliederungshilfe im therapeutisch betreuten Einzelwohnen d) Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe im
Verbund betreuten Wohnens e) Vollstationäre Eingliederungshilfe in therapeutisch
betreuten Heimen f)
vollstationäre
Eingliederungshilfe in Übergangsheimen Für
die Überprüfung der Zielerreichung der prozentualen Einsparungen nach Absatz 1
ist der gewogene Ausgabendurchschnitt über alle Maßnahmen der
Eingliederungshilfe aus allen im jeweiligen bezirklichen Geschäftsbereich
Soziales in PROSOZ/S „bebuchten“ Unterkonten des Titels 671 26 unter Beachtung
des vorgenannten Ausnahmetatbestandes im jeweiligen Berichtszeitraum maßgebend.
Eine Differenzierung im Sinne der Ziffer 8.3 erfolgt nicht. Die
Zuweisung der Transferausgaben[11] an
den Bezirk Lichtenberg erfolgt während der Laufzeit dieser Vereinbarung
weiterhin im individuellen Umfang des bezirklichen Ausgabendurchschnitts über
alle Maßnahmen der Eingliederungshilfe.[12] 8.2 Ausgabendurchschnittssätze Die
Ermittlung der in Anlage 2 zur dieser Zielvereinbarung
aufgelisteten durchschnittlichen bezirklichen Ausgaben pro
Eingliederungshilfemaßnahme und Leistungsberechtigter/m erfolgt aus dem
IT-Verfahren PROSOZ/S und der dort hinterlegten Unterkontenebene des Titels
67126 jeweils für den Personenkreis der geistig/körperlich und seelisch
behinderten Menschen. Relevante sozialstrukturelle Unterschiede, die die Höhe
der Ausgabendurchschnittssätze nach Satz 1 beeinflussen, liegen nicht vor und
werden datentechnisch im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung nicht erhoben.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird die
Berechnung der Ausgabendurchschnittssätze dieser Zielvereinbarung IT-gestützt
durchführen und den Bezirksämtern – Geschäftsbereich Soziales – in vereinbartem
Rhythmus Daten und aktuelles Auswertungstool zur Verfügung stellen. Das
Verfahren zur Qualitätssicherung der Daten wird in der AG „Sozialhilfedaten“
entwickelt und in den Bezirken – Geschäftsbereich Soziales - sowie im
Statistikreferat der SenGesSozV umgesetzt. 8.3 Entwicklung der Zahl der
Leistungsberechtigten Durch Entwicklung der Zahl
der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe nach SGB XII bedingte
Überschreitungen im Verhältnis zu den in Ziffer 1 genannten jeweiligen
Vergleichszeiträumen bleiben bei der Abrechnung der Zielvereinbarung
unberücksichtigt. Die daraus resultierenden Mehrbedarfe in den Transferausgaben
werden von der Senatsverwaltung für Finanzen durch Basiskorrekturen
ausgeglichen. 8.5 Einnahmemanagement Der Bezirk Lichtenberg von
Berlin wird seine Anstrengungen auch darauf richten, die Einnahmesituation in
den Transferhaushalten der Sozialhilfe durch verbessertes Einnahmemanagement,
insbesondere durch Ausschöpfung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten
(Bankanfrage), zu steigern. 9. Laufzeit der Vereinbarung Das
Fallmanagement der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist für
mindestens die Dauer von 5 Jahren angelegt. Diese (erste) Vereinbarung beginnt
am 01. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2006. Sobald sich im Rahmen der
Fortentwicklung des Projektes „Modellsozialamt 2005“ oder bei Durchführung des
Fallmanagements im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch
den Bezirk Lichtenberg von Berlin Ergebnisse abzeichnen, die auf das hiermit
vereinbarte Verfahren wirken und/oder zu konkreten Veränderungen führen, werden
zwischen den Vereinbarungspartnern Gespräche zur Novellierung der Vereinbarung
aufgenommen. Zielsetzung ist dabei, die für die Umsetzung der Steuerung der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erforderliche Personalausstattung
in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales abzusichern und damit die Basis
für den Steuerungserfolg zu schaffen. Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert
sich – sofern ein oder mehrere Vereinbarungsparteien keine Kündigung
aussprechen – um jeweils 1 Jahr. Die
mit dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt
veränderter Beschlüsse des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin. Soweit
zentrale Steuerungsmaßnahmen in Form pauschaler Minderausgaben den ganzen
Bezirk betreffen und den Vereinbarungsgegenstand gefährden, nehmen die
Vereinbarungspartner umgehend Kontakt mit dem Ziel von Nachverhandlungen auf. Berlin, den ................................................ Bezirksstadtrat für
Bürgerdienste und Soziales Bezirksamt Lichtenberg /
Datum ................................................ Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz/ Staatssekretärin / Datum ................................................. Senatsverwaltung für
Finanzen Staatssekretär / Datum Anlage II: Auswirkungen der Einführung eines
Fallmanagements für Eingliederungshilfe innerhalb Berlins auf die KLR und das
Budget Budgetbetrachtung Bisher wurden in dem mit Eingliederungshilfefällen vom Fb IV
des LuV´s Soziales betrautem Bereich vornehmlich die Produkte 76874 (LPflGG),
78407 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), 78745
(Eingliederungshilfe) und 79074 (Hilfe zum Lebensunterhalt) bebucht. Entsprechend nachstehender Tabelle entfielen am Ende des 4.
