Drucksache - DS/1753/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt verfolgt kontinuierlich die
Ausgabenentwicklung im T- und Z-Teil. Dabei liegt ein besonderer Augenmerk auf
den Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Umsetzungsbemühungen des Jugendamtes
haben im Jahr 2005 dazu geführt, dass die Haushaltsansätze für die
unterschiedlichen Hilfearten eingehalten worden sind. Das Bezirksamt bittet die BVV den anliegenden Bericht zur
Kenntnis zu nehmen. 10360
Berlin, 2006
Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend,
Bildung und Sport Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin Jugendamt Leistungen der Jugendhilfe — Hilfen zur Erziehung Jahresbericht 2005 März 2006 Inhalt Einleitung.............................................................................................................................................................................. 4 I. Hilfen zur Erziehung - Individueller Rechtsanspruch
und Berliner Leitsätze der Hilfeplanung 5 1. Individueller Rechtsanspruch................................................................................................................. 5 2. Berliner Leitsätze der Hilfeplanung................................................................................................... 5 3. Qualifizierung der Hilfeplanung in Lichtenberg......................................................................... 6 II. Hilfen zur Erziehung und Unterstützungsangebote................................................................... 7 1. Jugendsozialarbeit......................................................................................................................................... 7 2. Familienförderung.......................................................................................................................................... 8 3. Stadtteilarbeit................................................................................................................................................. 8 III. Hilfen zur Erziehung – Leistungen 2005........................................................................................... 10 1. Ausgaben und Fallzahlen gesamt..................................................................................................... 10 2. Umsteuerung von stationären Hilfen zu ambulanten Hilfen......................................... 10 3. Ausgaben und Fallzahlen nach Leistungsbereichen............................................................. 11 a) Ausbau der ambulanten Hilfen....................................................................................................................... 11 b) Stationäre Hilfen............................................................................................................................................... 12 c) Hilfen in Pflegefamilien.................................................................................................................................... 13 d) Teilstationäre Hilfen......................................................................................................................................... 13 4. Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Hilfen zur Erziehung.................................. 13 a) Jugendberufshilfe.............................................................................................................................................. 14 b) Gemeinsame Wohnformen Mutter / Kind...................................................................................................... 15 5. Hilfen zur Erziehung – Vergleich mit den Haushaltsdaten der Berliner
Jugendämter 16 a) Ausgabenentwicklung gesamt und nach Leistungsbereichen.................................................................. 16 b) Ausgabenentwicklung Berlin 2002 – 2005................................................................................................. 16 IV. Hilfen zur Erziehung – Perspektiven................................................................................................ 17 1. Leitlinien für Familienunterstützende Hilfen........................................................................... 17 2. Hilfen zur Erziehung – Weiterentwicklung von integrierten Systemen.................... 17 3. Sozialraumorientierung.......................................................................................................................... 18 4. Förderung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien......................... 19 a) Schulstationen................................................................................................................................................... 19 b) Familienförderung............................................................................................................................................ 20 c) Jugendsozialarbeit........................................................................................................................................... 20 d) Stadtteilarbeit.................................................................................................................................................... 20 V. Ausblick.................................................................................................................................................................... 21 Anlagen................................................................................................................................................................................ 21 EinleitungJunge Menschen und ihre Familien stehen im Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes. Grundsätzliches Anliegen der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Eltern und Familien zu unterstützen, ihre Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Kinder und Jugendliche sollen in ihrem sozialen Lebensraum, in ihrer Familie, in ihrer Kita, in ihrer Schule aufwachsen können und ggf. Angebote zur (Re-)Integration erhalten. Der
gesellschaftliche Wandel, die höheren Anforderungen an Kinder und Jugendliche,
aber auch die fortschreitende Trennung von Lebens- und Arbeitswelt stellen neue
Anforderungen an die elterliche
Erziehungskompetenz und unterstreichen weiterhin die Notwendigkeit
unterschiedlichster Formen familienunterstützender Hilfen. Dabei kommt dem
Thema Bildung und frühe Förderung und den damit verbundenen Anforderungen
lebenslangen Lernens eine große Bedeutung zu. Große
Herausforderung für alle Beteiligten sind die Strukturveränderungen in Hinblick
auf passgenaue, flexible und wohnortnahe Angebote und Hilfen. Sie erfordern
