Drucksache - DS/1754/V
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte Vorlage (Jahresbericht des Jugendamtes, Konzeption und Geschäftsordnung) zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Räßler
-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat September 2004 Geschäftsordnung für die bezirksweit tätige Arbeitsgemeinschaft zur Suchtprävention nach § 78 SGB VIII Präambel Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, hier das Jugendamt - der Fachbereich 1 Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien, in Vertretung der mit der Schwerpunktaufgabe beauftragten Sozialarbeiterin, öffentliche und anerkannte Projekte der freien Jugendhilfe sowie Projekte geförderter Maßnahmen schließen sich zu einer bezirksweit tätigen Arbeitsgemeinschaft zur Suchtprävention nach § 78 SGB VIII zusammen. Arbeitsgrundlage ist eine mit den
Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft abgestimmte Konzeption. § 1 Gesetzliche Grundlagen Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft bezieht sich auf die im SGB VIII § 11 und 14 benannten Schwerpunkte sowie auf das Berliner Ausführungsgesetz zum SGB VIII, AG KJHG insbesondere auf den ersten Abschnitt § 4 freie und öffentliche Jugendhilfe, den vierten Abschnitt § 15 Kinder- und Jugendschutz und das Jugendschutzgesetz (JuSchG). § 2 Zusammensetzung (1) Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Projekten und Einrichtungen, die sich im Stadtbezirk mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, in öffentlicher und freier Trägerschaft zusammen. Vermerk: 1. Protokollnotiz (Anwesenheitsliste) der konstituierenden Sitzung Bei Projektwechsel oder anderweitigen Veränderungen ist nach Prüfung das neue Projekt in die Arbeitsgemeinschaft zu berufen bzw. das bisherige Projekt zu streichen. Die Veränderungen sind protokollarisch festzuhalten (2) Für das Jugendamt, FB 1, nimmt die, für die Schwerpunktaufgabe verantwortliche Sozialarbeiterin, an den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft teil. Es kann ein/e Stellvertreter/in entsandt werden. (3) Alle Projekte und Einrichtungen, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sind, sind mit einer Stimme stimmberechtigt und die mit der Schwerpunktaufgabe beauftragte Sozialarbeiterin des FB 1 mit 1 Stimme. (4) Von anderen Trägern oder Projekten können Vertreter mit beratender Stimme teilnehmen. § 3 Sachverständige und Fachkräfte (1) Bei Bedarf können zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft externe Sachverständige hinzugezogen werden. (2) Neben der ständigen Vertreterin des Jugendamtes, FB 1, können zu Themenschwerpunkten weitere Fachkräfte aus den jeweiligen Arbeitsbereichen des Bezirksamtes beratend hinzugezogen werden. § 4 Ziele Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt insbesondere folgende Ziele: - Abstimmung suchtpräventiver Maßnahmen, Planung und Durchführung einrichtungsübergreifender Projekte jährlich - gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen - Initiieren von fachbezogenen Fortbildungen für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft - Öffentlichkeitsarbeit zu den Aktivitäten der suchtpräventiven Arbeit - Vernetzung der Projekte und multiplizieren des fachspezifischen Arbeitsansatzes § 5 Arbeitsgruppen (1) Die Arbeitsgemeinschaft kann zu fachspezifischen Themen, Sachverhalten und Problemen Unterarbeitsgruppen bilden. (2) Über die Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen entscheidet die Arbeitsgemeinschaft durch Zweidrittel-Beschluss der anwesenden Mitglieder. § 6 Sitzungen (1) Die Arbeitsgemeinschaft tritt mindestens sechsmal jährlich zusammen. (2) Die Projekte der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie die Projekte geförderter Maßnahmen entsenden jeweils einen stimmberechtigten Vertreter zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft. (3) Projekte, die mehrfach unentschuldigt fehlen, können von der Arbeitsgemeinschaft durch einfachen Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden. (4) Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Interessenten können jedoch nach vorheriger Absprache an den Sitzungen teilnehmen. § 7 Vorsitz und fachliche Leitung (1) Es wird durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ein vierköpfiger Sprecherrat für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Dieser besteht aus 2 Mitgliedern öffentlicher Projekte und 2 Mitgliedern aus Projekten in freier Trägerschaft. (2) Scheidet eine/r der gewählten Sprecher/innen vorzeitig aus, wird in der nächsten Sitzung der/die Nachfolger/in gewählt. (3) Die fachspezifische Organisation und Anleitung wird durch den Sprecherrat und der zuständigen Sozialarbeiterin für die Schwerpunktaufgabe Suchtprävention, des FB 1, wahrgenommen. (4) Der Verantwortungsbereich dieses Teams besteht in der Vorbereitung und Leitung der Sitzungen und der Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach außen. Weitere Aufgaben sind das initiieren und organisieren von Projekten und Veranstaltungen, der Öffentlichkeitsarbeit, der Jahresplanung sowie die Erarbeitung angeforderter Statistiken und Stellungnahmen zur fachbezogenen Arbeit der AG. (5) Die Protokollführung wird mit Beginn der jeweiligen Sitzung festgelegt und das Protokoll in der darauffolgenden Sitzung bestätigt. (6) Die Weiterleitung von Einladungen, Protokollen, Stellungnahmen und Empfehlungen erfolgt durch die zuständige Sozialarbeiterin für die Schwerpunktaufgaben Suchtprävention des FB 1. § 8 Beschlüsse und Empfehlungen Die Arbeitsgemeinschaft kann in ordentlich einberufenen Sitzungen, Beschlüsse mit einer Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder fassen. § 9 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch die Arbeitgemeinschaft in Kraft.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Präambel
2 2. Gesetzliche Grundlagen
3 3. Präventionsarten in unserer
Arbeit
3 4. Ziele und Aufgaben in der
Suchtprävention 6 5. Zielgruppen der Arbeit
8 6. Methoden unserer Arbeit
8 6.1 Gruppenarbeit 10 6.2 Erlebnispädagogik 10 6.3 Lebensweltorientierung 11 6.4 Beratungsgespräche 12 7. Jahresplanung und
Arbeitsphasen 13 7.1 Raster für Projektbeschreibungen 13 7.2 Planung einrichtungsübergreifender 14 Suchtpräventionsprojekte 8. Fachlicher Austausch 15 9. Praktische
Handlungskompetenzen in der Suchtprävention
15 10. Finanzierung 17 1. Präambel Diese Konzeption dient dem Verständnis für die Anwendung einer Vielzahl von möglichen präventiven Maßnahmen der im Kinder- und Jugendfreizeitbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Vordergrund der suchtpräventiven Arbeit steht die Sensibilisierung und Förderung der Kinder und Jugendlichen, sich selbstbestimmt, gleichberechtigt und den eigenen Möglichkeiten entsprechend zu entwickeln. Die Notwendigkeit der Etablierung von Suchtprävention im Kinder- und Jugendfreizeitbereich ergibt sich aus den Beobachtungen und Erfahrungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit in den einzelnen Einrichtungen und Projekten des Stadtbezirkes. Demnach ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg in Umfang und Intensität der sozialen Probleme und Notlagen von Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Diese Problemlagen führen oft zu den unterschiedlich ausgeprägten Suchtformen. Vor allem im Bereich der stoffgebundenen legalen und illegalen Mittel sind Nikotin, Alkohol und Haschisch zu beobachten. Zunehmend gewinnen Biodrogen wie Pilze, Samen (z.B. datura metel / Stechapfel) oder Blüten von Pflanzen (z.B. Engelstrompete) an Bedeutung. Aber auch stoffungebundene Verhaltensweisen wie Computerspielen, Kaufsucht, Arbeitssucht und Sexsucht sind hier zu benennen. Besonders bei den Mädchen wird zunehmend auffällig, dass sich verschiedene Formen von Essstörungen wie Bulimie, Anorexie und Adipositas entwickeln. Neben den bereits aufgeführten Suchtstoffen sind weiterhin psychoaktive Substanzen und Halluzinogene, wie z.B. Ecstasy und andere Designerdrogen, die von einzelnen Jugendlichen konsumiert werden, zu nennen. Ein weiteres ernst zu nehmendes Problem besteht darin, dass bei den Jugendlichen ständig ein Qualitätswandel in der Zuführung von "sinnesbetäubenden Mitteln" zu beobachten ist. So werden diese Mittel nicht allein, sondern zunehmend in Kombination zueinander konsumiert und missbraucht ( Polytoxikomanie ), um entsprechend der seelischen Verfassung einen bestimmten Bewusstseinszustand herzustellen. 2.
