Drucksache - DS/1754/V  

 
 
Betreff: Jahresbericht des Jugendamtes Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen Suchtpräventionsarbeit 2005
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
51. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Vorlage (Jahresbericht des Jugendamtes, Konzeption und Geschäftsordnung) zur Kenntnis zu nehmen

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Vorlage (Jahresbericht des Jugendamtes, Konzeption und Geschäftsordnung) zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                               Räßler -Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                         September 2004

 

 

 

 

Geschäftsordnung

für die bezirksweit tätige Arbeitsgemeinschaft zur Suchtprävention nach § 78 SGB VIII

 

 

Präambel

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, hier das Jugendamt - der Fachbereich 1 Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien, in Vertretung der mit der Schwerpunktaufgabe beauftragten Sozialarbeiterin, öffentliche und anerkannte Projekte der freien Jugendhilfe sowie Projekte geförderter Maßnahmen schließen sich zu einer bezirksweit tätigen Arbeitsgemeinschaft zur Suchtprävention nach § 78 SGB VIII zusammen.

Arbeitsgrundlage ist eine mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft abgestimmte Konzeption.
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit im suchtpräventiven Bereich mit öffentlichen Einrichtungen und anderen Stellen gemäß § 81 SGB VIII zu fördern.        

 

 

§ 1     Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft bezieht sich auf die im SGB VIII § 11 und 14 benannten Schwerpunkte sowie auf das Berliner Ausführungsgesetz zum SGB VIII, AG KJHG insbesondere auf den ersten Abschnitt § 4 freie und öffentliche Jugendhilfe, den vierten Abschnitt § 15 Kinder- und Jugendschutz und das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

 

 

§ 2     Zusammensetzung

(1)     Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Projekten und Einrichtungen, die sich im Stadtbezirk mit Kindern und Jugendlichen  beschäftigen, in öffentlicher und freier Trägerschaft zusammen.

Vermerk:  1. Protokollnotiz (Anwesenheitsliste) der konstituierenden Sitzung

Bei Projektwechsel oder anderweitigen Veränderungen ist nach Prüfung das neue Projekt in die Arbeitsgemeinschaft zu berufen bzw. das bisherige Projekt zu streichen. Die Veränderungen sind protokollarisch festzuhalten

(2)     Für das Jugendamt, FB 1, nimmt die, für die Schwerpunktaufgabe verantwortliche Sozialarbeiterin, an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft teil. Es kann ein/e Stellvertreter/in entsandt werden.

(3)     Alle Projekte und Einrichtungen, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind, sind mit einer Stimme stimmberechtigt und die mit der Schwerpunktaufgabe beauftragte Sozialarbeiterin des FB 1 mit 1 Stimme.

(4)     Von anderen Trägern oder Projekten können Vertreter mit beratender Stimme teilnehmen.

 

 

§ 3     Sachverständige und Fachkräfte

(1)     Bei Bedarf können zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft externe Sachverständige hinzugezogen werden.

(2)     Neben der ständigen Vertreterin des Jugendamtes, FB 1, können zu Themenschwerpunkten weitere Fachkräfte aus den jeweiligen Arbeitsbereichen des Bezirksamtes beratend hinzugezogen werden.

 

 

§ 4     Ziele

Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt insbesondere folgende Ziele:

- Abstimmung suchtpräventiver Maßnahmen, Planung und Durchführung einrichtungsüber­greifender Projekte jährlich

- gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen

- Initiieren von fachbezogenen Fortbildungen für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

- Öffentlichkeitsarbeit zu den Aktivitäten der suchtpräventiven Arbeit

- Vernetzung der Projekte und multiplizieren des fachspezifischen Arbeitsansatzes

 

 

§ 5     Arbeitsgruppen

(1)     Die Arbeitsgemeinschaft kann zu fachspezifischen Themen, Sachverhalten und Problemen Unterarbeitsgruppen bilden.

(2)     Über die Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen entscheidet die Arbeitsgemeinschaft durch Zweidrittel-Beschluss der anwesenden Mitglieder.

 

 

§ 6     Sitzungen

(1)     Die Arbeitsgemeinschaft tritt mindestens sechsmal jährlich zusammen.

(2)     Die Projekte der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie die Projekte geförderter Maßnahmen entsenden jeweils einen stimmberechtigten Vertreter zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft.

(3)     Projekte, die mehrfach unentschuldigt fehlen, können von der Arbeitsgemeinschaft durch einfachen Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.

(4)     Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Interessenten können jedoch nach vorheriger Absprache an den Sitzungen teilnehmen.

 

 

§ 7     Vorsitz und fachliche Leitung

(1)     Es wird durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ein vierköpfiger Sprecherrat für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Dieser besteht aus 2 Mitgliedern öffentlicher Projekte und 2 Mitgliedern aus Projekten in freier Trägerschaft.

(2)     Scheidet eine/r der gewählten Sprecher/innen vorzeitig aus, wird in der nächsten Sitzung der/die Nachfolger/in gewählt.

(3)     Die fachspezifische Organisation und Anleitung wird durch den Sprecherrat und der zuständigen Sozialarbeiterin für die Schwerpunktaufgabe Suchtprävention, des FB 1, wahrgenommen.

(4)     Der Verantwortungsbereich dieses Teams besteht in der Vorbereitung und Leitung der Sitzungen und der Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach außen. Weitere Aufgaben sind das initiieren und organisieren von Projekten und Veranstaltungen, der Öffentlichkeitsarbeit, der Jahresplanung sowie die Erarbeitung angeforderter Statistiken und Stellungnahmen zur fachbezogenen Arbeit der AG.

(5)     Die Protokollführung wird mit Beginn der jeweiligen Sitzung festgelegt und das Protokoll in der darauffolgenden Sitzung bestätigt.

(6)     Die Weiterleitung von Einladungen, Protokollen, Stellungnahmen und Empfehlungen erfolgt durch die zuständige Sozialarbeiterin für die Schwerpunktaufgaben Suchtprävention des FB 1.

 

 

§ 8     Beschlüsse und Empfehlungen

Die Arbeitsgemeinschaft kann in ordentlich einberufenen Sitzungen, Beschlüsse mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder fassen.

 

 

§ 9     Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch die Arbeitgemeinschaft in Kraft.



 

                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Textfeld: Konzeption 
der Arbeitsgemeinschaft 
Suchtprävention 
nach § 78 SGB VIII
für die offene 
Kinder- und Jugendarbeit  im 
Bezirk Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Seite

1.                     Präambel                                                                                                      2

2.                     Gesetzliche Grundlagen                                                                          3                                

3.                     Präventionsarten in unserer Arbeit                                                       3

4.                     Ziele und Aufgaben in der Suchtprävention                                       6

5.                     Zielgruppen der Arbeit                                                                              8

6.                     Methoden unserer Arbeit                                                                        8

6.1                               Gruppenarbeit                                                                                 10

6.2                               Erlebnispädagogik                                                                         10

6.3                               Lebensweltorientierung                                                                  11

6.4                               Beratungsgespräche                                                                      12

7.                     Jahresplanung und Arbeitsphasen                                                    13

7.1                               Raster für Projektbeschreibungen                                                  13

7.2                               Planung einrichtungsübergreifender                                               14

                                Suchtpräventionsprojekte

8.                     Fachlicher Austausch                                                                                15

9.                     Praktische Handlungskompetenzen in der Suchtprävention       15

10.                   Finanzierung                                                                                                17

 

 

 

 


1.         Präambel

 

Diese Konzeption dient dem Verständnis für die Anwendung einer Vielzahl von möglichen präventiven Maßnahmen der im Kinder- und Jugendfreizeitbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Vordergrund der suchtpräventiven Arbeit steht die Sensibilisierung und Förderung der Kinder und Jugendlichen, sich selbstbestimmt, gleichberechtigt und den eigenen Möglichkeiten entsprechend zu entwickeln.

Die Notwendigkeit der Etablierung von Suchtprävention im Kinder- und Jugendfreizeitbereich ergibt sich aus den Beobachtungen und Erfahrungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Einrichtungen und Projekten des Stadtbezirkes. Demnach ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg in Umfang und Intensität der sozialen Probleme und Notlagen von Kindern und Jugendlichen  zu verzeichnen.

