Drucksache - DS/1755/V  

 
 
Betreff: Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen Süd
hier: Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
51. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
01.08.2006 
60. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (s. Anlage).

 

Das Bezirksamt hat zur Entwurfsfassung der Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In der Anlage sind die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und das Abwägungsergebnis zu den benannten Punkten dargestellt.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 


 

lfd. Nr.

Träger öffentlicher Belange mit Datum der Stellungnahme

Schlagwort

Stellungnahmen

 

 

Ergebnis der Abwägung

1.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I, 21.12.2005

 

Abweichungen, Dissense zum FNP

 

 

 

 

 

 

Goeckestraße/ Genslerstraße

 

 

 

 

 

 

 

 

Landsberger Allee Einzelhandelskonzentration

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

U-Bahn

 

 

 

 

 

 

 

 

Friedhöfe Konrad-Wolf-Str.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewerbegebiet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arendsweg/ Schleizer Str.

 

 

 

 

 

 

 

Detlevstraße

 

 

 

 

 

Hauptstraßen-netz

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinwesen-konzeption/ Sozialraumorientierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulentwicklungsplan

 

 

 

Leitbild Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grünverbindungen

 

 

Potenzialflächen Biotope

 

 

 

 

 

Nutzungsänderungen Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

Grünflächen

 

 

 

 

Altenhofer Dreieck

 

 

 

 

 

Freiflächenversorgung

 

 

Der Entwurf zu BEP Hohenschönhausen-Süd wurde hinsichtlich der

Vereinbarkeit mit den Darstellungen des FNP geprüft, die abgebildete

Alternative für den Bereich Goeckestraße/Genslerstraße ist als Dissens

zum FNP in einer Vignette darzustellen; des Weiteren sind die Vignette

Einzelhandelskonzentration Landsberger Allee (Zentrum), die Vignette

U-Bahntrassen Landsberger Allee und Darßer Straße/Falkenberger

Chaussee sowie die Vignette Friedhöfe Konrad-Wolf-Straße als Dissens-Darstellungen zu ergänzen

 

-    A: Block Goeckestraße/Genslerstraße:

     -    FNP: Darstellung Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5)

     -    BEP-Dissens: Darstellung überwiegend Mischgebiet/teilweise straßenbegleitend Wohnen W 2

     -    Votum: bedarfsorientierte Entwicklungen im Bereich können insbesondere hinsichtlich einer verträglichen Integration von Mischnutzungen in umliegendes Wohnen in einem abgestimmten Planungskonzept überprüft werden, das dann ggf. auch Grundlage für eine FNP-Änderung sein könnte

 

-    B:  Landsberger Allee (Zentrum)/Bekanntmachung der FNP-         

          Änderung im Amtsblatt am 8.10.04

     -    FNP: Darstellung Einzelhandelskonzentration (beidseitig der Landsberger Allee)

     -    BEP-Dissens: Verzicht auf die Darstellung auf der Nordseite der Landsberger Allee

     -    Votum: Dargestellt ist gemischte Baufläche in symbolischer Breite mit Ziel einer gebündelten in die Stadtstruktur integrierten Fachmarktentwicklung; Entwicklung soll stadtplanerisch geordnet und zentrenverträglich gegliedert werden, deshalb Notwendigkeit, dieses Symbol in der BEP zu übernehmen, was auch für südlichen Bereich der Landsberger Allee gilt, eine Anpassung der BEP Alt-Lichtenberg gemäß FNP-Änderung Landsberger Allee ist in der Fortschreibung BEP erforderlich.

 

-    C:  U-Bahnplanungen Landsberger Allee und Darßer Straße /

            Falkenberger Chaussee 

     -    FNP: Trassendarstellung

     -    BEP-Dissens: Ablehnung der Trassenplanungen

     -    Votum: Trassendarstellung im öffentlichen Raum sind zu übernehmen auch wenn Realisierung gegenwärtig nicht absehbar ist; aus stadtstrukturellen Gründen sind diese Netzelemente längerfristig zu sichern

 

-   D:   Friedhöfe Konrad-Wolf-Straße

     -    FNP: Darstellung Grünfläche "Friedhof"

     -    BEP-Dissens: Darstellung Wohngebiet W2 die Konrad-Wolf-Straße straßenbegleitend

     -    Votum: Die bauliche Entwicklung entlang der Konrad-Wolf-Straße (siehe Vorschlag Anlage 3) sollte in abgestimmtem Planungskonzept überprüft werden, das dann auch die Grundlage für FNP-Änderung wäre. So lange der FNP nicht geändert ist, liegt ein Dissens vor, der dementsprechend als Vignette darzustellen ist.

          Hinweis: im Bereich der Friedhöfe liegt eine Überversorgung vor, im Interesse wirtschaftlicher Unterhaltung ist im Entwurf zum Friedhofentwicklungsplan eine Reduzierung der Friedhofsflächen vorgesehen, daher wäre zu prüfen (unter Beachtung der Ziele des Landschafts-/Artenschutzprogramms), ob "sonstige Nutzungen“ gemäß dem Friedhofsentwicklungsplan im nordwestlichen Bereich, angrenzend an Villenbebauung, möglich sind;  Notwendigkeit einer FNP-Änderung wäre zu prüfen.

