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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. I,
21.12.2005
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Abweichungen, Dissense zum FNP
Goeckestraße/ Genslerstraße
Landsberger Allee Einzelhandelskonzentration
U-Bahn
Friedhöfe Konrad-Wolf-Str.
Gewerbegebiet
Arendsweg/ Schleizer Str.
Detlevstraße
Hauptstraßen-netz
Gemeinwesen-konzeption/ Sozialraumorientierung
Schulentwicklungsplan
Leitbild Sport
Grünverbindungen
Potenzialflächen Biotope
Nutzungsänderungen Alt-Hohenschönhausen
Grünflächen
Altenhofer Dreieck
Freiflächenversorgung
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Der
Entwurf zu BEP Hohenschönhausen-Süd wurde hinsichtlich der
Vereinbarkeit
mit den Darstellungen des FNP geprüft, die abgebildete
Alternative
für den Bereich Goeckestraße/Genslerstraße ist als Dissens
zum
FNP in einer Vignette darzustellen; des Weiteren sind die Vignette
Einzelhandelskonzentration
Landsberger Allee (Zentrum), die Vignette
U-Bahntrassen
Landsberger Allee und Darßer Straße/Falkenberger
Chaussee
sowie die Vignette Friedhöfe Konrad-Wolf-Straße als Dissens-Darstellungen zu
ergänzen
- A:
Block Goeckestraße/Genslerstraße:
- FNP: Darstellung Wohnbaufläche W2 (GFZ bis
1,5)
- BEP-Dissens:
Darstellung überwiegend Mischgebiet/teilweise straßenbegleitend Wohnen W 2
- Votum:
bedarfsorientierte Entwicklungen im Bereich können insbesondere hinsichtlich
einer verträglichen Integration von Mischnutzungen in umliegendes Wohnen in
einem abgestimmten Planungskonzept überprüft werden, das dann ggf. auch
Grundlage für eine FNP-Änderung sein könnte
- B: Landsberger
Allee (Zentrum)/Bekanntmachung der FNP-
Änderung im Amtsblatt am 8.10.04
- FNP:
Darstellung Einzelhandelskonzentration (beidseitig der Landsberger Allee)
- BEP-Dissens:
Verzicht auf die Darstellung auf der Nordseite der Landsberger Allee
- Votum:
Dargestellt ist gemischte Baufläche in symbolischer Breite mit Ziel einer
gebündelten in die Stadtstruktur integrierten Fachmarktentwicklung;
Entwicklung soll stadtplanerisch geordnet und zentrenverträglich gegliedert
werden, deshalb Notwendigkeit, dieses Symbol in der BEP zu übernehmen, was
auch für südlichen Bereich der Landsberger Allee gilt, eine Anpassung der BEP
Alt-Lichtenberg gemäß FNP-Änderung Landsberger Allee ist in der
Fortschreibung BEP erforderlich.
- C: U-Bahnplanungen
Landsberger Allee und Darßer Straße /
Falkenberger Chaussee
- FNP:
Trassendarstellung
- BEP-Dissens:
Ablehnung der Trassenplanungen
- Votum:
Trassendarstellung im öffentlichen Raum sind zu übernehmen auch wenn
Realisierung gegenwärtig nicht absehbar ist; aus stadtstrukturellen Gründen
sind diese Netzelemente längerfristig zu sichern
- D:
Friedhöfe Konrad-Wolf-Straße
- FNP:
Darstellung Grünfläche "Friedhof"
- BEP-Dissens:
Darstellung Wohngebiet W2 die Konrad-Wolf-Straße straßenbegleitend
- Votum:
Die bauliche Entwicklung entlang der Konrad-Wolf-Straße (siehe Vorschlag
Anlage 3) sollte in abgestimmtem Planungskonzept überprüft werden, das dann
auch die Grundlage für FNP-Änderung wäre. So lange der FNP nicht geändert
ist, liegt ein Dissens vor, der dementsprechend als Vignette darzustellen
ist.