Diese Problemlagen führen oft zu den unterschiedlich ausgeprägten Suchtformen. Vor allem im Bereich der stoffgebundenen legalen und illegalen Mittel sind Nikotin, Alkohol und  Haschisch zu beobachten. Zunehmend gewinnen Biodrogen wie Pilze, Samen (z.B. datura metel / Stechapfel) oder Blüten von Pflanzen (z.B. Engelstrompete) an Bedeutung. Aber auch stoffungebundene Verhaltensweisen wie Computerspielen, Kaufsucht, Arbeitssucht und Sexsucht sind hier zu benennen. Besonders bei den Mädchen wird zunehmend auffällig, dass sich verschiedene Formen von Essstörungen wie Bulimie, Anorexie und Adipositas entwickeln.

 

Neben den bereits aufgeführten Suchtstoffen sind weiterhin psychoaktive Substanzen und Halluzinogene, wie z.B. Ecstasy und andere Designerdrogen, die von einzelnen Jugendlichen konsumiert werden, zu nennen.

Ein weiteres ernst zu nehmendes Problem besteht darin, dass bei den Jugendlichen ständig  ein Qualitätswandel in der Zuführung von "sinnesbetäubenden Mitteln" zu beobachten ist. So werden diese Mittel nicht allein, sondern zunehmend in Kombination zueinander konsumiert und missbraucht ( Polytoxikomanie ), um entsprechend der seelischen Verfassung einen bestimmten Bewusstseinszustand herzustellen.

 

2.                 Gesetzliche Grundlagen

 

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist verfassungsrechtlich geschützt, und leitet sich aus den Grundrechten der in Artikel 2 Abs.1 „...Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit...“ sowie dem Artikel 6 „...Unversehrtheit der Familie, Erziehungsrecht ...“ ab. Die Zuordnung des Kinder- und Jugendschutzes zum ersten Abschnitt des SGB VIII macht die fachliche Nähe zur Jugendarbeit mitsamt seinen sozialpädagogischen Ausrichtungen deutlich. Die Legitimation ergibt sich aus der im SGB VIII formulierten Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen – vgl. SGB VIII §1(3).

Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen Angebote und Maßnahmen   neben Kindern und Jugendlichen auch für Erziehungsberechtigte bereit gehalten werden, um junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte in die Lage versetzen, Kinder und Jugendliche besser zu verstehen und weiterhelfen zu können – vgl. SGB VIII §14.

Weitere Gesetze zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sind das Betäubungsmittelgesetz, das Jugendschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.

 

3.         Präventionsarten in unserer Arbeit

 

Grundsätzlich sind unter Prävention im Kinder- und Jugendfreizeitbereich Angebote und Maßnahmen zu verstehen, die soziale Notlagen prognostizieren und deren Entstehung durch die Entwicklung systematischer und gradueller Strategien verhindert werden sollen.

 

Für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren setzt Prävention das frühzeitige Erkennen von Problemlagen voraus sowie eine Intervention, die durch systematisch und graduell aufeinander abgestimmte, umfassende Maßnahmen gekennzeichnet ist.

Interventionsmaßnahmen sind auf allen Ebenen der Prävention möglich:

 

â        Primärprävention

(richtet sich auf die Vermeidung grundlegender schädlicher Verhaltensweisen)

 

â        Sekundärprävention

(Interventionen, bei der die bereits erfolgte Schädigung oder Krankheitsfrühform erkannt und behandelt wird)

 

â        Tertiärprävention

(Verhinderung sozialer Desintegration geschädigter Personen)

 

Die Übergänge zwischen den einzelnen Präventionsarten vollziehen sich grundsätzlich fließend. Das Hauptaugenmerk konzentriert sich in besonderer Weise auf den sekundären Präventionsbereich. Dieser Betrachtungsweise liegt der Gedanke zugrunde, dass die meisten Kinder und Jugendlichen, die die Einrichtungen in freier und öffentlicher Trägerschaft besuchen, bereits über vielfältige Erfahrungen im Umgang mit stoffgebundenen sowie stoffungebundenen Mitteln verfügen bzw. auffällige Kommunikations- und Verhaltensweisen zeigen.

Die inhaltliche Arbeit in diesem Präventionsfeld soll Kindern und Jugendlichen zum kritischen und selbstbewussten Umgang mit legalen, illegalen und sonstigen schadhaften Stoffen anregen und zu entsprechenden Verhaltensweisen führen. Die Entwicklung von positiven Lebensgewohnheiten soll beeinflusst bzw. gefördert werden. Ebenso müssen Alternativen zum bestehenden Konsumgebrauch gemeinsam mit dem Klientel gefunden werden.

 

Die Arbeitsgemeinschaft „Suchtprävention“ versteht sich als Gremium, welches möglichst viele Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bezirk Lichtenberg einbeziehen will. Der primäre Präventionsbereich wird als sehr wichtig eingestuft. Gerade in diesem Bereich müssen Lehrerinnen, Lehrer aus dem Grundschulbereich sowie Ansprechpartner aus dem Kitabereich ebenfalls einbezogen werden. Gemeinsam sollen Strategien überlegt werden, wie vor allem auch Eltern im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit  ( etwa durch Informations-, Aufklärungsschreiben, Tage der offenen Tür, Straßenfeste etc. ) erreicht werden können.

Weniger intensiv wird die Arbeit im tertiären Präventionsbereich betrachtet, da dieser eher von ambulanten Beratungsstellen und professionellen Institutionen der Jugendhilfe abgedeckt werden soll. Nur in Einzelfällen kann eine unterstützende bzw. begleitende Beziehungsarbeit gewährleistet werden.

 

Textfeld: suchtmittelunspezifisch












 











Primär-                    				                                                      	     Sekundär-
prävention									     prävention						





















suchtmittelspezifisch




Textfeld: Maßnahmemodell der Intervention
Textfeld: ↑















 ←                                                                                        →














↓
Textfeld: Förderung von
-	psychischer, physischer und sozialer Kompetenz
-	Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen
-	Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
-	Genuss-, Erlebnis- und Entspannungsfähigkeit
-	Kreativität
-	Erwerb von Problem- und Konfliktlösungsstrategien
-	Ressourcenaktivierung, Mitgestaltung des Umfeldes
-	Reduzierung von Defiziten
-	Elternkontakt	siehe nebenan.
Darüber hinaus: Förderung
-	von Selbsteinschätzungsfähigkeiten gegenüber problematischen (ausweichenden) Verhaltensweisen 
-	Hilfe bei besonders belastenden Lebensereignissen 
-	Intensivierung der „Kontaktpflege“ (persönliches Nachfragen 
-	Kooperation und Austausch mit den Eltern, Kollegium 
-	Hilfs- und Beratungsstellen)
- aktuelle Gesprächs- und Beratungsangebote (Vertrauensschutz) 
-	Kenntnis von Hilfseinrichtungen 
-	Sensibilisierung für Inanspruchnahme von professioneller Hilfe
-	Förderung von Stabilisierung gegenüber psychischen Druck, 
-	Bestärkung suchtmittelkritischer Wertvorstellungen,
-	Information und Aufklärung über Suchtgefahren, Suchtentwicklung und Abhängigkeit
-	Information über die gesetzlichen Bedingungen
-	Reflexion über Suchtmittelgebrauch in Familie und Gesellschaft,
-	Bereitstellung von Alternativen zum sozialakzeptierten Suchtmittelgebrauch
-	Schaffung von suchtmittelfreien Ritualen	siehe nebenan
Darüber hinaus:
-	Erwerb von Risikokompetenz
-	Kenntnis von Konsummustern und Motiven
-	Erarbeitung von Konsumregeln
-	Suche nach funktionellen Äquivalenten
-	Erleichterung von Kontakt und Hilfssystemen
-	Konfrontation statt Kriminalisierung
-	Integration statt Ausgrenzung
-	professionelles Vorbildverhalten
-	Elternberatung

 


4.         Ziele und Aufgaben in der Suchtprävention

 

Allgemein ist unter Suchtgefährdung der Gebrauch von legalen / illegalen Drogen zu verstehen, welcher zunächst der Anregung, Entspannung und Ablenkung dient. Ähnlich verhält es sich auch bei Gefährdungen stoffungebundener Mittel, wenn im Zuge des zwanghaften Verhaltens zunehmend die Kontakte und Bindungen zur sozialen Außenwelt vernachlässigt werden. Insofern gelten die folgenden Kriterien auch für stoffungebundene Abhängigkeiten / Süchte.