Engagement, Auseinandersetzung und Qualifizierung für neue Aufgaben.
Richtungsweisend ist hier auch die bezirkliche Konzeption zur
Gemeinwesenentwicklung. Die Optimierung von Hilfen zur Erziehung ist wesentlicher
Schwerpunkt der Arbeit im Jugendamt Lichtenberg. Optimierung heißt nicht „mehr
Geld“ oder gar „pauschale Leistungskürzungen“. Die Erfüllung von
Leistungsansprüchen und das Erreichen von Wirkungen zum Abbau von Defiziten und
zum Ausbau und Erschließen neuer Ressourcen müssen stärker als bisher gemeinsam
gedacht, geplant und evaluiert werden. Die Erfüllung von Leistungsansprüchen
und die Erzielung von Wirkungen gehen Hand in Hand. Der
Prozess der Planung, Steuerung und Durchführung von Hilfen zur Erziehung wird
durch Anwendung und Umsetzung der Ausführungsvorschrift Hilfeplanung den
Berliner Jugendämtern vorgeschrieben. Die Ausführungsvorschrift ist fachliche
Basis für die gelingende Kooperation mit den die Leistungen erbringenden freien
Trägern der Jugendhilfe. Im Folgenden werden die Lichtenberger Leistungen der familienunterstützenden Hilfen und insbesondere der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2005 und deren Perspektiven beschrieben. Dabei soll auch der Zusammenhang familienunterstützender Angebote der Jugendhilfe im Bezirk mit den Hilfen zur Erziehung aufgezeigt werden. Weiterhin werden die Gesamtberliner Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung dargestellt. Hilfen zur Erziehung - Individueller Rechtsanspruch und Berliner Leitsätze der HilfeplanungIndividueller RechtsanspruchDie
Erfüllung des individuellen Rechtsanspruches auf Hilfen zur Erziehung ist
zentraler Auftrag des Jugendamtes. Das Grundsatzziel des Jugendamtes für Hilfen
zur Erziehung lautet: „Familien, Kinder und Jugendliche erfahren
bedarfsgerechte Hilfen, die diese tatsächlich benötigen – bei gleichzeitiger
Begrenzung der Ausgaben auf die zur Verfügung stehenden Mittel“. Gleichwohl
sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Kinder, Jugendliche und
Familien – für „klassische“ Hilfen zur Erziehung, für Angebote im Vorfeld von
Erziehungshilfen, für präventive Angebote, für Kooperationsprojekte, kurzum:
familienunterstützend – einzusetzen. Die Gewährung von Hilfen zur
Erziehung bleibt dabei stets ein auf den Einzelfall bezogener
Entscheidungsprozess zu Umfang und Art der vom Jugendamt zu bewilligenden
Leistungen. Das Jugendamt als kompetente sozialpädagogische Fachbehörde, trifft
die Entscheidung über Notwendigkeit und Eignung einer Hilfe im Einzelfall und
sichert dazu die erforderlichen Qualitäts- und Fachstandards. Der Hilfeplan gem. § 36 Absatz 2 SGB VIII ist hierbei das Koordinations- und Kontrollinstrument der individuellen Hilfen zur Erziehung und erfordert das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und die kontinuierliche Beteiligung junger Menschen und ihrer Familien. Das Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und die Beteiligung der Leistungsberechtigten im Zusammenhang mit dem methodischen Ansatz der sozialräumlichen Ressourcenorientierung muss in jedem Einzelfall und in regelmäßigen Abständen jeweils neu ausgehandelt werden. Berliner Leitsätze der HilfeplanungSeit
Beginn des Jahres 2005 gelten die in den „Ausführungsvorschriften für den
Prozess der Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe
für junge Volljährige“ (AV Hilfeplanung) genannten Leitsätze: 1. Die Beratung im Vorfeld
von Hilfe zur Erziehung soll Selbsthilfe fördern und Hilfe zur Erziehung
vermeiden helfen, wenn eine Unterstützung im Lebensumfeld oder eine ergänzende
und kompensierende Hilfe ausreichend ist. 2. Alle Hilfen und
Unterstützungsmaßnahmen durch das Jugendamt sind darauf ausgerichtet, die
Ressourcen und Kompetenzen der Beteiligten selbst sowie des Umfeldes für die
Problembewältigung aufzubauen und gezielt zu nutzen. Von außen kommende Hilfen sollen die eigenen
Potenziale nicht ersetzen, sondern stärken, fördern und ergänzen. 3. Hilfe zur Erziehung ist
eine entwicklungsorientierte und zeitlich befristete sowie regelmäßig am Ziel
der Stärkung von Erziehungskompetenz ausgerichtete Intervention und ist
eingebettet in die Prinzipien der Lebenswelt- und Sozialraumorientierung 4. Bei der Auswahl der
Hilfe soll diejenige geeignete Hilfe gewählt werden, die gemessen am Ziel der
Hilfe den geringsten Eingriff in die Lebensverhältnisse der Betroffenen
darstellt. 5. Eine umfassende
Beteiligung der Personensorgeberechtigten und Kinder und Jugendlichen
beinhaltet eine gründliche Aufklärung, Information und Beratung zum Verfahren
der Hilfeplanung und Hilfedurchführung, zu den Hilfeangeboten und zu den
möglichen Konsequenzen. Qualifizierung der Hilfeplanung in LichtenbergUm in Lichtenberg ein gemeinsames Verständnis zwischen öffentlichen und freien Trägern zur Hilfeplanung unter den Bedingungen der Sozialraumorientierung im Bezirk Lichtenberg zu entwickeln, begann im Oktober 2005 ein Prozess mit Beteiligung der Universität Koblenz, Herrn Prof. Dr. Schrapper, der bis Februar 2007 mit einem Qualitätshandbuch zum Abschluss gebracht werden soll. Dieses künftige Qualitätshandbuch für die Hilfeplanung wird die gemeinsame Arbeitsgrundlage zwischen freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamt Lichtenberg sein. Dieser Weg ist in dieser Form einzigartig in Berlin. Hilfen zur Erziehung und UnterstützungsangeboteGemäß § 1 SGB VIII ist die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien zu schaffen sowie Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen abzubauen. Um präventive Wirkung zu entfalten, muss die Jugendhilfe sich an den Lebenslagen vor Ort orientieren und die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen. Sie fördert durch entsprechende und geeignete Angebote die Erziehung in der Familie und stellt alternative Erlebnis- und Lernfelder für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, um diese bei der Alltags- und Lebensbewältigung zu unterstützen und Krisen nach Möglichkeit zu vermeiden. JugendsozialarbeitAus
Zuwendungen wurden im Jahr 2005 rund 370.000 € für Projekte der
Jugendsozialarbeit an Träger der freien Jugendhilfe bewilligt. Ziel dieser
Projekte ist es, jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf aufgrund
sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung,
sozialpädagogische Angebote zu unterbreiten. Es wurden
damit die folgenden Projekte gefördert: §
Die Sportjugend Berlin e.V. bietet im Rahmen ihres Projektes
„Hinausreichende Jugendarbeit“ Kindern und Jugendlichen sportorientierte
Jugendarbeit an. Hinausreichende Jugendsozialarbeit verfolgt das Ziel,
„unversorgte“ Jugendliche außerhalb von Jugendeinrichtungen zu erreichen und
