Drucksache - DS/1753/V  

 
 
Betreff: Jahresbericht 2005 Leistungen der Jugendhilfe - Hilfen zur Erziehung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.03.2006 
51. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt verfolgt kontinuierlich die Ausgabenentwicklung im T- und Z-Teil. Dabei liegt ein besonderer Augenmerk auf den Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und

Jugendhilfegesetz. Die Umsetzungsbemühungen des Jugendamtes haben im Jahr 2005 dazu geführt, dass die Haushaltsansätze für die unterschiedlichen Hilfearten eingehalten worden sind.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV den anliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

10360 Berlin,               2006

                                                       

                                                                                               

 

 

 

Emmrich                                                             Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für

                                                                            Jugend, Bildung und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Jugendamt

 

 

 

 

 

 

 

Leistungen der Jugendhilfe —

Hilfen zur Erziehung

 

 

Jahresbericht 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

März 2006


Inhalt

Einleitung.............................................................................................................................................................................. 4

I.      Hilfen zur Erziehung - Individueller Rechtsanspruch und Berliner Leitsätze der Hilfeplanung         5

1.      Individueller Rechtsanspruch................................................................................................................. 5

2.      Berliner Leitsätze der Hilfeplanung................................................................................................... 5

3.      Qualifizierung der Hilfeplanung in Lichtenberg......................................................................... 6

II.     Hilfen zur Erziehung und Unterstützungsangebote................................................................... 7

1.      Jugendsozialarbeit......................................................................................................................................... 7

2.      Familienförderung.......................................................................................................................................... 8

3.      Stadtteilarbeit................................................................................................................................................. 8

III.        Hilfen zur Erziehung – Leistungen 2005........................................................................................... 10

1.      Ausgaben und Fallzahlen gesamt..................................................................................................... 10

2.      Umsteuerung von stationären Hilfen zu ambulanten Hilfen......................................... 10

3.      Ausgaben und Fallzahlen nach Leistungsbereichen............................................................. 11

a)     Ausbau der ambulanten Hilfen....................................................................................................................... 11

b)     Stationäre Hilfen............................................................................................................................................... 12

c)     Hilfen in Pflegefamilien.................................................................................................................................... 13

d)     Teilstationäre Hilfen......................................................................................................................................... 13

4.      Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Hilfen zur Erziehung.................................. 13

a)     Jugendberufshilfe.............................................................................................................................................. 14

b)     Gemeinsame Wohnformen Mutter / Kind...................................................................................................... 15

5.      Hilfen zur Erziehung – Vergleich mit den Haushaltsdaten der Berliner Jugendämter              16

a)     Ausgabenentwicklung gesamt und nach Leistungsbereichen.................................................................. 16

b)     Ausgabenentwicklung Berlin 2002 – 2005................................................................................................. 16

IV.        Hilfen zur Erziehung – Perspektiven................................................................................................ 17

1.      Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen........................................................................... 17

2.      Hilfen zur Erziehung – Weiterentwicklung von integrierten Systemen.................... 17

3.      Sozialraumorientierung.......................................................................................................................... 18

4.      Förderung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien......................... 19

a)     Schulstationen................................................................................................................................................... 19

b)     Familienförderung............................................................................................................................................ 20

c)     Jugendsozialarbeit........................................................................................................................................... 20

d)     Stadtteilarbeit.................................................................................................................................................... 20

V.     Ausblick.................................................................................................................................................................... 21

Anlagen................................................................................................................................................................................ 21

 

Einleitung

Junge Menschen und ihre Familien stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes. Grundsätzliches Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern und Familien zu unterstützen, ihre Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Kinder und Jugendliche sollen in ihrem sozialen Lebensraum, in ihrer Familie, in ihrer Kita, in ihrer Schule aufwachsen können und ggf. Angebote zur (Re-)Integration erhalten.

Der gesellschaftliche Wandel, die höheren Anforderungen an Kinder und Jugendliche, aber auch die fortschreitende Trennung von Lebens- und Arbeitswelt stellen neue Anforderungen  an die elterliche Erziehungskompetenz und unterstreichen weiterhin die Notwendigkeit unterschiedlichster Formen familienunterstützender Hilfen. Dabei kommt dem Thema Bildung und frühe Förderung und den damit verbundenen Anforderungen lebenslangen Lernens eine große Bedeutung zu.

Große Herausforderung für alle Beteiligten sind die Strukturveränderungen in Hinblick auf passgenaue, flexible und wohnortnahe Angebote und Hilfen. Sie erfordern Engagement, Auseinandersetzung und Qualifizierung für neue Aufgaben. Richtungsweisend ist hier auch die bezirkliche Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung.

Die Optimierung von Hilfen zur Erziehung ist wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit im Jugendamt Lichtenberg. Optimierung heißt nicht „mehr Geld“ oder gar „pauschale Leistungskürzungen“. Die Erfüllung von Leistungsansprüchen und das Erreichen von Wirkungen zum Abbau von Defiziten und zum Ausbau und Erschließen neuer Ressourcen müssen stärker als bisher gemeinsam gedacht, geplant und evaluiert werden. Die Erfüllung von Leistungsansprüchen und die Erzielung von Wirkungen gehen Hand in Hand.

Der Prozess der Planung, Steuerung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung wird durch Anwendung und Umsetzung der Ausführungsvorschrift Hilfeplanung den Berliner Jugendämtern vorgeschrieben. Die Ausführungsvorschrift ist fachliche Basis für die gelingende Kooperation mit den die Leistungen erbringenden freien Trägern der Jugendhilfe.

Im Folgenden werden die Lichtenberger Leistungen der familienunterstützenden Hilfen und insbesondere der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2005 und deren Perspektiven beschrieben. Dabei soll auch der Zusammenhang familienunterstützender Angebote der Jugendhilfe im Bezirk mit den Hilfen zur Erziehung aufgezeigt werden. Weiterhin werden die Gesamtberliner Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung dargestellt.

Hilfen zur Erziehung - Individueller Rechtsanspruch und Berliner Leitsätze der Hilfeplanung

Individueller Rechtsanspruch

Die Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung ist zentraler Auftrag des Jugendamtes. Das Grundsatzziel des Jugendamtes für Hilfen zur Erziehung lautet: „Familien, Kinder und Jugendliche erfahren bedarfsgerechte Hilfen, die diese tatsächlich benötigen – bei gleichzeitiger Begrenzung der Ausgaben auf die zur Verfügung stehenden Mittel“. Gleichwohl sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Kinder, Jugendliche und Familien – für „klassische“ Hilfen zur Erziehung, für Angebote im Vorfeld von Erziehungshilfen, für präventive Angebote, für Kooperationsprojekte, kurzum: familienunterstützend – einzusetzen.

Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall bezogener Entscheidungsprozess zu Umfang und Art der vom Jugendamt zu bewilligenden Leistungen. Das Jugendamt als kompetente sozialpädagogische Fachbehörde, trifft die Entscheidung über Notwendigkeit und Eignung einer Hilfe im Einzelfall und sichert dazu die erforderlichen Qualitäts- und Fachstandards.

Der Hilfeplan gem. § 36 Absatz 2 SGB VIII ist hierbei das Koordinations- und Kontrollinstrument der individuellen Hilfen zur Erziehung und erfordert das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und die kontinuierliche Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien.

Das Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und die Beteiligung der Leistungsberechtigten im Zusammenhang mit dem methodischen Ansatz der sozialräumlichen Ressourcenorientierung muss in jedem Einzelfall und in regelmäßigen Abständen jeweils neu ausgehandelt werden.

Berliner Leitsätze der Hilfeplanung

Seit Beginn des Jahres 2005 gelten die in den „Ausführungsvorschriften für den Prozess der Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe für junge Volljährige“ (AV Hilfeplanung) genannten Leitsätze:

1.      Die Beratung im Vorfeld von Hilfe zur Erziehung soll Selbsthilfe fördern und Hilfe zur Erziehung vermeiden helfen, wenn eine Unterstützung im Lebensumfeld oder eine ergänzende und kompensierende Hilfe ausreichend ist.

2.      Alle Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen durch das Jugendamt sind darauf ausgerichtet, die Ressourcen und Kompetenzen der Beteiligten selbst sowie des Umfeldes für die Problembewältigung aufzubauen und gezielt zu nutzen.

Von außen kommende Hilfen sollen die eigenen Potenziale nicht ersetzen, sondern stärken, fördern und ergänzen.

3.      Hilfe zur Erziehung ist eine entwicklungsorientierte und zeitlich befristete sowie regelmäßig am Ziel der Stärkung von Erziehungskompetenz ausgerichtete Intervention und ist eingebettet in die Prinzipien der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung

4.      Bei der Auswahl der Hilfe soll diejenige geeignete Hilfe gewählt werden, die gemessen am Ziel der Hilfe den geringsten Eingriff in die Lebensverhältnisse der Betroffenen darstellt.

5.      Eine umfassende Beteiligung der Personensorgeberechtigten und Kinder und Jugendlichen beinhaltet eine gründliche Aufklärung, Information und Beratung zum Verfahren der Hilfeplanung und Hilfedurchführung, zu den Hilfeangeboten und zu den möglichen Konsequenzen.

Qualifizierung der Hilfeplanung in Lichtenberg

Um in Lichtenberg ein gemeinsames Verständnis zwischen öffentlichen und freien Trägern zur Hilfeplanung unter den Bedingungen der Sozialraumorientierung im Bezirk Lichtenberg zu entwickeln, begann im Oktober 2005 ein Prozess mit Beteiligung der Universität Koblenz, Herrn Prof. Dr. Schrapper, der bis Februar 2007 mit einem Qualitätshandbuch zum Abschluss gebracht werden soll. Dieses künftige Qualitätshandbuch für die Hilfeplanung wird die gemeinsame Arbeitsgrundlage zwischen freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt Lichtenberg sein. Dieser Weg ist in dieser Form einzigartig in Berlin.

Hilfen zur Erziehung und Unterstützungsangebote

Gemäß § 1 SGB VIII ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien zu schaffen sowie Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen.

Um präventive Wirkung zu entfalten, muss die Jugendhilfe sich an den Lebenslagen vor Ort orientieren und die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen. Sie fördert durch entsprechende und geeignete Angebote die Erziehung in der Familie und stellt alternative Erlebnis- und Lernfelder für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, um diese bei der Alltags- und Lebensbewältigung zu unterstützen und Krisen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Jugendsozialarbeit

Aus Zuwendungen wurden im Jahr 2005 rund 370.000 € für Projekte der Jugendsozialarbeit an Träger der freien Jugendhilfe bewilligt. Ziel dieser Projekte ist es, jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf aufgrund sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung, sozialpädagogische Angebote zu unterbreiten.

Es wurden damit die folgenden Projekte gefördert:

§         Die Sportjugend Berlin e.V. bietet im Rahmen ihres Projektes „Hinausreichende Jugendarbeit“ Kindern und Jugendlichen sportorientierte Jugendarbeit an. Hinausreichende Jugendsozialarbeit verfolgt das Ziel, „unversorgte“ Jugendliche außerhalb von Jugendeinrichtungen zu erreichen und durch Erschließung von Räumen und Ressourcen positive Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und strukturelle Defizite zu vermindern. Mobile Angebote und Stadtteilarbeit sind die Grundlage für die Arbeit mit Cliquen und unstrukturierten Gruppen ebenso wie Aktionen und Vernetzung innerhalb der Sozialräume mit dem Ziel, Selbstorganisationspotentiale zu stärken.

In Sporthallen, auf Sportplätzen aber auch im Sportjugendklub können in diesem Projekt Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen und werden bei Bedarf sozialpädagogisch beraten und begleitet.

§         Gangway e.V. ist mit zwei Teams für Straßensozialarbeit in Bezirk Lichtenberg vor Ort. Diese Teams wenden sich insbesondere an alleingelassene, aggressive, resignative, suchtgefährdete oder straffällig gewordene junge Menschen und fördern deren soziale Integration. Die Angebote werden unmittelbar im Lebensfeld der jungen Menschen organisiert. Sie umfassen Einzelberatung, Gruppenarbeit, Projektarbeit und Stadtteilarbeit.

§         Der Förderverein für arbeitslose Jugendliche e.V. (FVAJ) berät Jugendliche, die sich an der Schnittstelle zwischen Schule und Ausbildung bzw. Arbeitsleben befinden. Diese Arbeit wird mit jährlich 160.000 € gefördert.

Der Übergang von der Schule in das Berufsleben gestaltet sich für viele junge Menschen mit schlechten oder nicht verwertbaren Schulabschlüssen als schwierig. In Gesprächen mit dem Job-Center, der Arbeitsagentur, u.a. auch auf der Jugendkonferenz am 27. April 2005 in Lichtenberg, wurde dieses nochmals deutlich benannt.