 

Kriterien für das Vorliegen einer Sucht:

 

1.  Ein überwältigendes Verlangen (Zwang) oder echtes Bedürfnis, das Mittel fortgesetzt zu nehmen und es auf jede Weise in die Hände zu bekommen;

2.  Tendenz, die Dosis zu steigern (Toleranz, pharmakologische Gewöhnung);

3.  Psychische und i.d.R. auch physische Abhängigkeit von der Wirkung des Mittels (führt

     nach Unterbrechung des Drogenkonsums zu substanzspezifischen Entzugssyndromen);

4.  schädliche Folgen für den Abhängigen und für die Gesellschaft.

 

Sucht ist ein Zustand periodischer und chronischer Intoxikation, der für den Abhängigen selbst und für die Gemeinschaft schädlich ist und durch den wiederholten Gebrauch von Drogen erzeugt wird. Der Süchtige nimmt die Droge (häufig im Wechsel mit anderen Drogen) nicht mehr, um sich besser zu fühlen, sondern um einen unerträglichen Spannungszustand zu beseitigen, der sich in den Zuständen wie Angst, Frustration, Unlust, Langeweile und Depressionen zeigen kann. Diese Sichtweise entstammt dem psychoanalytischen Erklärungsmodell, in welchem die ursächlichen Bedingungen in der Persönlichkeit des Abhängigen gesucht werden.

Im Unterschied dazu existieren weitere Modelle zur Erklärung abhängigen Verhaltens, die z.B. den Drogenkonsum / -missbrauch als gelernte Verhaltensweise betrachten. Soziologische oder sozialisationstheoretische Suchttheorien sehen die Auslöser und Ursachen des Drogenkonsums in den Bedingungen der primären und sekundären Sozialisation und versuchen, verschiedene Gesichtspunkte zu vereinigen. Siehe auch ab Punkt 6.

Sucht ist eine Krankheit im Sinne einer radikalen Passivierung der Persönlichkeit mit der Tendenz zur Selbstzerstörung, und damit auch als Krankheit im sozialversicherungs-rechtlichen Sinn anerkannt.

 

Allgemeine Ziele und Aufgaben der Prävention

 

Suchtpräventives Handeln und suchtpräventive Angebote bedeuten konzeptionelle Querschnittsaufgaben. Deshalb wird bei der suchtpräventiven Arbeit die Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder und Jugendlichen angestrebt. Dazu gehören neben Elternhaus bzw. anderen Bezugspersonen, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schule und der Freundeskreis.

Oberstes Gebot sind nach unseren Erkenntnissen zusammenfassend die 4 Säulen[1] in der Suchtprävention:

 

1.      Stärkung des Selbstwertgefühles

2.      Entwicklung sozialer Kompetenzen

3.      Förderung sozialer Integration

4.      Strategien zur Belastungsbewältigung / Copingstrategien

 

Prävention bedeutet nicht nur Aufklärung und Information, sondern Angebote und Maßnahmen zu gestalten, die diese 4 Säulen der Suchtprävention gleichermaßen berücksichtigen.

Das Klientel erfährt Unterstützung durch Hilfen beim Aufbau von Handlungskompetenzen, mit denen auch komplizierte und belastende Lebensereignisse / Lebenssituationen bewältigt werden können. Dabei sind u.a. die Förderung der psychischen Regulationsfähigkeit (Umgang mit Unlust, Spannungen, Frustrationen) und die Bestärkung von Wertvorstellungen, die zu einer erhöhten Drogendistanz beitragen, wichtige Aufgaben, um eigene, kritische Einstellungen zu fördern.

 

Weitere Aufgaben der Präventionsarbeit sind:

 

-           Vermittlung altersgemäßer, an der Lebenswelt der Zielgruppe orientierter Informationen zu Sucht und Suchtmitteln

-           Thematisierung des Stellenwerts vom Umgang mit Suchtmitteln in der Gruppe

-           Bewusstmachung der fließenden Übergänge und Prozesshaftigkeit von Suchtentwicklungen

-           Unterstützung von Alternativen zum Drogenkonsum durch selbstbestimmte attraktive Freizeitgestaltung, Erfahrung der eigenen Kreativität, konstruktive Möglichkeiten in der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen, Entdeckung der eigenen Interessen und Fähigkeiten

-           Förderung der Kommunikation

-           Unterstützung im selbstverantwortlichen Umgang mit kulturellen Gegebenheiten

-           Schaffung von suchtmittelfreien Ritualen

-           Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen

 

5.         Zielgruppen der Arbeit

 

Hinsichtlich der konzeptionellen Arbeit in den jeweiligen Einrichtungen orientiert sich die suchtpräventive Arbeit nach Adressaten, welche die Angebote freier und öffentlicher Einrichtungen der "allgemeinen bzw. offenen Jugendarbeit" wahrnehmen und nutzen. Grundsätzlich richten sich die Angebote an Jungen und Mädchen, wobei prinzipiell auch geschlechtsspezifische bzw. geschlechtsdifferenzierte Angebote gemacht werden.

Die Zuständigkeit  der Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII eindeutig definiert. Die Angebote orientieren sich vornehmlich an die Alterspanne zwischen 9 bis "knapp" über 20 Jahren.

In der jeweiligen Altersgruppe ist zu berücksichtigen, dass sich in Einzelfällen auch Verschiebungen in der Altersspanne nach oben/unten ergeben können.

Besonders zu betonen ist, dass mit den suchtpräventiven Angeboten über unsere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auch jüngeres Klientel erreicht werden müsste. Je jünger die Zielgruppe ist, umso erfolgreicher gelingt Suchtprävention im Freizeitbereich langfristig.

Dazu erscheint es sinnvoll, auch diejenigen Personen, Multiplikatoren, SozialarbeiterInnen verschiedener Projekte und Einrichtungen, ErzieherInnen in der Jugendarbeit, Erzieher u. Erzieherinnen aus den Kitas, LehrerInnen und sonstige Interessierte miteinzubeziehen, die Kinder und Jugendliche in irgendeiner Art und Weise beschäftigen, bilden, beaufsichtigen und betreuen.

 

6.         Methoden unserer Arbeit

 

Eine wichtige Basis von Präventionsarbeit ist, wenn die Prinzipien von Freiwilligkeit und Vertrauensschutz beachtet werden. Jede Gesprächsführung, jedes Angebot zur gemeinsamen Reflexion, jede Information über persönliche Befindlichkeit muss auf Freiwilligkeit beruhen, um nicht kontraproduktiv zu wirken. Inhalte, die persönliche Dinge betreffen, können nur auf einer echten, für das Klientel spürbaren Vertrauensbasis durchgeführt werden.

Methodisch existieren im sozialpädagogischen Handlungsfeld eine Vielzahl von Möglichkeiten, die nicht nur projektbezogen, sondern auch im Alltag Anwendung finden sollen.

Grundsätzlich ist die Arbeitsgemeinschaft der Auffassung, dass alle Angebote und Auseinandersetzungen für und mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Suchtprävention erlebnispädagogisch – mit ausreichenden Selbsterfahrungsanteilen versehen -, und lebensweltorientiert sein müssen. Genauso wichtig ist es, sich im Vorfeld des praktischen Handelns über grundlegende Prämissen im Klaren zu sein.

Ursachenkenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für den  Entwurf prophylaktischer und therapeutischer Prozesse:

So steht beispielsweise hinter dem Wort  S u c h t  auch "die Suche nach etwas". Die meisten Kinder und Jugendliche erfahren im Laufe ihrer Sozialisation und Personalisation genügend Erlebnisse an Mangelzuständen, die in letzter Konsequenz auf personaler Ebene einen Ausgleich erfordern. Diesen Ausgleich zu suchen bedeutet u.a. auch, sich zu orientieren.

In der Arbeit der Suchtprävention kommt es darauf an, den Kindern und Jugendlichen methodisch so zu begegnen, dass sie für sich alternative Orientierungsmöglichkeiten finden können. Deshalb müssen die MitarbeiterInnen auch bedenken und beachten, wie sie selbst bezüglich ihrer eigenen Sucht- / Abhängig-keitsstrukturen und Verhaltensweisen eingestellt sind. Hierbei geht es jedoch nicht darum, das Bild eines tadellosen und vollkommenen Menschen aufzuzeigen, vielmehr selbst offen und ehrlich mit seinen eigenen Schwächen umgehen zu können.

 

Die Ausrichtung der methodischen Arbeit muss unter einer ganzheitlichen Sichtweise erfolgen, da die Entwicklung von Sucht- bzw. Abhängigkeitsstrukturen bei Kindern und Jugendlichen nicht losgelöst von Wechselwirkungen gesehen werden können, die auf entwicklungs-, persönlichkeits- sowie gesellschaftstheoretischen Grundlagen basieren.