Hinweis: im Bereich der Friedhöfe
liegt eine Überversorgung vor, im Interesse wirtschaftlicher Unterhaltung ist
im Entwurf zum Friedhofentwicklungsplan eine Reduzierung der Friedhofsflächen
vorgesehen, daher wäre zu prüfen (unter Beachtung der Ziele des
Landschafts-/Artenschutzprogramms), ob "sonstige Nutzungen“ gemäß dem
Friedhofsentwicklungsplan im nordwestlichen Bereich, angrenzend an
Villenbebauung, möglich sind;
Notwendigkeit einer FNP-Änderung wäre zu prüfen.
Weitere
Hinweise:
- Gewerbegebiet südlich der Bahntrasse
Sicherung der Gewerbeflächen gemäß
FNP/StEP Gewerbe hat auch unabhängig vom EpB im Bereich südlich der Bahnhofstraße
Priorität; optimale Erschließung wird auf Basis des geplanten Ausbaus bzw.
der Verlängerung der Bahnhofstaße ermöglicht; die im Erläuterungsbericht
vermerkte eingeschränkte Eignung des Standortes ist daher nicht
nachvollziehbar; Reaktivierung der zz. nicht betriebenen Teilstrecke
Lichtenberg-Nordost - Gbf. Hohenschönhausen ist aussichtsreicher je mehr
potenzielle Anschließer es an der Trasse gibt.
- Arendsweg/Schleizer Straße:
FNP/StEP Gewerbe: Darstellung gewerbliche
Baufläche
BEP: Darstellung Mischgebiete mit hohem
Gewerbeanteil bzw. hohem Wohnanteil
Votum: Neuordnung des Gebietes in
Übergang gewerblicher zu Wohnnutzung ist zu unterstützen, hierbei ist
aufzuzeigen, wie die Belange der gewerblichen Wirtschaft im Übergang mit den
Belangen einer Wohnnutzung vereinbar sind
- östlich Detlevstraße
Bei Teilfläche östlich der Detlevstraße
(begrenzt durch Signatur "Lärmschutzeinrichtung") handelt es sich
nicht um eine Bahnfläche; die im FNP ursprünglich dargestellte Erweiterung
der Bahnfläche wurde mit FNP-Änderung 28/98 zurückgenommen
- Übergeordnete Hauptverkehrsstraßen
StEP Verkehr: übergeordnetes Straßennetz,
Stufe III (örtliche Straßenverbindung) Planung 2015
BEP: Darstellung sonstiger
Hauptverkehrsstraßen als sonstige Straßen
Votum: entsprechend Darstellungsystematik
sind übergeordnete und sonstige Hauptverkehrsstraßen darzustellen
- Planung Gemeinbedarf (Anlage 1)
- Es sollte eine Berücksichtigung der
planerischen Ansätze der "Konzeption des BA Lichtenberg zur Gemeinwesenentwicklung
- Auf dem Weg zur Bürgerkommune" in BEP erfolgen, dort sind Leitziele
zur Entwicklung des Bezirks formuliert worden
- Der
MiB Hohenschönhausen-Süd setzt sich aus den beiden Stadtteilen
Alt-Hohenschönhausen Nord (Sozialräume 9-10) und Alt-Hohenschönhausen Süd
(Sozialräume 11-14) zusammen; die Bezüge zu diesem stadtteilbezogenen,
ressortübergreifenden Planungsansatz fehlen im Erläuterungsbericht zur BEP
HOH 2 und sind daher in den jeweiligen Kapiteln zu ergänzen
- Anm.
Kap. 5.2.2 Schulen (S. 29)
Der Senat hat am 8.11.2005 den neuen
Schulentwicklungsplan für die nächsten 5 Jahre beschlossen; prüfen und Bezüge zum SEP im Text
aktualisieren
- Anm.
