Drucksache - DS/1795/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2006 zwischen dem Bezirksamt und dem Leiter des Steuerungsdienstes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung einschl. der Anlagen der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

                                                                                                                          

 

 

Berlin, den

                                                                      

 

 

___________________

E m m r i c h

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

1.    Vorbemerkung   ....................................................................................................          S. 2

 

 

 

 

2.    Rechtliche Grundlagen   ......................................................................................         S. 3

 

 

 

 

3.    Leistungs- / Handlungsziele   ..............................................................        Anlage 1 + 2

 

 

 

 

4.    Interne Organisationsziele des Steuerungsdienstes     ....................                       S. 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.    Vorbemerkung

 

Diese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16.Januar 2001, BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02.Juli.2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahr 2006

 

 

zwischen

dem Bezirksamt Lichtenberg, vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin, Frau Emmrich

und

dem Steuerungsdienst, vertreten durch Herrn Reich

 

 

Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des Bezirksamtes gegenüber dem Steuerungsdienst bleiben hiervon unberührt.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass der Steuerungsdienst aufgabenbedingt –nicht zuletzt durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte im Bereich des Stadtteilmanagements- einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet.

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Berücksichtigung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für den Steuerungsdienst und unter Beachtung der politischen Verantwortung des          Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Indikatoren zur Messung der Zielerreichung.

Der Steuerungsdienst hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Er stellt durch interne Ziel-, Service- und Projektvereinbarungen sicher, dass zu den Zielen konkrete Maßnahmen und Meilensteine verabredet werden. Außerdem werden die Ziele des Qualitäts- und Personalmanagements intern individuell vereinbart.

 

Für alle erwähnten Leistungen sollen bis zum 31.12.2006 messbare Qualitätsindikatoren abgestimmt werden, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im übrigen geben die Erfolgsindikatoren die ersten Etappenziele an.

 

 

2.         Rechtliche Grundlagen

 

Im Steuerungsdienst werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt:

 

·       Viertes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform - Grundsätzegesetz / VGG)

·       Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), i.d.F. des siebenten Gesetzes zur Änderung des BezVG vom 07.07.2005

·       Landeshaushaltsordnung (LHO) i.d.F. vom 24. Juli 2001 (einschl. AV-LHO)

 

 

3.                  Leistungs- / Handlungsziele

 

                    siehe Anlagen 1 und 2

 

 

4.         Interne Organisationsziele des Steuerungsdienstes

 

4.1       Qualitätsmanagement

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikatoren

Erprobung eines bezirklichen Beschwerdemanagements (Kummerkasten)

·       Entwicklung eines Konzeptes in Absprache mit allen OE des BA

·       Verbesserung der internen Organisationsabläufe (u.a.)

 

Berichtswesen zu den erfolgten organisatorischen Verbesserungen

 

 

 

Berlin, Lichtenberg, den      .03. 2006

 

 

 

 

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Für den Auftraggeber  :                                                           Für den Auftragnehmer:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin,                                                Steuerungsdienst, vertreten durch StD-L

vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin

V

 


Anlage 1 - Finanz- und Kostencontrolling

 

Aufgabe

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikatoren

 

Ebene für das BA

 

Führungsunterstützung

 

1.      Betriebswirtschaftliche Beratung, insbesondere

 

·       Regelmäßige Berichterstattung

 

 

 

a)   Aufstellung von Bruttoproduktbudgets nach OE mit Vergleichszahlen der Bezirke, aggregiert auf verschieden Ebenen z.B. Abteilungen und Bezirksamt (Stichtag der Daten ist der 30.06., der 30.09. und der 31.12.)

·         Fristeinhaltung: zwei Wochen nach Berechnung der Mediane

 

 

b)   Erstellen von Medianvergleichsberichten bei überbezirklich deutlichen Abweichungen einschl. Handlungsvorschläge zur Kostensenkung sowie ggf. Vorschläge für mögliche Synergieeffekte (auch OE-übergreifend)

·         jeweils zum Stichtag der Daten per 30.06., 30.09. und 31.12.2004

 

 

c)   Nach Vorliegen von bezirklichen Ziel-/Servicevereinbarungen Erstellen von Abweichungsberichten (Frühwarnsystem) mit Vorschlägen zur Gegensteuerung ab einer Abweichung von 250 T€ p.a.