Nach der Kielholzschen Trias[2] "Droge - Umwelt - Mensch" macht dieses Modell deutlich, dass die verschiedenen Wirkungsweisen dieser Teilbereiche als kompliziertes Bedingungs-gefüge gesehen werden müssen, um die Ursachen für die Entwicklung von Sucht-/ Abhängigkeitsstrukturen besser erkennen und einschätzen zu können. In letzter Konsequenz ist es auch so, dass die möglichen Ursachen für „Sucht“ bzw. Abhängigkeit in jeder Person selbst liegen, d.h., in seiner sozialen, politischen und wirtschaftlichen Umwelt  ebenso wie im einfachen Zugang zu legalen und illegalen Suchtmitteln in der Öffentlichkeit. Probleme, Schwächen und Defizite sind Risikofaktoren für mögliches Suchtverhalten.

Demzufolge bedeutet Suchtprävention auch eine sog. „Entflechtungs-/Entwirrungsarbeit“ bei Kindern und Jugendlichen.

 

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Suchtprävention“ nutzen in ihrer Arbeit alle Methoden, die geeignet erscheinen, Kindern und Jugendlichen entsprechend ihres alters- und entwicklungsbedingten Hintergrundes zu begegnen.

 

6.1       Gruppenarbeit

 

In der Gruppenarbeit dient die Gruppe gleichermaßen als Ort und Medium der Erziehung. Dabei stehen Wachstum, Reifung, Bildung, Heilung und/oder Eingliederung des/der Einzelnen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Unter diesem Aspekt ist die Gruppe folglich auch ein Instrument pädagogischer Einflussnahme, in der ein / eine Experte / Expertin (alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) als Leiter der Gruppe fungiert.

Ziele der Gruppenarbeit orientieren sich an der sozialen Anpassung einzelner Gruppenmitglieder bzw. der gesamten Gruppe und an der Steigerung der sozialen Funktionsfähigkeit der Gruppe.

 

Handlungsleitende Prinzipien der Gruppenarbeit:

 

é        Individualisieren,

é        anfangen, wo die Gruppe steht,

é        sich entbehrlich machen,

é        Hilfen durch Programmgestaltung,

é        erzieherisch richtige Grenzen setzen4.

 

 

6.2       Erlebnispädagogik

 

Erlebnispädagogik beruht auf zwei wesentliche Prinzipien:

1.         Erleben ist besser als Belehren;

2.         Erziehung durch Gemeinschaft 5.

Erlebnispädagogik dient als Methode, um Personen und Gruppen mit allen Implikationen und Konsequenzen zum Handeln zu bringen. Bei möglichst hoher Echtheit von Aufgabe und Situation ist im entsprechenden Umfeld experimentierendes Handeln erlaubt, und besitzt den notwendigen Ernstcharakter.

Im Zentrum des Lernprozesses der Erlebnispädagogik steht die Auseinandersetzung mit einem Raum bzw. einer Aufgabe.  Im Rahmen dieses Lernprozesses sollen alle Sinne (Körper-Seele-Geist) angesprochen werden. Neben kognitiven Lerndimensionen sind auch senso-motorische und affektive Lerndimensionen zu berücksichtigen.

Von besonderer Bedeutung für das Setting erlebnispädagogischer Angebote ist der Ernstcharakter der Situation; d.h., der Charakter der Situation ist so beschaffen, dass sich Aufgaben und Anforderungsstrukturen als natürlicher Sachzwang dieser Situation ergeben.

Erlebnispädagogik zielt auf die Förderung sozialer Kompetenzen und Kooperationsfähigkeit durch das Arrangement von Lernsituationen, die sinnlich verdeutlichen, dass Zusammenarbeit notwendig ist. (Vom Ich - zum Wir - Gefühl !)

Die Lernsituationen müssen folglich  einen außergewöhnlichen Charakter besitzen und Grenzerfahrungen ermöglichen. Dabei geht es um vielfältige, nicht alltägliche, reale und ernsthafte Situationen. Erlebnispädagogik steht somit notwendigerweise in Distanz zum Alltag und erfordert eine gezielte und absichtsvolle Planung und Realisierung von Angeboten sowie die Beteiligung von pädagogisch geschultem Personal.

In der Methode der Erlebnispädagogik ist auf den geschlechtsspezifisch einseitigen Akzent hinzuweisen, da die meisten Angebote eher männlichen Bedürfnissen nach Aktion, Abenteuer, Austesten der Leistungsgrenzen usw. entsprechen. Erlebnispädagogik nimmt somit automatisch männliche Standards als Norm – ein Defizit –, welches zu überwinden gilt, ein.

 

6.3       Lebensweltorientierung

 

Die inhaltlichen Angebote in der suchtpräventiven Arbeit beziehen sich auf den gesamten Lebenskontext der Kinder und Jugendlichen.

Dabei meint Lebenswelt die alltägliche Wirklichkeitserfahrung des primären Handlungs-zusammenhangs zwischen Familie --  Gruppe -- Milieu -- Institutionen u.a., und deren ausgehandelten sozialen Regeln, Strukturen und Abläufe. Funktionierende soziale Zusammenhänge werden durch die Aktivierung vorhandener Ressourcen entwickelt, gestützt oder durch geeignete Hilfsangebote ergänzt.

„... Lebensweltorientierung nimmt den Alltag der Adressaten, d.h. den Ort, wo Probleme entstehen, wo Leben gelebt wird, wo die Adressaten selbst mehr oder minder angemessene Strategien der Lebensbewältigung praktizieren, als originären Ort sozialpädagogischen Handelns in den Blick.“ 6

Lebensweltorientierung bezieht sich auf die Bewältigungs- und Verarbeitungsformen von Problemen in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, also auf Werte und Normen, in denen Vorgaben, Themen und Strukturen bearbeitet werden, die sich

a – aus der gesellschaftlichen und damit politischen Situation

b – den biographisch geprägten Lebenserfahrungen und

c – den normativen Ansprüchen ergeben.

Der konkrete Alltag der Klientel steht im Mittelpunkt der inhaltlichen / themenbezogenen Arbeit. Zu der Aufgabe gehört es, in diesem Kontext kritisch Bezug auf den Alltag der Kinder und Jugendlichen zu nehmen, (Selbst-) Täuschungen aufzudecken und ständiges Scheitern im Leben zu verhindern. Jedoch tragen auch Misserfolgserlebnisse zur Weiterentwicklung bei und sollen nicht immer negativ betrachtet werden. So gesehen geht es um die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags mit all seinen Höhen und Tiefen. Der Respekt vor der Autonomie der Lebenspraxis des Klientels drückt sich schließlich auf der Handlungsebene der Akteure vor Ort vor allem auch darin aus, die letztendliche Entscheidungskompetenz des Klientels anzuerkennen. Oftmals verlaufen die Auseinander-setzungen über „was ist okay – und was nicht“ recht mühsam, - und das sollen sie auch!

 

6.4       Beratungsgespräche

 

In der praktischen offenen Kinder- und Jugendarbeit verstehen die Erzieherinnen und Erzieher unter Beratung, Gespräche mit beratendem Charakter, die im Alltag von Kindern und Jugendlichen oder in spezifischen, konstruierten bzw. arrangierten Beratungssettings stattfinden.

Es geht um eine Interaktion, in der die beteiligten Personen mit kommunikativen Mitteln, Orientierung oder Kompetenz in der Entwicklung von Lösungsansätzen (Lösungs-kompetenz)  in lebenspraktischen Fragen wie auch in psychosozialen Konflikten und Krisen gewinnen.

Die Beratung in Jugendfreizeitbereich bezieht sich nur auf solche Probleme, die ein mittleres Maß in lebenspraktischen Fragen und Situationen nicht überschreitet.

Wir sind keine Psychologen, und auch keine Therapeuten. Ausnahmen könnten für den sog. „Grauzonenbereich“ eventuell dann vorliegen, wenn ein/e SozialarbeiterIn mit einer entsprechenden Zusatzausbildung qualifiziert ist. Dieser Grenze in der sozialpädagogischen Arbeit sollten sich alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren deutlich bewusst werden. Sie können unterstützen und begleiten.

Bei schwerwiegenden bzw. tieferliegenden Problemlagen sollte in der Beratung das Klientel dahingehend motiviert und ermutigt, professionelle Beratungsstellen oder therapeutische Angebote zu nutzen und diesen zu vertrauen.