Gesetzliche Grundlagen Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist verfassungsrechtlich
geschützt, und leitet sich aus den Grundrechten der in Artikel 2 Abs.1
„...Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit...“ sowie dem Artikel 6
„...Unversehrtheit der Familie, Erziehungsrecht ...“ ab. Die Zuordnung des
Kinder- und Jugendschutzes zum ersten Abschnitt des SGB VIII macht die
fachliche Nähe zur Jugendarbeit mitsamt seinen sozialpädagogischen
Ausrichtungen deutlich. Die Legitimation ergibt sich aus der im SGB VIII
formulierten Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu
schützen – vgl. SGB VIII §1(3). Im Rahmen des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes sollen Angebote und Maßnahmen neben Kindern und Jugendlichen auch für
Erziehungsberechtigte bereit gehalten werden, um junge Menschen zu befähigen,
sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und Eltern bzw. andere
Erziehungsberechtigte in die Lage versetzen, Kinder und Jugendliche besser zu
verstehen und weiterhelfen zu können – vgl. SGB VIII §14. Weitere Gesetze zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen sind das Betäubungsmittelgesetz, das Jugendschutzgesetz
und das Strafgesetzbuch. 3. Präventionsarten in unserer Arbeit Grundsätzlich sind unter
Prävention im Kinder- und Jugendfreizeitbereich Angebote und Maßnahmen zu
verstehen, die soziale Notlagen prognostizieren und deren Entstehung durch die
Entwicklung systematischer und gradueller Strategien verhindert werden sollen. Für die Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren setzt Prävention das frühzeitige Erkennen von Problemlagen
voraus sowie eine Intervention, die durch systematisch und graduell aufeinander
abgestimmte, umfassende Maßnahmen gekennzeichnet ist. Interventionsmaßnahmen sind auf allen Ebenen der Prävention möglich: â Primärprävention (richtet sich auf die Vermeidung grundlegender schädlicher Verhaltensweisen) â Sekundärprävention (Interventionen, bei der die bereits erfolgte Schädigung oder Krankheitsfrühform erkannt und behandelt wird) â Tertiärprävention (Verhinderung sozialer Desintegration geschädigter Personen) Die Übergänge zwischen den einzelnen Präventionsarten vollziehen sich grundsätzlich fließend. Das Hauptaugenmerk konzentriert sich in besonderer Weise auf den sekundären Präventionsbereich. Dieser Betrachtungsweise liegt der Gedanke zugrunde, dass die meisten Kinder und Jugendlichen, die die Einrichtungen in freier und öffentlicher Trägerschaft besuchen, bereits über vielfältige Erfahrungen im Umgang mit stoffgebundenen sowie stoffungebundenen Mitteln verfügen bzw. auffällige Kommunikations- und Verhaltensweisen zeigen. Die inhaltliche Arbeit in
diesem Präventionsfeld soll Kindern und Jugendlichen zum kritischen und
selbstbewussten Umgang mit legalen, illegalen und sonstigen schadhaften Stoffen
anregen und zu entsprechenden Verhaltensweisen führen. Die Entwicklung von
positiven Lebensgewohnheiten soll beeinflusst bzw. gefördert werden. Ebenso
müssen Alternativen zum bestehenden Konsumgebrauch gemeinsam mit dem Klientel
gefunden werden. Die Arbeitsgemeinschaft „Suchtprävention“ versteht sich als Gremium, welches möglichst viele Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bezirk Lichtenberg einbeziehen will. Der primäre Präventionsbereich wird als sehr wichtig eingestuft. Gerade in diesem Bereich müssen Lehrerinnen, Lehrer aus dem Grundschulbereich sowie Ansprechpartner aus dem Kitabereich ebenfalls einbezogen werden. Gemeinsam sollen Strategien überlegt werden, wie vor allem auch Eltern im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ( etwa durch Informations-, Aufklärungsschreiben, Tage der offenen Tür, Straßenfeste etc. ) erreicht werden können. Weniger intensiv wird die
Arbeit im tertiären Präventionsbereich betrachtet, da dieser eher von
ambulanten Beratungsstellen und professionellen Institutionen der Jugendhilfe
abgedeckt werden soll. Nur in Einzelfällen kann eine unterstützende bzw.
begleitende Beziehungsarbeit gewährleistet werden. 4. Ziele und Aufgaben in der Suchtprävention Allgemein ist unter
Suchtgefährdung der Gebrauch von legalen / illegalen Drogen zu verstehen,
welcher zunächst der Anregung, Entspannung und Ablenkung dient. Ähnlich verhält
es sich auch bei Gefährdungen stoffungebundener Mittel, wenn im Zuge des
zwanghaften Verhaltens zunehmend die Kontakte und Bindungen zur sozialen
Außenwelt vernachlässigt werden. Insofern gelten die folgenden Kriterien auch
für stoffungebundene Abhängigkeiten / Süchte. Kriterien für das Vorliegen einer Sucht: 1. Ein überwältigendes Verlangen
(Zwang) oder echtes Bedürfnis, das Mittel fortgesetzt zu nehmen und es auf jede
Weise in die Hände zu bekommen; 2. Tendenz, die Dosis zu
steigern (Toleranz, pharmakologische Gewöhnung); 3. Psychische und i.d.R. auch physische
Abhängigkeit von der Wirkung des Mittels (führt nach Unterbrechung des
Drogenkonsums zu substanzspezifischen Entzugssyndromen); 4. schädliche Folgen für den
Abhängigen und für die Gesellschaft. Sucht ist ein Zustand
periodischer und chronischer Intoxikation, der für den Abhängigen selbst und
für die Gemeinschaft schädlich ist und durch den wiederholten Gebrauch von
Drogen erzeugt wird. Der Süchtige nimmt die Droge (häufig im Wechsel mit
anderen Drogen) nicht mehr, um sich besser zu fühlen, sondern um einen
unerträglichen Spannungszustand zu beseitigen, der sich in den Zuständen wie
Angst, Frustration, Unlust, Langeweile und Depressionen zeigen kann. Diese
Sichtweise entstammt dem psychoanalytischen Erklärungsmodell, in welchem die
ursächlichen Bedingungen in der Persönlichkeit des Abhängigen gesucht werden. Im Unterschied dazu existieren
weitere Modelle zur Erklärung abhängigen Verhaltens, die z.B. den Drogenkonsum
/ -missbrauch als gelernte Verhaltensweise betrachten. Soziologische oder
sozialisationstheoretische Suchttheorien sehen die Auslöser und Ursachen des
Drogenkonsums in den Bedingungen der primären und sekundären Sozialisation und
versuchen, verschiedene Gesichtspunkte zu vereinigen. Siehe auch ab Punkt 6. Sucht ist eine Krankheit im
Sinne einer radikalen Passivierung der Persönlichkeit mit der Tendenz zur
Selbstzerstörung, und damit auch als Krankheit im
sozialversicherungs-rechtlichen Sinn anerkannt. Allgemeine Ziele und Aufgaben der Prävention Suchtpräventives Handeln und suchtpräventive Angebote
bedeuten konzeptionelle Querschnittsaufgaben. Deshalb wird bei der
suchtpräventiven Arbeit die Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder und
Jugendlichen angestrebt. Dazu gehören neben Elternhaus bzw. anderen
Bezugspersonen, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Schule und der
Freundeskreis. Oberstes
Gebot sind nach unseren Erkenntnissen zusammenfassend die 4 Säulen[1] in
der Suchtprävention: 1.
