Drucksache - DS/1800/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung Fallmanagement auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Geschäftsbereich Soziales innerhalb des Landes Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDSozBzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ die oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                         W. Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadtrat für Bürgerdienste

                                                                        und Soziales

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage I:

 

 

Zielvereinbarung

 

zwischen

 

             dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

             Geschäftsbereich Soziales

 

und

 

- der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

- der Senatsverwaltung für Finanzen

 

über

die Einführung eines Fallmanagements im Bereich der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII
im bezirklichen Geschäftsbereich Soziales

 

 

1. Präambel

Mit dieser Zielvereinbarung werden in einem ersten Schritt für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe für in Berlin lebende behinderte Menschen nach SGB XII im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – organisatorisch effiziente Rahmen­bedingungen und die Voraussetzungen für einen allokativen[1] Umgang der finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen. Gleichzeitig werden die Grundlagen für eine bürger­orientierte Ausrichtung des Leistungsangebotes durch transparente Entscheidungsstrukturen und Verantwortlichkeiten hergestellt sowie eine Motivationssteigerung der Mitarbeiter/innen durch Stärkung der dezentralen Entscheidungskompetenz verfolgt.

 

Die Vereinbarung basiert auf den derzeitigen Ergebnissen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ und kann zwischen den Vereinbarungspartnern analog zum weiteren Projektfortschritt einvernehmlich ergänzt bzw. verändert werden. Spätestens ab dem 01. Juli 2006 werden auf der Grundlage der im Rahmen des „Modellsozialamtes 2005“ gemeinsam mit den Bezirksämtern vereinbarten zweckmäßigen Maßnahmen und Instrumente konkret messbare Ziele vereinbart und zu einem dokumentationspflichtigen und überprüfbaren Kernelement der Fortschreibung dieser Zielvereinbarung gemacht.

 

Die Zielvereinbarung kann auf Wunsch des Bezirks auch nach dem 01. Juli 2006 um über das Fallmanagement der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hinausgehende Elemente erweitert werden.

 

 

2. Allgemeines

Der Sozialhilfehaushalt des Landes Berlin weist jährlich mehr als 500 Mio. € Transferausga­ben für den Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII aus[2]. Die Ausgaben und Fallzahlen sind seit Jahren steigend und entsprechen damit einem bundesweiten Trend. Mit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII hat sich die Schwerpunkt­setzung in der Sozialhilfe von der Hilfe zum Lebensunterhalt zu den sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen verschoben. Damit kommt auch dem Ausgabenblock der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine neue Bedeutung zu.


 

Aufgrund der Besonderheiten des Personenkreises behinderter Menschen kommt eine Herausführung aus dem Sozialhilfebezug in die wirtschaftliche Unabhängigkeit gar nicht oder nur sehr eingeschränkt in Betracht. Eine Reduzierung der Fallzahlen ist insofern weitgehend ausgeschlossen. Die Steuerungsmöglichkeiten müssen sich somit darauf konzentrieren, innerhalb der bundes- und landesrechtlich vorgeschriebenen bedarfsgerechten Leistungsgewährung Maßnahmen auszuwählen und Instrumente zu entwickeln, die die Ausgaben je Leistungsberechtigter/n auf ein ökonomisch sinnvolles sowie fachlich und rechtlich vertretbares Maß aussteuern. Um diesem Ansatz unter Berücksichtigung der zu erwartenden anhaltend hohen Arbeitsbelastung im Bereich der sog. Hilfen in besonderen Lebenslagen gerecht zu werden, ist die Einführung eines Fallmanagements unerlässlich. Die Zielvereinbarung baut dabei auf den im Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ erarbeiteten Konzepten auf und wird im Zuge des Projektfortschrittes in Zusammenarbeit mit den Vereinbarungspartnern fortentwickelt.

 

Die Schaffung einer validen Datengrundlage ist eine wichtige Voraussetzung zur Verbesse­rung der Steuerung. Deshalb müssen spätestens rückwirkend zum 01. Januar 2005 in allen Bezirken alle Leistungsfälle des SGB XII vollständig IT-gestützt bearbeitet werden. Die Verwaltungsvorschriften über die einheitliche Anwendung des IT-Verfahrens PROSOZ/S vom 18. November 2003 sowie der dazugehörige „HbL-Leitfaden“ in der jeweils aktuellen Version sind anzuwenden.