 

Weitere Hinweise:

-    Gewerbegebiet südlich der Bahntrasse

     Sicherung der Gewerbeflächen gemäß FNP/StEP Gewerbe hat auch unabhängig vom EpB im Bereich südlich der Bahnhofstraße Priorität; optimale Erschließung wird auf Basis des geplanten Ausbaus bzw. der Verlängerung der Bahnhofstaße ermöglicht; die im Erläuterungsbericht vermerkte eingeschränkte Eignung des Standortes ist daher nicht nachvollziehbar; Reaktivierung der zz. nicht betriebenen Teilstrecke Lichtenberg-Nordost - Gbf. Hohenschönhausen ist aussichtsreicher je mehr potenzielle Anschließer es an der Trasse gibt.

 

-    Arendsweg/Schleizer Straße:

     FNP/StEP Gewerbe: Darstellung gewerbliche Baufläche

     BEP: Darstellung Mischgebiete mit hohem Gewerbeanteil bzw. hohem Wohnanteil

     Votum: Neuordnung des Gebietes in Übergang gewerblicher zu Wohnnutzung ist zu unterstützen, hierbei ist aufzuzeigen, wie die Belange der gewerblichen Wirtschaft im Übergang mit den Belangen einer Wohnnutzung vereinbar sind

 

-    östlich Detlevstraße

     Bei Teilfläche östlich der Detlevstraße (begrenzt durch Signatur "Lärmschutzeinrichtung") handelt es sich nicht um eine Bahnfläche; die im FNP ursprünglich dargestellte Erweiterung der Bahnfläche wurde mit FNP-Änderung 28/98 zurückgenommen

 

-    Übergeordnete Hauptverkehrsstraßen

     StEP Verkehr: übergeordnetes Straßennetz, Stufe III (örtliche Straßenverbindung) Planung 2015

     BEP: Darstellung sonstiger Hauptverkehrsstraßen als sonstige Straßen

     Votum: entsprechend Darstellungsystematik sind übergeordnete und sonstige Hauptverkehrsstraßen darzustellen

 

 

-    Planung Gemeinbedarf (Anlage 1)

     -    Es sollte eine Berücksichtigung der planerischen Ansätze der "Konzeption des BA Lichtenberg zur Gemeinwesenentwicklung - Auf dem Weg zur Bürgerkommune" in BEP erfolgen, dort sind Leitziele zur Entwicklung des Bezirks formuliert worden

     -    Der MiB Hohenschönhausen-Süd setzt sich aus den beiden Stadtteilen Alt-Hohenschönhausen Nord (Sozialräume 9-10) und Alt-Hohenschönhausen Süd (Sozialräume 11-14) zusammen; die Bezüge zu diesem stadtteilbezogenen, ressortübergreifenden Planungsansatz fehlen im Erläuterungsbericht zur BEP HOH 2 und sind daher in den jeweiligen Kapiteln zu ergänzen

 

 

     -    Anm. Kap. 5.2.2 Schulen (S. 29)

          Der Senat hat am 8.11.2005 den neuen Schulentwicklungsplan für die nächsten 5 Jahre beschlossen;  prüfen und Bezüge zum SEP im Text aktualisieren

 

     -    Anm. Kap. 5.2.3 Sportanlagen (S. 32)

          SenSport hat im Dezember 2005 eine Diskussion zum "Leitbild Sportentwicklung" gestartet; im Ergebnis werden weitere Aussagen zu erwarten sein, die die Bedarfsberechnung für Sportanlagen beeinflussen können und auch Auswirkungen auf die Gestaltung von Grün- und Freiflächen haben werden

 

-    Freiraumplanung (Anlage 2)

     Folgende Punkte erscheinen problematisch im Hinblick auf die Planungen des Landschaftsschutz-/Artenschutzprogramms:

     -    einige übergeordnete Grünverbindungen gemäß FNP und LaPro (z.B. Industriebahntrasse, Verbindung Fauler See über KGA zum Nordostraum) sind nicht dargestellt, hier sollte Anpassung an LaPro erfolgen

     -    entlang der Bahntrassen, sowohl DB-Fläche als auch Niederbarnimer Eisenbahn, befinden sich bekannte Potentialflächen für Unterschutzstellung wertvoller Biotope im Sinne des Biotopverbundes, diese wichtigen Flächen müssen in den Planungen markiert und beachtet werden

 

 

     -    der Bereich um Alt-Hohenschönhausen wird im Text durch "planerischen Handlungsbedarf" umschrieben, allerdings erfolgt keine Planung i.S. der Darstellung von Nutzungsvorschlägen, -änd-erungen, Zwischennutzungen oder städtebaulicher Ordnung; vielmehr ist Darstellung lediglich bestandsorientiert; es sollten Aussagen zur Ordnung und Verdichtung der vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete sowie einer Strukturierung bspw. mit Freiflächen und Gründurchwegungen getroffen werden.