Darüber hinaus wurden mit Trägern der freien Jugendhilfe Leistungsverträge im Jahr 2005 abgeschlossen, die präventive Projekte auf der Grundlage des § 13.1 SGB VIII, im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung, anboten. Dafür wurden ca. 130.000 € für 8 Projekte zur Verfügung gestellt.

In diesen Projekten lag der Schwerpunkt auf schulbezogener Jugendarbeit aber auch bei der Begleitung Jugendlicher nach Hilfen zur Erziehung, bei Straßensozialarbeit und in der mobilen Beratung von Jungen, die Zielgruppe und potenzielle Opfer von pädosexuellen Männer sind.

Schulbezogene Jugendsozialarbeit umfasst eine eigene spezifische sozialpädagogische Handlungskompetenz und ist gleichberechtigter Partner der Schule. Die vielfältigen Arbeitsfelder und konzeptionellen Ansätze sind unter den spezifischen örtlichen Bedingungen im Sinne ganzheitlicher Unterstützung und Förderung junger Menschen bestimmt und gestaltet. Das bedeutet u. a. sozialpädagogische Beratung und Förderung von Schülern und Schülerinnen bei Verhaltens- und Lernproblemen, vertiefte Formen von Elternarbeit und Vernetzung mit anderen Förderangeboten der Jugendhilfe und Schule.

Eine Übersicht zu den Leistungsverträgen befindet sich in der Anlage 1.

Für Projekte der Jugendsozialarbeit wurden 2005 insgesamt ca. 500.000 € bereitgestellt.

Familienförderung

Aus Zuwendungen wurden im Jahr 2005 für ein Projekt ca. 47.000 € bewilligt. „Potpourri – Karlshorster Kiezladen e.V.“ bietet in dem Projekt „Kind und Kegel“ ein vielfältiges Angebot für Kinder und Familien.

Auch für die Familienförderung wurden mit Trägern der freien Jugendhilfe Leistungsverträge auf der Grundlage des § 16 SGB VIII abgeschlossen. Insgesamt wurden ca. dafür 57.000 € für 6 Projekte zur Verfügung gestellt.

Familie ist die Lebensgemeinschaft, in der Eltern oder ein Elternteil – gegebenenfalls auch andere Bezugspersonen – mit Kindern und Jugendlichen auf Dauer zusammenleben und für sie sorgen. Familien sind als Fundament der Gesellschaft ausdrücklich zu würdigen und mit ihren verschiedenen Partnerschaftsformen anzuerkennen. Das Selbstbewusstsein von Familien mit Kindern soll gestärkt, Partnerschaftlichkeit in der Familie gefördert werden. Die Persönlichkeit von Kindern ist zu achten und das Recht auf gewaltfreie Erziehung umzusetzen.

Für Projekte der Familienförderung und Familienbildung wurden 2005 insgesamt ca. 104.000 Euro bereitgestellt.

Stadtteilarbeit

Im Rahmen der Stadtteilarbeit hat sich die Zusammenarbeit mit den soziokulturellen Zentren im Jahr 2005 weiter entwickelt. Verstärkt beteiligen sich diese an der Arbeit in den regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII.

Ziel ist es, die Ressourcen des Gemeinwesens für die Förderung junger Menschen stärker nutzbar zu machen. Durch sozialräumliche Angebote wird der soziale Zusammenhalt gefördert. Damit kann Vereinzelungstendenzen und der Entstehung von Erziehungshilfefällen mit komplexen Problemlagen und hohen Folgekosten entgegen gewirkt werden.

Gemeinsam mit den Abteilungen bzw. Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Kultur, Stadtteilmanagement und Stadtplanung wurde 2005 die zielgruppen- und generationsübergreifende stadtteilbezogene Arbeit gefördert.

Grundlage hierfür ist die Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zur „Gemeinwesenentwicklung – Auf dem Weg zur Bürgerkommune“. Die BVV hat mit ihrer Beschlussfassung die Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung in Lichtenberg bestätigt. Ziele sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie des bürgerschaftlichen Engagements im Bezirk Lichtenberg.

Familien benötigen Bedingungen, um sich im Wohnungsumfeld und im Sozialraum wohl zu fühlen. Zu diesen Bedingungen zählen nichtkommerzielle Freizeitangebote und Treffpunkte, die den Bedürfnissen nach Kommunikation sowie den Freizeitinteressen entsprechen. Weiterhin zählt hierzu ein Netz niedrigschwelliger – weil vertrauter – Orte bzw. Ansprechpartner, um in Krisen- bzw. Konfliktfällen Beratung, Unterstützung und Hilfe zu finden. Das bezirkliche Konzept zur Gemeinwesenentwicklung vermittelt Ansätze für neue Formen der Zusammenarbeit der Akteure im Stadtteil.

Soziokulturelle Zentren bieten „Familienunterstützung pur“. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern generationsübergreifende Begegnungen und Beteiligungen. Sie tragen wichtige Aufgaben, wie die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen sowie Angebote von Familienerholung und Familienbildung.

Hilfen zur Erziehung – Leistungen 2005

Ausgaben und Fallzahlen gesamt

Nach vorläufigem Jahresabschluss 2005 wurden für Hilfen zur Erziehung und angrenzende Hilfen Ausgaben in Höhe von 28.148.000 € geleistet, darunter für Hilfen zur Erziehung – Hilfen in Pflegefamilien, Stationäre Hilfen, Ambulante Hilfen und Teilstationäre Hilfen – Ausgaben in Höhe von 26.267.000 €.

2005 wurden über alle Leistungen der Jugendhilfe 15.215 Hilfen gewährt. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung waren es 14.091 Hilfen.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben und Fallzahlen des Jahres 2005 stabil geblieben. 2005 lebten in Lichtenberg 45.054 junge Menschen im Alter von 0 - unter 21 Jahren. Bezogen auf die Anzahl der Hilfen zur Erziehung ergibt sich daraus eine „Fallquote“ von 26,06 Hilfen je 1.000 jungen Menschen im Alter von 0 - unter 21 Jahren.

Zum Vergleich: 2004 betrug die „Fallquote“ 25,75 Hilfen je 1.000 junge Menschen. Damit haben 2005 verhältnismäßig mehr junge Menschen Hilfen zur Erziehung erhalten als im Vorjahr.