Quartals 2005 auf die vorgenannten Hauptprodukte mit Rücksicht auf die Stellenanteile
des Fachbereiches in diesen Produkten folgende voraussichtliche Budgetgewinne
bzw. –verluste auf den FB IV des LuV´s Soziales:
Auf den Bereich der Gewährung von Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen innerhalb Berlins im FB IV des LuV´s Soziales, welcher
gänzlich in das Fallmanagement überführt wird, ergeben sich nachfolgende
Anteile am Budgetgewinn:
Zu diesem Budgetgewinn von 195.312,40 € werden dem Bezirk
pro Fallmengeneinheit Kostendarstellung a) zusätzliche budgetwirksame erweiterte Teilkosten Entsprechend Nr. 5.1 der Zielvereinbarung für die Einführung
eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe innerhalb des Landes
Berlin ergibt sich vorerst ein Gesamtbedarf von ca. 17 Fallmanagerinnen bei
einem Bearbeitungsschlüssel von 1:75. Die zukünftige Fallzahlentwicklung bleibt
abzuwarten. 15 Sachbearbeiterinnen waren bisher im Bereich der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beschäftigt. Es ergibt sich
folglich ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 2 FallmanagerInnen
(Vergütungsgruppe Vb/IVb bzw. Besoldungsgruppe A 10). Zudem ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine
Leitungskraft für das Erreichen der Vorgaben der Zielvereinbarung erforderlich.
Entsprechend der Vergütungs- bzw. Besoldungsstruktur im Bereich des FB IV ist
hier eine Vergütung von III bzw. Besoldung der Besoldungsstufe A 12 anzusetzen. Aufgrund der Jahresdurchschnittssätze 2002 (West) besteht
ein maximaler zusätzlicher Bedarf an direkten Personalkosten von 2 x 46.950,00
€ (Vgr. IVb) und 1 x 55.940,00 € Zudem ist voraussichtlich von zusätzlichen
Sachkostenanteilen (inklusive Verrechnungen und Umlagen) von ca. 31 % bei
Angestellten und 35% bei Beamten der direkten Personalkosten auszugehen. Es errechnen sich demnach diese voraussichtlichen minimalen
bzw. maximalen Gesamtkosten:
b) Transferkostenentwicklung Im Titel 67126 (Leistungen der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen) entfielen folgende Transferkosten im Haushaltsjahr 2005
auf das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin:
Setzt man unveränderte Fallzahlen voraus, ergeben sich
entsprechend Ziffer 8.1 der Zielvereinbarung zu erbringende Differenzbeträge
der Transferkosten von:
Bei Einhaltung der Sparvorgaben ergibt sich bis zum
Jahresende eine absolute Transferkostenentlastung von 1.555.720 €. Risikobetrachtung Abschließend ist festzustellen, dass sich das finanzielle
Risiko der Besetzung von zusätzlichen Stellen in der vorstehend beschriebenen
Weise im Zusammenhang mit der Einführung eines Fallmanagements im Bereich der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb Berlins bei den Personal-
und Gemeinkosten zwischen jährlich ca. 137.322 € und ca. 196.300 € bewegt.