 

     -    Planungen für öffentliche Grünflächen zielen ausschließlich auf Übergabe in private Trägerschaften ab; Folge - Einschränkung auf die Zugänglichkeit, hier ist ein Konzept erforderlich, das wichtige Grünflächen und -verbindungen sichert

 

     -    Altenhofer Dreieck ist durch Verlärmungsproblematik und Belastung durch Abgase nur bedingt für Erholungszwecke geeignet; vor Ausbau zu erholungswirksamen Flächen muss die Eignung für unterschiedliche Freiflächenfunktionen geprüft werden

 

 

 

     -    Anlage: Ausschnitt aus Versorgungsanalyse mit Freiflächen, Stand 2004; es können Rückschlüsse über Dringlichkeit der Versorgung mit öffentlichen Grün- und Freiflächen gezogen werden

Den Äußerungen wird teilweise gefolgt.

Im Rahmen einer vertiefenden Abstimmung mit SenStadt am 25.1.2006 wurde festgelegt, dass die Abweichungen der BEP von den Darstellungen des FNP grundsätzlich folgendermaßen differenziert werden:

1.  Abweichungen, die auf nicht lösbaren inhaltlichen Differenzen in den Planungszielen beruhen, werden als Dissense gekennzeichnet.

2.  Abweichende Darstellungen der BEP, die seitens SenStadt als prüffähig mit der Perspektive einer FNP-Änderung bewertet werden bzw. die planerische Zwischenstände aufgrund senatseigener Planungen darstellen, werden nicht als Dissense gekennzeichnet, sondern als Flächen aufgelistet, für die eine FNP-Änderung zu prüfen ist.

 

Die in der Stellungnahme benannten Punkte werden diesen Typen wie folgt zugeordnet:

 

Dissense

B   Landsberger Allee (Zentrum)

Das Bezirksamt hält an der in der BEP-Entwurfsfassung

enthaltenen Darstellung der Einzelhandelskonzentration

entlang der Landsberger Allee (nur) im Bereich Allee-Center

fest, da die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel

nicht Planungsziel für den Bereich Weiße Taube ist.

Einzelhandelskonzentration im FNP ist nur in symbolischer

Länge dargestellt – Lage und Ausdehnung sollen in konkreti-

sierenden Planungen ermittelt werden.

 

C   U-Bahnplanungen

Das Bezirksamt verzichtet weiterhin auf die Darstellung der

geplanten U-Bahn zugunsten der bestehenden bzw. geplan-

ten Straßenbahntrassen (Begründung siehe Erläuterungsbe-

richt), U-Bahnen sind nicht im StEP Verkehr enthalten

Prüfbereiche für FNP-Änderungen

 

A   Block Goeckestraße/Genslerstraße

 

D   Friedhof Konrad-Wolf-Straße

Zum Friedhofsentwicklungsplan liegt noch kein Senatsbe-

schluss vor, Vorlage befindet sich aber in der Mitzeichnung.

Die in der Entwurfsfassung des Friedhofsentwicklungsplans

dargestellte Bebauung im nördlichen Friedhofsteil wird vom

Bezirksamt nicht befürwortet, stellt jedoch keine Abweichung

vom FNP dar.

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den Hinweisen aus der Stellungnahme wurde mit SenStadt  folgende Vorgehensweise festgelegt:

 

Die eingeschränkte verkehrliche Erschließung bezieht sich auf die Straßenerschließung und wurde in den Steuerungsrunden von den fachlich zuständigen Ämtern bestätigt. Die Darstellung des Nutzungskonzepts sichert die gewerblichen Flächen (vgl. lfd. Nr. 4) und damit auch die ansässigen Betriebe, die Darstellung der NEB-Trasse als Bahnfläche hält die Option einer Wiederinbetriebnahme offen. Eine Änderung erfolgt daher nicht.

 

 

Die geforderten Inhalte werden als textliche Hinweise ergänzt; die planerische Lösung muss Gegenstand von Bebauungsplanverfahren sein.

 

 

 

 

 

 

Die Fläche mit der Darstellung Lärmschutzmaßnahme wird als Wohnbaufläche (bisher Bahnfläche) dargestellt.

 

 

 

Die Konrad-Wolf-Straße und der Malchower Weg werden in der BEP zusätzlich als („sonstige“) Hauptverkehrsstraßen dargestellt, nicht aber die Werneuchener/Liebenwalder Straße aufgrund ihrer Funktion als Sammelstraße, ihres bestehenden Straßenquerschnitts, der anliegenden sensiblen Nutzungen (Schulen) und der dementsprechenden derzeitigen Tempo-30-Regelung. Beibehalten wird wie bisher die Darstellung der Inhalte des StEP Verkehr in gesonderten Abbildungen mit textlicher Erörterung der Unterschiede zur BEP.

 

Es werden textliche Hinweise zur Gemeinwesenkonzeption und zu den Sozialräumen ergänzt. Räumliche Auswirkungen bzw. inhaltliche Änderungen für die BEP leiten sich daraus aber nicht ab.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

kein Änderungsbedarf, die Ausführungen zum Schulbereich sind mit dem zuständigen Amt und der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmt und aktuell.

 

 

kein Änderungsbedarf

Die angekündigten neuen Aussagen sind in den Bearbeitungsprozess der BEP eingeflossen und im Erläuterungsbericht erwähnt. Konkrete Aussagen dazu können derzeit nicht erfolgen.