Jahr

Ausgaben HzE und angrenzende Hilfen insgesamt

Fallzahlen HzE und angrenzende Hilfen Insgesamt

davon Ausgaben HzE

davon Fallzahlen HzE

31.12.2004

28.400.247 €

15.040

26.328.619 €

14.231

31.12.2005

28.147.925 €

15.215

26.266.683 €

14.091

Differenz

- 252.322 €

+ 175

- 61.929 €

- 140

 

- 0,89 %

+ 1,16 %

- 0,24 %

- 0,98 %

 

Die durchschnittlichen Ausgaben je Fall bei allen Hilfen zur Erziehung haben sich im Haushaltsjahr 2005 um 0,76 % erhöht, obwohl zum 01.07.2005 Berlinweit alle Kostensätze um nochmals 2% abgesenkt worden sind und eine Vielzahl von Trägern neue und niedrigere Kostensätze mit dem Land vereinbart hat.

Eine ausführliche Darstellung der Fall- und Haushaltszahlen ist der Anlage 2 beigefügt.

Umsteuerung von stationären Hilfen zu ambulanten Hilfen

Die Umsetzung der Beschlüsse zur Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung, insbesondere von stationären zu ambulanten Hilfen, konnte u.a. durch eine qualifizierte Falleingangsphase und Hilfeplanung fortgesetzt werden. Im Ergebnis wurden die Fallzahlen im stationären Bereich insgesamt um 4,1 % gesenkt. Die Anzahl aller ambulanten Hilfen wurden im gleichen Zeitraum um 7,1 % erhöht.


Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine wichtige und bewährte Leistung bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung von großer Wirksamkeit. Im Vergleich zum Jahr 2004 konnte bei dieser Hilfeart ein 25,7 prozentiger Zuwachs erreicht werden.[1]

Bei den ambulanten Hilfen haben sich die Kosten je Fall um 15,5 Prozent erhöht, d.h. dass mehr Stunden pro Woche und Familie eingesetzt wurden.[2]

Ausgaben und Fallzahlen nach Leistungsbereichen

Ausbau der ambulanten Hilfen

Das Jugendamt unterstützt ausdrücklich den Grundsatz des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfe und den damit verbundenen Verbleib von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld und den Regelsystemen wie z.B. Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereine uvm.

Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes suchen gemeinsam mit den Familien nach Lösungen, die deren häufig multifaktoriellen Problemlagen am Besten begegnen können. Zu diesen Problemlagen gehören z.B. finanzielle Probleme, Stiefeltern- und Paarproblematik, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Umgangsproblematiken, Zunahme von psychischen Auffälligkeiten bei Eltern und Kindern, Delinquenz, schuldistanziertem Verhalten, Bildungsarmut und unzureichenden Bildungsstrategien usw. Es bedarf daher beständiger Weiterentwicklung und innovativer Ansätze, um die Unterstützungsangebote für Familien wirksamer zu gestalten. Im Bereich ambulanter Hilfen wurden in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe weitere Angebote entwickelt, mit denen flexibel auf unterschiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen in Familien reagiert werden kann.

Soziale Gruppenarbeit

Die Integration von jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Jugendamtes. Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung ist es ein Anliegen, die Integration der in Lichtenberg lebenden vietnamesischen Familien zu fördern. Seit August 2005 gibt es ein Angebot der interkulturell-sozialen Gruppenarbeit mit vietnamesischen Kindern und ihren Familien. Ziel ist es, zeitnah eine Anbindung der Familien und ihrer Kinder im Stadtteil zu erreichen und durch die Integration und die Bewältigung familiärer erzieherischer Anforderungen die familiäre Situation zu stabilisieren. Diese Gruppe trifft sich an den Wochenenden und ist ganz bewusst örtlich an einen Jugendclub und an ein soziokulturelles Zentrum angebunden worden.

Ebenfalls im Bereich der sozialen Gruppenarbeit entstand für Kinder mit Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) eine Gruppe als ergänzende Leistung einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle. Die Beratung der Eltern wird im Rahmen von § 28 SGB VIII (Erziehungs- und Familienberatung) angeboten, die Förderung der Kinder erfolgt analog § 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit).

Ein weiteres Angebot ist die soziale Gruppenarbeit für Kinder mit individuell erhöhtem Betreuungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem Fachkrankenhaus Herzberge. Diese Kinder haben in der Regel eine stationäre oder ambulante Clearingphase im Fachkrankenhaus Herzberge durchlaufen. Sie haben ebenso wie ihre Eltern einen besonderen Unterstützungs- und Beratungsbedarf.

Aus diesen genannten Beispielen wird die Zunahme der Fallzahlen im Bereich der sozialen Gruppenarbeit um +13,3 % bei gleichzeitiger Reduzierung der Fallzahlen bei den teilstationären Hilfen um -13,1 % deutlich.[3]

Ambulantes Krisenangebot

Ebenfalls wurde im Jahr 2005 mit einem ambulanten Krisenangebot begonnen, das vorrangig für Jugendliche und deren Familie in Krisensituationen entwickelt wurde. Kinder und Jugendliche können bis zu 90 Tagen in einer Wohngruppe untergebracht werden, während gleichzeitig zwei Familientherapeut/innen mit den Familien arbeiten. Diese Form der aufsuchenden Familientherapie ist ein zeitnahes schnell auf die familiäre Krisensituation reagierendes Beratungsangebot zur Vermeidung von dauerhafter Fremdunterbringung. In fast allen Familien konnten Lösungen gefunden werden, die die Kinder, Jugendlichen und Familien befähigten, wieder selbst zu einem gedeihlichen Zusammenleben zu finden. Bei zwei Jugendlichen war allerdings eine längerfristige Unterbringung die bessere Lösung. In Auswertung der ersten 13 Fälle kann festgestellt werden, dass die Kosten i.d.R insgesamt ein Drittel unter denen einer vollstationären Hilfe waren. Besonderes Merkmal dieses ambulanten Krisenangebots ist auch die Kooperation zweier Träger, die mit ihren spezifischen Kernkompetenzen bei stationären Hilfen und aufsuchender Familientherapie ein gemeinsames Leistungsangebot entwickelt haben.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich als die bedeutendste ambulante Hilfen zur Erziehung an Familien in gravierenden Problemlagen (Bildung, Arbeit, Wohnung, Finanzen usw.), die Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen haben. Sie bezieht sich in ihrer Umsetzung nicht auf die Schwierigkeiten eines einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen, sondern auf die ganze Familie.