 

 

3. Verpflichtung des Bezirks – Geschäftsbereich Soziales –

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – verpflichtet sich,
ab dem 01. Juli 2006 in einem ersten Schritt folgende Instrumente des Fallmanagements der Eingliederungshilfe für geistig/körperlich und seelisch behinderte Menschen nach dem SGB XII sukzessive einzuführen:

 

a) Der Bezirk gewährleistet, dass der/die Fallmanager/in über die alleinige Entscheidungs­kompetenz im Rahmen der Hierarchie des Amtes und damit über die Hauptverantwortung im Zusammenhang mit der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe verfügt; sie legen dabei die jeweiligen Verantwortlichkeiten im Rahmen von verbindlichen Kooperations­strukturen, insbesondere mit den medizinischen und sozialpädagogischen Diensten, fest. Allein der/die Fallmanager/in entscheidet über das „Ob“, „Wann“, „Wie“ und „Wie lange“ von Leistungen.

b) Für jeden Einzelfall der Eingliederungshilfe für geistig/körperlich und seelisch behinderte Menschen wird eine Kostenübernahme an die Erstellung und Fortschreibung eines schriftlichen Gesamtplanes gebunden. Dabei wird mit dem geistig/körperlich und seelisch behinderten Menschen, den sonst am Einzelfall Beteiligten, insbes. dem behandelnden Arzt und/oder Therapeuten, dem Gesundheitsamt, dem Landesarzt, dem Jugendamt sowie ggf. dem gesetzlichen Betreuer, den Leistungserbringern und den Dienststellen der Bundes­agentur für Arbeit und anderen Rehabilitationsträgern zusammengewirkt (vgl. § 58 SGB XII).

 

Der Gesamtplan ist durch folgende Merkmale charakterisiert:

·        Er bildet die bisherige Entwicklung, den situativen und gesundheitlichen Zustand, die Wünsche des Leistungsberechtigten und die zukünftige Gesamtplanung (Ziele und Maßnahmen) ab. Hilfeziele sind messbar zu formulieren, indem mindestens die Zeitdimension, die Inhaltlichkeit, der Umfang und die Kostenauswirkungen der Ziele in überprüfbarer Weise festgelegt werden. Alternative Hilfemaßnahmen mit geringeren Gesamtkosten werden ebenfalls schriftlich festgehalten, einschließlich der Begründung ihrer Nichtberücksichtigung.

 

·        Die Erfassung der Daten erfolgt sobald wie möglich mit Hilfe elektronischer Erfassungs­systeme (vgl. 5.5), um damit – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse – auch Datenauswertungen zu ermöglichen.

 

·        Der Grad der Zielerreichung wird in jedem Einzelfall regelmäßig pro Bewilligungszeit­raum, mindestens einmal im Jahr, überprüft. Die Gründe für Ziel- und Zeitabweichungen sowie die Fortschreibung der Zielsetzungen und des Gesamtplanes werden aktenkundig gemacht. Sobald eine datenbankgestützte Erfassung der Fortschreibung realisiert worden ist, wird ausschließlich diese IT-gestützte Dokumentationsform genutzt.

·        Ergibt sich bei der Zielüberprüfung eine Zielabweichung, ist die Geeignetheit und ggf. die Erforderlichkeit der für die Erreichung des Ziels eingeleiteten Maßnahmen kritisch zu überprüfen und für die Zukunft – unter Wahrung der rechtlichen Ansprüche – zu korrigieren.

 

c) Mit Beginn dieser Zielvereinbarung führt das Fallmanagement in den Fällen der Gewährung von Eingliederungshilfe an geistig/körperlich und seelisch behinderte Menschen, für die während der Laufzeit dieser Zielvereinbarung keine neue Kostenübernahme erfolgen muss, eine Fallrevision durch und erstellt einen Gesamtplan (vgl. Buchstabe b). Die Fallrevision dient insbesondere der Überprüfung der Geeignetheit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der laufenden Hilfen unter Wahrung der rechtlichen Ansprüche.

 

d) Der/die Fallmanager/in führt im Zusammenhang mit der Fallrevision sowie der Erstellung, Fortschreibung und Evaluation von Gesamtplan und Zielvereinbarung unter Einbeziehung aller am Einzelfall Beteiligten Fallkonferenzen durch bzw. dokumentiert, warum dies nicht erforderlich war.[3]

 

e) Gesamtpläne ab einer Laufzeit von drei Jahren und veranschlagten Jahresraten ab 60.000 Euro Sozialhilfe sowie Gesamtpläne mit einer Laufzeit bis zu drei Jahren bei einem Gesamtbetrag ab 100.000 Euro Sozialhilfe sind vom / von der für den bezirklichen Geschäftsbereich zuständigen Bezirksstadtrat / Bezirksstadträtin zu genehmigen.

 

Die Regelungen der Ausführungsvorschriften zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII (AV-EH) in der aktuell gültigen Fassung bleiben unberührt.

 

 

4. Verpflichtung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird eine Arbeitsgruppe „Sozialhilfedaten“ unter Beteiligung von mindestens drei Bezirken und der Senatsverwaltung für Finanzen einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird u.a. Plausibilitäten für die Vollständigkeit der Datenerfassung unter PROSOZ/S auf Grundlage der in Ziffer 2 genannten Verwaltungsvorschriften und der dazugehörigen „HbL-Leitfäden“ entwickeln, anhand derer monatlich über die Vollständigkeit der Erfassung in PROSOZ/S durch das Statistikreferat der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz berichtet wird.