 

 

 

keine Änderung

Die Darstellung des südöstlichen Abschnitts der Trasse als Bahnfläche stellt keine Abweichung vom FNP dar, weil sie zunächst nur den Status quo abbildet, eine spätere Entwicklung entsprechend FNP zur Grünfläche aber als Option offen bleibt. Naturschutzbelange auf der Trasse sind im Bestand gesichert, inhaltlich sind sie im bezirklichen Landschaftsrahmenplan abgedeckt.

Der nordöstliche Abschnitt (Fauler See über KGA zum Nordostraum“) der Grünverbindung entlang der NEB-Trasse ist im Nutzungskonzept (z.T. mit Symbol „Punktelinie“ bzw. im Straßenraum der Perlerstraße) berücksichtigt.

 

keine Änderung

Die Entwicklungsperspektiven für das zentrale Gebiet im Mittelbereich wurden im Abstimmungsverfahren ausführlich diskutiert. Ergebnis ist die Darstellung in der BEP mit dem Ziel, mittelfristig die bestehenden gewerblichen Strukturen zu sichern. Eine langfristige Weiterentwicklung ist optional möglich. Weitere Gründurchwegungen von Gewerbegebieten sind nicht bezirkliches Planungsziel.

 

keine Änderung

Die Einzelheiten der Flächenzuordnungen sind im Bezirk abgestimmt und Gegenstand des vom Bezirksamt beschlossenen Landschaftsrahmenplans.

 

keine Änderung

Das Gestaltungskonzept für die Grünfläche berücksichtigt die Einschränkung der Erholungseignung; es werden Flächen vor allem für ebenfalls lärmintensive Freizeit- und Bewegungsaktivitäten für Jugendliche angeboten, für die in den Wohnquartieren keine geeigneten Flächen vorhanden sind.

 

keine Änderung

Die Versorgungsanalyse stellt nicht den aktuellen Freiflächenbestand dar (u.a. fehlt die Grünfläche Weiße Taube ) und kann daher nur sehr eingeschränkt zu einer aktuellen Versorgungsabschätzung herangezogen werden.

2.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII A, 21.12.2005

 

 

 

 

Straßennetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

U-Bahnlinien

 

 

 

 

 

 

 

Straßenbahn

 

 

 

 

Grundsätzliche Anmerkung: die übergeordneten Planungen aus dem

FNP und StEP Verkehr, unabhängig vom Realisierungszeitraum, sind

Vorgabe der bezirklichen Planungen der BEP

-    Das dargestellte Hauptverkehrsstraßennetz entspricht nicht dem aktuellen Planungsstand des übergeordneten Straßennetzes von Berlin (gemäß Beschluss des Senats vom 08.07.2003 zum StEP Verkehr)

-    "Übergeordnetes Straßennetz von Berlin" wird in vier Verbindungsfunktionsstufen (siehe Anlage) untergliedert; das Netz "Hauptverkehrsstraßen" umfasst alle Straßen, die den Verbindungsfunktionsstufen I bis III zugeordnet werden; der Begriff "Übergeordnete Hauptverkehrsstraßen" wird für die im FNP dargestellten Straßen der Verbindungsfunktionsstufen I und II verwendet; im Entwurf des Nutzungskonzeptes sind jedoch einige Hauptverkehrsstraßen, die als örtliche Straßenverbindungen zum übergeordneten Straßennetz gehören, als "Sonstige Straßen" dargestellt worden, daher ist der Plan entsprechend den Darstellungen der Karte 2 aus dem StEP Verkehr (übergeordnetes Straßennetz/Planung 2015) zu korrigieren.

-    Es handelt sich um folgende Hauptverkehrsstraßen:

     -    Konrad-Wolf-Straße (zwischen Weißenseer Weg und Hauptstr.)

     -    Werneuchener Straße (zwischen Konrad-Wolf- und Genslerstr.)

     -    Liebenwalder Straße (zwischen Genslerstr. und Landsberger Allee)

     -    Malchower Weg (zwischen Wartenberger und Hansastraße)

-    Es ist nicht ausreichend, dass lediglich im Erläuterungsbericht auf die Darstellungen zum übergeordneten Straßennetz hingewiesen wird

 

-    Auch bei ÖPNV-Darstellungen sind nicht alle Planungen dargestellt; Es fehlen die im FNP enthaltenen U-Bahn-Strecken in der Landsberger Allee und in der Darßer Straße - Falkenberger Chaussee

-    Aus der fehlenden Darstellung genannter U-Bahnlinien im StEP Verkehr ist zunächst kein Verzicht auf Optionen ableitbar; erst mit Durchführung von FNP-Änderungsverfahren ergeben sich für nachgeordnete Planungsebenen Veränderungsmöglichkeiten

 

-    geplante Veränderung der Trassenführung der Straßenbahn zwischen Wartenberger Straße/Gehrenseestraße/Malchower Weg und Wartenberger Straße/Paul-König-Straße ist im StEP Verkehr nicht enthalten, wird aber zur Aufwertung des ÖPNV befürwortet.