durch Erschließung von Räumen und Ressourcen positive Entwicklungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und strukturelle Defizite zu vermindern. Mobile Angebote und
Stadtteilarbeit sind die Grundlage für die Arbeit mit Cliquen und unstrukturierten
Gruppen ebenso wie Aktionen und Vernetzung innerhalb der Sozialräume mit dem
Ziel, Selbstorganisationspotentiale zu stärken. In
Sporthallen, auf Sportplätzen aber auch im Sportjugendklub können in diesem
Projekt Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen und werden bei Bedarf
sozialpädagogisch beraten und begleitet. §
Gangway e.V. ist mit
zwei Teams für Straßensozialarbeit in Bezirk Lichtenberg vor Ort. Diese Teams
wenden sich insbesondere an alleingelassene, aggressive, resignative,
suchtgefährdete oder straffällig gewordene junge Menschen und fördern deren
soziale Integration. Die Angebote werden unmittelbar im Lebensfeld der jungen
Menschen organisiert. Sie umfassen Einzelberatung, Gruppenarbeit, Projektarbeit und Stadtteilarbeit. §
Der Förderverein für
arbeitslose Jugendliche e.V. (FVAJ) berät Jugendliche, die sich an der
Schnittstelle zwischen Schule und Ausbildung bzw. Arbeitsleben befinden. Diese
Arbeit wird mit jährlich 160.000 € gefördert. Der Übergang von der Schule in das
Berufsleben gestaltet sich für viele junge Menschen mit schlechten oder nicht
verwertbaren Schulabschlüssen als schwierig. In Gesprächen mit dem Job-Center,
der Arbeitsagentur, u.a. auch auf der Jugendkonferenz am 27. April 2005 in
Lichtenberg, wurde dieses nochmals deutlich benannt. Darüber
hinaus wurden mit Trägern der freien Jugendhilfe Leistungsverträge im Jahr 2005
abgeschlossen, die präventive Projekte auf der Grundlage des § 13.1 SGB VIII,
im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung, anboten. Dafür wurden ca. 130.000 € für 8
Projekte zur Verfügung gestellt. In diesen Projekten lag der Schwerpunkt auf schulbezogener
Jugendarbeit aber auch bei der Begleitung Jugendlicher nach Hilfen zur
Erziehung, bei Straßensozialarbeit und in der mobilen Beratung von Jungen, die
Zielgruppe und potenzielle Opfer von pädosexuellen Männer sind. Schulbezogene Jugendsozialarbeit umfasst eine eigene spezifische sozialpädagogische Handlungskompetenz und ist gleichberechtigter Partner der Schule. Die vielfältigen Arbeitsfelder und konzeptionellen Ansätze sind unter den spezifischen örtlichen Bedingungen im Sinne ganzheitlicher Unterstützung und Förderung junger Menschen bestimmt und gestaltet. Das bedeutet u. a. sozialpädagogische Beratung und Förderung von Schülern und Schülerinnen bei Verhaltens- und Lernproblemen, vertiefte Formen von Elternarbeit und Vernetzung mit anderen Förderangeboten der Jugendhilfe und Schule. Eine Übersicht zu den Leistungsverträgen befindet sich in der Anlage 1. Für Projekte der Jugendsozialarbeit wurden 2005 insgesamt ca. 500.000 € bereitgestellt. FamilienförderungAus Zuwendungen wurden im Jahr 2005 für ein Projekt ca. 47.000 € bewilligt. „Potpourri – Karlshorster Kiezladen e.V.“ bietet in dem Projekt „Kind und Kegel“ ein vielfältiges Angebot für Kinder und Familien. Auch für die
Familienförderung wurden mit Trägern der freien Jugendhilfe Leistungsverträge
auf der Grundlage des § 16 SGB VIII abgeschlossen. Insgesamt wurden ca. dafür
57.000 € für 6 Projekte zur Verfügung gestellt. Familie ist die Lebensgemeinschaft, in der Eltern oder ein Elternteil – gegebenenfalls auch andere Bezugspersonen – mit Kindern und Jugendlichen auf Dauer zusammenleben und für sie sorgen. Familien sind als Fundament der Gesellschaft ausdrücklich zu würdigen und mit ihren verschiedenen Partnerschaftsformen anzuerkennen. Das Selbstbewusstsein von Familien mit Kindern soll gestärkt, Partnerschaftlichkeit in der Familie gefördert werden. Die Persönlichkeit von Kindern ist zu achten und das Recht auf gewaltfreie Erziehung umzusetzen. Für Projekte der Familienförderung und Familienbildung wurden 2005 insgesamt ca. 104.000 Euro bereitgestellt. StadtteilarbeitIm Rahmen der Stadtteilarbeit hat sich die Zusammenarbeit mit den soziokulturellen Zentren im Jahr 2005 weiter entwickelt. Verstärkt beteiligen sich diese an der Arbeit in den regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Ziel ist es, die Ressourcen des
Gemeinwesens für die Förderung junger Menschen stärker nutzbar zu machen. Durch
sozialräumliche Angebote wird der soziale Zusammenhalt gefördert. Damit kann
Vereinzelungstendenzen und der Entstehung von Erziehungshilfefällen mit
komplexen Problemlagen und hohen Folgekosten entgegen gewirkt werden. Gemeinsam mit den Abteilungen bzw.
Bereichen Soziales, Bildung, Gesundheit, Kultur, Stadtteilmanagement und
Stadtplanung wurde 2005 die zielgruppen- und generationsübergreifende
stadtteilbezogene Arbeit gefördert. Grundlage hierfür ist die
Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zur „Gemeinwesenentwicklung – Auf dem
Weg zur Bürgerkommune“. Die BVV hat mit ihrer Beschlussfassung die Konzeption
zur Gemeinwesenentwicklung in Lichtenberg bestätigt. Ziele sind die Stärkung
des sozialen Zusammenhalts sowie des bürgerschaftlichen Engagements im Bezirk
Lichtenberg. Familien benötigen Bedingungen, um
sich im Wohnungsumfeld und im Sozialraum wohl zu fühlen. Zu diesen Bedingungen
zählen nichtkommerzielle Freizeitangebote und Treffpunkte, die den Bedürfnissen
nach Kommunikation sowie den Freizeitinteressen entsprechen. Weiterhin zählt
hierzu ein Netz niedrigschwelliger – weil vertrauter – Orte bzw.
Ansprechpartner, um in Krisen- bzw. Konfliktfällen Beratung, Unterstützung und
Hilfe zu finden. Das bezirkliche Konzept zur Gemeinwesenentwicklung vermittelt
Ansätze für neue Formen der Zusammenarbeit der Akteure im Stadtteil. Soziokulturelle Zentren bieten „Familienunterstützung pur“. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern generationsübergreifende Begegnungen und Beteiligungen. Sie tragen wichtige Aufgaben, wie die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gewinnung und Unterstützung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsstellen sowie Angebote von Familienerholung und Familienbildung. Hilfen zur Erziehung – Leistungen 2005Ausgaben und Fallzahlen gesamtNach vorläufigem
Jahresabschluss 2005 wurden für Hilfen zur Erziehung und angrenzende Hilfen
Ausgaben in Höhe von 28.148.000 € geleistet, darunter für Hilfen zur Erziehung
– Hilfen in Pflegefamilien, Stationäre Hilfen, Ambulante Hilfen und
Teilstationäre Hilfen – Ausgaben in Höhe von 26.267.000 €. 2005 wurden über alle
Leistungen der Jugendhilfe 15.215 Hilfen gewährt. Im Bereich der Hilfen zur
Erziehung waren es 14.091 Hilfen. Im Vergleich zum
Vorjahr sind die Ausgaben und Fallzahlen des Jahres 2005 stabil geblieben. 2005
lebten in Lichtenberg 45.054 junge Menschen im Alter von 0 - unter 21 Jahren.