 

Für die im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu erstellenden Gesamtpläne (siehe Ziff. 3b) wird die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bis spätestens 30.06.2006 ein Muster für den Personenkreis der körperlich / geistig und sukzessiv auch für den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen mit allen auch für ein Controlling erforderlichen Daten entwickeln und den Bezirken zur einheitlichen Verwendung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden für dieses Instrument sowie für weitere zu erarbeitende Steuerungsmaßnahmen Grunddaten und Erfolgskennziffern entwickelt und sukzessive in das Hilfemanagement der Eingliederungshilfe überführt, um spätestens ab dem 01. Juli 2006 erfolgsorientierte Überprüfungen durchführen zu können.

 

Zudem verpflichtet sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, die Erhebung der Fallzahlen im Verwaltungskostenprodukt 79376 und den zu diesem gehörenden Transferprodukten zentral für alle Bezirke flächendeckend ab dem 01. Januar 2005 über die so genannten Greiner-Schnittstelle bereit zu stellen.

Zwischen den Vereinbarungspartnern muss vor einer Abrechnung gemäß PKT. 8.1 dieser Vereinbarung Einigkeit zur Plausibilität der Datengrundlage für eine Ermittlung der Falldurchschnittskosten bestehen. Andernfalls bleibt es den Vereinbarungspartnern belassen, die Vereinbarung fristlos zu kündigen.

 

 

 

 

 

5. Bereitstellung erforderlicher Ressourcen

 

5.1 Personalschlüssel

Das Konzept des Fallmanagements basiert auf den bundesweit erfolgreich umgesetzten Steuerungsinstrumenten der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG, das von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des SGB II ab 2005 in ähnlicher Form fortgeführt wird. Wesentlichster Erfolgsfaktor neben entsprechender Qualifikation aller am Verfahren beteiligten Fachstellen war die für die Fallsteuerung erforderliche Freisetzung zeitlicher Ressourcen, die durch eine erhebliche Reduzierung der Aktenzahl pro Fallmanager/in realisiert wurde.

 

Da derzeit nicht berechnet werden kann, welche Fallzahl pro Fallmanager/in nach SGB XII angemessen ist, verständigen sich die Vereinbarungspartner auf eine Schlüsselzahl von 1:75 und übernehmen damit die Vorgaben aus dem SGB II. Dieser Wert entspricht im Übrigen dem in einzelnen Berliner Bezirken erfolgreich erprobten „Kölner Modell“ der HzA-Steuerung.

 

Die Eingruppierung der Fallmanager/innen erfolgt auf der Grundlage eines konkreten Anforderungsprofils und der Aufgabenbeschreibung. Für die Eingruppierung bzw. Vergütung der Fallmanagerinnen und Fallmanager liegen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz für vergleichbare Aufgabenbeschreibungen aus der Bundesverwaltung (Fallmanagement in der Bundesagentur für Arbeit) und aus zwei Landschaftsverbänden Festlegungen nach BesGr. A 11 bzw. Vgr. IVa BAT vor. Eine endgültige besoldungs- bzw. vergütungsrechtliche Festlegung erfolgt nach einer länderübergreifenden Erhebung. Der Personalschlüssel beinhaltet eine ganzheitliche Fallbearbeitung und impliziert insofern neben der Eingliederungshilfe z.B. auch Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz, sofern eine solche Hilfegewährung im Einzelfall parallel erforderlich ist. Der Fall wird dem/der Fallmanager/in bereits mit der Antragstellung zugeordnet, soweit es sich absehbar um Leistungen der Eingliederungshilfe handelt oder handeln könnte. Der Personalschlüssel berücksichtigt den Aufwand für die mit dieser Zielvereinbarung verbundenen Dokumentationspflichten.

 

Für das Verwaltungsprodukt „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (Produkt 78745) soll ab 01. Januar 2006 durch die Produktmentorengruppe ein ergänzendes Produkt eingerichtet werden, das ausschließlich von Bezirken mit abgeschlossener Zielvereinbarung bebucht wird. Auf diese Weise können sowohl in der Kostenrechnung als auch später in der Budgetierung die unterschiedlichen Verwaltungskosten für die Eingliederungshilfe mit und ohne Fallmanagement abgebildet und berücksichtigt werden.

 

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – hat der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die derzeitige Personalausstattung incl. Bewertung bis zum 30. November 2005 bekannt gegeben und bezifferte den unter den vorgenannten Voraussetzungen entstehenden Personalmehrbedarf des Fallmanagements. Der Bezirk Lichtenberg von Berlin weist der Senatsverwaltung für Finanzen die durch das Fallmanagement entstehenden Mehrkosten gegenüber der bisherigen Zuweisung der Verwaltungskosten (Produkte 78745) nach.

 

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin weist der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz nach, dass er die für das Fallmanagement erforderliche Personalausstattung in diesem Bereich realisiert hat. Die Höhe des finanziellen Ausgleichs durch die Senatsverwaltung für Finanzen ist unter Ziffer 8 dieser Zielvereinbarung festgelegt.

 

 

5.2 Sachmittel

Soweit für die Stellenbesetzung des Fallmanagements kein zusätzliches Personal benötigt wird, stehen die erforderlichen Sachmittel in den Bezirkshaushalten zur Verfügung. Ein zusätzlicher Bedarf kann auf Grundlage der unter Ziff. 5.1 genannten Voraussetzungen bei der Senatsverwaltung für Finanzen mit entsprechender Begründung beantragt werden.