 

Den Äußerungen wird teilweise gefolgt:

Die Konrad-Wolf-Straße und der Malchower Weg werden in der BEP zusätzlich als Hauptverkehrsstraßen dargestellt, nicht aber die Werneuchener/Liebenwalder Straße aufgrund ihrer Funktion als Sammelstraße, ihres bestehenden Straßenquerschnitts, der anliegenden sensiblen Nutzungen (Schulen) und der dementsprechenden derzeitigen Tempo-30-Regelung. Beibehalten wird wie bisher die Darstellung der Inhalte des StEP Verkehr in gesonderten Abbildungen mit textlicher Erörterung der Unterschiede zur BEP.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Äußerung wird nicht gefolgt.

Das Bezirksamt verzichtet weiterhin auf die Darstellung der

Im FNP dargestellten U-Bahntrassen, deren Realisierung nicht absehbar ist, zugunsten der bestehenden bzw. geplanten

Straßenbahntrassen (Begründung siehe Erläuterungsbericht)

 

 

 

Keine Änderung

 

 

 

3.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, Abt. II5.12.2005

 

Werner-Seelenbinder-Schule

- Texthinweis

     Die Werner-Seelenbinder-Schule besuchen z.Z. rd. 1000 Schüler. Zur Verbesserung der Bedingungen wird die Schule schrittweise saniert, gegenwärtig steht der Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote im Mittelpunkt. Weiterhin ist der Neubau einer Sporthalle geplant.

     Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport bereitet eine Zusammenführung der Werner-Seelenbinder-Schule und des Coubertin-Gymnasiums vor. Diese neue Schule soll ebenfalls alle Schulstufen umfassen und integraler Bestandteil des Sportforums Hohenschönhausen werden.

Der Äußerung wird gefolgt, Textänderung.

4.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Abt. III, 16.12.2005

 

gewerbliche Bauflächen

 

 

Schleizer Straße/ Arendsweg

 

 

 

 

Zentren und Einzelhandel

-    die Bestätigung der gewerblichen Bauflächen Marzahner Straße/Plauener Straße sowie beiderseits der Bahnhofstraße wird aus wirtschaftspolitischer Sicht begrüßt

 

-    die vorgesehene Entwicklung eines Mischgebietes mit hohem Wohnanteil im Bereich Schleizer Str./Arendsweg wird mitgetragen; Voraussetzung bleibt die Durchführung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanverfahrens sowie eine Berücksichtigung im Flächennutzungsplan, ggf. im Rahmen der Anpassung

 

-    Zielsetzung zum Themenbereich Zentren- und Einzelhandel des Erläuterungsberichtes werden aus handelstruktureller Sicht mitgetragen

kein Änderungsbedarf

 

 

kein Änderungsbedarf

 

 

 

 

kein Änderungsbedarf

 

 

5.

BA Marzahn-Hellersdorf

Abt. ökologische Stadtentwicklung, FB Stadtplanung, 20.12.2005

Zentren und Einzelhandel

 

 

Verkehr, Fußgänger und Radfahrer

-    Ziel der BEP, die Ansiedelung zusätzlicher Einzelhandelseinrichtungen in Randlagen und im Gewerbegebiet zu unterbinden, wird ausdrücklich begrüßt

 

-    eine sinnvolle Nutzung der im FNP ausgewiesenen Grünverbindung wäre nicht nur die Erholung (die im Gewerbegebiet fraglich sein mag), sondern auch als Radverbindung der Hohenschönhausener Wohnquartiere um den Orankesee mit Marzahn abseits der Landsberger Allee und Rhinstraße; zumindest wäre eine Alternative bedenkenswert

-    durch den Verzicht auf die Darstellung von Grünverbindungen/wichtigen Fuß- und Radwegen in Straßenräumen ist kein geplantes Netz erkennbar

kein Änderungsbedarf

 

 

 

Der Äußerung wird nicht gefolgt.

Eine Radwegeverbindung über die NEB-Trasse wäre zwar wünschenswert, aber gleichzeitig unter Kosten-Nutzen-Gesichts-punkten nicht zu rechtfertigen (voraussichtlich nur geringes Verkehrsaufkommen versus erhebliche Grunderwerbs-, Herstellungs- und Unterhaltungskosten sowie zusätzliche Aufwendungen zur Anbindung der Rhinstraße und der Landsberger Allee.

Eine separate Radwegekonzeption befindet sich für den Gesamtbezirk Lichtenberg in Aufstellung. Für die BEP ergibt sich zz. daraus kein Änderungsbedarf

6.

Bezirksamt Pankow, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, 28.12.2005

 

-    aus dem vorliegenden Entwurf zur Bereichsentwicklungsplanung Hohenschönhausen-Süd sind keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung und zentrale Versorgungsbereiche für den Bezirk Pankow erkennbar

-    es stehen der Planung keine Bedenken entgegen

kein Änderungsbedarf

7.

BA Lichtenberg

Abt. Jugend, Bildung und Sport, Jugendamt, 13.12.2005

 

Korrektur- und Änderungshinweise

 

 

 

 

Kindertagesstätten

-    Ergänzung der Sozialräume in der Karte der Statistischen Gebiete

-    5.2.4 Jugendfreizeitstätten/pädagogisch betreute Spielplätze: Ände

     rungen in der Tabelle Bestand

     "Verein zum Schutz junger Mütter - Lebensnetz e.V., Anna-Ebermann-Straße 26" und "Schulstadion 2. GS am Wilhelmsberg, Sandinostraße 8" sind zu streichen.