Bezogen auf die Anzahl der Hilfen zur Erziehung ergibt sich daraus eine
„Fallquote“ von 26,06 Hilfen je 1.000 jungen Menschen im Alter von 0 - unter 21
Jahren. Zum Vergleich: 2004
betrug die „Fallquote“ 25,75 Hilfen je 1.000 junge Menschen. Damit haben 2005
verhältnismäßig mehr junge Menschen Hilfen zur Erziehung erhalten als im
Vorjahr.
Die durchschnittlichen
Ausgaben je Fall bei allen Hilfen zur Erziehung haben sich im Haushaltsjahr
2005 um 0,76 % erhöht, obwohl zum 01.07.2005 Berlinweit alle Kostensätze um
nochmals 2% abgesenkt worden sind und eine Vielzahl von Trägern neue und
niedrigere Kostensätze mit dem Land vereinbart hat. Eine ausführliche
Darstellung der Fall- und Haushaltszahlen ist der Anlage 2 beigefügt. Umsteuerung von stationären Hilfen zu ambulanten HilfenDie Umsetzung der
Beschlüsse zur Umsteuerung bei den Hilfen zur Erziehung, insbesondere von
stationären zu ambulanten Hilfen, konnte u.a. durch eine qualifizierte
Falleingangsphase und Hilfeplanung fortgesetzt werden. Im Ergebnis wurden die
Fallzahlen im stationären Bereich insgesamt um 4,1 % gesenkt. Die Anzahl aller
ambulanten Hilfen wurden im gleichen Zeitraum um 7,1 % erhöht. Die sozialpädagogische
Familienhilfe ist eine wichtige und bewährte Leistung bei den ambulanten Hilfen
zur Erziehung von großer Wirksamkeit. Im Vergleich zum Jahr 2004 konnte bei
dieser Hilfeart ein 25,7 prozentiger Zuwachs erreicht werden.[1] Bei den ambulanten
Hilfen haben sich die Kosten je Fall um 15,5 Prozent erhöht, d.h. dass mehr
Stunden pro Woche und Familie eingesetzt wurden.[2] Ausgaben und Fallzahlen nach LeistungsbereichenAusbau der ambulanten HilfenDas Jugendamt unterstützt ausdrücklich den Grundsatz des Vorrangs ambulanter vor stationärer Hilfe und den damit verbundenen Verbleib von Kindern und Jugendlichen im familiären Umfeld und den Regelsystemen wie z.B. Kita, Schule, Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereine uvm. Die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes suchen gemeinsam mit den Familien nach Lösungen, die deren häufig multifaktoriellen Problemlagen am Besten begegnen können. Zu diesen Problemlagen gehören z.B. finanzielle Probleme, Stiefeltern- und Paarproblematik, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom, Umgangsproblematiken, Zunahme von psychischen Auffälligkeiten bei Eltern und Kindern, Delinquenz, schuldistanziertem Verhalten, Bildungsarmut und unzureichenden Bildungsstrategien usw. Es bedarf daher beständiger Weiterentwicklung und innovativer Ansätze, um die Unterstützungsangebote für Familien wirksamer zu gestalten. Im Bereich ambulanter Hilfen wurden in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe weitere Angebote entwickelt, mit denen flexibel auf unterschiedliche Lebenslagen und Erziehungssituationen in Familien reagiert werden kann. Soziale Gruppenarbeit Die Integration von jungen Menschen und Familien mit Migrationshintergrund ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Jugendamtes. Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung ist es ein Anliegen, die Integration der in Lichtenberg lebenden vietnamesischen Familien zu fördern. Seit August 2005 gibt es ein Angebot der interkulturell-sozialen Gruppenarbeit mit vietnamesischen Kindern und ihren Familien. Ziel ist es, zeitnah eine Anbindung der Familien und ihrer Kinder im Stadtteil zu erreichen und durch die Integration und die Bewältigung familiärer erzieherischer Anforderungen die familiäre Situation zu stabilisieren. Diese Gruppe trifft sich an den Wochenenden und ist ganz bewusst örtlich an einen Jugendclub und an ein soziokulturelles Zentrum angebunden worden. Ebenfalls im Bereich der sozialen Gruppenarbeit entstand für Kinder mit Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS) eine Gruppe als ergänzende Leistung einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle. Die Beratung der Eltern wird im Rahmen von § 28 SGB VIII (Erziehungs- und Familienberatung) angeboten, die Förderung der Kinder erfolgt analog § 29 SGB VIII (Soziale Gruppenarbeit). Ein weiteres Angebot ist die soziale Gruppenarbeit für Kinder mit individuell erhöhtem Betreuungsbedarf in Zusammenarbeit mit dem Fachkrankenhaus Herzberge. Diese Kinder haben in der Regel eine stationäre oder ambulante Clearingphase im Fachkrankenhaus Herzberge durchlaufen. Sie haben ebenso wie ihre Eltern einen besonderen Unterstützungs- und Beratungsbedarf. Aus diesen
genannten Beispielen wird die Zunahme der Fallzahlen im Bereich der sozialen
Gruppenarbeit um +13,3 % bei gleichzeitiger Reduzierung der Fallzahlen bei den
teilstationären Hilfen um -13,1 % deutlich.[3] Ambulantes
Krisenangebot Ebenfalls
wurde im Jahr 2005 mit einem ambulanten Krisenangebot begonnen, das vorrangig
für Jugendliche und deren Familie in Krisensituationen entwickelt wurde. Kinder
und Jugendliche können bis zu 90 Tagen in einer Wohngruppe untergebracht
werden, während gleichzeitig zwei Familientherapeut/innen mit den Familien
arbeiten. Diese Form der aufsuchenden Familientherapie ist ein zeitnahes
schnell auf die familiäre Krisensituation reagierendes Beratungsangebot zur
Vermeidung von dauerhafter Fremdunterbringung. In fast allen Familien konnten
Lösungen gefunden werden, die die Kinder, Jugendlichen und Familien befähigten,
wieder selbst zu einem gedeihlichen Zusammenleben zu finden. Bei zwei
Jugendlichen war allerdings eine längerfristige Unterbringung die bessere