 

 


5.3 Qualifizierung

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin – Geschäftsbereich Soziales – hat der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zum 31. August 2005 in anonymisierter Form die Anzahl sowie das vorhandene Qualifikationsprofil der für das Fallmanagement zu qualifizierenden Mitarbeiter/innen[4] gemeldet und stellt sicher, dass diese an dem Fortbildungsprogramm der Verwaltungsakademie Berlin – VAK – teilnehmen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird einen Antrag im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung zur Realisierung eines zentralen Fortbildungsprogramms bei der VAK Berlin im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Reformprojekte der Neuordnungsagenda stellen, falls dies aus dem laufenden Etat der VAK nicht abgesichert werden kann.[5]

 

 

5.4 Leitfaden und Instrumente

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erstellte im Zuge des Projektes „Modellsozialamt 2005“ zum Ende des Jahres 2005 gemeinsam mit den Bezirken den ersten Entwurf eines „Leitfaden Fallmanagement“, der die wesentlichen Aspekte (z.B. Steuerungsinstrumente, Organisationsabläufe, Qualitätsmaßstäbe, Qualifikationsanforderun­gen, Muster-Gesamtplan) des Berliner Modells eines Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen über die bereits in den Strukturempfehlungen für das Modellsozialamt 2005 entwickelten Ergebnisse fortschreibt, dokumentiert und inhaltliche Grundlage für das Fortbildungsprogramm sowie Gegenstand des Handelns ist.

 

Überdies werden im Rahmen der Entwicklung des Fachcontrollings durch das Projekt „Modellsozialamt 2005“ in einem ersten Schritt konkrete Instrumente zur Steuerung der Eingliederungshilfe für körperlich/geistig behinderte Menschen entwickelt, die u. a. das methodische Konzept des Fallmanagements inhaltlich konkretisieren. Für den Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen erfolgt im zweiten Schritt die Umsetzung unter Berücksichtigung bereits bestehender Steuerungsstrukturen in der psychiatrischen Versorgung.

 

 

5.5 IT-Unterstützung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erstellt im Zuge des Projektes „Modellsozialamt 2005“ gemeinsam mit den Bezirken – Geschäftsbereich Soziales – eine Anforderungsanalyse hinsichtlich einer adäquaten IT-Unterstützung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, welche die einzelnen Prozessschritte mit Hilfe der Software ADONIS abbildet. Die Aktualisierung und Anpassung der Programminhalte an aktuelle Rechtslagen und Grundsatzentscheidungen erfolgt durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz.

 

 

6. Berichtswesen

 

6.1 Berichtswesen

Die Fallmanager/innen dokumentieren kontinuierlich die in Ziffer 3 genannten Maßnahmen revisionsfähig in der Akte des Leistungsfalles; sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Dokumentation ausschließlich IT-gestützt. Dabei kommt es insbeson­dere darauf an, Kostenalternativen darzustellen und den Landeshaushalt belastende Entscheidungen unter Berücksichtigung des nach dem SGB XII rechtlich verankerten Leistungsanspruches zu begründen.

 

Die derzeit im Rahmen des Projektes „Modellsozialamt 2005“ entwickelten Steuerungsziele und Anforderungen an die Dokumentation können – in Abstimmung zwischen den Vereinbarungspartnern – sukzessive in die Berichtslegung des Fallmanagements integriert werden.

 

 

6.2 Berichtslegung durch den bezirklichen Geschäftsbereich Soziales

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin - Geschäftsbereich Soziales - (Steuerungsverantwortlicher nach § 6 Abs. 2 FaDuVO) berichtet erstmals für den Zeitraum 01. Juli 2006 bis einschl.
31. Dezember 2006
pro Ausgabendurchschnittssatz[6] der Eingliederungshilfe in Form der in der Anlage 1 zur Zielvereinbarung als Muster beigefügten Formbogen. Der Bericht ist an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz bis zum .............[7] des jeweiligen Folgejahres zu übersenden. Die Bezirke – Geschäftsbereich Soziales – erhalten Kopien der durch die

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz an die Senatsverwaltung für Finanzen übersandten Anmerkungen zu ihren jeweiligen Berichten. Eine IT-gestützte Möglichkeit zur Erfassung der Daten im Berichtsbogen wird während des Jahres 2006 geschaffen und den Bezirken unmittelbar nach Fertigstellung übersandt bzw. mitgeteilt. Die Abrechnung der Zielvereinbarung erfolgt im Folgejahr des den Durchschnittssätzen zu Grunde liegenden Haushaltsjahres. Sich daraus ggf. ergebende Konsequenzen werden bei der nächstmöglichen Basiskorrektur von der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz überprüft die von den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales eingereichten Berichtsbögen und erstellt daraus einmal jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Steuerungsinstrumente und die Veränderungen im Transferhaushalt der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII. Die Bezirke erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Die künftigen Berichtszeiträume und –inhalte werden im Rahmen einer Fortschreibung der Zielvereinbarung konkretisiert, sobald die ersten Ergebnisse vorliegen oder der Projektfortschritt eine Überarbeitung der Vereinbarung früher ermöglicht.