Im Vergleich der Fallzahlen 2004 zu 2005 ist eine sehr beachtenswerte Steigerung bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen um 25,7 % zu verzeichnen.[4]

Dieses Ergebnis bezieht sich auch auf Erfahrungen mit dem Modellprojekt „FIF – Familie im Feld“, das gemeinsam mit der Senatsjugendverwaltung initiiert wurde. Das Besondere an diesem Projekt ist die Erkundung und Erschließung sozialräumlicher Ressourcen und mit deren Nutzung der mögliche Verbleib der Kinder und Familien in ihren Bezugssystemen. Die positiven Ergebnisse und Erfahrungen haben dazu geführt, dass das Modellprojekt „FiF –Familie im Feld“ ab dem 01.01.2006 ein Regelangebot im Rahmen der vertraglichen Regelungen der Senatsjugendverwaltung geworden ist.

Stationäre Hilfen

Neuaufnahmen im stationären Bereich bleiben im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Jugendamtes weiterhin notwendig. Nach wie vor gibt es Problemlagen in Familien, denen z. B. aus Gründen des Kinderschutzes oder anderer schwerwiegender Problemlagen nicht mit ambulanten Hilfen zur Erziehung zu begegnen ist. Stationäre Hilfen werden auch weiterhin ein wichtiges und notwendiges Hilfeangebot sein. Die Tendenz im stationären Bereich ist gegenüber 2004 nur sehr leicht rückläufig – nämlich um -3,8% bei den Ausgaben je Fall und um -4,1% bei den Fallzahlen.[5]

Der größte Rückgang war bei der Anzahl der Hilfen in betreuten Wohnformen zu verzeichnen, die im Wesentlichen für Jugendliche über 16 Jahren und für junge Volljährige vorgehalten werden. Der Rückgang um -17,7 % ist neben der demografischen Entwicklung insbesondere in der Umsteuerung von stationären Hilfen zu ambulanten Hilfen begründet.[6]

Hilfen in Pflegefamilien

Bei den Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist im Berichtszeitraum ein Rückgang um -8,4 % zu verzeichnen. Die Ausgaben je Fall waren um -5,2% rückläufig. [7]

Gründe dafür sind unter anderem, dass eine relativ hohe Zahl von Pflegeverhältnissen auf Grund von Volljährigkeit der Pflegekinder endete. Schwierig ist es auch für ältere Kinder, Geschwisterkinder und Kinder mit erweitertem Förderbedarf geeignete Pflegestellen zur Verfügung zu stellen.

Eine den Pflegestellen analoge Hilfeform sind die Erziehungswohngruppen mit innewohnenden Erzieher/innen. Gerade Kindern und Jugendlichen, die keine Perspektive mehr in ihrer Ursprungsfamilie haben, sollen stabile Lebensverhältnisse und tragende persönliche Beziehungen in Erziehungswohngruppen ermöglicht werden.Trotz der engen Kooperation mit anderen Jugendämtern gelingt es für ältere Kinder, Geschwisterkinder und Kinder mit erweitertem Förderbedarf nicht in ausreichendem Maße geeignete Pflegestellen zu finden. Die Verwaltung des Jugendamtes bereitet derzeit eine Ausschreibung vor, in deren Ergebnis der Pflegekinderdienst zum 01.01.2007 auf freie Träger übertragen werden soll, mit dem Ziel jährlich mindestens 20 neue Pflegestellen auch für ältere Kinder, Geschwisterkinder und Kinder mit erweitertem Förderbedarf zu akquirieren.

Teilstationäre Hilfen

Für Tagesgruppenangebote im Bereich Teilstationäre Hilfen haben sich die Fallzahlen um 13,1% rückläufig entwickelt; die Ausgaben je Fall sind um 9,1% gestiegen.[8]

Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung von Kindern durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes in seiner Familie sichern. Die Kinder leben weiterhin im Haushalt der Eltern, begeben sich aber - in der Regel nach der Schule - für einen Teil des Tages in die Tagesgruppe, in der familienergänzende Hilfe zur Erziehung geleistet wird.

Leider hat sich in den zurückliegenden Jahren jedoch gezeigt, dass die Hilfe zwar in der  Tagesgruppe häufig recht erfolgreich war, aber die betreffenden Kinder während der i.d.R. zweijährigen Hilfe von ihrem eigenen Umfeld eher entfremdet wurden. Die dann notwendige Reintegration der Kinder in ihr soziales Umfeld machte wiederum neue Hilfen erforderlich. Mit den bestehenden schulischen Betreuungsangeboten sind ambulante Hilfen sinnvoller, um Kinder bei der Integration im sozialen und schulischen Umfeld besser unterstützen zu können.

Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Hilfen zur Erziehung

Neben den Leistungen der Hilfen zur Erziehung sind die Ausgaben je Fall und die Entwicklungen der Fallzahlen für angrenzende Leistungen wie Jugendberufshilfe und gemeinsame Wohnformen Mutter/Kind ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt.[9]

Jugendberufshilfe

Gesetzlicher Änderungen

Durch die Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende) hat sich das System der beruflichen Eingliederung junger Menschen wesentlich verändert. Bisherige Leistungen der Jugendberufshilfe aus § 13 SGB VIII sind gegenüber dem SGB II nachrangig geworden. Das SGB II hat neue Anspruchstatbestände für die Integration junger Menschen in das Arbeits- und Berufsleben geschaffen. Die Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des JobCenters bei der Vermittlung von berufsvorbereitenden Maßnahmen und Ausbildungsstellen sind nun gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe vorrangig geworden.

Modellprojekt mit dem JobCenter

Auf der Jugendkonferenz der Arbeitsagentur wurde festgestellt, dass in unserem Bezirk ein hoher Anteil an jungen Menschen lebt, der mit den bisherigen Fördermitteln der Arbeitsagentur nicht ausreichend unterstützt werden konnte, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erreichen. Auf der Basis der Initiative der Bundesregierung „Jugend in Arbeit“ wurde zwischen dem JobCenter und dem Jugendamt Lichtenberg ein Modellprojekt entwickelt, das die Kompetenzen der unterschiedlichen Sozialleistungsträger bündelt. Aus den Anspruchstatbeständen der beiden Sozialgesetzbücher wird die gemeinsame Finanzierung aller notwendigen berufsfachlichen und sozialpädagogischen Aufwendungen durch das Lichtenberger Job Center und das Jugendamt Lichtenberg finanziert.

