Drucksache - DS/1757/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in Umsetzung des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die oben genannte
Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung
diese als Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Berlin,
___________________ _____________________________ Emmrich W.
Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Zielvereinbarung
zwischen dem
Bezirksstadtrat
der Abteilung Bürgerdienste und Soziales
Herrn Nünthel und der Amtsleiterin des Sozialamtes Frau Schirrmeister für den Leistungszeitraum 2006 2
ZielvereinbarungInhaltsverzeichnis1.
Vorbemerkung................................................................................................... 2 2.
Rechtliche
Grundlagen..................................................................................... 3 3.
Leistungs-
und
Handlungsziele......................................................................... 3 4.
Interne
Organisationsziele des Sozialamtes einschl. Einzelziele des Qualitäts- und
Personalmanagements............................................................. 5 5.
Ressourcenbewirtschaftung............................................................................. 7 6.
Berichtswesen.................................................................................................. 10 7.
Anlage............................................................................................................ Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird auf Basis des § 2a des Dritten Gesetzes Zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) i.d.F. vom 21.12.2005 und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 2. Juli 2002 und Festlegung auf der Bezirksamtsklausur am 23.03.2005 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des VGG die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2006 zwischen den Vereinbarungspartnern. Die Regelungen der Dienst- und
Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des
Bezirksamtes gegenüber dem Sozialamt bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich zum Wohl der Bürger des Bezirks Lichtenberg
besonders einzusetzen. Das Sozialamt strebt ein hohes Maß an
Bürgerfreundlichkeit und Kooperationsbereitschaft mit den einzelnen Bürgern
sowie den sozialen Gruppen, Projekten, Vereinen, Verbänden, dem Jobcenter
Berlin – Lichtenberg und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte an. Es besteht die
gemeinsame Auffassung, dass hierdurch ein
positiver Beitrag für das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin
geleistet wird. Diese Zielvereinbarung wird im Licht
der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des Sozialamtes und unter
Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf strategische
und operative Ziele bezirklichen Handelns und bestimmt die Erfolgsindikatoren
zur Messung der Zielerreichung. Das Sozialamt hat im Sinne von § 2
VGG folgende Aufbauorganisation (s. Anl. 1) 3 2. Rechtliche
Grundlagen Im Sozialamt werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt: ·
Verfassung
von Berlin (VvB) ·
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz
(VGG) ·
Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz (AZG) ·
Allgemeines
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ·
Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) ·
Sozialgesetzbücher I bis XII ·
Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) ·
Landespflegegeldgesetz
(LPflGG) ·
Berufliches
Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ·
Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) ·
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) ·
Unterhaltsicherungsgesetz
(USG) ·
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) ·
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) ·
Sozialgerichtsgesetz
(SGG) ·
Finanzgerichtsordnung
(FGO) ·
Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) ·
Zivilprozessordnung
(ZPO) ·
Schwarzarbeitsgesetz
(SchwarzArbG) ·
Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) ·
Strafgesetzbuch
(StGB) ·
Landeshaushaltsordnung
(LHO) Leistungs-
und Handlungsziele 3.1
Kundenorientierung · Schaffung von Kundenzufriedenheit durch umfassende Beratung, korrekte Leistungsgewährung und Verwendung bürgerfreundlicher Vordrucke und Abfassung leicht verständlicher Schriftsätze · dadurch Minimierung der schriftlichen Beschwerden bei Soz AL um 5 % zum Vorjahr 2005 (135) · Einhaltung des Standards der Bearbeitungszeit von Leistungsanträgen im Fachbereich 4 von 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen · gezielte Information der Bürger zum Leistungsangebot, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit durch ständige Aktualisierung des Internetauftrittes · Ausdehnung der Öffnungszeiten der Informationsstelle einschl. Besetzung des Infotelefons in der Matenzeile 28 von bisher 25 Stunden pro Woche auf 27 Stunden pro Woche 4 3.2 Sozialplanung Der Bereich wirkt aktiv bei der Erstellung und Fortschreibung der
bezirklichen Gemeinwesenkonzeption (Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zu
Gemeinwesenentwicklung - Auf dem Weg zur Bürgerkommune, DS/1322/V) mit,
insbesondere an der Erstellung der Stadtteilprofile und des
Stadtteilmonitorings. 3.3 Zusammenarbeit
mit anderen Dienstleistern Das Sozialamt beteiligt sich aktiv
an der Umsetzung der bezirklichen Gemeinwesenkonzeption. In diesem Prozess wird
federführend die Vergabe der Zuwendungen gesteuert. Hierbei ist eine enge
kooperative Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen Grundlage der
gemeinsamen Arbeit. Der Prozess der Zuwendungsvergabe für 2006 ist spätestens
im I. Quartal 2006 abzuschließen. Für
die fachliche Bewertung der Projektarbeit ist in Abstimmung mit den anderen
Fachabteilungen ein Evaluierungsprozess nach festgelegten Indikatoren zu
entwickeln. 3.4 Prävention Mit der
vorliegenden Vereinbarung nach § 16 SGB II mit dem Jobcenter ist der Rahmen für
eine gemeinsame abgestimmte fachliche Zusammenarbeit gegeben. Dieser Prozess
ist auf der Ebene des Fallmanagements des Jobcenters und der Dienstkräfte des
allgemeinen Sozialdienstes und der Fachstelle für Wohnungssicherung und
Wohnungsversorgung praxisnah umzusetzen. Hierzu ist auf der Leitungsebene ein Controlling
einzurichten. 3.5 Seniorenarbeit Alle
Seniorenbegegnungsstätten werden in einem 2. Prozess der Qualitätssicherung
nach 2004 anhand von festgelegten Indikatoren evaluiert. Dieser Prozess
beinhaltet auch Gesichtspunkte der interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Die
Ergebnisse sind bis zum IV. Quartal sicherzustellen. Der 1.
