Drucksache - DS/1742/V
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche
Dienstleistungen kurzfristig online erbracht werden können, so dass die Bürger
nicht mehr persönlich auf dem Amt erscheinen müssen. Sollten die Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit Partnern
des öffentlichen, privat-gewerblichen oder gemeinnützigen Sektors erbracht
werden, sind diese zur Bildung von Leistungsnetzwerken in die Planung
einzubinden. Der BVV ist bis zur Maisitzung über die Möglichkeiten und
ggf. über eingeleitete Maßnahmen zu berichten. Für Dienstleistungen mit
negativem Prüfergebnis sind die Hinderungsgründe aufzuführen. Begründung: Die Möglichkeiten des E-Governments werden bislang von der
Verwaltung bei weitem nicht ausgeschöpft. Ziel muss es sein, einerseits den
Bürgern durch alternative Multikanal-Zugänge die Nutzung von Dienstleistungen
zu erleichtern und andererseits verwaltungsseitig durch Prozessoptimierung
Einsparpotenziale zu erschließen. Parallelbearbeitung im Sternverfahren
verringert Liege- und Transportkosten und verkürzt die Bearbeitungsdauer. Als gutes Beispiel der Bürgerorientierung kann an dieser
Stelle das Standesamt des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf gelten. Urkunden
können dort nunmehr direkt über das Internet angefordert werden. Der Kunde wird
auf eine Anforderungsmaske geleitet, in die er seinen Auftrag eingibt und die
Gebührenzahlung erfolgt durch Bankeinzug. Der Bürger erhält die Urkunde dann
per Post. Auch ohne den Einsatz digitaler Unterschriften können
einzelne Dienstleistungen der Bezirksverwaltung kurzfristig online erbracht
werden, wie das Beispiel aus Charlottenburg-Wilmersdorf zeigt. |
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