In diesem Projekt werden 75 junge Menschen, die leistungsberechtigt nach § 14 SGB II sind und einen anerkannten Jugendhilfebedarf nach § 13 Absatz 1 und 2 SGB VIII haben, durch die Co-Finanzierung zwischen dem Job Center und dem Jugendamt gefördert.

Es wurde ein Trägerverbund gebildet, der über Erfahrungen in der Benachteiligtenförderung sowie über Erfahrungen in der Durchführung der Jugendberufshilfe verfügt. Unter den insgesamt 7 Trägern des Trägerverbundes, konnten alle im Bezirk Lichtenberg tätigen Jugendberufshilfeträger einbezogen werden. Entsprechend dem Leistungsstand der jungen Menschen werden 2 bis 3,5jährige Ausbildungen in 10 Berufen angeboten:

§         Bäcker,

§         Restaurantfachmann/frau

§         Koch/Köchin

§         Fachkraft im Gastgewerbe

§         Elektriker

§         Konstruktionsmechaniker

§         Maler/Lackierer

§         Kauffrau/mann für Bürokommunikation

§         VerkäuferInnen

§         Kauffrau/mann im Einzelhandel

Während der Ausbildung werden die jungen Menschen auf ihrem Weg zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützt und sollen beruflich und gesellschaftlich integriert werden. In jeder Ausbildungsgruppe stehen den jungen Menschen neben den Ausbildern sozialpädagogische Betreuer zur Seite.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde 2005 eine Steigerung der Fallzahlen um 96,8 % erreicht. Die Ausgaben je Fall wurden im selben Zeitraum um 57,4 % gesenkt.[10]

Akitivierungshilfen

Seit Dezember 2004 wurden zunächst mit einem Träger in Berlin Lichtenberg Maßnahmen der Aktivierungshilfen begonnen. Im Januar 2005 wurde die Kapazität der Aktivierungshilfen durch einen zweiten Träger erweitert. Während des Haushaltsjahres 2005 wurden insgesamt 81 junge Menschen in den Aktivierungshilfen betreut. Ziel der Aktivierungshilfen ist die Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung.

Die Aktivierungshilfen setzen ganz niederschwellig bei den Problemlagen der Jugendlichen an. Um eine persönliche Berufsbildungsreife zu erreichen, haben sich folgende Schwerpunkte bei den Aktivierungshilfen bestätigt:

  • (Wieder-)Aufbau von Tagesstrukturen
  • sich schulischen Aufgaben zu stellen und diese zu bewältigen
  • Erarbeiten von sozialen Umgangsformen und Teamfähigkeit
  • Profiling, Bewerbungstraining
  • Berufsorientierung- und vorbereitung in Rahmen von Praktika
  • Schaffung von Übergängen in weiterführende Maßnahmen.

„Klassische“ Jugendberufshilfe

Weiterhin bleiben regionale Angebote der „klassischen“ Jugendberufshilfe für Jugendliche wichtig und notwendig, um deren berufliche Integration langfristig sicherstellen zu können. Im Jahr 2005 wurden 12 Jugendberufshilfen gewährt; 6 Maßnahmen wurden neu begonnen.

Gemeinsame Wohnformen Mutter / Kind

Hilfen zur gemeinsamen Unterbringung von Mutter und Kind werden i.d.R jungen Müttern angeboten, um einer drohenden Kindeswohlgefährdung entgegenwirken zu können. Diese Hilfe wird von den Betroffenen meist von selbst nicht nachgefragt, sondern von professionellen Helfern angeboten. Im Vorfeld der Beratungen werden diese Hilfen von den jungen Müttern wg. der von ihnen befürchteten Einschränkung ihrer Autonomie eher abgelehnt. Der Ausbau der ambulanten Hilfen hat auch hier dazu geführt, dass eine intensive Betreuung von Mutter und Kind in ihrem bisherigen sozialen Bezugssystem möglich und erfolgreich ist. Junge Frauen, die bereits in stationärer Unterbringung sind, nehmen Mutter-Kind-Unterbringung eher an, wenn diese Angebote in der gleichen Einrichtung möglich sind.

Diese Tendenz findet auch ihren Ausdruck in den zurückgehenden Ausgaben und Fallzahlen.[11]

Hilfen zur Erziehung – Vergleich mit den Haushaltsdaten der Berliner Jugendämter

Ausgabenentwicklung gesamt und nach Leistungsbereichen

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen vorläufige Ergebnisse zur Entwicklung der Ausgaben Hilfen zur Erziehung 2005 in den Berliner Bezirken vor – nach den Leistungsbereichen Stationäre Hilfen, Vollzeit- und Familienpflege, Teilstationäre Hilfen, Ambulante Hilfen.

Folgende Ergebnisse werden im Bezirksvergleich deutlich:

1.      Lichtenberg ist der Bezirk mit dem geringsten Ausgabenrückgang gegenüber 2004.

Die Ausgaben sind hier um -0,2% gegenüber -8,4% im Berliner Durchschnitt zurückgegangen. Im Grunde sind die Ausgaben relativ auf den Fall bezogen sogar gestiegen, da zur Jahresmitte 2005 Berlinweit alle Kostensätze um nochmals 2% abgesenkt worden sind und eine Vielzahl von Trägern neue und niedrigere Kostensätze mit dem Land vereinbart hatte.

2.      Lichtenberg ist der Bezirk mit dem deutlichsten Zuwachs bei den Ausgaben für ambulante Hilfen. Es wurden 2005 um 25,5% höhere Ausgaben geleistet. Im Berliner Durchschnitt wurden dagegen die Ausgaben für ambulante Hilfen um -2,3% abgesenkt.[12]

Ausgabenentwicklung Berlin 2002 – 2005

Setzt man die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung zum Jahresabschluss 2002 gleich 100 Prozent, so sind die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung über die Jahre 2003, 2004 und 2005 um durchschnittlich -27 % abgesenkt worden.

Die stärkste Absenkung erfolgt in Spandau in Höhe von -25,7 %; die niedrigste Absenkung im Bezirk Neukölln mit -21%.

In Lichtenberg sanken die Ausgaben im gleichen Zeitraum um -22,9% auf ein Niveau von 77,1% der Ausgaben von 2002.