 

-    kein Veränderungsbedarf

Der Äußerung wird gefolgt, Ergänzung der Karte.

 

Der Äußerung wird gefolgt, Änderung der Tabelle.

 

 

 

 

kein Änderungsbedarf

8.

BA Lichtenberg,

Abt. Jugend, Bildung und Sport, Jugendamt, 16.2.2006

Pädag. betreuter Spielplatz

-    Aufgrund des geringen Versorgungsgrades mit Plätzen in Jugend-freizeiteinrichtungen (47 %) und der Tatsache, dass bisher kein pädag. betreuter Spielplatz im Mittelbereich HSH-Süd existiert, wird die Vorhaltung einer entsprechenden Fläche für notwendig gehalten. Der Standort am Altenhofer Dreieck dafür als geeignet eingeschätzt.

Der Äußerung wird gefolgt, ein Symbol pädag. betreuter Spielplatz wird im Bereich der geplanten Grünfläche am Altenhofer Dreieck ergänzt.

9.

BA Lichtenberg Abt. Jugend, Bildung und Sport, Amt  für Schule, Bildung und Sport, 22.12.2005

 

Schulbereich

 

 

 

 

Sportanlagen

-    für Schulbereich keine zusätzlichen Aussagen zu bisherigen Stellungnahmen

-    zur Stellung und Rolle der Werner-Seelenbinder-Schule hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Stellung genommen

-    Detailhinweise zu Änderungen in der Tabelle Bestand und Bedarf - ungedeckte und gedeckte Sportanlagen (S. 34/35)

kein Änderungsbedarf

 

s.o. unter Punkt 5.

 

 

Der Äußerung wird gefolgt, Änderungen in Tabelle.

10.

BA Lichtenberg

Abt. Bürgerdienste und Soziales, 22.11.2005

Korrektur- und Änderungshinweise

-    Pkt. 5.2.6 Soziokulturelle Zentren ändern:

     "In Hohenschönhausen gibt es gegenwärtig ein soziokulturelles Zentrum: Ball e.V., Strausberger Str. 5-7."

 

Der Äußerung wird gefolgt, Textänderung: Verein zum Schutz junger Mütter - Lebensnetz e.V. entfällt.

11.

BA Lichtenberg

Abt. Wirtschaft und Immobilien, Wirtschaftsförderung, 28.11.2005

Straßenanbindung Gewerbegebiet Marzahner Straße

-    Entwurf des Erläuterungsberichtes findet Zustimmung

-    die Anbindung des Gewerbegebietes Marzahner Straße an die Landsberger Allee ist nach wie vor wichtig; Befürwortung der hohen Priorität

-    die Realisierung ist bisher am notwendigen Erwerb von Grundstücken gescheitert; dieser Aspekt sollte nochmals tiefgründig auf Realitätsnähe hin überprüft werden; anhand des Ergebnisses sollte über die Weiterführung der Planung entschieden werden

-    wenn ein Grunderwerb der betroffenen Flächen unwahrscheinlich bzw. objektiv nicht möglich ist, sollte die Trasse aus den weiteren Überlegungen gestrichen werden

Eine abschließende Klärung über die Verfügbarkeit der Grundstücke kann erst in nachfolgenden Planungsebenen erfolgen. Die Trasse bleibt daher Planungsziel in der BEP, wird aber in Priorität (Maßnahmenkonzept) zurückgestuft

12.

BA Lichtenberg

Abt. Umwelt und Gesundheit, Amt für Umwelt und Natur, 21.12.2005

 

Spielplätze

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Detailhinweise

 

 

Grünfläche Konrad-Wolf-Straße

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pädag. betreuter Spielplatz

 

 

 

 

 

Plan Nutzungskonzept

-    zu Kap. 5.3 (S. 44) Ergänzungen zum Text: Die Entwicklung der öffentlichen Spielflächen im Bezirk muss zwingend am Wertausgleichsverfahren der Berliner Bezirke orientiert sein (Planmenge vorgegeben von SenFin); Vorgabe abhängig von sozialräumlichen Faktoren, von Planmengen und entsprechenden Budgets in den statistischen Gebieten; Lichtenberg ist als Außenbezirk eingestuft, daher sind Spielflächen nicht wie nach Spielplatzgesetz (1m² Nettospielfläche je Versorgungsraum/EW), sondern nach Entwicklungsstand (sozialräumliche Faktoren, städtebauliche Dichte) zu entwickeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-    detaillierte Hinweise zu Text und Tabellen in den Kap. 5.3.1 und 5.3.2 

 

-    Anmerkung zur geplanten öffentlichen Grünfläche in der Konrad-Wolf-Straße 11:

     In Wiederholung der grünen Stadtplätze und Friedhöfe an der Konrad-Wolf-Str. ist die Anordnung einer sich zur Straße öffnenden wohnungsnahen Grünanlage die Weiterführung der grünen Perlenkette und trägt zur Aufwertung des Stadtbildes bei; Bau einer Grünfläche muss mit Aufwertungsmaßnahme aus Stadtumbau Ost verbunden sein, da sonst UmNat nicht in der Lage ist eine ungestaltete Fläche in das Fachvermögen zu übernehmen; eine  wohnungsnahe Parkanlage sollte den Charakter eines grünen Parks mit Aufenthaltsbereichen für ruhige Erholung erhalten.