Kap. 5.2.3 Sportanlagen (S. 32)
SenSport hat im Dezember 2005 eine
Diskussion zum "Leitbild Sportentwicklung" gestartet; im Ergebnis
werden weitere Aussagen zu erwarten sein, die die Bedarfsberechnung für
Sportanlagen beeinflussen können und auch Auswirkungen auf die Gestaltung von
Grün- und Freiflächen haben werden
- Freiraumplanung (Anlage 2)
Folgende Punkte erscheinen problematisch
im Hinblick auf die Planungen des Landschaftsschutz-/Artenschutzprogramms:
- einige
übergeordnete Grünverbindungen gemäß FNP und LaPro (z.B. Industriebahntrasse,
Verbindung Fauler See über KGA zum Nordostraum) sind nicht dargestellt, hier
sollte Anpassung an LaPro erfolgen
- entlang
der Bahntrassen, sowohl DB-Fläche als auch Niederbarnimer Eisenbahn, befinden
sich bekannte Potentialflächen für Unterschutzstellung wertvoller Biotope im
Sinne des Biotopverbundes, diese wichtigen Flächen müssen in den Planungen
markiert und beachtet werden
- der
Bereich um Alt-Hohenschönhausen wird im Text durch "planerischen
Handlungsbedarf" umschrieben, allerdings erfolgt keine Planung i.S. der
Darstellung von Nutzungsvorschlägen, -änd-erungen, Zwischennutzungen oder
städtebaulicher Ordnung; vielmehr ist Darstellung lediglich
bestandsorientiert; es sollten Aussagen zur Ordnung und Verdichtung der
vorhandenen Industrie- und Gewerbegebiete sowie einer Strukturierung bspw.
mit Freiflächen und Gründurchwegungen getroffen werden.
- Planungen
für öffentliche Grünflächen zielen ausschließlich auf Übergabe in private
Trägerschaften ab; Folge - Einschränkung auf die Zugänglichkeit, hier ist ein
Konzept erforderlich, das wichtige Grünflächen und -verbindungen sichert
- Altenhofer
Dreieck ist durch Verlärmungsproblematik und Belastung durch Abgase nur
bedingt für Erholungszwecke geeignet; vor Ausbau zu erholungswirksamen
Flächen muss die Eignung für unterschiedliche Freiflächenfunktionen geprüft
werden
- Anlage:
Ausschnitt aus Versorgungsanalyse mit Freiflächen, Stand 2004; es können
Rückschlüsse über Dringlichkeit der Versorgung mit öffentlichen Grün- und
Freiflächen gezogen werden
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Den Äußerungen wird teilweise gefolgt.
Im Rahmen einer vertiefenden Abstimmung mit
SenStadt am 25.1.2006 wurde festgelegt, dass die Abweichungen der BEP von den
Darstellungen des FNP grundsätzlich folgendermaßen differenziert werden:
1. Abweichungen,
die auf nicht lösbaren inhaltlichen Differenzen in den Planungszielen
beruhen, werden als Dissense gekennzeichnet.
2. Abweichende
Darstellungen der BEP, die seitens SenStadt als prüffähig mit der Perspektive
einer FNP-Änderung bewertet werden bzw. die planerische Zwischenstände
aufgrund senatseigener Planungen darstellen, werden nicht als Dissense
gekennzeichnet, sondern als Flächen aufgelistet, für die eine FNP-Änderung
zu prüfen ist.
Die in der Stellungnahme benannten Punkte werden
diesen Typen wie folgt zugeordnet:
Dissense
B Landsberger Allee (Zentrum)
Das
Bezirksamt hält an der in der BEP-Entwurfsfassung
enthaltenen
Darstellung der Einzelhandelskonzentration
entlang
der Landsberger Allee (nur) im Bereich Allee-Center
fest,
da die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel
nicht
Planungsziel für den Bereich Weiße Taube ist.
Einzelhandelskonzentration
im FNP ist nur in symbolischer
Länge
dargestellt – Lage und Ausdehnung sollen in konkreti-
sierenden
Planungen ermittelt werden.
C U-Bahnplanungen
Das
Bezirksamt verzichtet weiterhin auf die Darstellung der
geplanten
U-Bahn zugunsten der bestehenden bzw. geplan-
ten
Straßenbahntrassen (Begründung siehe Erläuterungsbe-
richt),
U-Bahnen sind nicht im StEP Verkehr enthalten
Prüfbereiche für FNP-Änderungen
A Block
Goeckestraße/Genslerstraße
D Friedhof Konrad-Wolf-Straße
Zum
Friedhofsentwicklungsplan liegt noch kein Senatsbe-
schluss
vor, Vorlage befindet sich aber in der Mitzeichnung.
