Drucksache - DS/1795/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG)
beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung einschl. der Anlagen der
Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Berlin, den
___________________ E m m r i c h Bezirksbürgermeisterin Zielvereinbarung Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung .................................................................................................... S. 2 2. Rechtliche Grundlagen ...................................................................................... S. 3 3. Leistungs- / Handlungsziele .............................................................. Anlage 1 + 2 4. Interne Organisationsziele des Steuerungsdienstes .................... S. 3 1. Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 VGG und der
internen Rahmenregelung vom 16.Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01,
fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02.Juli.2002 abgeschlossen.
Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die
Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben,
Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahr 2006 zwischen dem Bezirksamt
Lichtenberg, vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin, Frau Emmrich und dem
Steuerungsdienst, vertreten durch Herrn Reich Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des
Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des Bezirksamtes gegenüber
dem Steuerungsdienst bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung
angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht
die gemeinsame Auffassung, dass der Steuerungsdienst aufgabenbedingt –nicht
zuletzt durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte im Bereich des Stadtteilmanagements-
einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen
Verwaltung in Berlin leistet. Diese Zielvereinbarung wird unter Berücksichtigung
der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für den Steuerungsdienst und
unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die
strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Indikatoren zur Messung der
Zielerreichung. Der Steuerungsdienst
hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation:
Er stellt durch interne Ziel-, Service- und
Projektvereinbarungen sicher, dass zu den Zielen konkrete Maßnahmen und
Meilensteine verabredet werden. Außerdem werden die Ziele des Qualitäts- und
Personalmanagements intern individuell vereinbart. Für alle erwähnten Leistungen sollen bis zum
31.12.2006 messbare Qualitätsindikatoren abgestimmt werden, soweit dies noch
nicht geschehen ist. Im übrigen geben die Erfolgsindikatoren die ersten Etappenziele
an. 2. Rechtliche Grundlagen Im Steuerungsdienst werden vor allem folgende
rechtliche Grundlagen angewandt: · Viertes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung
(Verwaltungsreform - Grundsätzegesetz / VGG) · Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), i.d.F. des
siebenten Gesetzes zur Änderung des BezVG vom 07.07.2005 · Landeshaushaltsordnung (LHO) i.d.F. vom 24. Juli
2001 (einschl. AV-LHO) 3. Leistungs- / Handlungsziele
→ siehe
Anlagen 1 und 2 4. Interne
Organisationsziele des Steuerungsdienstes 4.1 Qualitätsmanagement
Berlin, Lichtenberg, den .03. 2006 --------------------------------------------------- ------------------------------------------------- Für den Auftraggeber : Für
den Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin, Steuerungsdienst,
vertreten durch StD-L vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin
Anlage 1 - Finanz- und Kostencontrolling
Operative
Ziele allgemein: 1. Vertretung
des Bezirkes im Projektteam Budgetierung der Bezirke 2. Mitarbeit
in überbezirklichen Arbeitsgruppen zu betriebswirtschaftlichen Themen Anlage 2 -
Stadtteilmanagement
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