Altenbericht des Bezirkes Lichtenberg ist zum II. Quartal vorzulegen. Die
Wiedereröffnung der Seniorenbegegnungsstätte „Am Tierpark“ zum 05. 04. 2006 ist
sicherzustellen. 3.6. Gender-Budgeting Mit der
Erarbeitung neuer statistischer Erhebungen wurde in 2005 die Grundlage gelegt,
um für das Produkt 78793 weitere fachliche Schritte in Bezug auf das Gender
Budgeting zu gehen. Ziel ist es, mit dem Instrument Gender Budgeting gezielt
notwendige Steuerungen im Prozess des Gender Mainstreaming zu vollziehen. 5 3.7. Interkulturelle Öffnung der Verwaltung Der
begonnene Prozess der Interkulturellen Öffnung und der hier unterzeichneten
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Fachbereich 2 und dem freien Träger
Reistrommel e.V. ist entsprechend den definierten Maßnahmen umzusetzen. In den Dienstgebäuden Matenzeile 28 und Alfred-Kowalke Str. 24 wird ein Infoleitsystems für Migranten im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung aufgebaut. 3.8 Aufarbeitung
der BSHG Altakten Nachdem 95% der BSHG–Altakten bis 31.12.2005 aufgearbeitet wurden, sind Restarbeiten und weiterhin eingehende Anfragen und Vorgänge auch im Jahr 2006 zu bearbeiten. Dafür ist es notwendig zu Lasten der Personalressourcen des Bereiches 4 Dienstkräfte bis auf weiteres in der Altaktenbearbeitung einzusetzen. 3.9 Archivierung von Leistungsakten Nachdem im Jahr 2005 bereits ca. 7600 Altakten aus dem
ehemaligen Leistungsbereich nach Bundessozialhilfegesetz archiviert werden
konnten, wird die Archivierung der Altakten BSHG im Jahr 2006 abgeschlossen
werden. Außerdem soll bis zum Jahresende 2006 eine regelmäßige zeitnahe
Archivierung der Akten für die Bereiche der Hilfe zum Lebensunterhalt, der
Grundsicherung, der Asylbewerber und der Fachstelle für Wohnungssicherung und
–Versorgung sichergestellt werden. Interne Organisationsziele des Sozialamtes einschließlich
Einzelziele des Qualitäts- und Personalmanagements 4.1 Fachstelle
für Wohnungssicherung und -versorgung Die
Fachstelle wird konzeptionell weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wird
unter dem Arbeitstitel „Fallmanagement, Sachbearbeitung und Sozialarbeit“ der
Rahmen der Zielstellung definiert. Ziel ist es, für 2007 eine effektivere Art
und Weise der Umsetzung der Arbeitstätigkeiten und eine neue Form der
Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Berufsgruppen zu entwickeln. 4.2 Einführung eines Fallmanagements im
Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Die Kosten
der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen steigen seit geraumer Zeit kontinuierlich an. Aufgrund
der Besonderheiten des Personenkreises behinderter Menschen kommt eine
Herausführung aus dem Sozialhilfebezug in die wirtschaftliche Unabhängigkeit
gar nicht oder nur sehr eingeschränkt in Betracht. 6 Folglich hat sich der Fachbereich Materielle Hilfen nach dem SGB XII, Landespflegegeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz darauf zu konzentrieren, innerhalb der bundesrechtlich vorgeschriebenen bedarfsgerechten Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Maßnahmen zu wählen und Instrumente zu verwenden, welche die Fallausgaben auf ein fachlich gegebenes und ökonomisch erforderliches Maß aussteuern. Vor diesem Hintergrund ist
der Abschluss einer Zielvereinbarung des Bezirkes Lichtenberg von Berlin mit
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
hinsichtlich der Ergebnisse des Projektes „Modellsozialamt 2005“ zur Einführung
eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen anzustreben und die zeitnahe Umsetzung des Fallmanagements im