·         Bei Vorliegen von Abweichungen von mehr als 250 T€

 

 

d)   Aufbereitung der KLR-Daten zur Aufstellung produktbezogener Nettobudgets als Basis für einen Produktbezogenen Eckwert

e)   Beratende Begleitung bei der Aufstellung des Produkthaushalts

·         Zwei Wochen nach Bereitstellung der Budgetierungsdaten durch Sen.Fin auf Basis des Jahresabschlusses 2005

 

·         Übertragung der Ergebnisse des Eckwertebeschlusses, der Budgetgespräche i. V. mit den abzuschließenden Ziel- und Servicevereinbarungen in den Produkthaushalt (in enger Zusammenarbeit mit der SE Finanzen)

 

 

 

f)     Betriebswirtschaftliche Bewertung von BA-Vorlagen

·         eine Woche nach Vorlage im Bereich Controlling

 

 

Ebene für die OE

 

Führungsunterstützung für die OE

 

Betriebswirtschaftliche Beratung

 

 

 

·         Beratung der OE-Leitungen zu Fragen der Steuerung, der KLR und der Budgetierung, insbesondere zu organisatorischen und aufgabenkritischen Maßnahmen zur Senkung der Produktkosten, auch im Rahmen der Betrachtung von Aspekten des Gender Budgeting

 

 

 

 

·         Bewertung von Vorschlägen der Bürgerschaft im Rahmen des Bürgerhaushalts 2008

·         Regelmäßige Versendung von KLR- Informationen

·         Weitergabe von anwenderbezogenen Informationen innerhalb von drei Tagen

·         Themenbezogene Runde der Anlagenbuchhalter (mindestens einmal  jährlich)

·         regelmäßige themenbezogene Zusammenkünfte der Sachbearbeiter für Kostenrechnung (einmal im Quartal)

·         2 Wochen nach Bekanntsein der Vorschläge

 

 

Serviceleistungen für die OE

 

1.      Berichterstattung

 

 

 

·         Aufstellung von Bruttoproduktbudgets nach OE mit Vergleichszahlen der anderen Bezirke, aggregiert auf verschiedenen Ebenen, z. B. Ämter, Abteilungen, BA (Stichtag der Daten ist regelmäßig der 30.06. und der 31.12.)

 

·         Einhaltung des Bereitstellungstermins = 2 Wochen nach Berechnung der Mediane

 

 

·         Operative Berichterstattung auf Nachfrage

·         Standardisierte Berichte innerhalb von 3 Tagen und sonstige Berichte nach individueller Terminabsprache mit den Auftraggebern

 

 

·         Aufbereitung der KLR-Daten zur Aufstellung Nettoproduktbudgets als Basis für einen produktbezogenen Eckwertebeschluss

·         eine Woche nach Beschluss der Eckwerte durch das BA

 

 

 

2.      Anwendungssystembetreuung

 

 

 

·         Sicherung der Anwenderbetreuung

·         Gewährleistung der Vollständigkeit von KLR-Daten zum von Sen.Fin vorgegebenen Konsolidierungstermin

 

 

·         Betreuung und Verwaltung der Access-Datenbank zur Aufstellung des kameralen Bezirkshaushaltsplanes

·         Nach Terminabsprache

 

 

 

·         Anwendungssystembetreuung für das „Neue Berliner Rechnungswesen“ einschließlich Business Objects

 

·         Steuerung des fachlich-inhaltlichen Betriebes des Verfahrens NBR auf bezirklicher Ebene

 

·         Nutzereinrichtung und Erfassung von Zugriffsberechtigungen sowie deren fortlaufende Anpassung an veränderte Zuständigkeiten innerhalb eines Arbeitstages nach Posteingang

·         Durchführung von Quartals-,  Monats- und Jahresabschlussarbeiten

·         Pflege aller bezirklichen Stammdaten

·         Fachlich  inhaltliche Betreuung der Anwender in Angelegenheiten der KLR sowie des Haushaltswesens

·         Anwenderorientierte Aufbereitung und Bereitstellung der vorhandenen Informationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Innerhalb eines Arbeitstages nach Posteingang der vollständigen Unterlagen

 

 

 

·         Termingerechte Durchführung gem. Terminstellung der Sen.Fin

 

·         vollständige, plausible Abschlüsse

·         unverzüglich

·         Bei Bedarf bzw. nach individueller Absprache

 

 

Katastrophen- und Zivilschutz

 

Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Aufgabe des bezirklichen Katastrophenschutzes nach § 4 KatSG

 

·       Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit innerhalb der vorhandenen Strukturen (Stabsbereiche nach AVKAT 2.2)

·       Aufstellung und Aktualisierung eines   Alarmierungssystems (nach o. g. Strukturen)