Lösung. In Auswertung der ersten 13 Fälle kann festgestellt werden, dass die
Kosten i.d.R insgesamt ein Drittel unter denen einer vollstationären Hilfe
waren. Besonderes Merkmal dieses ambulanten Krisenangebots ist auch die Kooperation
zweier Träger, die mit ihren spezifischen Kernkompetenzen bei stationären
Hilfen und aufsuchender Familientherapie ein gemeinsames Leistungsangebot
entwickelt haben. Sozialpädagogische
Familienhilfe Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich als die bedeutendste ambulante Hilfen zur Erziehung an Familien in gravierenden Problemlagen (Bildung, Arbeit, Wohnung, Finanzen usw.), die Schwierigkeiten in vielen Lebensbereichen haben. Sie bezieht sich in ihrer Umsetzung nicht auf die Schwierigkeiten eines einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen, sondern auf die ganze Familie. Im Vergleich der Fallzahlen 2004 zu 2005 ist eine sehr beachtenswerte Steigerung bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen um 25,7 % zu verzeichnen.[4] Dieses Ergebnis bezieht sich auch auf Erfahrungen mit dem Modellprojekt „FIF – Familie im Feld“, das gemeinsam mit der Senatsjugendverwaltung initiiert wurde. Das Besondere an diesem Projekt ist die Erkundung und Erschließung sozialräumlicher Ressourcen und mit deren Nutzung der mögliche Verbleib der Kinder und Familien in ihren Bezugssystemen. Die positiven Ergebnisse und Erfahrungen haben dazu geführt, dass das Modellprojekt „FiF –Familie im Feld“ ab dem 01.01.2006 ein Regelangebot im Rahmen der vertraglichen Regelungen der Senatsjugendverwaltung geworden ist. Stationäre HilfenNeuaufnahmen im stationären Bereich bleiben im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Jugendamtes weiterhin notwendig. Nach wie vor gibt es Problemlagen in Familien, denen z. B. aus Gründen des Kinderschutzes oder anderer schwerwiegender Problemlagen nicht mit ambulanten Hilfen zur Erziehung zu begegnen ist. Stationäre Hilfen werden auch weiterhin ein wichtiges und notwendiges Hilfeangebot sein. Die Tendenz im stationären Bereich ist gegenüber 2004 nur sehr leicht rückläufig – nämlich um -3,8% bei den Ausgaben je Fall und um -4,1% bei den Fallzahlen.[5] Der größte
Rückgang war bei der Anzahl der Hilfen in betreuten Wohnformen zu verzeichnen,
die im Wesentlichen für Jugendliche über 16 Jahren und für junge Volljährige
vorgehalten werden. Der Rückgang um -17,7 % ist neben der demografischen
Entwicklung insbesondere in der Umsteuerung von stationären Hilfen zu
ambulanten Hilfen begründet.[6] Hilfen in PflegefamilienBei den Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ist im Berichtszeitraum ein Rückgang um -8,4 % zu verzeichnen. Die Ausgaben je Fall waren um -5,2% rückläufig. [7] Gründe dafür sind unter anderem, dass eine relativ hohe Zahl von Pflegeverhältnissen auf Grund von Volljährigkeit der Pflegekinder endete. Schwierig ist es auch für ältere Kinder, Geschwisterkinder und Kinder mit erweitertem Förderbedarf geeignete Pflegestellen zur Verfügung zu stellen. Eine den Pflegestellen analoge Hilfeform sind die Erziehungswohngruppen mit innewohnenden Erzieher/innen. Gerade Kindern und Jugendlichen, die keine Perspektive mehr in ihrer Ursprungsfamilie haben, sollen stabile Lebensverhältnisse und tragende persönliche Beziehungen in Erziehungswohngruppen ermöglicht werden.Trotz der engen Kooperation mit anderen Jugendämtern gelingt es für ältere Kinder, Geschwisterkinder und Kinder mit erweitertem Förderbedarf nicht in ausreichendem Maße geeignete Pflegestellen zu finden. Die Verwaltung des Jugendamtes bereitet derzeit eine Ausschreibung vor, in deren Ergebnis der Pflegekinderdienst zum 01.01.2007 auf freie Träger übertragen werden soll, mit dem Ziel jährlich mindestens 20 neue Pflegestellen auch für ältere Kinder, Geschwisterkinder und Kinder mit erweitertem Förderbedarf zu akquirieren. Teilstationäre HilfenFür Tagesgruppenangebote im
Bereich Teilstationäre Hilfen haben sich die Fallzahlen um 13,1% rückläufig
entwickelt; die Ausgaben je Fall sind um 9,1% gestiegen.[8] Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung von Kindern durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes in seiner Familie sichern. Die Kinder leben weiterhin im Haushalt der Eltern, begeben sich aber - in der Regel nach der Schule - für einen Teil des Tages in die Tagesgruppe, in der familienergänzende Hilfe zur Erziehung geleistet wird. Leider hat sich in den zurückliegenden Jahren jedoch
gezeigt, dass die Hilfe zwar in der
Tagesgruppe häufig recht erfolgreich war, aber die betreffenden Kinder
während der i.d.R. zweijährigen Hilfe von ihrem eigenen Umfeld eher entfremdet
wurden. Die dann notwendige Reintegration der Kinder in ihr soziales Umfeld machte
wiederum neue Hilfen erforderlich. Mit den bestehenden schulischen
Betreuungsangeboten sind ambulante Hilfen sinnvoller, um Kinder bei der
Integration im sozialen und schulischen Umfeld besser unterstützen zu können. Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Hilfen zur ErziehungNeben den Leistungen der Hilfen
zur Erziehung sind die Ausgaben je Fall und die Entwicklungen der Fallzahlen
für angrenzende Leistungen wie Jugendberufshilfe und gemeinsame Wohnformen
Mutter/Kind ebenfalls in der Anlage 2 dargestellt.[9] JugendberufshilfeGesetzlicher Änderungen Durch die
Einführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für
Arbeitssuchende) hat sich das System der beruflichen Eingliederung junger