 

7.      Jahresplanung und Arbeitsphasen

 

Die Mitglieder der AG Suchtprävention treffen sich mindestens sechsmal im Jahr, im Rotationsprinzip, in den Einrichtungen der Projekte. Zu Beginn jeden Jahres erarbeiten die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren die Kurzkonzeption (siehe Raster für Projektkonzeption 7.1.) zur aktuellen Thematik in der Einrichtung. Die erhält der Sprecherrat zur Kenntnis und damit ein Gesamtbild über die Situation im Bezirk. Auf dieser Grundlage findet dann die Jahresplanung der Arbeitsgemeinschaft statt.

 

Inhalte der Planung sind:        themenorientierte Sitzungen

                                                       fachspezifische Fortbildung

                                                       Organisation der einrichtungsübergreifenden Projekte

                                              

7.1       Raster für Projektbeschreibungen

 

1.         Ausgangssituation

Was wurde beobachtet?

Welche Notlagen/Probleme/Missstände fordern uns heraus?

Welchen Bedarf wollen wir abdecken?

 

2.         Zielgruppe

Für wen bzw. mit wem wollen wir etwas tun?

Wer sind die Adressaten unseres Vorhabens?

 

3.         Ziele des Projektes

Wozu wollen wir etwas tun?

Was wollen wir erreichen?

Gibt es Teilziele? Zu welchem Ziel sollen diese hinführen?

P r ä s e n t a t i o n s v o r s t e l l u n g e n !

 

4.         Inhalte des Projektes

Was wollen wir tun?

Welche Leistungen wollen wir erbringen?

Welche Veranstaltungen oder Angebote wollen wir durchführen/anbieten?

 

5.         Methoden

Wie wollen wir arbeiten?

Mit welchen Arbeitsformen oder methodischen Vorgehensweisen wollen wir arbeiten?

 

6.         Organisation des Projektes

Wo soll unsere Arbeit stattfinden?

An welchem Standort und für welches Umfeld?

In was für Räumen?

Durch wen soll die Arbeit geschehen?

Welches Personal brauchen wir?

Was soll die Aufgabe der am Projekt beteiligten KollegenInnen sein?

Wer ist für welchen Verantwortungsbereich zuständig?

 

7.         Finanzierung

Womit wollen wir arbeiten?

Welche sachlichen und finanziellen Mittel brauchen wir?

Gibt es Sponsoren, die unser Projekt unterstützen würden? Welche?

 

 

8.         Unterstützung

Gibt es Einrichtungen, die mit Material oder Räumlichkeiten unterstützen können?

Welche Unterstützung benötigen wir vom Fachbereich?

Gibt es ehrenamtliche Unterstützung?

 

7.2       Planung einrichtungsübergreifender Suchtpräventionsprojekte

 

Einmal im Jahr findet ein themenbezogenes, einrichtungsübergreifendes Suchtpräventionsprojekt statt.

    Zur Findung des Schwerpunktthemas für das laufende Jahr werden die konkreten Problemlagen der Projekte erörtert und ein einheitliches Motto festgelegt.

    Es folgt die Klärung der vorhandenen Ressourcen und deren optimale Nutzung sowie die Planung der Projektmittel.

    Der Einstieg für die Mitarbeiter/innen in das Projekt ist eine thematische Fortbildung.

    Die Projektphase dauert ca. 3 Monate. In dieser Zeit gibt es immer wieder Treffen der Multiplikatoren/innen, um sich über den Stand der Arbeit zu  informieren und Erfahrungen auszutauschen.

    Der Höhepunkt des Projektes ist die Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Kinder und Jugendlichen bei einer zentral stattfindenden Abschlussveranstaltung.

 

Das zweite einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt ist sportorientiert. Jeweils in den Osterferien finden Turniere in 6 verschiedenen Sportdisziplinen um die Wanderpokale des FB 1 statt.

 

8.         Fachlicher Austausch

 

Der Sprecherrat der Arbeitsgemeinschaft versteht sich als beratendes Gremium für alle Kolleginnen und Kollegen in der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit. Sie zeigt die Bereitschaft, ein Angebot der Beratung bzw. Fallbesprechung zu unterbreiten, um bei aktuellen Problemen in den Einrichtungen unterstützend zu helfen.

 

Alle Informationen werden vertraulich behandelt und dürfen nicht nach außen getragen werden.

 

9.         Praktische Handlungsstrategien in der Suchtprävention

 

Folgende Handlungsstrategien wurden unter anderem von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AG Suchtprävention bei der Erarbeitung der Rahmenkonzeption genannt.

Die aufgeführte Reihenfolge ist keineswegs als Rangfolge zu sehen.

·        Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Anlaufstelle bieten, Klientel eine "Bleibe" geben,

·        Kindern und Jugendlichen sollte in jedem Fall ein "geschützter Raum / Freiraum" angeboten werden, in welchem Bereitschaft signalisiert wird, auch nach dem suchtakzeptierenden Ansatz zu arbeiten. (Hiermit ist  nicht  gemeint, beispielsweise "das Kiffen" in den Einrichtungen ausdrücklich zu erlauben)

·        Sich  Zeit nehmen  für Kids und Jugendliche - eine 1/2 Stunde ungeteilte Aufmerksamkeit ist bereits Prävention,

·        Keine "repressiven Maßnahmen" in den Jugendfreizeiteinrichtungen anwenden.

·        Schwerpunkt ist die Beziehungsarbeit in allen erdenklichen Formen - ob einzeln, in Gruppe(n), oder als VermittlerIn. Hier sollte die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorliegen, ev. Probleme zu thematisieren und sich offen gegenüber KollegenInnen und Klientel zeigen.

·        Aufklärung / Information über (neue) Drogen und ihre Wirkungsweisen,

·        Probleme und Zusammenhänge von Problemen ansprechen, widerspiegeln, konfrontieren, polarisieren (Rollenspiele, Theater, Besuche von Einrichtungen etc.)

·        Einzelberatung oder Gruppengespräche, (Bildung von thematischen Gesprächsrunden/Diskussionsrunden über Alkohol, Medien, Internet ),

·        Gruppenerlebnisse schaffen, erlebnispädagogische Angebote sind auch innerhalb der Einrichtung möglich,

·        Arbeit am Thema ist wichtig - nicht "ausufern" lassen, damit das Thema an den Kids und Jugendlichen nicht vorbei geht!

·        am Thema in mehreren Arbeitsgruppen arbeiten und anschließend die Ergebnisse zusammen tragen,

·        Kritische  Diskussionen führen,

·        Lösungsmöglichkeiten und Alternativen sollten  gemeinsam  gefunden werden,

·        Gruppengespräche, Gruppenarbeit unter Berücksichtigung positiver Kommunikationsregeln (TZI),

·        "Soziales Lernen" in der Gruppe anregen (Soziales Training),

·        Insgesamt ist es wichtig, eine Verbindung zwischen Gesprächen, Diskussionen und erlebnis- bzw. erfahrungsorientierten / lebensweltorientierten Handlungen herzustellen.

·        Der Einsatz der Methoden ist in letzter Konsequenz einrichtungsspezifisch zu sehen, einen Austausch darüber sollte die Facharbeitsgruppe bieten.

·        Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Zusammenarbeit mit Schule, Einbeziehen verschiedener Institutionen, wie Gesundheitsamt, Infostand, Aufklärung / Drogenberatungsstelle, etc.

·        H i l f e  zur  S e l b s t h i l f e bieten,

·        fachlicher Austausch

·        Bezogen auf die allgemeinen Aktivitäten, sollten diese kreativ und spontan ausgeübt werden.

·        Eine Vielzahl von Aktivitäten finden in der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit Anwendung: Einige davon sind Sport, Bewegung, Musik, Medieneinsatz, Fahrten und Exkursionen, Ausstellungen, Quiz u.a.,

·        themenorientierte Tätigkeiten und Aktionen - Letzteres z.B. auch in Form von Turnieren, die ein Motto kreieren: "Sport statt Sucht", die alljährlich stattfindenden  Suchtpräventionsveranstaltungen des Bezirksamtes Lichtenberg,

·        Schauen, ob themenbezogene und/oder sonstige Projekte in ständige Projekte der Alltagsarbeit integriert werden können – ( Jungenarbeit, Mädchenarbeit gemischt ).

·        Alle Angebote sind abhängig von der jeweiligen Zielgruppe und sollten immer an Vorerfahrungen, Wissen und Einstellungen anknüpfen.