     Sollte die gemischte Baufläche realisiert werden, reduziert sich die wohnungsnahe Grünfläche unverhältnismäßig; UmNat könnte die Fläche aus wirtschaftlichen Erwägungen dann nicht übernehmen; Einordnung des pädagogisch betreuten Spielplatzes an diesem Standort sollte überdacht werden - er würde das Stadtbild negativ beeinträchtigen und für die angrenzende Wohnbebauung eine nichtvertretbare Lärmbeeinträchtigung sein.

 

 

 

Änderungen im Plan Nutzungskonzept

-    Seefelder Str. 23 WG04: Darstellung als Verkehrsgrün

-    Altenhofer Dreieck: Reduzierung des als Grünfläche dargestellten

     Bereiches, nördlicher Bereich des Parkplatzes wird zz. nicht weiter

           verfolgt, da Rückübertragungsansprüche für das Flurstück vorliegen

 

 

-    Symbol Spielplatz Neustrelitzer Str. ist zu entfernen (dazu gibt es

keine textlichen Äußerungen)

-    Verzicht auf Spielplatzsymbole in der KGA Land in Sonne und in der Edgarstraße

 

 

 

-    für die orange dargestellten Fläche ist die Legende zu vervollständigen

Der Äußerung wird gefolgt, es wird folgender Text im Kapitel 5.3.1 unter Absatz Bedarfsabschätzung eingefügt:

"Die Bedarfsabschätzung für öffentliche Kinderspielplätze erfolgt aufgrund des Berliner Kinderspielplatzgesetzes[1]. Vorgeschrieben ist demnach eine Versorgung von 1 m² nutzbarer Fläche pro Einwohner, die Größenanforderungen betragen 150 m² nutzbare Spielfläche für Kleinkinderspielplätze, 2 000 m² nutzbare Spielfläche für allgemeine Spielplätze und 4 000 m² nutzbare Spielfläche für pädagogisch betreute Spielplätze.

 

Zur Sicherstellung dieser Versorgung werden dem Bezirk jedoch aufgrund des Wertausgleichsverfahrens mit vorgegebenen Planmengen der Senatsfinanzverwaltung nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

Dies verursacht einen Widerspruch in der Beurteilung der Versorgungssituation bzw. in der Festlegung notwendiger Maßnahmen, die nicht im Rahmen der BEP, sondern nur auf höherer Ebene geklärt werden können. Im Folgenden werden die gesetzlichen Anforderungen als Grundlage für die Berechnungen und Maßnahmevorschläge herangezogen und die Konflikte zum finanziellen Handlungsspielraum des Bezirks erörtert."

 

 

 

Den Äußerungen wird gefolgt, Änderungen in Text und Tabelle.

 

 

 

 

Der Äußerung wird gefolgt, Hinweise auf notwendige Stadtumbau-Finanzierung in der BEP werden aufgenommen; Umsetzung ist nicht Gegenstand der BEP.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Äußerung wird gefolgt. Die straßenbegleitende Baufläche und das Symbol für den pädagogisch betreuten Spielplatz werden aus dem Nutzungskonzept entfernt und stattdessen eine erweiterte eine öffentliche Grünfläche dargestellt. (Vgl. lfd. Nr. 8)

 

 

 

 

 

Der Äußerung wird gefolgt; Änderung im Nutzungskonzept.

Der Äußerung wird gefolgt; an der im Rahmen des Stadtumbaus festgelegten Planung wird nicht festgehalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss die bestehende Nutzung (Parkplatz) aufrecht  erhalten werden. Ziel ist allerdings die gestalterische Aufwertung, weshalb die Darstellung als Verkehrsgrün erfolgt.

Der Äußerung wird gefolgt, Symbol wird entfernt

 

Der Äußerung wird nicht gefolgt, da im Bereich der Gartenstadt bzw. Siedlung Anna-Ebermann-Straße ein gravierendes Spielplatzdefizit besteht und die Anlage von öffentlichen Spielplätzen als ein wichtiger Baustein zur Aufwertung des Wohnumfeldes der Siedlung an der Anna-Ebermann-Straße gesehen wird.

Harmonisierung der Plan- und Legendendarstellung für Sondergebiete.

 

 

13.

BA Lichtenberg

Amt für Bauen und Verkehr, 16.12.2005

 

Verbindungsstraße Altenhofer Dreieck

 

 

 

 

 

 

Verbindungsstr. Landsberger Allee / Marzahner Straße

 

Straßenbahntrasse Altenhofer Dreieck

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grünverbindung Genslerstraße

 

 

 

 

Fußwegverbindung Taborkirche

 

Fußwegeverbindung Degner-/ Konrad-Wolf-Str.

-    Der gänzlichen Aufgabe der Verbindungsstraße zwischen Altenhofer Dreieck und Landsberger Allee wird nicht zugestimmt.