Die
in der Entwurfsfassung des Friedhofsentwicklungsplans
dargestellte
Bebauung im nördlichen Friedhofsteil wird vom
Bezirksamt
nicht befürwortet, stellt jedoch keine Abweichung
vom
FNP dar.
Zu den Hinweisen aus der Stellungnahme wurde mit
SenStadt folgende Vorgehensweise
festgelegt:
Die eingeschränkte verkehrliche Erschließung
bezieht sich auf die Straßenerschließung und wurde in den Steuerungsrunden
von den fachlich zuständigen Ämtern bestätigt. Die Darstellung des
Nutzungskonzepts sichert die gewerblichen Flächen (vgl. lfd. Nr. 4) und damit
auch die ansässigen Betriebe, die Darstellung der NEB-Trasse als Bahnfläche
hält die Option einer Wiederinbetriebnahme offen. Eine Änderung erfolgt daher
nicht.
Die geforderten Inhalte werden als textliche
Hinweise ergänzt; die planerische Lösung muss Gegenstand von
Bebauungsplanverfahren sein.
Die Fläche mit der Darstellung Lärmschutzmaßnahme
wird als Wohnbaufläche (bisher Bahnfläche) dargestellt.
Die Konrad-Wolf-Straße und der Malchower Weg werden
in der BEP zusätzlich als („sonstige“) Hauptverkehrsstraßen dargestellt,
nicht aber die Werneuchener/Liebenwalder Straße aufgrund ihrer Funktion als
Sammelstraße, ihres bestehenden Straßenquerschnitts, der anliegenden
sensiblen Nutzungen (Schulen) und der dementsprechenden derzeitigen Tempo-30-Regelung.
Beibehalten wird wie bisher die Darstellung der Inhalte des StEP Verkehr in
gesonderten Abbildungen mit textlicher Erörterung der Unterschiede zur BEP.
Es werden textliche Hinweise zur
Gemeinwesenkonzeption und zu den Sozialräumen ergänzt. Räumliche Auswirkungen
bzw. inhaltliche Änderungen für die BEP leiten sich daraus aber nicht ab.
kein Änderungsbedarf, die Ausführungen zum
Schulbereich sind mit dem zuständigen Amt und der zuständigen
Senatsverwaltung abgestimmt und aktuell.
kein Änderungsbedarf
Die angekündigten neuen Aussagen sind in den
Bearbeitungsprozess der BEP eingeflossen und im Erläuterungsbericht erwähnt.
Konkrete Aussagen dazu können derzeit nicht erfolgen.
keine Änderung
Die Darstellung des südöstlichen Abschnitts der
Trasse als Bahnfläche stellt keine Abweichung vom FNP dar, weil sie zunächst
nur den Status quo abbildet, eine spätere Entwicklung entsprechend FNP zur
Grünfläche aber als Option offen bleibt. Naturschutzbelange auf der Trasse
sind im Bestand gesichert, inhaltlich sind sie im bezirklichen
Landschaftsrahmenplan abgedeckt.
Der nordöstliche Abschnitt (Fauler See über KGA zum
Nordostraum“) der Grünverbindung entlang der NEB-Trasse ist im
Nutzungskonzept (z.T. mit Symbol „Punktelinie“ bzw. im Straßenraum der
Perlerstraße) berücksichtigt.
keine Änderung
Die Entwicklungsperspektiven für das zentrale
Gebiet im Mittelbereich wurden im Abstimmungsverfahren ausführlich
diskutiert. Ergebnis ist die Darstellung in der BEP mit dem Ziel,
mittelfristig die bestehenden gewerblichen Strukturen zu sichern. Eine
langfristige Weiterentwicklung ist optional möglich. Weitere
Gründurchwegungen von Gewerbegebieten sind nicht bezirkliches Planungsziel.
keine Änderung
Die Einzelheiten der Flächenzuordnungen sind im
Bezirk abgestimmt und Gegenstand des vom Bezirksamt beschlossenen
Landschaftsrahmenplans.
keine Änderung
Das Gestaltungskonzept für die Grünfläche
berücksichtigt die Einschränkung der Erholungseignung; es werden Flächen vor
allem für ebenfalls lärmintensive Freizeit- und Bewegungsaktivitäten für
Jugendliche angeboten, für die in den Wohnquartieren keine geeigneten Flächen
vorhanden sind.
keine Änderung
Die Versorgungsanalyse stellt nicht den aktuellen
Freiflächenbestand dar (u.a. fehlt die Grünfläche Weiße Taube ) und kann
daher nur sehr eingeschränkt zu einer aktuellen Versorgungsabschätzung
herangezogen werden.