Geschäftsbereich Soziales vorzubereiten. Im Bereich der Eingliederungshilfe
außerhalb Berlins soll eine Zielvereinbarung zwischen dem Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales sowie dem
Fachbereich 4 dafür sorgen, dass zielgruppenorientiert in steuerungsfähigen
Fällen eine ausgabenkritische Betrachtung möglich wird. Die dafür notwendigen
personellen Mittel sind durch Medianerhöhung im Produkt 78745 und durch vier
zusätzliche Stellen für den Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte
außerhalb Berlins innerhalb des Produktes 79083 sicher zu stellen. Beide
Zielvereinbarungen sollen durch das Bezirksamt beschlossen werden. Der
Einführungstermin für das Fallmanagement ist der 01.07.2006. 4.3 Einführung von Software im
Amt für Ausbildungsförderung Die Einrichtung PC-gestützter Arbeitsplätze im Amt für
Ausbildungsförderung ist im Jahr 2004 erfolgt. Die bereits im Jahr 2004
zugesagte Software für das Sachgebiet
ist noch nicht eingeführt, soll nunmehr bis Ende des Jahres 2006 zur
Verfügung gestellt werden. Danach ist eine effektivere Bearbeitung der Anträge
auf Leistungen nach dem BaföG möglich. Die zurzeit bestehende Doppelung der
Arbeitsabläufe durch die
Kontrolllesungen würde entfallen. Die Grundqualifizierung der Dienstkräfte für
die PC-gestützte Arbeit ist im Jahr 2005 abgeschlossen worden. Wenn die neue
Software zur Verfügung steht, ist eine weitere gezielte Schulung aller
Dienstkräfte des Amtes für Ausbildungsförderung durchzuführen. 4.4 Personalmanagement Der Amtsleitung obliegt im Rahmen des Personalmanagements die Personalverantwortung für ihren Bereich. Sie ist unter Beachtung aller dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für die Planung, Vorauswahl, Führung, Beurteilung und Entwicklung der Dienstkräfte des Amtes verantwortlich. Die Weiterentwicklung des professionellen Handelns der Mitarbeiter/-innen wird auf der Grundlage einer strategischen Produktplanung durch Fort- und Weiterbildungen gefördert. Im Jahr 2006 werden alle Dienstkräfte des Sozialamtes mit IT-Anbindung zum Umgang mit MS Outlook geschult. Ziel ist es, alle betreffenden Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, effektiv Ihre Arbeit zu organisieren und am Informationsfluss teilzuhaben. 7 4.5 Steuerung von Arbeitsprozessen Es ist das gemeinsame Ziel, die Produktstückkosten explizit am Median zu orientieren. Hierzu ist eine korrekte Erfassung aller Zeiten und Mengen sicherzustellen. Zur Durchführung der Zeit- und Mengenerhebung ist die IT-Technik konsequent zu nutzen. Umlagekosten sind zugunsten einer gezielten Buchung auf die Produkte weiter zu verringern. 5. Ressourcenbewirtschaftung
5.1 Ressourcenbewirtschaftung
ausgewählter Produkte
8 5.2.
Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte einschließlich der Ziele
im
Budgethaushalt s. Seite 9
10 6. Berichtswesen Die Partner der Zielvereinbarung informieren sich
gegenseitig umgehend, umfassend und unaufgefordert über aktuelle fachlich
und/oder politisch relevante Vorgänge und Entwicklungen. Über die Erfüllung der in dieser Zielvereinbarung
vereinbarten Ziele ist zum 30.09.2006 in einer Zwischenauswertung zu berichten.
Eine abschließende Auswertung erfolgt für das Jahr 2006 bis zum 31.01.2007. Berlin, den
.01.2006 _____________________ ___________________ Wilfried Nünthel
Claudia Schirrmeister Bezirksstadtrat
Amtsleiterin Anlage 1 Aufbauorganisation Sozialamt (Organigramm) |
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