Stärkung des Selbstwertgefühles 2.
Entwicklung sozialer Kompetenzen 3.
Förderung sozialer Integration 4.
Strategien zur Belastungsbewältigung /
Copingstrategien Prävention bedeutet nicht nur Aufklärung und Information, sondern Angebote und Maßnahmen zu gestalten, die diese 4 Säulen der Suchtprävention gleichermaßen berücksichtigen. Das Klientel erfährt Unterstützung durch Hilfen beim Aufbau von Handlungskompetenzen, mit denen auch komplizierte und belastende Lebensereignisse / Lebenssituationen bewältigt werden können. Dabei sind u.a. die Förderung der psychischen Regulationsfähigkeit (Umgang mit Unlust, Spannungen, Frustrationen) und die Bestärkung von Wertvorstellungen, die zu einer erhöhten Drogendistanz beitragen, wichtige Aufgaben, um eigene, kritische Einstellungen zu fördern. Weitere Aufgaben der
Präventionsarbeit sind: - Vermittlung altersgemäßer, an der Lebenswelt der Zielgruppe orientierter Informationen zu Sucht und Suchtmitteln - Thematisierung des Stellenwerts
vom Umgang mit Suchtmitteln in der Gruppe - Bewusstmachung der fließenden Übergänge und Prozesshaftigkeit von Suchtentwicklungen - Unterstützung von Alternativen zum Drogenkonsum durch selbstbestimmte attraktive Freizeitgestaltung, Erfahrung der eigenen Kreativität, konstruktive Möglichkeiten in der Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen, Entdeckung der eigenen Interessen und Fähigkeiten - Förderung
der Kommunikation - Unterstützung im selbstverantwortlichen
Umgang mit kulturellen Gegebenheiten - Schaffung
von suchtmittelfreien Ritualen - Kenntnis
der rechtlichen Bestimmungen 5. Zielgruppen der Arbeit Hinsichtlich der konzeptionellen Arbeit in den jeweiligen Einrichtungen orientiert sich die suchtpräventive Arbeit nach Adressaten, welche die Angebote freier und öffentlicher Einrichtungen der "allgemeinen bzw. offenen Jugendarbeit" wahrnehmen und nutzen. Grundsätzlich richten sich die Angebote an Jungen und Mädchen, wobei prinzipiell auch geschlechtsspezifische bzw. geschlechtsdifferenzierte Angebote gemacht werden. Die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII eindeutig definiert. Die Angebote orientieren sich vornehmlich an die Alterspanne zwischen 9 bis "knapp" über 20 Jahren. In der jeweiligen Altersgruppe ist zu berücksichtigen, dass sich in Einzelfällen auch Verschiebungen in der Altersspanne nach oben/unten ergeben können. Besonders zu betonen ist, dass mit den suchtpräventiven Angeboten über unsere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren auch jüngeres Klientel erreicht werden müsste. Je jünger die Zielgruppe ist, umso erfolgreicher gelingt Suchtprävention im Freizeitbereich langfristig. Dazu erscheint es sinnvoll, auch diejenigen Personen, Multiplikatoren, SozialarbeiterInnen verschiedener Projekte und Einrichtungen, ErzieherInnen in der Jugendarbeit, Erzieher u. Erzieherinnen aus den Kitas, LehrerInnen und sonstige Interessierte miteinzubeziehen, die Kinder und Jugendliche in irgendeiner Art und Weise beschäftigen, bilden, beaufsichtigen und betreuen. 6. Methoden unserer Arbeit Eine wichtige Basis von
Präventionsarbeit ist, wenn die Prinzipien von Freiwilligkeit und
Vertrauensschutz beachtet werden. Jede Gesprächsführung, jedes Angebot zur
gemeinsamen Reflexion, jede Information über persönliche Befindlichkeit muss
auf Freiwilligkeit beruhen, um nicht kontraproduktiv zu wirken. Inhalte, die
persönliche Dinge betreffen, können nur auf einer echten, für das Klientel
spürbaren Vertrauensbasis durchgeführt werden. Methodisch existieren im sozialpädagogischen Handlungsfeld eine Vielzahl von Möglichkeiten, die nicht nur projektbezogen, sondern auch im Alltag Anwendung finden sollen. Grundsätzlich ist die Arbeitsgemeinschaft der Auffassung, dass alle Angebote und Auseinandersetzungen für und mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Suchtprävention erlebnispädagogisch – mit ausreichenden Selbsterfahrungsanteilen versehen -, und lebensweltorientiert sein müssen. Genauso wichtig ist es, sich im Vorfeld des praktischen Handelns über grundlegende Prämissen im Klaren zu sein. Ursachenkenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für den Entwurf prophylaktischer und therapeutischer Prozesse: So steht beispielsweise hinter dem Wort S u c h t auch "die Suche nach etwas". Die meisten Kinder und Jugendliche erfahren im Laufe ihrer Sozialisation und Personalisation genügend Erlebnisse an Mangelzuständen, die in letzter Konsequenz auf personaler Ebene einen Ausgleich erfordern. Diesen Ausgleich zu suchen bedeutet u.a. auch, sich zu orientieren. In der Arbeit der Suchtprävention kommt es darauf an, den Kindern und Jugendlichen methodisch so zu begegnen, dass sie für sich alternative Orientierungsmöglichkeiten finden können. Deshalb müssen die MitarbeiterInnen auch bedenken und beachten, wie sie selbst bezüglich ihrer eigenen Sucht- / Abhängig-keitsstrukturen und Verhaltensweisen eingestellt sind. Hierbei geht es jedoch nicht darum, das Bild eines tadellosen und vollkommenen Menschen aufzuzeigen, vielmehr selbst offen und ehrlich mit seinen eigenen Schwächen umgehen zu können. Die Ausrichtung der methodischen Arbeit muss unter einer ganzheitlichen Sichtweise erfolgen, da die Entwicklung von Sucht- bzw. Abhängigkeitsstrukturen bei Kindern und Jugendlichen nicht losgelöst von Wechselwirkungen gesehen werden können, die auf entwicklungs-, persönlichkeits- sowie gesellschaftstheoretischen Grundlagen basieren. Nach der Kielholzschen Trias[2] "Droge - Umwelt - Mensch" macht dieses Modell deutlich, dass die verschiedenen Wirkungsweisen dieser Teilbereiche als kompliziertes Bedingungs-gefüge gesehen werden müssen, um die Ursachen für die Entwicklung von Sucht-/ Abhängigkeitsstrukturen besser erkennen und einschätzen zu können. In letzter Konsequenz ist es auch so, dass die möglichen Ursachen für „Sucht“ bzw. Abhängigkeit in jeder Person selbst liegen, d.h., in seiner sozialen, politischen und wirtschaftlichen Umwelt ebenso wie im einfachen Zugang zu legalen und illegalen Suchtmitteln in der Öffentlichkeit. Probleme, Schwächen und Defizite sind Risikofaktoren für mögliches Suchtverhalten. Demzufolge bedeutet Suchtprävention auch eine sog. „Entflechtungs-/Entwirrungsarbeit“ bei Kindern und Jugendlichen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Suchtprävention“ nutzen in ihrer Arbeit alle Methoden, die geeignet erscheinen, Kindern und Jugendlichen entsprechend ihres alters- und entwicklungsbedingten Hintergrundes zu begegnen. 6.1 Gruppenarbeit In der Gruppenarbeit dient die
Gruppe gleichermaßen als Ort und Medium der Erziehung. Dabei stehen Wachstum,
Reifung, Bildung, Heilung und/oder Eingliederung des/der Einzelnen im
Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Unter diesem Aspekt ist die Gruppe
folglich auch ein Instrument pädagogischer Einflussnahme, in der ein / eine
Experte / Expertin (alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) als Leiter der
Gruppe fungiert. Ziele der Gruppenarbeit orientieren
sich an der sozialen Anpassung einzelner Gruppenmitglieder bzw. der gesamten
Gruppe und an der Steigerung der sozialen Funktionsfähigkeit der Gruppe. Handlungsleitende Prinzipien der Gruppenarbeit: é Individualisieren, é anfangen,
wo die Gruppe steht, é sich
entbehrlich machen, é Hilfen
durch Programmgestaltung, é erzieherisch
richtige Grenzen setzen4. 6.2 Erlebnispädagogik Erlebnispädagogik beruht auf
zwei wesentliche Prinzipien: 1. Erleben ist besser als Belehren; 2. Erziehung durch Gemeinschaft 5. Erlebnispädagogik dient als
Methode, um Personen und Gruppen mit allen Implikationen und Konsequenzen zum
Handeln zu bringen. Bei möglichst hoher Echtheit von Aufgabe und Situation ist
im entsprechenden Umfeld experimentierendes Handeln erlaubt, und besitzt den
notwendigen Ernstcharakter. Im Zentrum des Lernprozesses
der Erlebnispädagogik steht die Auseinandersetzung mit einem Raum bzw. einer
Aufgabe. Im Rahmen dieses Lernprozesses
sollen alle Sinne (Körper-Seele-Geist) angesprochen werden. Neben kognitiven
Lerndimensionen sind auch senso-motorische und affektive Lerndimensionen zu berücksichtigen. Von besonderer Bedeutung für
das Setting erlebnispädagogischer Angebote ist der Ernstcharakter der
Situation; d.h., der Charakter der Situation ist so beschaffen, dass sich
Aufgaben und Anforderungsstrukturen als natürlicher Sachzwang dieser Situation
ergeben. Erlebnispädagogik zielt auf
die Förderung sozialer Kompetenzen und Kooperationsfähigkeit durch das
Arrangement von Lernsituationen, die sinnlich verdeutlichen, dass
Zusammenarbeit notwendig ist. (Vom Ich - zum Wir - Gefühl !) Die Lernsituationen müssen
folglich einen außergewöhnlichen
Charakter besitzen und Grenzerfahrungen ermöglichen. Dabei geht es um
vielfältige, nicht alltägliche, reale und ernsthafte Situationen.