Menschen wesentlich verändert. Bisherige Leistungen der Jugendberufshilfe aus §
13 SGB VIII sind gegenüber dem SGB II nachrangig geworden. Das SGB II hat neue
Anspruchstatbestände für die Integration junger Menschen in das Arbeits- und
Berufsleben geschaffen. Die Leistungen der Agentur für Arbeit bzw. des
JobCenters bei der Vermittlung von berufsvorbereitenden Maßnahmen und
Ausbildungsstellen sind nun gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe vorrangig
geworden. Modellprojekt
mit dem JobCenter Auf der
Jugendkonferenz der Arbeitsagentur wurde festgestellt, dass in unserem Bezirk
ein hoher Anteil an jungen Menschen lebt, der mit den bisherigen Fördermitteln
der Arbeitsagentur nicht ausreichend unterstützt werden konnte, um einen
erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu erreichen. Auf der Basis der Initiative
der Bundesregierung „Jugend in Arbeit“ wurde zwischen dem JobCenter und dem
Jugendamt Lichtenberg ein Modellprojekt entwickelt, das die Kompetenzen der
unterschiedlichen Sozialleistungsträger bündelt. Aus den Anspruchstatbeständen
der beiden Sozialgesetzbücher wird die gemeinsame Finanzierung aller
notwendigen berufsfachlichen und sozialpädagogischen Aufwendungen durch das
Lichtenberger Job Center und das Jugendamt Lichtenberg finanziert. In diesem
Projekt werden 75 junge Menschen, die leistungsberechtigt nach § 14 SGB II sind
und einen anerkannten Jugendhilfebedarf nach § 13 Absatz 1 und 2 SGB VIII
haben, durch die Co-Finanzierung zwischen dem Job Center und dem Jugendamt
gefördert. Es wurde ein Trägerverbund gebildet, der über Erfahrungen in der Benachteiligtenförderung sowie über Erfahrungen in der Durchführung der Jugendberufshilfe verfügt. Unter den insgesamt 7 Trägern des Trägerverbundes, konnten alle im Bezirk Lichtenberg tätigen Jugendberufshilfeträger einbezogen werden. Entsprechend dem Leistungsstand der jungen Menschen werden 2 bis 3,5jährige Ausbildungen in 10 Berufen angeboten: §
Bäcker,
§
Restaurantfachmann/frau §
Koch/Köchin §
Fachkraft
im Gastgewerbe §
Elektriker §
Konstruktionsmechaniker §
Maler/Lackierer §
Kauffrau/mann
für Bürokommunikation §
VerkäuferInnen §
Kauffrau/mann
im Einzelhandel Während der Ausbildung werden die jungen Menschen auf ihrem Weg zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützt und sollen beruflich und gesellschaftlich integriert werden. In jeder Ausbildungsgruppe stehen den jungen Menschen neben den Ausbildern sozialpädagogische Betreuer zur Seite. Im Vergleich
zum Vorjahr wurde 2005 eine Steigerung der Fallzahlen um 96,8 % erreicht. Die
Ausgaben je Fall wurden im selben Zeitraum um 57,4 % gesenkt.[10] Akitivierungshilfen Seit Dezember 2004 wurden zunächst mit einem Träger in Berlin Lichtenberg Maßnahmen der Aktivierungshilfen begonnen. Im Januar 2005 wurde die Kapazität der Aktivierungshilfen durch einen zweiten Träger erweitert. Während des Haushaltsjahres 2005 wurden insgesamt 81 junge Menschen in den Aktivierungshilfen betreut. Ziel der Aktivierungshilfen ist die Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung. Die Aktivierungshilfen setzen ganz niederschwellig bei den Problemlagen der Jugendlichen an. Um eine persönliche Berufsbildungsreife zu erreichen, haben sich folgende Schwerpunkte bei den Aktivierungshilfen bestätigt:
„Klassische“
Jugendberufshilfe Weiterhin
bleiben regionale Angebote der „klassischen“ Jugendberufshilfe für Jugendliche
wichtig und notwendig, um deren berufliche Integration langfristig
sicherstellen zu können. Im Jahr 2005 wurden 12 Jugendberufshilfen gewährt; 6
Maßnahmen wurden neu begonnen. Gemeinsame Wohnformen Mutter / KindHilfen zur gemeinsamen
Unterbringung von Mutter und Kind werden i.d.R jungen Müttern angeboten, um
einer drohenden Kindeswohlgefährdung entgegenwirken zu können. Diese Hilfe wird
von den Betroffenen meist von selbst nicht nachgefragt, sondern von
professionellen Helfern angeboten. Im Vorfeld der Beratungen werden diese
Hilfen von den jungen Müttern wg. der von ihnen befürchteten Einschränkung
ihrer Autonomie eher abgelehnt. Der Ausbau der ambulanten Hilfen hat auch hier
dazu geführt, dass eine intensive Betreuung von Mutter und Kind in ihrem
bisherigen sozialen Bezugssystem möglich und erfolgreich ist. Junge Frauen, die
bereits in stationärer Unterbringung sind, nehmen Mutter-Kind-Unterbringung
eher an, wenn diese Angebote in der gleichen Einrichtung möglich sind. Diese Tendenz findet auch ihren
Ausdruck in den zurückgehenden Ausgaben und Fallzahlen.[11] Hilfen zur Erziehung – Vergleich mit den Haushaltsdaten der Berliner JugendämterAusgabenentwicklung gesamt und nach LeistungsbereichenZum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen vorläufige Ergebnisse zur Entwicklung der Ausgaben Hilfen zur Erziehung 2005 in den Berliner Bezirken vor – nach den Leistungsbereichen Stationäre Hilfen, Vollzeit- und Familienpflege, Teilstationäre Hilfen, Ambulante Hilfen. Folgende Ergebnisse werden im Bezirksvergleich deutlich: 1.
Lichtenberg ist der
Bezirk mit dem geringsten Ausgabenrückgang gegenüber 2004. Die Ausgaben sind hier um -0,2% gegenüber -8,4% im Berliner
Durchschnitt zurückgegangen. Im Grunde sind die Ausgaben relativ auf den Fall
bezogen sogar gestiegen, da zur Jahresmitte 2005 Berlinweit alle
Kostensätze um nochmals 2% abgesenkt worden sind und eine Vielzahl von Trägern
neue und niedrigere Kostensätze mit dem Land vereinbart hatte. 2.