·        Interessen und Erfolgserlebnisse fördern,

·        Freiräume auch für Einzel-, und oder Gruppenpräsentationen schaffen,

 

10.       Finanzierung

 

Die für die einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekte notwendigen Mittel werden in der Abteilung Jugend, Bildung und Sport, Fachbereich 1 - Förderung von jungen Menschen und Familien - jährlich bereitgestellt.

Die Höhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der jeweiligen konzeptionellen Untersetzung der Projekte.

 

 

Berlin-Lichtenberg, den 07.07.04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg   von Berlin                                                     Februar 2006

Abteilung Jugend, Bildung und Sport                                                     90296-6300

Bezirksstadtrat     

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresbericht des Jugendamtes

 

 

 

Fachbereich Allgemeine Förderung von jungen Menschen

 

 

 

Suchtpräventionsarbeit

 

2005

 

 

 

 

Vorwort                                                                                                      3

 

 

 

1. Die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention in Lichtenberg                     4

 

 

 

 1.1. Übersicht über die Arbeit der regionalen Arbeitsgemeinschaft Lichtenberg         5

 

 

 

 1.2.  Fortbildung                                                                                                           5

 

 

 

2.  Die Projekte der suchtpräventiven Arbeit                                             6

 

 

 

  2.1. Das einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt der AG                       6

    

 

 

  2.2. Die Sportaktivitäten in den Ferien im Rahmen der Suchtprävention                   7

 

 

 

  2.3. Projekte der Einrichtungen                                                                                  7

 

 

 

3.  Die Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“ des Bezirksamtes       10

     Lichtenberg

 

 

     

  3.1. Projekte der Unterarbeitsgruppe Jugend und Oberschule                                11

 

 

 

 

 

Anlage 1  Konzeption der AG Suchtprävention nach § 78 SGB VIII

 

Anlage 2  Geschäftsordnung der AG Suchtprävention nach § 78 SGB VIII

 

 

 

Vorwort

 

Die gesetzliche Grundlage für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bilden die §§ 11 und 14 SGB VIII sowie die §§ 8 und 15 AG KJHG.

Die Zuordnung des Kinder- und Jugendschutzes zum ersten Abschnitt des SGB VIII

macht die fachliche Nähe zur Jugendarbeit und seine sozialpädagogische

Ausrichtung deutlich.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz setzt nicht bei den Suchtgefahren an, er widmet sich den gefährdeten Kindern und Jugendlichen.

Die negativen Auswirkungen von Suchtverhalten und Drogenmissbrauch auf die

Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen stehen im Widerspruch zum

gesamtgesellschaftlichen Interesse. Darum ist der Arbeitsansatz in der

suchtpräventiven Arbeit in einem ganzheitlichen Sinne auf die

Persönlichkeitsentwicklung der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen Einfluss

zu nehmen.

In den Jugendfreizeiteinrichtungen werden Angebotsformen entwickelt, bei denen

Kinder und Jugendliche ihren emotionalen, kreativen und rationalen Ausdruck

suchen und formen können. Wichtig dabei ist die Selbsterfahrung. Sie ermöglicht

jungen Menschen sich über ihre eigenen Gefühle, Wünsche und Grenzen klar zu werden.

Im Mittelpunkt der Arbeitsergebnisse steht die Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder und Jugendlichen, die Erhöhung ihrer Kompetenzen zur

Belastungsbewältigung sowie die Förderung sozialer Kompetenzen und damit die soziale Integration.

Die Arbeit wird von sieben pädagogischen Regeln begleitet die dem

Suchtverhalten entgegenwirken sollen.

1.      Kinder und Jugendliche brauchen seelische Sicherheit

2.      Kinder und Jugendliche brauchen Anerkennung und Bestätigung

3.      Kinder und Jugendliche brauchen Freiraum und Beständigkeit

4.      Kinder und Jugendliche brauchen realistische Vorbilder

5.      Kinder und Jugendliche brauchen Bewegung und richtige Ernährung

6.      Kinder und Jugendliche brauchen Freunde und eine verständnisvolle Umwelt

7.      Kinder und Jugendliche brauchen Träume und Lebensziele

 

1. Die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention in Lichtenberg  

 

Die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention, nach § 78 SGB VIII, hat sich 1992 in

Lichtenberg gegründet und mit der Fusion der Bezirke Lichtenberg und

Hohenschönhausen neu konstituiert und erweitert. Sie setzt sich zurzeit aus 21

Mitgliedern öffentlicher und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe zusammen.

Zu den Mitgliedern gehören folgende Jugendfreizeiteinrichtungen:

„Steinhaus“; „Tierparkclub“; „Betonoase“; „eastside“; „Willi Sänger“;

„Alt Friedrichsfelde 70“; „rainbow“; „Napf“; „OCB“; „WC 56“; „Trialog“; „Die Lücke“; „Magdalena“; „PPZ“; „Pro-Fi-Haus“; „Lichtpunkt“; „Zwergenhöhle“ und die  „Falkenburg“, weiterhin  „Gangway“, Verein für Straßensozialarbeit und „HALT“ ein Projekt der Stiftung SPI  sowie die für die Schwerpunktaufgabe Suchtprävention zuständige Kollegin des Jugendamtes FB 1.

Die Treffen der Arbeitsgemeinschaft finden in einem Rhythmus von zwei Monaten

statt, so ist es möglich eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten.

 

In der Arbeit werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

- Abstimmung suchtpräventiver Maßnahmen, jährliche Planung und Durchführung

   einrichtungsüber­greifender Projekte

  -  gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen

-  Initiieren von fachbezogenen Fortbildungen für die Mitglieder der

   Arbeitsgemeinschaft

- Öffentlichkeitsarbeit zu den Aktivitäten der suchtpräventiven Arbeit

- Vernetzung der Projekte und multiplizieren des fachspezifischen Arbeitsansatzes

 

Die Inhalte des fachlichen Austausches sind unter anderem die Reflexion aktueller

Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen, die angemessenen Reaktionen der

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die Erörterung der vorgehaltenen

Angebote.

 

Methodisch bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einzelgespräche an,

gruppendynamische Prozesse werden geführt und es gibt in

Projekten die Möglichkeit, sich auf musischen, kreativen, handwerklichen, sportlichen

und erlebnispädagogischen Gebieten zu bestätigen, beziehungsweise

auszuprobieren.

Sehr wichtig hierbei ist uns die Tatsache, dass sich zu jeder Zeit Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter aus allen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten,

daran beteiligen können.

 

1.1. Übersicht über die Arbeit der regionalen Arbeitsgemeinschaft Lichtenberg

 

AG Suchtprävention 2005

Anzahl der Treffen der AG

im Jahr 2005

Æ

Teilnehmer­zahl

Themen im Jahr 2005

6

13

-   aktuelle Situation in den Einrichtungen; wie ist die Besucherstruktur; welche Probleme gibt es

-   Gestaltung der Beziehung zwischen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern und dem Klientel in den Einrichtungen

-   wie werden Gesprächsangebote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen angenommen

-   wie werden suchtpräventive Angebote, die durch die Einrichtungen vorgehalten werden, angenommen

-   wie findet Öffentlichkeitsarbeit statt

-   welche Fortbildungen sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig

-   Planung des einrichtungsübergreifenden Suchtpräventionsprojektes „Der Tag der Möglichkeiten“

-   Planung und Durchführung der einrichtungsübergreifenden Sportaktivitäten in den Oster-, Sommer- und Herbstferien

-   Planung 2006

 

 

1.2.  Fortbildung

 

Einmal im Jahr wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die in Jugendfreizeiteinrichtungen öffentlicher und freier Trägerschaft tätig sind die Möglichkeit gegeben an einer Fortbildung, die für die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention organisiert wird, teilzunehmen. Das Thema der jeweiligen Fortbildung wird durch die, in der Arbeitsgemeinschaft mitarbeitenden Kolleginnen und Kollegen, nach dem aktuell festgestellten Bedarf bestimmt.

2005 wurden die Angebote von zwei Fachtagen, die für Sozialarbeiterinnen und

Sozialarbeiter aus ganz  Berlin organisiert wurden, mit dem Hauptschwerpunkt

Cannabis genutzt.

 

1.  04.05.05  „Haschisch, Alk und Pillen“ ein Fachtag von Gangway e.V. und der      

                 Friedrich-Ebert-Stiftung

2.  11.11.05  „Cannabis-Quo Vadis“ ein Fachtag des Therapieladens e.V. zum

                 Thema Cannabis

 

 

2.  Die Projekte der suchtpräventiven Arbeit                                            

 

Die Projekte der suchtpräventiven Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention in Lichtenberg haben drei Standbeine.