Erlebnispädagogik steht somit notwendigerweise in Distanz zum Alltag und
erfordert eine gezielte und absichtsvolle Planung und Realisierung von
Angeboten sowie die Beteiligung von pädagogisch geschultem Personal. In der Methode der
Erlebnispädagogik ist auf den geschlechtsspezifisch einseitigen Akzent
hinzuweisen, da die meisten Angebote eher männlichen Bedürfnissen nach Aktion,
Abenteuer, Austesten der Leistungsgrenzen usw. entsprechen. Erlebnispädagogik
nimmt somit automatisch männliche Standards als Norm – ein Defizit –, welches
zu überwinden gilt, ein. 6.3 Lebensweltorientierung Die inhaltlichen Angebote in der
suchtpräventiven Arbeit beziehen sich auf den gesamten Lebenskontext der Kinder
und Jugendlichen. Dabei meint Lebenswelt die
alltägliche Wirklichkeitserfahrung des primären Handlungs-zusammenhangs
zwischen Familie -- Gruppe
-- Milieu -- Institutionen u.a., und deren
ausgehandelten sozialen Regeln, Strukturen und Abläufe. Funktionierende soziale
Zusammenhänge werden durch die Aktivierung vorhandener Ressourcen entwickelt,
gestützt oder durch geeignete Hilfsangebote ergänzt. „...
Lebensweltorientierung nimmt den Alltag der Adressaten, d.h. den Ort, wo
Probleme entstehen, wo Leben gelebt wird, wo die Adressaten selbst mehr oder
minder angemessene Strategien der Lebensbewältigung praktizieren, als
originären Ort sozialpädagogischen Handelns in den Blick.“ 6 Lebensweltorientierung bezieht
sich auf die Bewältigungs- und Verarbeitungsformen von Problemen in der
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, also auf Werte und Normen, in denen
Vorgaben, Themen und Strukturen bearbeitet werden, die sich a – aus der
gesellschaftlichen und damit politischen Situation b – den
biographisch geprägten Lebenserfahrungen und c – den
normativen Ansprüchen ergeben. Der konkrete Alltag der
Klientel steht im Mittelpunkt der inhaltlichen / themenbezogenen Arbeit. Zu der
Aufgabe gehört es, in diesem Kontext kritisch Bezug auf den Alltag der Kinder
und Jugendlichen zu nehmen, (Selbst-) Täuschungen aufzudecken und ständiges
Scheitern im Leben zu verhindern. Jedoch tragen auch Misserfolgserlebnisse zur
Weiterentwicklung bei und sollen nicht immer negativ betrachtet werden. So
gesehen geht es um die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags mit all
seinen Höhen und Tiefen. Der Respekt vor der Autonomie der Lebenspraxis des
Klientels drückt sich schließlich auf der Handlungsebene der Akteure vor Ort
vor allem auch darin aus, die letztendliche Entscheidungskompetenz des
Klientels anzuerkennen. Oftmals verlaufen die Auseinander-setzungen über „was
ist okay – und was nicht“ recht mühsam, - und das sollen sie auch! 6.4 Beratungsgespräche In der praktischen offenen
Kinder- und Jugendarbeit verstehen die Erzieherinnen und Erzieher unter
Beratung, Gespräche mit beratendem Charakter, die im Alltag von Kindern und
Jugendlichen oder in spezifischen, konstruierten bzw. arrangierten
Beratungssettings stattfinden. Es geht um eine Interaktion,
in der die beteiligten Personen mit kommunikativen Mitteln, Orientierung oder
Kompetenz in der Entwicklung von Lösungsansätzen (Lösungs-kompetenz) in lebenspraktischen Fragen wie auch in
psychosozialen Konflikten und Krisen gewinnen. Die Beratung in
Jugendfreizeitbereich bezieht sich nur auf solche Probleme, die ein mittleres
Maß in lebenspraktischen Fragen und Situationen nicht überschreitet. Wir sind keine Psychologen,
und auch keine Therapeuten. Ausnahmen könnten für den sog. „Grauzonenbereich“
eventuell dann vorliegen, wenn ein/e SozialarbeiterIn mit einer entsprechenden
Zusatzausbildung qualifiziert ist. Dieser Grenze in der sozialpädagogischen
Arbeit sollten sich alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren deutlich
bewusst werden. Sie können unterstützen und begleiten. Bei schwerwiegenden bzw.
tieferliegenden Problemlagen sollte in der Beratung das Klientel dahingehend
motiviert und ermutigt, professionelle Beratungsstellen oder therapeutische
Angebote zu nutzen und diesen zu vertrauen. 7. Jahresplanung und Arbeitsphasen Die Mitglieder der AG Suchtprävention treffen sich
mindestens sechsmal im Jahr, im Rotationsprinzip, in den Einrichtungen der
Projekte. Zu Beginn jeden Jahres erarbeiten die Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren die Kurzkonzeption (siehe Raster für Projektkonzeption 7.1.)