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2.
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII A,
21.12.2005
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Straßennetz
U-Bahnlinien
Straßenbahn
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Grundsätzliche
Anmerkung: die übergeordneten Planungen aus dem
FNP
und StEP Verkehr, unabhängig vom Realisierungszeitraum, sind
Vorgabe
der bezirklichen Planungen der BEP
- Das dargestellte Hauptverkehrsstraßennetz
entspricht nicht dem aktuellen Planungsstand des übergeordneten Straßennetzes
von Berlin (gemäß Beschluss des Senats vom 08.07.2003 zum StEP Verkehr)
- "Übergeordnetes Straßennetz von
Berlin" wird in vier Verbindungsfunktionsstufen (siehe Anlage)
untergliedert; das Netz "Hauptverkehrsstraßen" umfasst alle
Straßen, die den Verbindungsfunktionsstufen I bis III zugeordnet werden; der
Begriff "Übergeordnete Hauptverkehrsstraßen" wird für die im FNP
dargestellten Straßen der Verbindungsfunktionsstufen I und II verwendet; im
Entwurf des Nutzungskonzeptes sind jedoch einige Hauptverkehrsstraßen, die
als örtliche Straßenverbindungen zum übergeordneten Straßennetz gehören, als
"Sonstige Straßen" dargestellt worden, daher ist der Plan
entsprechend den Darstellungen der Karte 2 aus dem StEP Verkehr
(übergeordnetes Straßennetz/Planung 2015) zu korrigieren.
- Es handelt sich um folgende
Hauptverkehrsstraßen:
- Konrad-Wolf-Straße
(zwischen Weißenseer Weg und Hauptstr.)
- Werneuchener Straße (zwischen Konrad-Wolf-
und Genslerstr.)
- Liebenwalder
Straße (zwischen Genslerstr. und Landsberger Allee)
- Malchower
Weg (zwischen Wartenberger und Hansastraße)
- Es ist nicht ausreichend, dass lediglich
im Erläuterungsbericht auf die Darstellungen zum übergeordneten Straßennetz
hingewiesen wird
- Auch bei ÖPNV-Darstellungen sind nicht
alle Planungen dargestellt; Es fehlen die im FNP enthaltenen U-Bahn-Strecken
in der Landsberger Allee und in der Darßer Straße - Falkenberger Chaussee
- Aus der fehlenden Darstellung genannter
U-Bahnlinien im StEP Verkehr ist zunächst kein Verzicht auf Optionen
ableitbar; erst mit Durchführung von FNP-Änderungsverfahren ergeben sich für
nachgeordnete Planungsebenen Veränderungsmöglichkeiten
- geplante Veränderung der Trassenführung
der Straßenbahn zwischen Wartenberger Straße/Gehrenseestraße/Malchower Weg
und Wartenberger Straße/Paul-König-Straße ist im StEP Verkehr nicht
enthalten, wird aber zur Aufwertung des ÖPNV befürwortet.
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Den Äußerungen wird teilweise gefolgt:
Die Konrad-Wolf-Straße und der Malchower Weg werden
in der BEP zusätzlich als Hauptverkehrsstraßen dargestellt, nicht aber die
Werneuchener/Liebenwalder Straße aufgrund ihrer Funktion als Sammelstraße,
ihres bestehenden Straßenquerschnitts, der anliegenden sensiblen Nutzungen
(Schulen) und der dementsprechenden derzeitigen Tempo-30-Regelung.
Beibehalten wird wie bisher die Darstellung der Inhalte des StEP Verkehr in
gesonderten Abbildungen mit textlicher Erörterung der Unterschiede zur BEP.
Der
Äußerung wird nicht gefolgt.