 

1. Seit 1992 gibt es das themenorientierte, einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt mit Workshopcharakter. An diesem Projekt beteiligen sich Einrichtungen aus dem gesamten Bezirk und tragen so zu einer praktizierten Vernetzung der Arbeit bei.

2.  Um darüber hinaus einen einrichtungsübergreifenden Ansatz zu finden und andere Kinder und Jugendgruppen anzusprechen entstand 1998 die Idee zu den einrichtungsübergreifenden Sportaktivitäten in den Ferien, die Turniere um die     Wanderpokale der Jugendförderung.

3.  Die individuellen Projekte der einzelnen Jugendfreizeiteinrichtungen vor Ort.

 

2.1. Das einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt 2005 der AG

 

In Vorbereitung der Erarbeitung des 14. einrichtungsübergreifenden

Suchtpräventionsprojektes Lichtenberg erfolgte in der AG Suchtprävention nach

§ 78 SGB VIII eine fachliche Diskussion zur Ist-Situation in den

Jugendfreizeiteinrichtungen. Im Ergebnis entschieden sich die Mitglieder der

AG Suchtprävention dafür, in diesem Jahr mit dem „Tag der Möglichkeiten“ eine neue

Form der Durchführung anzubieten. An der Veranstaltung in der

Jugendfreizeiteinrichtung „Tierparkclub“, am 25.11.05, nahmen ca. 100 Kinder und Jugendliche aus 13 Jugendfreizeiteinrichtungen teil. Sie konnten Bilder in

Airbrushtechnik herstellen, am Karaokewettbewerb teilnehmen, alkoholfreie Cocktails

mixen, Motive zum Thema Suchtprävention am Computer entwickeln und damit ein T-Shirt bedrucken, sich über gesunde Ernährung informieren und die Herstellung gleich ausprobieren und viele Sachen mehr.

In einem anderthalbstündigen Programmteil präsentierten sich Musik- und

Tanzgruppen aus den teilnehmenden Einrichtungen, mit großem Erfolg, dem

anwesenden Publikum.

Die Resonanz auf die neue Form dieses Projektes war bei den Kindern und

Jugendlichen vor Ort sehr positiv.

 

2.2. Die Sportaktivitäten in den Ferien im Rahmen der Suchtprävention

 

Die sportorientierten Ferienaktivitäten im Rahmen der Suchtprävention wurden in den Osterferien 2005 bereits das 8. Mal durchgeführt. In den Disziplinen Fußball,  Altersklassen 10 bis 15 Jahre und 15 bis 20 Jahre sowie im Volleyballturnier für die Mädchen, wurden bei den einrichtungsübergreifenden Turnieren die Wanderpokale der Jugendförderung ausgespielt. In den Herbstferien wurden die Turniere im Tischtennis (weiblich und männlich), Dart, Volleyball (Mix),  Billard (weiblich und männlich) und Bowling (weiblich und männlich) entschieden.

Für die Fußballbegeisterten fanden zusätzlich zwei Turniere in den Sommerferien, in den bereits oben genannten Altersklassen, statt. 

An allen Turnieren haben  insgesamt 747 Mädchen und Jungen teilgenommen.

Diese Veranstaltungen haben für die Kinder und Jugendlichen eine lange Tradition und finden immer wieder eine große Resonanz. Hier können Kinder und Jugendliche die normalerweise innerhalb abgesteckter Räume agieren, sich auf einem neutralen Territorium bei gemeinsamen sportlichen Wettkämpfen begegnen. Sie erhalten so die Möglichkeit ihre Kräfte zu messen und fair miteinander umzugehen.

Diese Veranstaltungen finden frei von Alkohol statt, rauchen dürfen nur die über

16-Jährigen und das nur an Orten, die im Vorfeld festgelegt werden.

 

2.3. Projekte der Einrichtungen

 

Öffentliche Träger

Die Jugendfreizeiteinrichtung „OCB“ führt speziell für Cannabiskonsumenten seit September 2005 dreimal wöchentlich einen Tae-Kwon-Do Kurs durch. Dieser Kurs soll den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung bieten. Flankierend dazu wurden mit den Jugendlichen ganz klare Regeln im Clubleben besprochen. Es werden intensive Gruppengespräche, aber auch Einzelgespräche geführt. In einzelnen Fällen bedarf es auch einer sozialtherapeutischen Beratung.

 

Die Jugendfreizeiteinrichtung „Future“ hat im Rahmen der Gesundheitserziehung eine Woche der gesunden Ernährung dem Schwerpunkt -tropische Früchte- gewidmet.

In dieser Woche haben 20 Kinder und Jugendliche gelernt welche Früchte vitaminreich sind, welche Enzyme und Mineralien enthalten sind. Für die Mädchen waren die Schlankmacher der Ananas sehr wichtig.

 

Die Jugendfreizeiteinrichtung „rainbow“ hat für 15 Kinder und Jugendliche jeden Freitag den Tag der gesunden Ernährung. Eine Fachkraft zeigt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wie man mit geringem finanziellen und zeitlichen Aufwand gesund und trotzdem schmackhaft kochen kann.

 

Das Projekt „König Alkohol“ fand in der JFE „rainbow“ im Oktober und November statt.

Einmal in der Woche wurde mit 20 Jugendlichen zwischen 14 und 15 Jahren zur Thematik Alkohol gearbeitet. Im Mittelpunkt der Diskussionsrunden standen die Verhaltensweisen bei Diskobesuchen an den Wochenenden. Es ging um Wirkungsweisen von Alkohol auf den Organismus aber auch um das Sozialverhalten unter Alkoholeinfluss.

 

Die Mitarbeiterinnen der Jugendfreizeiteinrichtung „Napf“ haben beobachtet, dass trotz wenig vorhandenem Geld, oft Fastfood und Süßigkeiten von den Besucherinnen und Besuchern konsumiert werden. Daraus resultiert bei vielen ein Übergewicht. In einem vierwöchigen Projekt „Gesunde Ernährung“ wurde mit 14 Kindern und Jugendlichen zweimal die Woche die Zubereitung von leichten Nudelgerichten,

Pizzen (ohne Wurst) und frischen Salaten erlernt. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld ein Gemüse- und Kräuterbeet im clubeigenen Garten angelegt und die Zutaten teilweise selbst geerntet.

 

Freie Träger

 

In der Jugendfreizeiteinrichtung „Trialog“ finden ständige Diskussionsrunden zum Thema Alkohol statt. Die Feststellung das die Alkoholkonsumenten immer jünger werden und in gruppendynamischen Prozessen die Stärke und Standfestigkeit ausprobiert werden muss, veranlasst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung dazu, sich immer wieder mit den Jugendlichen aktiv auseinanderzusetzen und den Fokus der Freizeitgestaltung auf nicht durch Alkoholkonsum begleitete Aktivitäten zu lenken.

 

Die Jugendfreizeiteinrichtung „PPZ“ führt regelmäßig freitags den Workshop

 „Gesunde Ernährung“ durch. Daran nehmen durchschnittlich 10 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren teil. Die Einrichtung wird vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aus sozialschwachen Familien und Migrantenfamilien besucht. Der Workshop bietet die Möglichkeit sich über eine gesunde, preiswerte aber dennoch schmackhafte Ernährung zu informieren und die Herstellung selbst auszuprobieren.

 

Veranstaltung in Kooperation von öffentlichen und freien Trägern

 

Eine Veranstaltung zur Suchtprävention in Kooperation von „Leo’s Hütte“, dem

pad e.V. und der Suchtberatungsstelle „Die Waage“ hat am 03.08.05 in der Jugendfreizeiteinrichtung „Leo’s Hütte“ stattgefunden.

Themenschwerpunkte waren:

-  Umgang der Jugendlichen mit legalen und illegalen Drogen

-  Aktuelle Problemlagen in Lichtenberg

Nach zwei Impulsreferaten erfolgte eine rege, offene Diskussion. Das Ziel der Veranstaltung war die Meinung junger Menschen zu diesem Thema zu hören und zu erfahren welche Möglichkeiten sie zum Handeln der Politik sehen.