zur aktuellen Thematik in der Einrichtung. Die erhält der Sprecherrat zur
Kenntnis und damit ein Gesamtbild über die Situation im Bezirk. Auf dieser
Grundlage findet dann die Jahresplanung der Arbeitsgemeinschaft statt. Inhalte der Planung
sind: ▪ themenorientierte Sitzungen ▪ fachspezifische Fortbildung ▪ Organisation der einrichtungsübergreifenden
Projekte 7.1 Raster für Projektbeschreibungen 1. Ausgangssituation Was wurde beobachtet? Welche Notlagen/Probleme/Missstände fordern uns heraus? Welchen Bedarf wollen wir abdecken? 2. Zielgruppe Für wen bzw. mit wem wollen wir etwas tun? Wer sind die Adressaten unseres Vorhabens? 3. Ziele
des Projektes Wozu wollen wir etwas tun? Was wollen wir erreichen? Gibt es Teilziele? Zu welchem Ziel sollen diese
hinführen? P r ä s e n t a t i o n s v o r s t e l l u n g e n ! 4. Inhalte
des Projektes Was wollen wir tun? Welche Leistungen wollen wir erbringen? Welche Veranstaltungen oder Angebote wollen wir
durchführen/anbieten? 5. Methoden Wie wollen wir arbeiten? Mit welchen Arbeitsformen oder methodischen Vorgehensweisen
wollen wir arbeiten? 6. Organisation
des Projektes Wo soll unsere Arbeit stattfinden? An welchem Standort und für welches Umfeld? In was für Räumen? Durch wen soll die Arbeit geschehen? Welches Personal brauchen wir? Was soll die Aufgabe der am Projekt beteiligten
KollegenInnen sein? Wer ist für welchen Verantwortungsbereich zuständig? 7. Finanzierung Womit wollen wir arbeiten? Welche sachlichen und finanziellen Mittel brauchen
wir? Gibt es Sponsoren, die unser Projekt unterstützen
würden? Welche? 8. Unterstützung Gibt es Einrichtungen, die mit Material oder
Räumlichkeiten unterstützen können? Welche Unterstützung benötigen wir vom Fachbereich? Gibt es ehrenamtliche Unterstützung? 7.2 Planung einrichtungsübergreifender
Suchtpräventionsprojekte Einmal im Jahr findet ein themenbezogenes, einrichtungsübergreifendes Suchtpräventionsprojekt statt. ▪ Zur Findung des Schwerpunktthemas für das laufende Jahr werden die konkreten Problemlagen der Projekte erörtert und ein einheitliches Motto festgelegt. ▪ Es folgt die Klärung der vorhandenen Ressourcen und deren optimale Nutzung sowie die Planung der Projektmittel. ▪ Der Einstieg für die Mitarbeiter/innen in das Projekt ist eine thematische Fortbildung. ▪ Die Projektphase dauert ca. 3 Monate. In dieser Zeit gibt es immer wieder Treffen der Multiplikatoren/innen, um sich über den Stand der Arbeit zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. ▪ Der Höhepunkt des Projektes ist die Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Kinder und Jugendlichen bei einer zentral stattfindenden Abschlussveranstaltung. Das zweite einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt ist sportorientiert. Jeweils in den Osterferien finden Turniere in 6 verschiedenen Sportdisziplinen um die Wanderpokale des FB 1 statt. 8. Fachlicher Austausch Der Sprecherrat der Arbeitsgemeinschaft versteht
sich als beratendes Gremium für alle Kolleginnen und Kollegen in der Kinder-
und Jugendfreizeitarbeit. Sie zeigt die Bereitschaft, ein Angebot der Beratung
bzw. Fallbesprechung zu unterbreiten, um bei aktuellen Problemen in den
Einrichtungen unterstützend zu helfen. Alle Informationen werden
vertraulich behandelt und dürfen nicht nach außen getragen werden. 9. Praktische Handlungsstrategien in der Suchtprävention Folgende Handlungsstrategien
wurden unter anderem von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der AG
Suchtprävention bei der Erarbeitung der Rahmenkonzeption genannt. Die aufgeführte Reihenfolge ist keineswegs als Rangfolge zu
sehen. · Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Anlaufstelle bieten, Klientel eine "Bleibe" geben, · Kindern und Jugendlichen sollte in jedem Fall ein "geschützter Raum / Freiraum" angeboten werden, in welchem Bereitschaft signalisiert wird, auch nach dem suchtakzeptierenden Ansatz zu arbeiten. (Hiermit ist nicht gemeint, beispielsweise "das Kiffen" in den Einrichtungen ausdrücklich zu erlauben) · Sich Zeit nehmen für Kids und Jugendliche - eine 1/2 Stunde ungeteilte Aufmerksamkeit ist bereits Prävention, · Keine "repressiven Maßnahmen" in den Jugendfreizeiteinrichtungen anwenden. · Schwerpunkt ist die Beziehungsarbeit in allen erdenklichen Formen - ob einzeln, in Gruppe(n), oder als VermittlerIn. Hier sollte die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorliegen, ev. Probleme zu thematisieren und sich offen gegenüber KollegenInnen und Klientel zeigen. · Aufklärung / Information über (neue) Drogen und ihre Wirkungsweisen, · Probleme und Zusammenhänge von Problemen ansprechen, widerspiegeln, konfrontieren, polarisieren (Rollenspiele, Theater, Besuche von Einrichtungen etc.) · Einzelberatung oder Gruppengespräche, (Bildung von thematischen Gesprächsrunden/Diskussionsrunden über Alkohol, Medien, Internet ), · Gruppenerlebnisse schaffen, erlebnispädagogische Angebote sind auch innerhalb der Einrichtung möglich, · Arbeit am Thema ist wichtig - nicht "ausufern" lassen, damit das Thema an den Kids und Jugendlichen nicht vorbei geht! · am Thema in mehreren Arbeitsgruppen arbeiten und anschließend die Ergebnisse zusammen tragen, · Kritische Diskussionen führen, · Lösungsmöglichkeiten und Alternativen sollten gemeinsam gefunden werden, · Gruppengespräche, Gruppenarbeit unter Berücksichtigung positiver Kommunikationsregeln (TZI), · "Soziales Lernen" in der Gruppe anregen (Soziales Training), · Insgesamt ist es wichtig, eine Verbindung zwischen Gesprächen, Diskussionen und erlebnis- bzw. erfahrungsorientierten / lebensweltorientierten Handlungen herzustellen. · Der Einsatz der Methoden ist in letzter Konsequenz einrichtungsspezifisch zu sehen, einen Austausch darüber sollte die Facharbeitsgruppe bieten. · Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Zusammenarbeit mit Schule, Einbeziehen verschiedener Institutionen, wie Gesundheitsamt, Infostand, Aufklärung / Drogenberatungsstelle, etc. ·
H i l f e
zur S e l b s t h i l f e bieten, · fachlicher Austausch · Bezogen auf die allgemeinen Aktivitäten, sollten diese kreativ und spontan ausgeübt werden. · Eine Vielzahl von Aktivitäten finden in der allgemeinen Kinder- und Jugendarbeit Anwendung: Einige davon sind Sport, Bewegung, Musik, Medieneinsatz, Fahrten und Exkursionen, Ausstellungen, Quiz u.a., · themenorientierte Tätigkeiten und Aktionen - Letzteres z.B. auch in Form von Turnieren, die ein Motto kreieren: "Sport statt Sucht", die alljährlich stattfindenden Suchtpräventionsveranstaltungen des Bezirksamtes Lichtenberg, · Schauen, ob themenbezogene und/oder sonstige Projekte in ständige Projekte der Alltagsarbeit integriert werden können – ( Jungenarbeit, Mädchenarbeit gemischt ). · Alle Angebote sind abhängig von der jeweiligen Zielgruppe und sollten immer an Vorerfahrungen, Wissen und Einstellungen anknüpfen. · Interessen und Erfolgserlebnisse fördern, · Freiräume auch für Einzel-, und oder Gruppenpräsentationen schaffen, 10. Finanzierung Die für
die einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekte notwendigen Mittel
werden in der Abteilung Jugend, Bildung und Sport, Fachbereich 1 - Förderung
von jungen Menschen und Familien - jährlich bereitgestellt. Die
Höhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der
jeweiligen konzeptionellen Untersetzung der Projekte. Berlin-Lichtenberg, den 07.07.04 Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin
Februar 2006 Abteilung
Jugend, Bildung und Sport
90296-6300 Bezirksstadtrat Jahresbericht des Jugendamtes Fachbereich Allgemeine Förderung von
jungen Menschen Suchtpräventionsarbeit 2005 Vorwort
3 1. Die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention in
Lichtenberg 4 1.1. Übersicht über
die Arbeit der regionalen Arbeitsgemeinschaft Lichtenberg 5 1.2. Fortbildung
5 2. Die Projekte der
suchtpräventiven Arbeit 6 2.1. Das
einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt der AG 6 2.2. Die
Sportaktivitäten in den Ferien im Rahmen der Suchtprävention 7 2.3. Projekte der
Einrichtungen
7 3. Die
Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“ des Bezirksamtes 10 Lichtenberg 3.1. Projekte der
Unterarbeitsgruppe Jugend und Oberschule 11 Anlage 1 Konzeption
der AG Suchtprävention nach § 78 SGB VIII Anlage 2
Geschäftsordnung der AG Suchtprävention nach § 78 SGB VIII Vorwort Die gesetzliche Grundlage für den
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz bilden die §§ 11 und 14 SGB VIII sowie
die §§ 8 und 15 AG KJHG. Die Zuordnung des Kinder- und
Jugendschutzes zum ersten Abschnitt des SGB VIII macht die fachliche Nähe zur Jugendarbeit
und seine sozialpädagogische Ausrichtung deutlich. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz
setzt nicht bei den Suchtgefahren an, er widmet sich den gefährdeten Kindern
und Jugendlichen. Die negativen Auswirkungen von Suchtverhalten
und Drogenmissbrauch auf die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen
stehen im Widerspruch zum gesamtgesellschaftlichen Interesse. Darum
ist der Arbeitsansatz in der suchtpräventiven Arbeit in einem
ganzheitlichen Sinne auf die Persönlichkeitsentwicklung der
heranwachsenden Kinder und Jugendlichen Einfluss zu nehmen. In den Jugendfreizeiteinrichtungen werden
Angebotsformen entwickelt, bei denen Kinder und Jugendliche ihren emotionalen,
kreativen und rationalen Ausdruck suchen und formen können. Wichtig dabei ist
die Selbsterfahrung. Sie ermöglicht jungen Menschen sich über ihre eigenen
Gefühle, Wünsche und Grenzen klar zu werden. Im Mittelpunkt der Arbeitsergebnisse steht
die Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder und Jugendlichen, die Erhöhung
ihrer Kompetenzen zur Belastungsbewältigung sowie die Förderung
sozialer Kompetenzen und damit die soziale Integration. Die Arbeit wird von sieben pädagogischen
Regeln begleitet die dem Suchtverhalten entgegenwirken sollen. 1.
Kinder und Jugendliche brauchen seelische Sicherheit 2.
Kinder und Jugendliche brauchen Anerkennung und Bestätigung 3.
Kinder und Jugendliche brauchen Freiraum und Beständigkeit 4.
Kinder und Jugendliche brauchen realistische Vorbilder 5.
Kinder und Jugendliche brauchen Bewegung und richtige
Ernährung 6.
Kinder und Jugendliche brauchen Freunde und eine
verständnisvolle Umwelt 7.
Kinder und Jugendliche brauchen Träume und Lebensziele 1. Die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention
in Lichtenberg Die Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention,
nach § 78 SGB VIII, hat sich 1992 in Lichtenberg gegründet und mit der Fusion
der Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen neu konstituiert und
erweitert. Sie setzt sich zurzeit aus 21 Mitgliedern öffentlicher und anerkannter
Träger der freien Jugendhilfe zusammen. Zu den Mitgliedern gehören folgende
Jugendfreizeiteinrichtungen: „Steinhaus“; „Tierparkclub“; „Betonoase“;
„eastside“; „Willi Sänger“; „Alt Friedrichsfelde 70“; „rainbow“;
„Napf“; „OCB“; „WC 56“; „Trialog“; „Die Lücke“; „Magdalena“; „PPZ“;
„Pro-Fi-Haus“; „Lichtpunkt“; „Zwergenhöhle“ und die „Falkenburg“, weiterhin „Gangway“, Verein für Straßensozialarbeit und
„HALT“ ein Projekt der Stiftung SPI
sowie die für die Schwerpunktaufgabe Suchtprävention zuständige Kollegin
des Jugendamtes FB 1. Die Treffen der Arbeitsgemeinschaft finden
in einem Rhythmus von zwei Monaten statt, so ist es möglich eine
kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. In der Arbeit werden insbesondere folgende
Ziele verfolgt: -
Abstimmung suchtpräventiver Maßnahmen, jährliche Planung und Durchführung
einrichtungsübergreifender Projekte
- gemeinsame Nutzung der
vorhandenen Ressourcen -
Initiieren von fachbezogenen Fortbildungen für die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft -
Öffentlichkeitsarbeit zu den Aktivitäten der suchtpräventiven Arbeit - Vernetzung der
Projekte und multiplizieren des fachspezifischen Arbeitsansatzes Die Inhalte des fachlichen Austausches sind
unter anderem die Reflexion aktueller Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen,
die angemessenen Reaktionen der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
sowie die Erörterung der vorgehaltenen Angebote. Methodisch bieten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter Einzelgespräche an, gruppendynamische Prozesse werden geführt
und es gibt in Projekten die Möglichkeit, sich auf
musischen, kreativen, handwerklichen, sportlichen und erlebnispädagogischen Gebieten zu
bestätigen, beziehungsweise auszuprobieren. Sehr wichtig hierbei ist uns die Tatsache,
dass sich zu jeder Zeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Einrichtungen,
die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, daran beteiligen können. 1.1. Übersicht über
die Arbeit der regionalen Arbeitsgemeinschaft Lichtenberg
1.2. Fortbildung Einmal im Jahr wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die in
Jugendfreizeiteinrichtungen öffentlicher und freier Trägerschaft tätig sind die
Möglichkeit gegeben an einer Fortbildung, die für die Arbeitsgemeinschaft
Suchtprävention organisiert wird, teilzunehmen. Das Thema der jeweiligen
Fortbildung wird durch die, in der Arbeitsgemeinschaft mitarbeitenden
Kolleginnen und Kollegen, nach dem aktuell festgestellten Bedarf bestimmt. 2005 wurden die Angebote von zwei Fachtagen, die für Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeiter aus ganz Berlin
organisiert wurden, mit dem Hauptschwerpunkt Cannabis genutzt. 1.
04.05.05 „Haschisch, Alk und
Pillen“ ein Fachtag von Gangway e.V. und der
Friedrich-Ebert-Stiftung 2.
11.11.05 „Cannabis-Quo Vadis“ ein
Fachtag des Therapieladens e.V. zum Thema Cannabis 2.
Die Projekte der suchtpräventiven Arbeit Die Projekte der suchtpräventiven
Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Suchtprävention in Lichtenberg haben drei
Standbeine. 1. Seit
1992 gibt es das themenorientierte, einrichtungsübergreifende Suchtpräventionsprojekt
mit Workshopcharakter. An diesem Projekt beteiligen sich Einrichtungen aus dem
gesamten Bezirk und tragen so zu einer praktizierten Vernetzung der Arbeit bei.