Lichtenberg ist der
Bezirk mit dem deutlichsten Zuwachs bei den Ausgaben für ambulante Hilfen. Es
wurden 2005 um 25,5% höhere Ausgaben geleistet. Im Berliner Durchschnitt wurden
dagegen die Ausgaben für ambulante Hilfen um -2,3% abgesenkt.[12] Ausgabenentwicklung Berlin 2002 – 2005Setzt man die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung zum Jahresabschluss 2002 gleich 100 Prozent, so sind die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung über die Jahre 2003, 2004 und 2005 um durchschnittlich -27 % abgesenkt worden. Die stärkste Absenkung erfolgt in Spandau in Höhe von -25,7 %; die niedrigste Absenkung im Bezirk Neukölln mit -21%. In Lichtenberg sanken die Ausgaben im gleichen Zeitraum um -22,9% auf ein Niveau von 77,1% der Ausgaben von 2002. Damit liegt Lichtenberg auf dem 9. Rang im Bezirksvergleich und unter dem Berliner Durchschnitt.[13] Hilfen zur Erziehung – PerspektivenDas Jugendamt als Träger der
öffentlichen Jugendhilfe hat für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz die Gesamtverantwortung. Das Jugendamt soll
gewährleisten, dass die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen und
geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen
Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur
Verfügung stehen. Die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, insbesondere
Leitlinien für Familienunterstützende HilfenDas Bezirksamt wird „Leitlinien
für Familienunterstützende Hilfen“ gemeinsam mit Akteuren der Jugendhilfe und
unter Einbeziehung der Betroffenen weiter entwickeln. Die Leitlinien sollen als
Grundsätze zu Handlungszielen und Prioritäten der öffentlichen und freien
Jugendhilfe in Lichtenberg führen. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung junger
Menschen, die Stärkung von Familien und die Stärkung sozialer Nachbarschaft. Der Entwurf der Leitziele ist mit
BVV-DS 1596 veröffentlicht und wird in drei Veranstaltungen im März, April und
Mai weiter diskutiert werden. Hilfen zur Erziehung – Weiterentwicklung von integrierten SystemenIn Zukunft
werden für die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung die Flexibilisierung
der einzelnen Hilfeformen und der Anspruch nach passgenaueren Hilfen eine
wichtige Rolle spielen. Ziel ist es, einen „Maßanzug“ zur Bewältigung individueller
oder familiärer Problemlagen zu „schneidern“. Eine
Perspektive für die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung liegt in einer
stärkeren Besetzung der Schnittstellen zwischen präventiv wirkenden
Jugendhilfeleistungen und Hilfen zur Erziehung. Die Anbindung an
Regelinstitutionen wie Kindertagesstätten, Schulen und auf Angebote der
Jugendarbeit spielt künftig für flexible und integrierte Hilfesysteme eine
größere Rolle. Hier wird
ein Umsteuern im System der öffentlichen Hilfen hin zu einer Grundversorgung
mit sozialraumorientierten, präventiven und integrativen Ansätzen erforderlich. SozialraumorientierungJunge Menschen und ihre Familien sollen durch ziel- und ressourcenorientierte Arbeit eigene Lösungen finden. Der Fokussierung auf die persönlichen, sozialen und sozialräumlichen vor den infrastrukturellen (z. B. Hilfen zur Erziehung) Ressourcen kommt neben der Zielerarbeitung die entscheidende Rolle bei der Lösungsfindung zu. Der sozialpädagogische Ansatz der Sozialraumorientierung verfolgt eine auf Integration und Lebensweltnähe ausgerichtete Arbeit. Es wird vorrangig der Verbleib in der Familie, in den Regeleinrichtungen und im sozialen Umfeld durch deren Stärkung unterstützt. Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien wird ein an ihrem Willen ausgerichtetes Angebot unterbreitet. Dieses ist darauf orientiert, dass die Verantwortung für ihre Zukunft in hohem Maße von ihnen selbst wahrgenommen wird. Bei notwendigen Hilfen liegt die fachliche Orientierung vorrangig bei Settings, die geeignet sind, Familien zu unterstützen statt diese zu ersetzen (Kita-Plätze, örtliche Beratungsstellen, Jugend- und Freizeitklubs, Sportvereine, ambulante Hilfen nach dem SGB VIII u.a.). Dabei sind die Rechte junger Menschen und Eltern sowie der Schutz der Kinder der Maßstab für Strukturen und Methoden. Eine Zielgruppen- und bereichsübergreifender Arbeitsweise und die Kooperationsfähigkeit der Akteure und Abstimmung der professionellen Ressourcen sollen einen sozialpädagogisch hochwertigen und wirtschaftlich optimalen Einsatz der finanziellen und persönlichen Ressourcen ermöglichen. Ein Fokus der konzeptionellen Überlegungen und der sozialpädagogischen Arbeit richtet sich auf die Zielgenauigkeit der Angebote und deren Wirksamkeit. Ausgehend
von dem Workshop zur fallübergreifenden und fallunspezifischen Arbeit im Juni
2005, an dem Vertreter der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe
teilnahmen, entstanden im 2. Halbjahr 2005 gute Ideen und Projekte, diesen
Bezug herzustellen und zu nutzen. Die ab 1.01.06 gültige neue Leistungsbeschreibung für
ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfen bestärkte die Akteure darin, die
Erkundung, Entwicklung und praktische Umsetzung von fallbezogener
Ressourcenmobilisierung im Sozialraum intensiv fortzusetzen, da diese fortan
ein Standard dieser Hilfen sein wird. Um der Bedeutung der sozialräumlichen
Arbeit Rechnung zu tragen, wird bei der Festlegung des Stundenkontingents
weiterhin ein Mindestaufwand von 2 Stunden für diese Tätigkeit innerhalb der
ambulante Erziehungshilfen, erweitert auf die Hilfen nach §§ 29, 30, 35, zur
Verfügung stehen. Zur Umsetzung dieser fallbezogenen Ressourcenmobilisierung
verständigten sich die Beteiligten des Workshops darauf, Fachstandards zu