Das
Bezirksamt verzichtet weiterhin auf die Darstellung der
Im
FNP dargestellten U-Bahntrassen, deren Realisierung nicht absehbar ist,
zugunsten der bestehenden bzw. geplanten
Straßenbahntrassen
(Begründung siehe Erläuterungsbericht)
Keine Änderung
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12.
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BA Lichtenberg
Abt. Umwelt und Gesundheit, Amt für Umwelt und
Natur, 21.12.2005
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Spielplätze
Detailhinweise
Grünfläche Konrad-Wolf-Straße
Pädag. betreuter Spielplatz
Plan Nutzungskonzept
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- zu Kap. 5.3 (S. 44) Ergänzungen zum Text:
Die Entwicklung der öffentlichen Spielflächen im Bezirk muss zwingend am
Wertausgleichsverfahren der Berliner Bezirke orientiert sein (Planmenge
vorgegeben von SenFin); Vorgabe abhängig von sozialräumlichen Faktoren, von
Planmengen und entsprechenden Budgets in den statistischen Gebieten;
Lichtenberg ist als Außenbezirk eingestuft, daher sind Spielflächen nicht wie
nach Spielplatzgesetz (1m² Nettospielfläche je Versorgungsraum/EW), sondern
nach Entwicklungsstand (sozialräumliche Faktoren, städtebauliche Dichte) zu
entwickeln.
- detaillierte Hinweise zu Text und Tabellen
in den Kap. 5.3.1 und 5.3.2
- Anmerkung zur geplanten öffentlichen
Grünfläche in der Konrad-Wolf-Straße 11:
In Wiederholung der grünen Stadtplätze
und Friedhöfe an der Konrad-Wolf-Str. ist die Anordnung einer sich zur Straße
öffnenden wohnungsnahen Grünanlage die Weiterführung der grünen Perlenkette
und trägt zur Aufwertung des Stadtbildes bei; Bau einer Grünfläche muss mit
Aufwertungsmaßnahme aus Stadtumbau Ost verbunden sein, da sonst UmNat nicht
in der Lage ist eine ungestaltete Fläche in das Fachvermögen zu übernehmen;
eine wohnungsnahe Parkanlage sollte
den Charakter eines grünen Parks mit Aufenthaltsbereichen für ruhige Erholung
erhalten.
Sollte die gemischte Baufläche
realisiert werden, reduziert sich die wohnungsnahe Grünfläche
unverhältnismäßig; UmNat könnte die Fläche aus wirtschaftlichen Erwägungen
dann nicht übernehmen; Einordnung des pädagogisch betreuten Spielplatzes an
diesem Standort sollte überdacht werden - er würde das Stadtbild negativ
beeinträchtigen und für die angrenzende Wohnbebauung eine nichtvertretbare
Lärmbeeinträchtigung sein.
Änderungen
im Plan Nutzungskonzept
- Seefelder Str. 23 WG04: Darstellung als
Verkehrsgrün
- Altenhofer Dreieck: Reduzierung des als
Grünfläche dargestellten
Bereiches, nördlicher Bereich des
Parkplatzes wird zz. nicht weiter
verfolgt, da
Rückübertragungsansprüche für das Flurstück vorliegen
- Symbol Spielplatz Neustrelitzer Str. ist
zu entfernen (dazu gibt es
keine
textlichen Äußerungen)
- Verzicht auf Spielplatzsymbole in der KGA
Land in Sonne und in der Edgarstraße
- für die orange dargestellten Fläche ist
die Legende zu vervollständigen
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Der Äußerung wird gefolgt, es wird folgender Text
im Kapitel 5.3.1 unter Absatz Bedarfsabschätzung eingefügt:
"Die Bedarfsabschätzung für öffentliche
Kinderspielplätze erfolgt aufgrund des Berliner Kinderspielplatzgesetzes. Vorgeschrieben
ist demnach eine Versorgung von 1 m² nutzbarer Fläche pro Einwohner, die
Größenanforderungen betragen 150 m² nutzbare Spielfläche für Kleinkinderspielplätze,
2 000 m² nutzbare Spielfläche für allgemeine Spielplätze und 4 000 m²
nutzbare Spielfläche für pädagogisch betreute Spielplätze.