2. Um darüber hinaus einen
einrichtungsübergreifenden Ansatz zu finden und andere Kinder und Jugendgruppen
anzusprechen entstand 1998 die Idee zu den einrichtungsübergreifenden
Sportaktivitäten in den Ferien, die Turniere um die Wanderpokale der Jugendförderung. 3. Die individuellen Projekte der einzelnen
Jugendfreizeiteinrichtungen vor Ort. 2.1. Das einrichtungsübergreifende
Suchtpräventionsprojekt 2005 der AG In Vorbereitung der Erarbeitung des
14. einrichtungsübergreifenden Suchtpräventionsprojektes Lichtenberg
erfolgte in der AG Suchtprävention nach § 78 SGB VIII eine fachliche Diskussion
zur Ist-Situation in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Im Ergebnis entschieden sich die Mitglieder
der AG Suchtprävention dafür, in diesem Jahr mit dem „Tag der Möglichkeiten“
eine neue Form der Durchführung anzubieten. An der Veranstaltung in der Jugendfreizeiteinrichtung „Tierparkclub“, am 25.11.05, nahmen ca. 100
Kinder und Jugendliche aus 13 Jugendfreizeiteinrichtungen teil. Sie konnten
Bilder in Airbrushtechnik herstellen, am Karaokewettbewerb teilnehmen, alkoholfreie
Cocktails mixen, Motive zum Thema Suchtprävention am Computer entwickeln und damit
ein T-Shirt bedrucken, sich über gesunde Ernährung informieren und die
Herstellung gleich ausprobieren und viele Sachen mehr. In einem anderthalbstündigen Programmteil präsentierten sich Musik- und Tanzgruppen aus den teilnehmenden Einrichtungen, mit großem Erfolg, dem anwesenden Publikum. Die Resonanz auf die neue Form dieses Projektes war bei den Kindern und Jugendlichen vor Ort sehr positiv. 2.2. Die Sportaktivitäten in den Ferien im
Rahmen der Suchtprävention Die sportorientierten Ferienaktivitäten im Rahmen der
Suchtprävention wurden in den Osterferien 2005 bereits das 8. Mal durchgeführt.
In den Disziplinen Fußball,
Altersklassen 10 bis 15 Jahre und 15 bis 20 Jahre sowie im
Volleyballturnier für die Mädchen, wurden bei den einrichtungsübergreifenden
Turnieren die Wanderpokale der Jugendförderung ausgespielt. In den Herbstferien
wurden die Turniere im Tischtennis (weiblich und männlich), Dart, Volleyball
(Mix), Billard (weiblich und männlich)
und Bowling (weiblich und männlich) entschieden. Für die Fußballbegeisterten fanden
zusätzlich zwei Turniere in den Sommerferien, in den bereits oben genannten
Altersklassen, statt. An allen Turnieren haben insgesamt 747 Mädchen und Jungen
teilgenommen. Diese Veranstaltungen haben für die Kinder
und Jugendlichen eine lange Tradition und finden immer wieder eine große
Resonanz. Hier können Kinder und Jugendliche die normalerweise innerhalb
abgesteckter Räume agieren, sich auf einem neutralen Territorium bei
gemeinsamen sportlichen Wettkämpfen begegnen. Sie erhalten so die Möglichkeit
ihre Kräfte zu messen und fair miteinander umzugehen. Diese Veranstaltungen finden frei von
Alkohol statt, rauchen dürfen nur die über 16-Jährigen und das nur an Orten, die im
Vorfeld festgelegt werden. 2.3. Projekte der
Einrichtungen Öffentliche Träger Die
Jugendfreizeiteinrichtung „OCB“ führt speziell für Cannabiskonsumenten
seit September 2005 dreimal wöchentlich einen Tae-Kwon-Do Kurs durch. Dieser
Kurs soll den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung bieten.
Flankierend dazu wurden mit den Jugendlichen ganz klare Regeln im Clubleben
besprochen. Es werden intensive Gruppengespräche, aber auch Einzelgespräche
geführt. In einzelnen Fällen bedarf es auch einer sozialtherapeutischen
Beratung. Die
Jugendfreizeiteinrichtung „Future“ hat im Rahmen der
Gesundheitserziehung eine Woche der gesunden Ernährung dem Schwerpunkt
-tropische Früchte- gewidmet. In dieser Woche
haben 20 Kinder und Jugendliche gelernt welche Früchte vitaminreich sind,
welche Enzyme und Mineralien enthalten sind. Für die Mädchen waren die
Schlankmacher der Ananas sehr wichtig. Die
Jugendfreizeiteinrichtung „rainbow“ hat für 15 Kinder und Jugendliche
jeden Freitag den Tag der gesunden Ernährung. Eine Fachkraft zeigt den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern wie man mit geringem finanziellen und
zeitlichen Aufwand gesund und trotzdem schmackhaft kochen kann. Das Projekt „König
Alkohol“ fand in der JFE „rainbow“ im Oktober und November statt. Einmal in der Woche
wurde mit 20 Jugendlichen zwischen 14 und 15 Jahren zur Thematik Alkohol
gearbeitet. Im Mittelpunkt der Diskussionsrunden standen die Verhaltensweisen
bei Diskobesuchen an den Wochenenden. Es ging um Wirkungsweisen von Alkohol auf
den Organismus aber auch um das Sozialverhalten unter Alkoholeinfluss. Die
Mitarbeiterinnen der Jugendfreizeiteinrichtung „Napf“ haben beobachtet,
dass trotz wenig vorhandenem Geld, oft Fastfood und Süßigkeiten von den
Besucherinnen und Besuchern konsumiert werden. Daraus resultiert bei vielen ein
Übergewicht. In einem vierwöchigen Projekt „Gesunde Ernährung“ wurde mit 14
Kindern und Jugendlichen zweimal die Woche die Zubereitung von leichten
Nudelgerichten, Pizzen (ohne Wurst)
und frischen Salaten erlernt. In diesem Zusammenhang wurde im Vorfeld ein
Gemüse- und Kräuterbeet im clubeigenen Garten angelegt und die Zutaten
teilweise selbst geerntet. Freie Träger In der
Jugendfreizeiteinrichtung „Trialog“ finden ständige Diskussionsrunden
zum Thema Alkohol statt. Die Feststellung das die Alkoholkonsumenten immer
jünger werden und in gruppendynamischen Prozessen die Stärke und
Standfestigkeit ausprobiert werden muss, veranlasst die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Einrichtung dazu, sich immer wieder mit den Jugendlichen aktiv
auseinanderzusetzen und den Fokus der Freizeitgestaltung auf nicht durch
Alkoholkonsum begleitete Aktivitäten zu lenken. Die
Jugendfreizeiteinrichtung „PPZ“ führt regelmäßig freitags den Workshop „Gesunde Ernährung“ durch. Daran nehmen
durchschnittlich 10 Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren teil. Die
Einrichtung wird vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aus sozialschwachen
Familien und Migrantenfamilien besucht. Der Workshop bietet die Möglichkeit
sich über eine gesunde, preiswerte aber dennoch schmackhafte Ernährung zu
informieren und die Herstellung selbst auszuprobieren. Veranstaltung in
Kooperation von öffentlichen und freien Trägern Eine Veranstaltung
zur Suchtprävention in Kooperation von „Leo’s Hütte“, dem pad e.V. und der
Suchtberatungsstelle „Die Waage“ hat am 03.08.05 in der
Jugendfreizeiteinrichtung „Leo’s Hütte“ stattgefunden. Themenschwerpunkte
waren: - Umgang der Jugendlichen mit legalen und
illegalen Drogen - Aktuelle Problemlagen in Lichtenberg Nach zwei
Impulsreferaten erfolgte eine rege, offene Diskussion. Das Ziel der
Veranstaltung war die Meinung junger Menschen zu diesem Thema zu hören und zu
erfahren welche Möglichkeiten sie zum Handeln der Politik sehen. 3. Die
Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“ des Bezirksamtes Lichtenberg Projekte der
Jugendförderung, in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsgruppe Suchtprävention
in Lichtenberg und im Rahmen des „Pilotprojektes 26“, Die Koordinierungsgruppe: Seit 2002 gibt es in Lichtenberg die bezirkliche
Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“. In dem abteilungsübergreifendem Gremium
sind die Bereiche Gesundheit, Jugend, Bildung, Gesundheitsausschuss der BVV und