     Gegen Aufhebung der Verbindungsstraße in Verlängerung der Altenhofer Straße in östlicher Richtung zur Landsberger Allee bestehen Bedenken, weil das Wohngebiet an der Altenhofer Straße von der Landsberger Allee abgehängt wird; besonders kritisch, da man nicht von der Konrad-Wolf-Str. links in den Weißenseer Weg einbiegen kann, um zur Landsberger Allee zu gelangen.

 

-    mit Ausbau der Plauener Straße und Anbindung derselben an die Rhinstraße mittels einer LSA erscheint die Straßenverbindung nicht mehr so dringlich; für Durchführung der Maßnahme müssen die Flächen zur Verfügung stehen.

 

-    Verlegung der Straßenbahntrasse westlich des Altenhofer Dreiecks bringt gegenüber der jetzigen Situation vermutlich mehr Probleme als Vorteile; bereits jetzt beträgt die Entfernung zur nächsten Straßenbahnhaltestelle in Richtung S-Bhf. Landsberger Allee im Einzugsgebiet nicht mehr als 400 m (Luftlinie) und stellt eine gute ÖPNV -Erschließung dar; Entfernung würde auch mit einer Linie in der Landsberger Allee nicht wesentlich verkürzt, da viele Häuser ihre Eingänge nicht zur Landsberger Allee haben sondern zu den Erschließungsstraßen; Anlage einer Straßenbahn in Landsberger Allee würde einen kompletten Umbau der Straße erfordern um eine zu-sätzliche Gleistrasse unterzubringen; Verzicht auf Fahrspur wird für nicht durchführbar gehalten; die Anlage von Haltestellen in der Landsberger All. würde zusätzlichen Querungsbedarf erzeugen, der abgesichert werden müsste, was die Leistungsfähigkeit der Straße beeinträchtigen würde; auch Querung der Straßenbahn von der Seitenlage in Mittellage spätestens an der Oderbruchstraße hat erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Straße; in der Hohenschönhausener Straße würden weniger Straßenbahnen fahren, was die Wartezeit verlängern würde; Verkürzung des Fahrweges der Straßenbahn von 400 m erscheint demgegenüber eher geringfügig.

 

-    Die Genslerstraße ist eine Sammelstraße und die zentrale Erschließungsstraße für anliegendes Wohngebiet und das Gewerbegebiet; eine Aufwertung bei entsprechender Mittelbereitstellung ist längerfristig denkbar, erscheint aber nach Teilasphaltierung nicht mehr besonders dringlich; zz. gilt Tempo 30, so dass kein Radweg vorzusehen sind; Anlage einer Grünverbindung ist innerhalb der Straßenlandflächen nicht vorstellbar.

 

-    Notwendigkeit der öffentlichen Fußwegeverbindung nördlich der Taborkirche wäre zu prüfen.

 

 

-    Bisher konnte kein besonderer Bedarf für eine Fußwegeverbindung zwischen der Degnerstraße und der Konrad-Wolf-Staße in der Nähe zur Suermondtstraße festgestellt werden.

Der Äußerung wird teilweise gefolgt, Planänderung.

Die Verbindungsstraße wird (nur) im südlichen Abschnitt dargestellt, wo sie zur Erschließung von Grundstücken zwingend erforderlich ist. Nach Ausbau des Knotens Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg (mittel-/langfristig) mit Abbiegemöglichkeiten in alle relevanten Richtungen kann auf die Durchbindung zum Wohngebiet zugunsten der Unterbindung von Schleichverkehren und zugunsten der Entwicklung der Grünfläche verzichtet werden.

Eine abschließende Klärung über die Verfügbarkeit der Grundstücke kann erst in nachfolgenden Planungsebenen erfolgen. Die Trasse bleibt daher Planungsziel in der BEP, wird aber in der Priorität (Maßnahmenkonzept) zurückgestuft.

 

Der Äußerung wird nicht gefolgt. Die Darstellung entspricht der übergeordneten Planung des StEP Verkehr und wird aus bezirklicher Sicht wegen der besseren Flächenerschließung und wegen der beschleunigten und für den Einzugsbereich der neuen Haltestellen umsteigefreien Erreichbarkeit der City-Ost befürwortet. Außerdem wird eine direktere Linienführung der SL 16 zur Frankfurter Allee möglich. Details der Trassierung sind nicht Gegenstand der BEP, sondern in späteren Planungsverfahren zu regeln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. Die Darstellung der Grünverbindung entspricht der Vorgabe aus dem FNP. Langfristig ist eine besonders qualitätvolle Gestaltung des Straßenraumes innerhalb der bestehenden Straßenbegrenzungslinien anzustreben.

 

 

 

Eine entsprechende Durchwegung (Gehrecht) ist wegen der unattraktiven Fußwegsituation in der Hauptstraße Bestandteil des abgestimmten „Entwicklungskonzeptes Hauptstraße Alt-Hohenschönhausen“.

Der Äußerung wird nicht gefolgt. Die Verbindung ist Gegenstand des Stadtumbaukonzepts und wird im Zusammenhang mit der Einrichtung einer öffentlichen Grünanlage an der Konrad-Wolf-Straße zu deren Vernetzung im Umfeld erforderlich.

 

 



[1] Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617)

 
 

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