·       Führung des Katastrophenschutzhandbuches und des bezirklichen Alarmplanes (Zivilschutz)

 

 





·       4 x jährlich aktualisieren sowie ständige Aktualisierung bei Änderungen


·       Unverzüglich bei Fortschreibung der Pläne

 

 

Operative Ziele allgemein:

 

1.         Vertretung des Bezirkes im Projektteam Budgetierung der Bezirke

2.         Mitarbeit in überbezirklichen Arbeitsgruppen zu betriebswirtschaftlichen Themen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2 - Stadtteilmanagement                                                                                                                  

 

Aufgabe

Strategische Ziele

Operative Ziele

Indikatoren

 

Stadtteilkoordination

 

 

 

 

Auf- und Ausbau von selbsttragenden und nachhaltig wirksamen Strukturen entspr. der Konzeption des bezirklichen Gemeinwesen

 

 

Ressortübergreifendes Zusammenwirken in den Stadtteilen sicherstellen

 

 

 

Initiierung, Beratung und Unterstützung von sich selbst tragenden Strukturen „vor Ort“

 

 

 

 

Kooperation zwischen der Verwaltung und allen beteiligten Trägern, Einrichtungen bzw. Institutionen nach wissenschaftlich-gesellschaftlichen Erkenntnissen weiterentwickeln.

 

 

 

 

 

regelmäßige Mitarbeit in stadtteil-

bezogenen Gremien

 

 

 

 

 

Zeitnahe Analyse von Entwicklungstendenzen, Faktoren und Bedarfen in den Stadtteilen sowie deren Transport und Kommunikation an alle und mit allen Beteiligten; hierzu Bildung und Koordinierung entsprechender Arbeitsgruppen aus Verwaltung und örtlichen Beteiligten

 

 

Bewohneraktivierung

 

Distanz zwischen Politik, Verwaltung, Bürgerschaft und lokalen Akteuren verringern (entsprechend des bezirklichen Leitzieles „Lichtenberg auf dem Weg zur Bürgerkommune“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Identifikation mit den Stadtteilen erhöhen und das Image des Bezirks insgesamt verbessern helfen

 

Kooperation und Beteiligung „vor Ort“ fördern und entspr. Strukturen entwickeln helfen (begleitend).

 

 

 

 

 

Regelmäßige Information über wichtige Vorhaben des BA an die Kooperationspartner vermitteln.

 

Moderation von Arbeitsgruppen im Rahmen der Stadtteilarbeit entsprechend der bezirklichen Gemeinwesenentwicklungskonzeption

Sicherstellen, das die von der Bürgerschaft formulierten Anregungen und Wünsche in die bezirkliche Planung und Aufgabenwahrnehmung verbindlich und nachvollziehbar einfließen

 

 

 

 

 

Ermöglichen, dass Planung transparent und nachvollziehbar ist und dass die Bürgerschaft frühzeitig eingebunden wird.

 

Einbringen und Sicherstellen von Anregungen und Meinungen, auch von nicht organisierter Bürgerschaft in die Gemeinwesenentwicklung, insbesondere in die Gestaltung der Stadtteile

 

 

Koordinieren und verknüpfen von Interessen und Aktivitäten der lokalen Akteure und Bürgerschaft „vor Ort“. Ständige Kommunikation mit bestehenden Bürgergremien in den Stadtteilen.

 

Jährliche Stadtteilkonferenzen

 

Stadtteilbezogene Öffentlichkeitsarbeit

 

Internetangebote

 

 

 

 

Initiierung und Unterstützung neuer Bürgergremien;

Informationsflüsse gestalten mit externen und internen Akteuren  (Öffentlichkeitsarbeit, Foren u.a.);

Organisation von stadtteilbezogenen Veranstaltungen mit internen und externen Akteuren, die sich aus dem Alltagsgeschehen ergeben.

 

Aktivierende Befragungen (extern) und anlassbezogenes Berichtswesen (intern für das BA und die OE)

 

 

Beteiligung in Strukturen, die ansässige Bürgerschaft und lokalen Akteure bei der Identifizierung, Formulierung und Lösung stadtteilbezogener Probleme unterstützen.

 

 

 

 

Berichtswesen

 

 

 

 

 

Informationen an BA

 

 

 

 

 

Informationen extern

 

 

Regelmäßige Festlegung der relevanten Informationen

 

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit über das Internet

 

 

Monatsbericht für die zweite

BA-Sitzung des folgenden Monats

 

Anlaßbezogene Berichte an das Bezirksamt

 

Ständige, mindestens monatliche Aktualisierung der Internetseiten

 

 
 

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