die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport – Außenstelle Lichtenberg
vertreten. Dieses Gremium ist ein Netzwerk von professionellen Akteuren, die
unter anderem im Rahmen der suchtpräventiven Arbeit im Bezirk Lichtenberg tätig
sind. Zu den Aufgaben der Koordinierungsgruppe gehört es, sich einen aktuellen
Überblick über die Situation im Bezirk zu verschaffen, Defizite zu erkennen und
aufzuzeigen und mit Hilfe des vorhandenen Fachwissens und der Ressourcen
konkrete Suchtpräventionsprojekte anzuregen und zu koordinieren. 2005 gab es 10 Treffen der Koordinierungsgruppe Suchtprävention in
Lichtenberg. Das Pilotprojekt: Mit dem Projekt „Pilot 26“ hat die
Koordinierungsgruppe „Suchtprävention“ Anfang 2005 ein Pilotprojekt im Sozialraum 26
initiiert, als den Versuch einer flächendeckenden, suchtpräventiven
Strategie. Der Sozialraum umfasst das Gebiet zwischen den U-Bahnhöfen Friedrichsfelde
und Tierpark im Osten, der Sewanstraße im Süden, den S-Bahnhof Betriebsbahnhof
Rummelsburg im Westen und der Rummelsburger Straße im Norden. Das Projekt wurde im Januar 2005 mit einer
Auftaktveranstaltung in der Jugendfreizeiteinrichtung „Tierparkclub“
eröffnet. In deren Ergebnis entstanden zwei
Arbeitsteams. Ein Team in Verantwortung für den Kita- und Grundschulbereich
(„Netzwerk Kita und Schule“) und ein Team für den Jugendfreizeit- und
Oberschulbereich. Der Grundgedanke dabei ist, an einem
Sozialraum in Lichtenberg nachzuweisen, wie sich
Suchtprävention langfristig und kontinuierlich durchgeführt vom
Kindergarten über Schule
bis hin zum Jugendclub auswirkt. Das Team Jugend und Oberschule: Zum Team gehören jeweils ein/e
Mitarbeiter/in der Jugendfreizeiteinrichtungen „Tierparkclub“, „eastside“, und
„Betonoase“. Von den im Sozialraum ansässigen freien Trägern beteiligen sich das Projekt
„HALT“, vom SPI und das Medienkompetenzzentrum „Die Lücke“. Die Realschule
„George-Orwell“ wird durch die zuständige Drogenkontaktlehrerin vertreten. Darüber
hinaus nehmen die freien Träger „Gangway“ (Verein für Straßensozialarbeit)
und „Karuna“ (Hilfe für suchtgefährdete und suchtkranke Kinder und Jugendliche
e.V.) als Fachleute mit viel Erfahrung in der praktischen Suchtarbeit an den Treffen
teil. Federführend für dieses Team ist die zuständige Sozialarbeiterin des
Jugendamtes, Fachbereich 1 und der Drogenkoordinator aus dem Fachbereich
Bildung. Im Rahmen des „Pilotprojekt 26“ gab es im Jahr 2005 zusätzlich 8 Treffen
der Akteure die in der Unterarbeitsgruppe Schule und Jugendfreizeiteinrichtungen
tätig sind. 3.1. Die Projekte der Untergruppe
Jugend und Oberschule Im Februar 2005, führten Mitglieder der AG „Suchtprävention“ in
Lichtenberg, einen zweitägigen Workshop mit Schülerinnen und Schülern einer 9.
Klasse der George-Orwell-Oberschule, zum Thema Alkohol durch. Im Praxisteil des Projektes erstellten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medienkompetenzzentrums „Die Lücke“
gemeinsam mit der 9. Klasse der Realschule ein Video zum Umgang mit Alkohol.
Dabei interviewten die Schülerinnen und Schüler Passanten auf der Straße. Sie
hatten sich im Vorfeld einen Fragenkatalog ausgearbeitet. Im Interesse standen
dabei die Erfahrungen der Erwachsenen, die sie in ihrem Leben mit Alkohol
gemacht haben. Parallel dazu fand der Workshop mit 10 Jugendlichen der JFE
„Tierparkclub“ am 02. und 03. 03.05 von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. Zu einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung wurden am 04.03.05, ab 16.00
Uhr, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops, Lehrerinnen und Lehrer
sowie Eltern eingeladen. In einer Fragestunde schilderten Evi* (46 Jahre) und Leo* (über 80
Jahre), inzwischen langjährige trockene Alkoholiker, ihre sehr persönlichen
Erfahrungen mit dem Alkoholismus und stellten sich den Fragen der 45 Anwesenden. Ganz still wurde es aber, als die 20-jährige Marlene*, älteste von 3
Geschwistern, aufgewachsen bei alkoholkranken Eltern, ihre Lebensgeschichte
erzählte. Zum Abschluss der
Veranstaltung präsentierten die Jugendlichen ihre Arbeitsergebnisse in Form von
Arbeitsblättern und einem Videofilm. * Namen
wurden geändert Die Jugendfreizeiteinrichtung
„Tierparkclub“ führte einen Projektnachmittag zum Thema „Langeweile“ mit
Schülern und Schülerinnen der Klassenstufen 5 und 6 der 11. Grundschule durch.
Das Thema wurde gewählt, da Langeweile oft aus Antriebsarmut, Ideenlosigkeit
oder fehlenden Freundschaften entsteht. Gemeinsam mit den Schülerinnen und
Schülern wurde über ihre aktuelle Lebenssituation gesprochen. Welche
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sie nutzen können, wer ihnen bei Fragen
und Problemen helfen kann, wie ihr Verhalten im Umgang mit Medien ist und ob
sie aus Langeweile schon einmal geraucht oder gar Alkohol getrunken haben. Sie
konnten auch die Angebote der Einrichtung kennen lernen und erfuhren, dass die
Nutzung kostenfrei ist. Weiterhin gab es in der Einrichtung
„Tierparkclub“ einen Themenabend für Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse
der Realschule „George-Orwell“ in der
Sewanstraße. Gemeinsam mit ihren Eltern und den Mitarbeiterinnen der
Einrichtung stand das Mixen von alkoholfreien Getränken, unter Anleitung eines
Fachmanns, auf dem Programm. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben viel über
die Möglichkeiten der Zusammenstellung von Zutaten gelernt und hatten dabei
auch ohne Alkohol großen Spaß. Im Zeitraum September bis Dezember 2005
wurde das Projekt „1700 X Zukunftswünsche in Traumpapier“, für den 13.01.06,
von der Untergruppe Jugend und Bildung geplant. An der Umsetzung waren
zusätzlich Mitglieder der AG Suchtprävention Lichtenberg beteiligt. An diesem Projekt
konnten sich alle Schülerinnen und Schüler der im Sozialraum 26 liegenden
Oberschulen sowie alle Besucher und Besucherinnen der
Jugendfreizeiteinrichtungen beteiligen. Sie konnten ihre Träume auf
Wunschkarten schreiben, Traumpartner finden, die Träume in den Himmel um den
Tierpark rufen, gemeinsam am Lagerfeuer sitzen und sich einen traumhaften Film
ansehen. Aktivitäten der Koordinierungsgruppe über
das Projekt „Pilot 26“ hinaus: Im Rahmen der Jugendfilmtage Nikotin und Alkohol, am 06.06.05, im Kino
CinemaxX Hohenschönhausen, sicherten eine Praktikantin und die für die
Schwerpunktaufgabe Suchtprävention zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt FB 1,
die Betreuung der Mitmachaktion „Promille-Run“ mit ab. Durch die Koordinierungsgruppe Suchtprävention ist es gelungen das
Präventionsnetzwerk im Bezirk noch enger zu knüpfen und die Zusammenarbeit der
einzelnen Fachämter noch besser zu optimieren. [1] Ergebnis einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der AG Suchtprävention im Juni 2002 beim Landesjugendamt. [2] Vgl. dazu Paul Kielholz/Dieter Ladewig in „Die Abhängigkeit von Drogen“, J.F.Lehmanns Verlag, München 1972, ISBN 3-423-04134-X 4 Vgl. dazu Galuske, M. Methoden der Sozialen Arbeit. Juventa Verlag. Weinheim und München. 2001.
5 Vgl. dazu Sommerfeld, P. Erlebnispädagogisches Handeln. Weinheim und München. 1993. 6 Vgl. dazu Galuske, M. Methoden der Sozialen Arbeit. Juventa Verlag. Weinheim und München. 2001. |
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