195.300 € davon sind voraussichtlich bereits über die Budgetierung anhand der
Kosten- und Leistungsrechnung gedeckt, sofern die Zuweisungen der Senatsverwaltung
für Finanzen (SenFin) unmittelbar an den Bereich Fallmanagement für
Eingliederungshilfe innerhalb Berlins erfolgt. Mit Erreichen der Vorgaben der
Zielvereinbarung und der daraus resultierenden Zuweisungspreiserhöhung von
10,27 € pro Menge ist gegenwärtig kein Risiko abzusehen, sondern es stellt sich
eher ein Budgetgewinn im Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe
innerhalb Berlins dar. Den zusätzlichen maximalen Personal- und Sachkosten von ca. 523.000,00
€ bis einschließlich 2008 (wegen beabsichtigtem Beginn der Zielvereinbarung ab
dem 01.07.2006 und der Buchung der Verwaltungskosten auf das neue Produkt 79376
– EH iB Fallmanagement sind in 2006 die zusätzlichen maximalen Personal- und Gemeinkosten
hälftig anzusetzen) steht eine zu erbringende Transferkostenentlastung von
1.555.700 € in diesem Zeitraum gegenüber. Grundlage
der vorstehenden Einschätzung von haushaltsmäßigen Auswirkungen der Einführung
eines Fallmanagements für Eingliederungshilfe innerhalb Berlins waren die Vergleichsberichte
auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung Stand 12/2005 von SenFin, der
Probebudgetbericht des Steuerungsdienstes des Bezirksamtes Lichtenberg von
Berlin aus dem Zeitraum des Gesamtjahres 2005 sowie die Übersicht der
Jahresdurchschnittssätze als Anlage zur Prämienregelung 2006. [1] = ein knappes Gut in die bestmögliche Verwendung überführen [2] Auf den Bezirk Lichtenberg von Berlin entfielen in 2004 Transferkosten von ca. 40,0 Mio. € auf die Kapitel 3911 und 3912 [3] Das Verfahren zur Steuerung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen wird im Rahmen der Instrumentenentwicklung unter Einbeziehung der im Gesundheitsbereich gemachten Erfahrungen unter Beteiligung der Bezirke geklärt. Das vereinbarte Trägerbudget bleibt unverändert bis einschl. 2006 bestehen. [4] Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz erstellt hierzu einen standardisierten Abfragebogen. [5] Die Lenkungsgruppe des Leitprojektes „Modellsozialamt 2005“ hat die SenGSV am 01. Juni 2005 beauftragt, mit der VAK Berlin eine Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Qualifizierungsprogramms abzuschließen. Für die der Zielvereinbarung beitretenden Bezirksämter steht ein Kontingent an Fortbildungsplätzen zur Verfügung, das zentral aus den im Rahmen der für das Leitprojekt „Modellsozialamt 2005“ im Kapitel 2908 bereitgestellten Mitteln von der SenGSV finanziert wird. [6] Die Ausgabendurchschnittssätze werden als gewogene Mittelwerte aus den gewährten Eingliederungshilfeleistungen/-maßnahmen (Unterkonten des Titels 67126) unter Berücksichtigung der Häufigkeit und Dauer ihrer Gewährung ermittelt. [7] Termin wird in der AG „Sozialhilfedaten“ unter Beteiligung der Bezirke und SenFin noch festgelegt. [8] 2 Mio. € dividiert durch Anzahl der für 2006 prognostizierten Fallmonate [9] Ausgabendurchschnittssatz pro Leistungsberechtigte/n der entsprechenden Eingliederungshilfeleistung/-maßnahme [10] Vgl. Antwortschreiben von SenFin an SenGesSozV vom 22. November 2005 (II D HB 1600-03/2005) zum Stadtratsbrief des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin vom 15. November 2005 [11] Zuweisungen für die Transferprodukte 78746 bis 78771 und eventueller Transferausgaben im Verwaltungskostenprodukt 78745 [12] Vgl. Antwortschreiben von SenFin an SenGesSozV vom 22. November 2005 (II D HB 1600-03/2005) zum Stadtratsbrief des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin vom 15. November 2005 [13] Im Produkt HzL werden auch die Stellenanteile für das Produkt 602998 – GKT BSHG alt gebucht. Hier werden somit die durchschnittlichen Stelleanteile des FB IV in diesen beiden Produkten ausgewiesen. Erhebungsmonate sind März, Juni, September und Dezember 2005, im GKT BSHG alt wurden die Daten aus März und Juni 2005 nicht berücksichtigt, da dort Fehlbuchungen des FB I aus dem Produkt 79147 – Kosteneinziehung BSHG ausgewiesen sind. [14] Durchschnitt der Erhebungen für die Monate März, Juni, September und Dezember 2005 über die neue Ansy-DB vom 17.01.2006 und den nach erhobenen PROSOZ-Daten für das gesamte Jahr 2005. Es ist hier ein Anstieg der Fallzahlen in diesem Bereich in den Produkten HzL und GSi zum Jahresende hin zu verzeichnen. |
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