Damit liegt Lichtenberg auf dem 9. Rang im Bezirksvergleich und unter dem Berliner Durchschnitt.[13]

Hilfen zur Erziehung – Perspektiven

Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung. Das Jugendamt soll gewährleisten, dass die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, insbesondere

  1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
  3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und
  4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen

Das Bezirksamt wird „Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen“ gemeinsam mit Akteuren der Jugendhilfe und unter Einbeziehung der Betroffenen weiter entwickeln. Die Leitlinien sollen als Grundsätze zu Handlungszielen und Prioritäten der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Lichtenberg führen. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung junger Menschen, die Stärkung von Familien und die Stärkung sozialer Nachbarschaft.

Der Entwurf der Leitziele ist mit BVV-DS 1596 veröffentlicht und wird in drei Veranstaltungen im März, April und Mai weiter diskutiert werden.

Hilfen zur Erziehung – Weiterentwicklung von integrierten Systemen

In Zukunft werden für die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung die Flexibilisierung der einzelnen Hilfeformen und der Anspruch nach passgenaueren Hilfen eine wichtige Rolle spielen. Ziel ist es, einen „Maßanzug“ zur Bewältigung individueller oder familiärer Problemlagen zu „schneidern“.

Eine Perspektive für die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung liegt in einer stärkeren Besetzung der Schnittstellen zwischen präventiv wirkenden Jugendhilfeleistungen und Hilfen zur Erziehung. Die Anbindung an Regelinstitutionen wie Kindertagesstätten, Schulen und auf Angebote der Jugendarbeit spielt künftig für flexible und integrierte Hilfesysteme eine größere Rolle.

Hier wird ein Umsteuern im System der öffentlichen Hilfen hin zu einer Grundversorgung mit sozialraumorientierten, präventiven und integrativen Ansätzen erforderlich.


Sozialraumorientierung

Junge Menschen und ihre Familien sollen durch ziel- und ressourcenorientierte Arbeit eigene Lösungen finden. Der Fokussierung auf die persönlichen, sozialen und sozialräumlichen vor den infrastrukturellen (z. B. Hilfen zur Erziehung) Ressourcen kommt neben der Zielerarbeitung die entscheidende Rolle bei der Lösungsfindung zu.

Der sozialpädagogische Ansatz der Sozialraumorientierung verfolgt eine auf Integration und Lebensweltnähe ausgerichtete Arbeit. Es wird vorrangig der Verbleib in der Familie, in den Regeleinrichtungen und im sozialen Umfeld durch deren Stärkung unterstützt. Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien wird ein an ihrem Willen ausgerichtetes Angebot unterbreitet. Dieses ist darauf orientiert, dass die Verantwortung für ihre Zukunft in hohem Maße von ihnen selbst wahrgenommen wird.

Bei notwendigen Hilfen liegt die fachliche Orientierung vorrangig bei Settings, die geeignet sind, Familien zu unterstützen statt diese zu ersetzen (Kita-Plätze, örtliche Beratungsstellen, Jugend- und Freizeitklubs, Sportvereine, ambulante Hilfen nach dem SGB VIII u.a.). Dabei sind die Rechte junger Menschen und Eltern sowie der Schutz der Kinder der Maßstab für Strukturen und Methoden.

Eine Zielgruppen- und bereichsübergreifender Arbeitsweise und die Kooperationsfähigkeit der Akteure und Abstimmung der professionellen Ressourcen sollen einen sozialpädagogisch hochwertigen und wirtschaftlich optimalen Einsatz der finanziellen und persönlichen Ressourcen ermöglichen. Ein Fokus der konzeptionellen Überlegungen und der sozialpädagogischen Arbeit richtet sich auf die Zielgenauigkeit der Angebote und deren Wirksamkeit.

Ausgehend von dem Workshop zur fallübergreifenden und fallunspezifischen Arbeit im Juni 2005, an dem Vertreter der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe teilnahmen, entstanden im 2. Halbjahr 2005 gute Ideen und Projekte, diesen Bezug herzustellen und zu nutzen.

Die ab 1.01.06 gültige neue Leistungsbeschreibung für ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfen bestärkte die Akteure darin, die Erkundung, Entwicklung und praktische Umsetzung von fallbezogener Ressourcenmobilisierung im Sozialraum intensiv fortzusetzen, da diese fortan ein Standard dieser Hilfen sein wird. Um der Bedeutung der sozialräumlichen Arbeit Rechnung zu tragen, wird bei der Festlegung des Stundenkontingents weiterhin ein Mindestaufwand von 2 Stunden für diese Tätigkeit innerhalb der ambulante Erziehungshilfen, erweitert auf die Hilfen nach §§ 29, 30, 35, zur Verfügung stehen.

Zur Umsetzung dieser fallbezogenen Ressourcenmobilisierung verständigten sich die Beteiligten des Workshops darauf, Fachstandards zu folgenden Fragen zu erarbeiten:

Ø      Welche Möglichkeiten und Formen sind hilfreich und sinnvoll für die Erschließung und Nutzung sozialräumlicher Ressourcen im Einzelfall und darüber hinaus?

Ø      Wer arbeitet wie mit wem zusammen?

Ø      Wie sollten Strukturen genutzt, ggf. verändert, Schnittstellen und Vernetzungen hergestellt oder aktiviert werden?

Ø      Welche Möglichkeiten der Dokumentation und Evaluation im Einzelfall und darüber hinaus sind geeignet und sinnvoll?


Dieses Teilprojekt ist eines von insgesamt sechs des bezirklichen Projektplanes zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Optimierung der Entscheidungsprozesse, der Organisation und der Finanzierung der Berliner Jugendhilfe – Einführung der Sozialraumorientierung“ zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin / Jugendamt.

Förderung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien

In den letzten Jahren wurden die in der Anlage 6 aufgeführten Träger gefördert. Die Jahressummen zeigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel in den Jahren angestiegen sind. Der Tabelle kann auch die Planung für das Jahr 2006 entnommen werden, die diese positive Entwicklung der Förderung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien fortsetzt.

Dazu kommen die Leistungsverträge für präventive Angebote zur Integration junger Menschen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2005 und 2006 (s.o.) und die Mittel für die Schulstationen, die seit 2003 auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen ausgereicht werden.