folgenden Fragen zu erarbeiten: Ø Welche Möglichkeiten und Formen sind hilfreich und sinnvoll für die Erschließung und Nutzung sozialräumlicher Ressourcen im Einzelfall und darüber hinaus? Ø Wer arbeitet wie mit wem zusammen? Ø Wie sollten Strukturen genutzt, ggf. verändert, Schnittstellen und Vernetzungen hergestellt oder aktiviert werden? Ø Welche Möglichkeiten der Dokumentation und Evaluation im Einzelfall und darüber hinaus sind geeignet und sinnvoll? Dieses Teilprojekt ist eines von insgesamt sechs des bezirklichen Projektplanes zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Optimierung der Entscheidungsprozesse, der Organisation und der Finanzierung der Berliner Jugendhilfe – Einführung der Sozialraumorientierung“ zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin / Jugendamt. Förderung und Unterstützung junger Menschen und ihrer FamilienIn den letzten Jahren wurden die in der Anlage 6 aufgeführten Träger gefördert. Die Jahressummen zeigen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel in den Jahren angestiegen sind. Der Tabelle kann auch die Planung für das Jahr 2006 entnommen werden, die diese positive Entwicklung der Förderung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien fortsetzt. Dazu kommen die Leistungsverträge für präventive Angebote zur Integration junger Menschen im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung in den Jahren 2005 und 2006 (s.o.) und die Mittel für die Schulstationen, die seit 2003 auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen ausgereicht werden. Auf Grund der stabilen Förderung in den letzten Jahren konnten Projekte der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung kontinuierlich angeboten werden. Das hat zu einer Verbesserung der Angebotsstruktur in den Regionen geführt. Grundlage der Vergabe der Mittel sind dabei zunehmend die Bedarfe in den Sozialräumen, die erstmalig im Jahr 2002 durch regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII erarbeitet wurden und bis März 2006 überprüft und aktualisiert werden. Familienfördernde
Angebote, Angebote der Jugendsozialarbeit und schulbezogene
Jugendhilfe-Angebote werden 2006 fortgeführt. Leistungsverträge zu präventiven
Projekten aus dem Jahr 2005 sind für 2006 – zunächst befristet bis zum 30.6. –
fortgesetzt (Anlage 5). SchulstationenSchulstationen bilden eine sinnvolle Leistungsverbindung
der Ressorts Jugend und Schule. Die Evaluation durch die Arbeitsgemeinschaft
Schulstationen ermöglicht die konzeptionelle Weiterentwicklung von Angebot,
Qualität und Wirkung. Die Anzahl der Schulstationen
wird von 2 auf 6 erweitert werden. Die Arbeit der Schulstationen an der Adam – Ries – Grundschule und an der Grundschule am Wilhelmsberg wird fortgesetzt. Außerdem werden an folgenden Schulen § Grundschule im Gutspark § Grundschule am Wäldchen § 10. Grundschule § Schule an der Viktoriastadt neue Schulstationen ab 01.08.06 eingerichtet. Insgesamt werden für die Arbeit in den Schulstationen 278.680 € eingesetzt. Die Zuwendungsverträge für die bereits bestehenden Schulstationen wurden bis zum 31.12.08 abgeschlossen. Für die neuen Schulstationen werden ebenfalls Zuwendungsverträge bis zum 31.12.08 abgeschlossen. FamilienförderungAls Fortsetzung und Erweiterung bereits bestehender Familienangebote wurden im Rahmen der Zuwendungsvergabe 2006 die Förderung von Familienprojekten beschlossen.
Weiterhin werden durch Leistungsverträge – zunächst bis 30.06.2006 – Angebote der Familienförderung und –bildung im Umfang von 30.406 Euro durchgeführt. Somit stehen zunächst 190.875 € für Projekte der Familienförderung zur Verfügung JugendsozialarbeitIm Rahmen der Zuwendungsvergabe wurden für 3 Projekte (Sportjugend, Förderverein für arbeitslose Jugendliche, gangway) insgesamt 368.000 € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sind – zunächst befristet bis 30.6.2006 – für 6 Projekte der Jugendsozialarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit Leistungsverträge im Umfang von ca. 120.000 € abgeschlossen worden. Somit stehen zunächst ca. 488.000 € für Angebote der Jugendsozialarbeit zur Verfügung. StadtteilarbeitDie zielgruppen- und generationsübergreifende Arbeit wird auch 2006 durch das Bezirksamt gefördert. Neben stabilen Finanzierungsbedingungen werden durch das Bezirksamt in diesem Jahr 450.000 € für stadtteilbezogene Projektarbeit bereitgestellt. AusblickDas Jugendamt fasst Hilfen zur Erziehung sowie angrenzende Leistungen unter das breite Angebot der Familienunterstützenden Jugendhilfeleistungen. Gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Lebensbedingungen von Familien stellen auch die Lichtenberger Jugendhilfe vor die Notwendigkeit, diese Leistungsangebote nachhaltig zu verankern und zu entwickeln – auch als Beitrag eines gleichberechtigten Zugangs junger Menschen und ihrer Familien zu gesellschaftlicher Teilhabe. Jugendhilfe wirkt als Ganzes: Eine ausreichende Infrastruktur für Bildung und Erziehung, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Hilfen zur Erziehung und auch Kriseninterventionen dienen der Förderung junger Menschen und Familien. Mit dem Beschluss der BVV zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2006/2007 sollen dem Jugendamt zusätzlich 500.000 € im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2006 zur Verfügung gestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel im T-Teil werden auch dafür
verwendet, um die präventiven Angebote im Vorfeld von Hilfen zur Erziehung zu
ermöglichen. Es sind neue innovative Konzepte und Methoden gefragt, die unter
den Lichtenberger Bedingungen erprobt und entsprechend angepasst werden müssen.
Dabei sind vor allem die Verbesserung der
Zielgenauigkeit, die Ressourcenbündelung, die Bürgerorientierung und die
Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements wesentliche Ziele des Bezirkes
Lichtenberg. Ausschlaggebend für eine gelingende Jugendhilfe bleibt, dass auch weiterhin die Bedarfe der jungen Menschen und ihrer Familien im Mittelpunkt stehen. Wirkungsvolle Jugendhilfe in Lichtenberg setzt voraus, dass das Jugendamt und freie Träger gemeinsam in einer Kultur der vertrauensvollen Zusammenarbeit ihre Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien erbringen. Die Lichtenberger Akteure der Jugendhilfe befinden sich auf diesem Weg… Anlagen1. Übersicht Leistungsverträge 2005 2. Haushalts- und Fallzahlen 2005 im Vergleich mit 2004 3. Hilfen zur Erziehung: Vergleich der Ausgaben per 31.12.2004 und 31.12.2005 nach Hilfebereichen und Bezirken 4. Ausgabenentwicklung für Hilfen zur Erziehung nach Bezirken 5. Übersicht Leistungsverträge 2006 6. Übersicht Förderung der freien Träger der Jugendhilfe in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006 [1] Vergleiche Anlage 2 – Zelle L9 [2] Vergleiche Anlage 2 – Zelle M17 [3] Vgl. Anlage 2 Zellen L11 und L 20 [4] Vgl. Anlage 2 Zeile 13 [5] Vgl. Anlage 2 Zeile 9 [6] Vgl. Anlage 2 Zeile 6 [7] Vgl- Anlage 2 Zeile 3 [8] Vgl. Anlage 2 Zeile 20 [9] Vgl. Anlage 2 ab Zeile 24 [10] Vgl. Anlage 2 Zeile 25 [11] Vgl. Anlage 2 Zeile 26 [12] Vgl. Anlage 3 [13] Vgl. Anlage 4 |
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