 

 

7. Aufgaben des Controlling im bezirklichen Geschäftsbereich Soziales

Die Aufgaben des Fachcontrolling im bezirklichen Geschäftsbereich Soziales werden im Projekt „Modellsozialamt 2005“ noch entwickelt und können zu Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung und Dokumentation der in dieser Zielvereinbarung verankerten Instrumente führen. Sobald hierzu gesicherte und abgestimmte Erkenntnisse vorliegen, wird die Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen ergänzt. Bis dahin gilt das hier beschriebene Verfahren.

 

 

8. Abrechnung der Zielvereinbarung

 

8.1 Abrechnungsmodus

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin erhält mit Inkrafttreten der Zielvereinbarung zur Realisierung des Personal­schlüssels eine Zuweisungspreiserhöhung in Höhe von jeweils 10,27 €[8] gegenüber dem bisher zugewiesenen Median für die Eingliederungshilfe im Produkt 78745. Diese Zuweisungspreiserhöhung versetzt den Bezirk Lichtenberg von Berlin in die Lage, im Rahmen des Fallmanagements Einsparungen zu erwirtschaften. Die Einsparungen betragen für den Zeitraum

·        vom 01. Juli 2006 bis 31. Dezember 2006                  0,5 % im Vergleich zu 2005

·        bei Verlängerung ab 01. Januar 2007              1,5 % im Vergleich zum Vorjahr

·        bei Verlängerung ab 01. Januar 2008              2,0 % im Vergleich zum Vorjahr

 

der durchschnittlichen bezirklichen personenbezogenen[9] Ausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach SGB XII (Titel 671 26). Demnach beträgt die Einsparvorgabe im ersten Jahreszeitraum (01. Juli 2006 bis 30. Juni 2007) der Laufzeit dieser Vereinbarung effektiv 1 %, im jeweils folgenden Jahreszeitraum effektiv 2%.

 

Werden diese Einsparungen in einem oder mehreren Jahren nicht erwirtschaftet, werden die zur Verfügung gestellten erhöhten Zuweisungen nach Abschluss der Abrechnung für das betreffende Jahr im Rahmen einer Basiskorrektur wieder abgezogen.

 

Bei einer teilweisen Unterschreitung der Einsparvorgaben erfolgt eine prozentuale Reduzierung der Zuweisungspreiserhöhung für das betreffende Abrechnungsjahr. Überschreitungen der Einsparvorgaben bleiben bei der Bemessung der Vorgabe für die darauf folgenden Jahre unberücksichtigt.[10]

Während der Laufzeit dieser Zielvereinbarung werden folgende Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen nicht in den Nachweis der durch das Fallmanagement erzielten Einsparungen einbezogen:

 

a)     Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe in Tagesstätten
(Transferprodukt 78755, Unterkonto 440)

b)     Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe in therapeutisch betreuten Wohngemeinschaften
(Transferprodukt 78753, Unterkonto 441)

c)      Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe im therapeutisch betreuten Einzelwohnen
(Transferprodukt 78759, Unterkonto 442)

d)     Ambulante/teilstationäre Eingliederungshilfe im Verbund betreuten Wohnens
(Transferprodukt 78757, Unterkonto 443)

e)     Vollstationäre Eingliederungshilfe in therapeutisch betreuten Heimen
(Transferprodukt 78747, Unterkonto 435) und

f)        vollstationäre Eingliederungshilfe in Übergangsheimen
(Transferprodukt 78748, Unterkonto 436).

 

Für die Überprüfung der Zielerreichung der prozentualen Einsparungen nach Absatz 1 ist der gewogene Ausgabendurchschnitt über alle Maßnahmen der Eingliederungshilfe aus allen im jeweiligen bezirklichen Geschäftsbereich Soziales in PROSOZ/S „bebuchten“ Unterkonten des Titels 671 26 unter Beachtung des vorgenannten Ausnahmetatbestandes im jeweiligen Berichtszeitraum maßgebend. Eine Differenzierung im Sinne der Ziffer 8.3 erfolgt nicht.

 

Die Zuweisung der Transferausgaben[11] an den Bezirk Lichtenberg erfolgt während der Laufzeit dieser Vereinbarung weiterhin im individuellen Umfang des bezirklichen Ausgabendurchschnitts über alle Maßnahmen der Eingliederungshilfe.[12]

 

 

8.2 Ausgabendurchschnittssätze

Die Ermittlung der in Anlage 2 zur dieser Zielvereinbarung aufgelisteten durchschnittlichen bezirklichen Ausgaben pro Eingliederungshilfemaßnahme und Leistungsberechtigter/m erfolgt aus dem IT-Verfahren PROSOZ/S und der dort hinterlegten Unterkontenebene des Titels 67126 jeweils für den Personenkreis der geistig/körperlich und seelisch behinderten Menschen. Relevante sozialstrukturelle Unterschiede, die die Höhe der Ausgabendurch­schnittssätze nach Satz 1 beeinflussen, liegen nicht vor und werden datentechnisch im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung nicht erhoben. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz wird die Berechnung der Ausgabendurch­schnittssätze dieser Zielvereinbarung IT-gestützt durchführen und den Bezirksämtern – Geschäftsbereich Soziales – in vereinbartem Rhythmus Daten und aktuelles Auswertungstool zur Verfügung stellen. Das Verfahren zur Qualitätssicherung der Daten wird in der AG „Sozialhilfedaten“ entwickelt und in den Bezirken – Geschäftsbereich Soziales - sowie im Statistikreferat der SenGesSozV umgesetzt.