 

3.  Die Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“ des Bezirksamtes  

     Lichtenberg

 

Projekte der Jugendförderung, in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsgruppe Suchtprävention in Lichtenberg und im Rahmen des

„Pilotprojektes 26“,

 

Die Koordinierungsgruppe:

Seit 2002 gibt es in Lichtenberg die bezirkliche Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“. In dem abteilungsübergreifendem Gremium sind die Bereiche Gesundheit, Jugend, Bildung, Gesundheitsausschuss der BVV und die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport – Außenstelle Lichtenberg vertreten. Dieses Gremium ist ein Netzwerk von professionellen Akteuren, die unter anderem im Rahmen der suchtpräventiven Arbeit im Bezirk Lichtenberg tätig sind. Zu den Aufgaben der Koordinierungsgruppe gehört es, sich einen aktuellen Überblick über die Situation im Bezirk zu verschaffen, Defizite zu erkennen und aufzuzeigen und mit Hilfe des vorhandenen Fachwissens und der Ressourcen konkrete Suchtpräventionsprojekte anzuregen und zu koordinieren.

2005 gab es 10 Treffen der Koordinierungsgruppe Suchtprävention in Lichtenberg.

 

Das Pilotprojekt:

Mit dem Projekt „Pilot 26“ hat die Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“ Anfang

2005 ein Pilotprojekt im Sozialraum 26 initiiert, als den Versuch einer

flächendeckenden, suchtpräventiven Strategie. Der Sozialraum umfasst das Gebiet

zwischen den U-Bahnhöfen Friedrichsfelde und Tierpark im Osten, der Sewanstraße im Süden, den S-Bahnhof Betriebsbahnhof Rummelsburg im Westen und der

Rummelsburger Straße im Norden.

Das Projekt wurde im Januar 2005 mit einer Auftaktveranstaltung in der

Jugendfreizeiteinrichtung „Tierparkclub“ eröffnet.

In deren Ergebnis entstanden zwei Arbeitsteams. Ein Team in Verantwortung für den Kita- und Grundschulbereich („Netzwerk Kita und Schule“) und ein Team für den Jugendfreizeit- und Oberschulbereich.

Der Grundgedanke dabei ist, an einem Sozialraum in Lichtenberg nachzuweisen, wie

sich  Suchtprävention langfristig und kontinuierlich durchgeführt vom Kindergarten

über Schule bis hin zum Jugendclub auswirkt.

 

 

Das Team Jugend und Oberschule:

Zum Team gehören jeweils ein/e Mitarbeiter/in der Jugendfreizeiteinrichtungen

„Tierparkclub“, „eastside“, und „Betonoase“. Von den im Sozialraum ansässigen

freien Trägern beteiligen sich das Projekt „HALT“, vom SPI und das Medienkompetenzzentrum „Die Lücke“. Die Realschule „George-Orwell“ wird durch die zuständige

Drogenkontaktlehrerin vertreten. Darüber hinaus nehmen die freien Träger

„Gangway“ (Verein für Straßensozialarbeit) und „Karuna“ (Hilfe für suchtgefährdete

und suchtkranke Kinder und Jugendliche e.V.) als Fachleute mit viel Erfahrung in der

praktischen Suchtarbeit an den Treffen teil. Federführend für dieses Team ist die

zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes, Fachbereich 1 und der

Drogenkoordinator aus dem Fachbereich Bildung.

Im Rahmen des „Pilotprojekt 26“ gab es im Jahr 2005 zusätzlich 8 Treffen der

Akteure die in der Unterarbeitsgruppe Schule und Jugendfreizeiteinrichtungen tätig

sind.

 

3.1.  Die Projekte der Untergruppe Jugend und Oberschule

 

Im Februar 2005, führten Mitglieder der AG „Suchtprävention“ in Lichtenberg, einen zweitägigen Workshop mit Schülerinnen und Schülern einer 9. Klasse der George-Orwell-Oberschule, zum Thema Alkohol durch.

Im Praxisteil des Projektes erstellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medienkompetenzzentrums „Die Lücke“ gemeinsam mit der 9. Klasse der Realschule ein Video zum Umgang mit Alkohol. Dabei interviewten die Schülerinnen und Schüler Passanten auf der Straße. Sie hatten sich im Vorfeld einen Fragenkatalog ausgearbeitet. Im Interesse standen dabei die Erfahrungen der Erwachsenen, die sie in ihrem Leben mit Alkohol gemacht haben.

Parallel dazu fand der Workshop mit 10 Jugendlichen der JFE „Tierparkclub“

am 02. und 03. 03.05 von 16.00 bis 18.00 Uhr statt.

Zu einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung wurden am 04.03.05, ab 16.00 Uhr, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern eingeladen.

In einer Fragestunde schilderten Evi* (46 Jahre) und Leo* (über 80 Jahre), inzwischen langjährige trockene Alkoholiker, ihre sehr persönlichen Erfahrungen mit dem Alkoholismus und stellten sich den Fragen der  45 Anwesenden.

Ganz still wurde es aber, als die 20-jährige Marlene*, älteste von 3 Geschwistern, aufgewachsen bei alkoholkranken Eltern, ihre Lebensgeschichte erzählte. 

Zum Abschluss der Veranstaltung präsentierten die Jugendlichen ihre Arbeitsergebnisse in Form von Arbeitsblättern und einem Videofilm.

* Namen wurden geändert

 

Die Jugendfreizeiteinrichtung „Tierparkclub“ führte einen Projektnachmittag zum Thema „Langeweile“ mit Schülern und Schülerinnen der Klassenstufen 5 und 6 der 11. Grundschule durch. Das Thema wurde gewählt, da Langeweile oft aus Antriebsarmut, Ideenlosigkeit oder fehlenden Freundschaften entsteht. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern wurde über ihre aktuelle Lebenssituation gesprochen. Welche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sie nutzen können, wer ihnen bei Fragen und Problemen helfen kann, wie ihr Verhalten im Umgang mit Medien ist und ob sie aus Langeweile schon einmal geraucht oder gar Alkohol getrunken haben. Sie konnten auch die Angebote der Einrichtung kennen lernen und erfuhren, dass die Nutzung kostenfrei ist.

 

Weiterhin gab es in der Einrichtung „Tierparkclub“ einen Themenabend für Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse der Realschule „George-Orwell“ in der  Sewanstraße. Gemeinsam mit ihren Eltern und den Mitarbeiterinnen der Einrichtung stand das Mixen von alkoholfreien Getränken, unter Anleitung eines Fachmanns, auf dem Programm. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben viel über die Möglichkeiten der Zusammenstellung von Zutaten gelernt und hatten dabei auch ohne Alkohol großen Spaß.

 

Im Zeitraum September bis Dezember 2005 wurde das Projekt „1700 X Zukunftswünsche in Traumpapier“, für den 13.01.06, von der Untergruppe Jugend und Bildung geplant. An der Umsetzung waren zusätzlich Mitglieder der AG Suchtprävention Lichtenberg beteiligt. An diesem Projekt konnten sich alle Schülerinnen und Schüler der im Sozialraum 26 liegenden Oberschulen sowie alle Besucher und Besucherinnen der Jugendfreizeiteinrichtungen beteiligen. Sie konnten ihre Träume auf Wunschkarten schreiben, Traumpartner finden, die Träume in den Himmel um den Tierpark rufen, gemeinsam am Lagerfeuer sitzen und sich einen traumhaften Film ansehen.

 

Aktivitäten der Koordinierungsgruppe über das Projekt  „Pilot 26“ hinaus:

Im Rahmen der Jugendfilmtage Nikotin und Alkohol, am 06.06.05, im Kino CinemaxX Hohenschönhausen, sicherten eine Praktikantin und die für die Schwerpunktaufgabe Suchtprävention zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt FB 1, die Betreuung der Mitmachaktion „Promille-Run“ mit ab.

 

Durch die Koordinierungsgruppe Suchtprävention ist es gelungen das Präventionsnetzwerk im Bezirk noch enger zu knüpfen und die Zusammenarbeit der einzelnen Fachämter noch besser zu optimieren.

 



[1]  Ergebnis einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der AG Suchtprävention im Juni 2002 beim Landesjugendamt.

[2] Vgl. dazu Paul Kielholz/Dieter Ladewig in „Die Abhängigkeit von Drogen“, J.F.Lehmanns Verlag, München 1972,  

   ISBN 3-423-04134-X

4 Vgl. dazu Galuske, M. Methoden der Sozialen Arbeit. Juventa Verlag. Weinheim und München. 2001.

 

5 Vgl. dazu Sommerfeld, P. Erlebnispädagogisches Handeln. Weinheim und München. 1993.

6              Vgl. dazu Galuske, M. Methoden der Sozialen Arbeit. Juventa Verlag. Weinheim und München. 2001.

 

 
 

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