Zur Sicherstellung dieser Versorgung werden dem
Bezirk jedoch aufgrund des Wertausgleichsverfahrens mit vorgegebenen
Planmengen der Senatsfinanzverwaltung nicht ausreichend Finanzmittel zur
Verfügung gestellt.
Dies verursacht einen Widerspruch in der
Beurteilung der Versorgungssituation bzw. in der Festlegung notwendiger
Maßnahmen, die nicht im Rahmen der BEP, sondern nur auf höherer Ebene geklärt
werden können. Im Folgenden werden die gesetzlichen Anforderungen als
Grundlage für die Berechnungen und Maßnahmevorschläge herangezogen und die
Konflikte zum finanziellen Handlungsspielraum des Bezirks erörtert."
Den Äußerungen wird gefolgt, Änderungen in Text und
Tabelle.
Der Äußerung wird gefolgt, Hinweise auf notwendige
Stadtumbau-Finanzierung in der BEP werden aufgenommen; Umsetzung ist nicht
Gegenstand der BEP.
Der Äußerung wird gefolgt. Die straßenbegleitende
Baufläche und das Symbol für den pädagogisch betreuten Spielplatz werden aus
dem Nutzungskonzept entfernt und stattdessen eine erweiterte eine öffentliche
Grünfläche dargestellt. (Vgl. lfd. Nr. 8)
Der Äußerung wird gefolgt; Änderung im
Nutzungskonzept.
Der Äußerung wird gefolgt; an der im Rahmen des
Stadtumbaus festgelegten Planung wird nicht festgehalten. Zum gegenwärtigen
Zeitpunkt muss die bestehende Nutzung (Parkplatz) aufrecht erhalten werden. Ziel ist allerdings die
gestalterische Aufwertung, weshalb die Darstellung als Verkehrsgrün erfolgt.
Der Äußerung wird gefolgt, Symbol wird entfernt
Der Äußerung wird nicht gefolgt, da im Bereich der
Gartenstadt bzw. Siedlung Anna-Ebermann-Straße ein gravierendes
Spielplatzdefizit besteht und die Anlage von öffentlichen Spielplätzen als
ein wichtiger Baustein zur Aufwertung des Wohnumfeldes der Siedlung an der
Anna-Ebermann-Straße gesehen wird.
Harmonisierung der Plan- und Legendendarstellung
für Sondergebiete.
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13.
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BA Lichtenberg
Amt für Bauen und Verkehr, 16.12.2005
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Verbindungsstraße Altenhofer Dreieck
Verbindungsstr. Landsberger Allee / Marzahner
Straße
Straßenbahntrasse Altenhofer Dreieck
Grünverbindung Genslerstraße
Fußwegverbindung Taborkirche
Fußwegeverbindung Degner-/ Konrad-Wolf-Str.
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- Der gänzlichen Aufgabe der
Verbindungsstraße zwischen Altenhofer Dreieck und Landsberger Allee wird
nicht zugestimmt.
Gegen Aufhebung der Verbindungsstraße in
Verlängerung der Altenhofer Straße in östlicher Richtung zur Landsberger
Allee bestehen Bedenken, weil das Wohngebiet an der Altenhofer Straße von der
Landsberger Allee abgehängt wird; besonders kritisch, da man nicht von der
Konrad-Wolf-Str. links in den Weißenseer Weg einbiegen kann, um zur
Landsberger Allee zu gelangen.
- mit Ausbau der Plauener Straße und
Anbindung derselben an die Rhinstraße mittels einer LSA erscheint die
Straßenverbindung nicht mehr so dringlich; für Durchführung der Maßnahme
müssen die Flächen zur Verfügung stehen.