 


 

8.3 Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten

Durch Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe nach SGB XII bedingte Überschreitungen im Verhältnis zu den in Ziffer 1 genannten jeweiligen Vergleichs­zeiträumen bleiben bei der Abrechnung der Zielvereinbarung unberücksichtigt. Die daraus resultierenden Mehrbedarfe in den Transferausgaben werden von der Senatsverwaltung für Finanzen durch Basiskorrekturen ausgeglichen.

 

8.5 Einnahmemanagement

Der Bezirk Lichtenberg von Berlin wird seine Anstrengungen auch darauf richten, die Einnahmesituation in den Transferhaushalten der Sozialhilfe durch verbessertes Einnahmemanagement, insbesondere durch Ausschöpfung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten (Bankanfrage), zu steigern.

 

 

9. Laufzeit der Vereinbarung

Das Fallmanagement der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist für mindestens die Dauer von 5 Jahren angelegt. Diese (erste) Vereinbarung beginnt am 01. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2006. Sobald sich im Rahmen der Fortentwicklung des Projektes „Modellsozialamt 2005“ oder bei Durchführung des Fallmanagements im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen durch den Bezirk Lichtenberg von Berlin Ergebnisse abzeichnen, die auf das hiermit vereinbarte Verfahren wirken und/oder zu konkreten Veränderungen führen, werden zwischen den Vereinbarungspartnern Gespräche zur Novellierung der Vereinbarung aufgenommen. Zielsetzung ist dabei, die für die Umsetzung der Steuerung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erforderliche Personalausstattung in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales abzusichern und damit die Basis für den Steuerungserfolg zu schaffen. Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich – sofern ein oder mehrere Vereinbarungsparteien keine Kündigung aussprechen – um jeweils 1 Jahr.

 

Die mit dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen stehen unter dem Vorbehalt veränderter Beschlüsse des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin. Soweit zentrale Steuerungsmaßnahmen in Form pauschaler Minderausgaben den ganzen Bezirk betreffen und den Vereinbarungsgegenstand gefährden, nehmen die Vereinbarungspartner umgehend Kontakt mit dem Ziel von Nachverhandlungen auf.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

................................................

Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales

Bezirksamt Lichtenberg / Datum

 

 

 

 

................................................

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz/

Staatssekretärin / Datum

 

 

 

 

.................................................

Senatsverwaltung für Finanzen

Staatssekretär / Datum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage II:

 

Auswirkungen der Einführung eines Fallmanagements für Eingliederungshilfe innerhalb Berlins auf die KLR und das Budget

 

 

Budgetbetrachtung

 

Bisher wurden in dem mit Eingliederungshilfefällen vom Fb IV des LuV´s Soziales betrautem Bereich vornehmlich die Produkte 76874 (LPflGG), 78407 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), 78745 (Eingliederungshilfe) und 79074 (Hilfe zum Lebensunterhalt) bebucht.

 

Entsprechend nachstehender Tabelle entfielen am Ende des 4. Quartals 2005 auf die vorgenannten Hauptprodukte mit Rücksicht auf die Stellenanteile des Fachbereiches in diesen Produkten folgende voraussichtliche Budgetgewinne bzw. –verluste auf den FB IV des LuV´s Soziales:

 

Produkt

Bezeichn.

angemeldete bw Kosten

vorläufiges Budget 07

Differenz Anmeldung zu vorl. Budget

Stellenant.
FB IV in %

Anteil FB IV an Diff.

76874

LPflGG

81.697,77 €

80.503,93 €

-1.193,84 €

100

-1.193,84 €

78407

GSi

660.331,63 €

924.387,82 €

264.054,19 €

99,43

262.551,07 €

78745

EH-iB

1.017.017,44 €

1.154.802,96 €

137.785,52 €

88,42

121.829,96 €

79074

HzL

974.891,95 €

510.826,77 €

-464.065,18 €

29,39[13]

-136.388,76 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

246.798,43 €

 

Auf den Bereich der Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb Berlins im FB IV des LuV´s Soziales, welcher gänzlich in das Fallmanagement überführt wird, ergeben sich nachfolgende Anteile am Budgetgewinn:

 

Produkt

Bezeichn.

Anteil FB IV an Diff.

Fallmenge (12/05)

Fallmengenanteil SB-EH[14]

davon Anteil SB-EH in %

Anteil SB EH an Diff.