Auf Grund der stabilen Förderung in den letzten Jahren konnten Projekte der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung kontinuierlich angeboten werden. Das hat zu einer Verbesserung der Angebotsstruktur in den Regionen geführt. Grundlage der Vergabe der Mittel sind dabei zunehmend die Bedarfe in den Sozialräumen, die erstmalig im Jahr 2002 durch regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII erarbeitet wurden und bis März 2006 überprüft und aktualisiert werden.

Familienfördernde Angebote, Angebote der Jugendsozialarbeit und schulbezogene Jugendhilfe-Angebote werden 2006 fortgeführt. Leistungsverträge zu präventiven Projekten aus dem Jahr 2005 sind für 2006 – zunächst befristet bis zum 30.6. – fortgesetzt (Anlage 5).

Schulstationen

Schulstationen bilden eine sinnvolle Leistungsverbindung der Ressorts Jugend und Schule. Die Evaluation durch die Arbeitsgemeinschaft Schulstationen ermöglicht die konzeptionelle Weiterentwicklung von Angebot, Qualität und Wirkung. Die Anzahl der Schulstationen wird von 2 auf 6 erweitert werden.

Die Arbeit der Schulstationen an der Adam – Ries – Grundschule und an der Grundschule am Wilhelmsberg wird fortgesetzt. Außerdem werden an folgenden Schulen

§         Grundschule im Gutspark

§         Grundschule am Wäldchen

§         10. Grundschule

§         Schule an der Viktoriastadt

neue Schulstationen ab 01.08.06 eingerichtet. Insgesamt werden für die Arbeit in den Schulstationen 278.680 € eingesetzt. Die Zuwendungsverträge für die bereits bestehenden Schulstationen wurden bis zum 31.12.08 abgeschlossen. Für die neuen Schulstationen werden ebenfalls Zuwendungsverträge bis zum 31.12.08 abgeschlossen.


Familienförderung

Als Fortsetzung und Erweiterung bereits bestehender Familienangebote wurden im Rahmen der Zuwendungsvergabe 2006 die Förderung von Familienprojekten beschlossen.

  • Pottpourri e.V.                                                             66.970 €
  • Sozialdiakonische Jugendarbeit Lichtenberg e.V.                       48.583 €
  • Verein für ambulante Versorgung e.V.                           44.916 €

Weiterhin werden durch Leistungsverträge – zunächst bis 30.06.2006 – Angebote der Familienförderung und –bildung im Umfang von 30.406 Euro durchgeführt.

Somit stehen zunächst 190.875 € für Projekte der Familienförderung zur Verfügung

Jugendsozialarbeit

Im Rahmen der Zuwendungsvergabe wurden für 3 Projekte (Sportjugend, Förderverein für arbeitslose Jugendliche, gangway) insgesamt 368.000 € zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus sind – zunächst befristet bis 30.6.2006 – für 6 Projekte der Jugendsozialarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit Leistungsverträge im Umfang von ca. 120.000 € abgeschlossen worden.

Somit stehen zunächst ca. 488.000 € für Angebote der Jugendsozialarbeit zur Verfügung.

Stadtteilarbeit

Die zielgruppen- und generationsübergreifende Arbeit wird auch 2006 durch das Bezirksamt gefördert. Neben stabilen Finanzierungsbedingungen werden durch das Bezirksamt in diesem Jahr 450.000 € für stadtteilbezogene Projektarbeit bereitgestellt.

Ausblick

Das Jugendamt fasst Hilfen zur Erziehung sowie angrenzende Leistungen unter das breite Angebot der Familienunterstützenden Jugendhilfeleistungen.

Gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Lebensbedingungen von Familien stellen auch die Lichtenberger Jugendhilfe vor die Notwendigkeit, diese Leistungsangebote nachhaltig zu verankern und zu entwickeln – auch als Beitrag eines gleichberechtigten Zugangs junger Menschen und ihrer Familien zu gesellschaftlicher Teilhabe.

Jugendhilfe wirkt als Ganzes: Eine ausreichende Infrastruktur für Bildung und Erziehung, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Hilfen zur Erziehung und auch Kriseninterventionen dienen der Förderung junger Menschen und Familien. Mit dem Beschluss der BVV zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2006/2007 sollen dem Jugendamt zusätzlich 500.000 € im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2006 zur Verfügung gestellt werden.

Diese zusätzlichen Mittel im T-Teil werden auch dafür verwendet, um die präventiven Angebote im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung zu ermöglichen. Es sind neue innovative Konzepte und Methoden gefragt, die unter den Lichtenberger Bedingungen erprobt und entsprechend angepasst werden müssen. Dabei sind vor allem die Verbesserung der Zielgenauigkeit, die Ressourcenbündelung, die Bürgerorientierung und die Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements wesentliche Ziele des Bezirkes Lichtenberg.

Ausschlaggebend für eine gelingende Jugendhilfe bleibt, dass auch weiterhin die Bedarfe der jungen Menschen und ihrer Familien im Mittelpunkt stehen. Wirkungsvolle Jugendhilfe in Lichtenberg setzt voraus, dass das Jugendamt und freie Träger gemeinsam in einer Kultur der vertrauensvollen Zusammenarbeit ihre Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien erbringen.

Die Lichtenberger Akteure der Jugendhilfe befinden sich auf diesem Weg…

Anlagen

1.      Übersicht Leistungsverträge 2005

2.      Haushalts- und Fallzahlen 2005 im Vergleich mit 2004

3.      Hilfen zur Erziehung: Vergleich der Ausgaben per 31.12.2004 und 31.12.2005 nach Hilfebereichen und Bezirken

4.      Ausgabenentwicklung für Hilfen zur Erziehung nach Bezirken

5.      Übersicht Leistungsverträge 2006

6.      Übersicht Förderung der freien Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Vergleiche Anlage 2 – Zelle L9

[2] Vergleiche Anlage 2 – Zelle M17

[3] Vgl. Anlage 2 Zellen L11 und L 20

[4] Vgl. Anlage 2 Zeile 13

[5] Vgl. Anlage 2 Zeile 9

[6] Vgl. Anlage 2 Zeile 6

[7] Vgl- Anlage 2 Zeile 3

[8] Vgl. Anlage 2 Zeile 20

[9] Vgl. Anlage 2 ab Zeile 24

[10] Vgl. Anlage 2 Zeile 25

[11] Vgl. Anlage 2 Zeile 26

 

[12] Vgl. Anlage 3

[13] Vgl. Anlage 4

 
 

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