- Verlegung der Straßenbahntrasse westlich
des Altenhofer Dreiecks bringt gegenüber der jetzigen Situation vermutlich mehr
Probleme als Vorteile; bereits jetzt beträgt die Entfernung zur nächsten
Straßenbahnhaltestelle in Richtung S-Bhf. Landsberger Allee im Einzugsgebiet
nicht mehr als 400 m (Luftlinie) und stellt eine gute ÖPNV -Erschließung dar;
Entfernung würde auch mit einer Linie in der Landsberger Allee nicht
wesentlich verkürzt, da viele Häuser ihre Eingänge nicht zur Landsberger
Allee haben sondern zu den Erschließungsstraßen; Anlage einer Straßenbahn in
Landsberger Allee würde einen kompletten Umbau der Straße erfordern um eine
zu-sätzliche Gleistrasse unterzubringen; Verzicht auf Fahrspur wird für nicht
durchführbar gehalten; die Anlage von Haltestellen in der Landsberger All.
würde zusätzlichen Querungsbedarf erzeugen, der abgesichert werden müsste,
was die Leistungsfähigkeit der Straße beeinträchtigen würde; auch Querung der
Straßenbahn von der Seitenlage in Mittellage spätestens an der
Oderbruchstraße hat erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der
Straße; in der Hohenschönhausener Straße würden weniger Straßenbahnen fahren,
was die Wartezeit verlängern würde; Verkürzung des Fahrweges der Straßenbahn
von 400 m erscheint demgegenüber eher geringfügig.
- Die Genslerstraße ist eine Sammelstraße
und die zentrale Erschließungsstraße für anliegendes Wohngebiet und das
Gewerbegebiet; eine Aufwertung bei entsprechender Mittelbereitstellung ist
längerfristig denkbar, erscheint aber nach Teilasphaltierung nicht mehr
besonders dringlich; zz. gilt Tempo 30, so dass kein Radweg vorzusehen sind;
Anlage einer Grünverbindung ist innerhalb der Straßenlandflächen nicht
vorstellbar.
- Notwendigkeit der öffentlichen
Fußwegeverbindung nördlich der Taborkirche wäre zu prüfen.
- Bisher konnte kein besonderer Bedarf für
eine Fußwegeverbindung zwischen der Degnerstraße und der Konrad-Wolf-Staße in
der Nähe zur Suermondtstraße festgestellt werden.
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Der Äußerung wird teilweise gefolgt, Planänderung.
Die Verbindungsstraße wird (nur) im südlichen
Abschnitt dargestellt, wo sie zur Erschließung von Grundstücken zwingend
erforderlich ist. Nach Ausbau des Knotens Konrad-Wolf-Straße/Weißenseer Weg
(mittel-/langfristig) mit Abbiegemöglichkeiten in alle relevanten Richtungen
kann auf die Durchbindung zum Wohngebiet zugunsten der Unterbindung von
Schleichverkehren und zugunsten der Entwicklung der Grünfläche verzichtet
werden.
Eine abschließende Klärung über die Verfügbarkeit
der Grundstücke kann erst in nachfolgenden Planungsebenen erfolgen. Die
Trasse bleibt daher Planungsziel in der BEP, wird aber in der Priorität
(Maßnahmenkonzept) zurückgestuft.
Der Äußerung wird nicht gefolgt. Die Darstellung
entspricht der übergeordneten Planung des StEP Verkehr und wird aus
bezirklicher Sicht wegen der besseren Flächenerschließung und wegen der
beschleunigten und für den Einzugsbereich der neuen Haltestellen
umsteigefreien Erreichbarkeit der City-Ost befürwortet. Außerdem wird eine
direktere Linienführung der SL 16 zur Frankfurter Allee möglich. Details der
Trassierung sind nicht Gegenstand der BEP, sondern in späteren
Planungsverfahren zu regeln.
Die Äußerung wird zur Kenntnis genommen. Die
Darstellung der Grünverbindung entspricht der Vorgabe aus dem FNP.
Langfristig ist eine besonders qualitätvolle Gestaltung des Straßenraumes
innerhalb der bestehenden Straßenbegrenzungslinien anzustreben.
Eine entsprechende Durchwegung (Gehrecht) ist wegen
der unattraktiven Fußwegsituation in der Hauptstraße Bestandteil des
abgestimmten „Entwicklungskonzeptes Hauptstraße Alt-Hohenschönhausen“.
Der Äußerung wird nicht gefolgt. Die Verbindung ist
Gegenstand des Stadtumbaukonzepts und wird im Zusammenhang mit der
Einrichtung einer öffentlichen Grünanlage an der Konrad-Wolf-Straße zu deren
Vernetzung im Umfeld erforderlich.
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