76874

LPflGG

-1.193,84 €

8.835

1.855

20,99

-250,59 €

78407

GSi

262.551,07 €

26.075

8.899

34,13

89.608,68 €

78745

EH-iB

121.829,96 €

16.524

16.524

100,00

121.829,96 €

79074

HzL

-136.388,76 €

3.213

374

11,64

-15.875,65

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

246.798,43 €

 

 

 

195.312,40 €

 

Zu diesem Budgetgewinn von 195.312,40 € werden dem Bezirk pro Fallmengeneinheit
10,27 € laut Nr. 8.1 der Zielvereinbarung zusätzlich zugewiesen, sofern die vereinbarten Einsparvorgaben erreicht werden. Bei einer Jahresfallmenge 2005 von 16.524 Fällen im Verwaltungsprodukt 78745 stünden somit zusätzlich 169.701,48 € zur Verfügung.


Kostendarstellung

 

a) zusätzliche budgetwirksame erweiterte Teilkosten

 

Entsprechend Nr. 5.1 der Zielvereinbarung für die Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe innerhalb des Landes Berlin ergibt sich vorerst ein Gesamtbedarf von ca. 17 Fallmanagerinnen bei einem Bearbeitungsschlüssel von 1:75. Die zukünftige Fallzahlentwicklung bleibt abzuwarten. 15 Sachbearbeiterinnen waren bisher im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beschäftigt. Es ergibt sich folglich ein zusätzlicher Personalbedarf von ca. 2 FallmanagerInnen (Vergütungsgruppe Vb/IVb bzw. Besoldungsgruppe A 10).

Zudem ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für eine Leitungskraft für das Erreichen der Vorgaben der Zielvereinbarung erforderlich. Entsprechend der Vergütungs- bzw. Besoldungsstruktur im Bereich des FB IV ist hier eine Vergütung von III bzw. Besoldung der Besoldungsstufe A 12 anzusetzen.

 

Aufgrund der Jahresdurchschnittssätze 2002 (West) besteht ein maximaler zusätzlicher Bedarf an direkten Personalkosten von 2 x 46.950,00 € (Vgr. IVb) und 1 x 55.940,00 €
(Vgr. III), insgesamt somit 149.840,00 €, sofern die Besetzung der benötigten Stellen von Angestellten mit Anspruch auf eine Vergütung nach Tarif West haben, was den höchstmöglichen Personalkosten entspricht. Sofern die Besetzung der Stellen mit Beamten nach Tarif Ost ( 2 x A 10 und 1 x A 12) erfolgt, würde sich der zusätzliche niedrigste Bedarf an direkten budgetwirksamen Personalkosten auf 101.720,00 € belaufen.

 

Zudem ist voraussichtlich von zusätzlichen Sachkostenanteilen (inklusive Verrechnungen und Umlagen) von ca. 31 % bei Angestellten und 35% bei Beamten der direkten Personalkosten auszugehen.

 

Es errechnen sich demnach diese voraussichtlichen minimalen bzw. maximalen Gesamtkosten:

 

Angestellte:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergütung

Anzahl

Jahresdurch-schnittssatz

Personal-kosten gesamt

voraussichtlicher Gemeinkostenzuschlag (31 %)

Summe Kosten

IV b (West)

2

46.950,00 €

93.900,00 €

29109,00 €

123.009,00 €

III (West)

1

55.940,00 €

55.940,00 €

17342,00 €

73.282,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt:

196.291,00 €

Beamte:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Besoldung

Anzahl

Jahresdurch-schnittssatz

Personal-kosten gesamt

voraussichtlicher Gemeinkostenzuschlag (35 %)

Summe Kosten

A 10 (Ost)

2

31.810,00 €

63.620,00 €

22.267,00 €

85.887,00 €

A 12 (Ost)

1

38.100,00 €

38.100,00 €

13.335,00 €

51.435,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt:

137.322,00 €

 


b) Transferkostenentwicklung

 

Im Titel 67126 (Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) entfielen folgende Transferkosten im Haushaltsjahr 2005 auf das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin:

 

Kapitel

1. Quartal €

2. Quartal €

3. Quartal €

4. Quartal €

Gesamtausg. €

3911

2.301.855,99

2.446.334,26

2.758.638,88

3.085.877,79

10.592.706,92

3912

6.784.162,87

7.345.330,12

7.134.922,87

7.501.802,08

28.766.217,94

Gesamt

9.086.018,86

9.791.664,38

9.893.561,75

10.587.679,87

39.358.924,86

 

Setzt man unveränderte Fallzahlen voraus, ergeben sich entsprechend Ziffer 8.1 der Zielvereinbarung zu erbringende Differenzbeträge der Transferkosten von:

 

 

2005

2006

2007

2008

Quote in %

0

0,5

1,5

2

absolut

0,00 €

196.794,62 €

587.431,95 €

771.493,97 €

Sollausgaben (67126)

39.358.924,86 €

39.162.130,24 €

38.574.698,28 €

37.803.204,32 €

 

Bei Einhaltung der Sparvorgaben ergibt sich bis zum Jahresende eine absolute Transferkostenentlastung von 1.555.720 €.

 

Risikobetrachtung

 

Abschließend ist festzustellen, dass sich das finanzielle Risiko der Besetzung von zusätzlichen Stellen in der vorstehend beschriebenen Weise im Zusammenhang mit der Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innerhalb Berlins bei den Personal- und Gemeinkosten zwischen jährlich ca. 137.322 € und ca. 196.300 € bewegt. 195.300 € davon sind voraussichtlich bereits über die Budgetierung anhand der Kosten- und Leistungsrechnung gedeckt, sofern die Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) unmittelbar an den Bereich Fallmanagement für Eingliederungshilfe innerhalb Berlins erfolgt. Mit Erreichen der Vorgaben der Zielvereinbarung und der daraus resultierenden Zuweisungspreiserhöhung von 10,27 € pro Menge ist gegenwärtig kein Risiko abzusehen, sondern es stellt sich eher ein Budgetgewinn im Bereich des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe innerhalb Berlins dar.

 

Den zusätzlichen maximalen Personal- und Sachkosten von ca. 523.000,00 € bis einschließlich 2008 (wegen beabsichtigtem Beginn der Zielvereinbarung ab dem 01.07.2006 und der Buchung der Verwaltungskosten auf das neue Produkt 79376 – EH iB Fallmanagement sind in 2006 die zusätzlichen maximalen Personal- und Gemeinkosten hälftig anzusetzen) steht eine zu erbringende Transferkostenentlastung von 1.555.700 € in diesem Zeitraum gegenüber.

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundlage der vorstehenden Einschätzung von haushaltsmäßigen Auswirkungen der Einführung eines Fallmanagements für Eingliederungshilfe innerhalb Berlins waren die Vergleichsberichte auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung Stand 12/2005 von SenFin, der Probebudgetbericht des Steuerungsdienstes des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin aus dem Zeitraum des Gesamtjahres 2005 sowie die Übersicht der Jahresdurchschnittssätze als Anlage zur Prämienregelung 2006.

 



[1] = ein knappes Gut in die bestmögliche Verwendung überführen

[2] Auf den Bezirk Lichtenberg von Berlin entfielen in 2004 Transferkosten von ca. 40,0 Mio. € auf die Kapitel 3911 und 3912

[3] Das Verfahren zur Steuerung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen wird im Rahmen der Instrumentenentwicklung unter Einbeziehung der im Gesundheitsbereich gemachten Erfahrungen unter Beteiligung der Bezirke geklärt. Das vereinbarte Trägerbudget bleibt unverändert bis einschl. 2006 bestehen.

[4] Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz erstellt hierzu einen standardisierten Abfragebogen.

 

[5] Die Lenkungsgruppe des Leitprojektes „Modellsozialamt 2005“ hat die SenGSV am 01. Juni 2005 beauftragt, mit der VAK Berlin eine Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Qualifizierungsprogramms abzuschließen. Für die der Zielvereinbarung beitretenden Bezirksämter steht ein Kontingent an Fortbildungs­plätzen zur Verfügung, das zentral aus den im Rahmen der für das Leitprojekt „Modellsozialamt 2005“ im Kapitel 2908 bereitgestellten Mitteln von der SenGSV finanziert wird.

[6] Die Ausgabendurchschnittssätze werden als gewogene Mittelwerte aus den gewährten Eingliederungs­hilfeleistungen/-maßnahmen (Unterkonten des Titels 67126) unter Berücksichtigung der Häufigkeit und Dauer ihrer Gewährung ermittelt.

[7] Termin wird in der AG „Sozialhilfedaten“ unter Beteiligung der Bezirke und SenFin noch festgelegt.

[8] 2 Mio. € dividiert durch Anzahl der für 2006 prognostizierten Fallmonate

[9] Ausgabendurchschnittssatz pro Leistungsberechtigte/n der entsprechenden Eingliederungshilfeleistung/-maßnahme

[10] Vgl. Antwortschreiben von SenFin an SenGesSozV vom 22. November 2005 (II D HB 1600-03/2005) zum Stadtratsbrief des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin vom 15. November 2005

[11] Zuweisungen für die Transferprodukte 78746 bis 78771 und eventueller Transferausgaben im Verwaltungskostenprodukt 78745

[12] Vgl. Antwortschreiben von SenFin an SenGesSozV vom 22. November 2005 (II D HB 1600-03/2005) zum Stadtratsbrief des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin vom 15. November 2005

[13] Im Produkt HzL werden auch die Stellenanteile für das Produkt 602998 – GKT BSHG alt gebucht. Hier werden somit die durchschnittlichen Stelleanteile des FB IV in diesen beiden Produkten ausgewiesen. Erhebungsmonate sind März, Juni, September und Dezember 2005, im GKT BSHG alt wurden die Daten aus März und Juni 2005 nicht berücksichtigt, da dort Fehlbuchungen des FB I aus dem Produkt 79147 – Kosteneinziehung BSHG ausgewiesen sind.

[14] Durchschnitt der Erhebungen für die Monate März, Juni, September und Dezember 2005 über die neue Ansy-DB vom 17.01.2006 und den nach erhobenen PROSOZ-Daten für das gesamte Jahr 2005. Es ist hier ein Anstieg der Fallzahlen in diesem Bereich in den Produkten HzL und GSi zum Jahresende hin zu verzeichnen.

 
 

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