Drucksache - DS/1718/V  

 
 
Betreff: Aufstellung eines B-Planes zum Schutz der KGA Feldtmannsburg Bezirk I und II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt/NaturschutzBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2006 
52. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Beschlussempfehlung Umw/Natur PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

1.             für die Teilflächen des Kleingärtnervereins Feldtmannsburg e.V.

          Bezirk I (Flur 262, Flurstück 52, Gemarkung Weißensee) und

          Bezirk II (Flurstück 5786/396, Gemarkung Hohenschönhausen)

          einen B-Plan zu erarbeiten mit dem Ziel, auch diese Teilflächen langfristig als Kleingartenland zu sichern.

2.       den Kontakt zum Stadtbezirk Pankow aufzunehmen, um die Möglichkeit eines gemeinsamen B-Planes beider Bezirke zu prüfen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirke I und II der Kleingartenanlage Feldtmannsburg sind im Gegensatz zum Bezirk III im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. Entsprechend Grundsatz 6 der Entwicklungsgrundsätze des FNP können aus Frei- und Grünflächen grundsätzlich keine Baugebiete und andere Nutzungen entwickelt werden.

 

In dem von der zuständigen Senatsverwaltung in Ergänzung des FNP erarbeiteten Kleingartenentwicklungsplanes, der vom Senat 2004 beschlossen worden ist, wird die gesamte Anlage Feldtmannsburg sowohl in der Kartendarstellung als auch in der tabellarischen Übersicht als Bestandteil geführt und dort als hoch gesichert eingestuft. Der Kleingartenentwicklungsplan verdeutlicht das Ziel des Senats, insbesondere angesichts des hohen Mietwohnungsbestandes in Berlin, Kleingärten dauerhaft als Wohnergänzungsflächen zu sichern.

 

Die bestehende Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes weist ebenfalls die Teile der KGA Feldtmannsburg, die im Bezirk Lichtenberg liegen, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingarten aus. Auch die derzeit stattfindende Überarbeitung der BEP hält an dieser Ausweisung fest. Gemäß dem AGBauGB ist die Bereichsentwicklungsplanung verwaltungsintern bindend.

 

Es ist derzeit kein städtebauliches Erfordernis zur Aufstellung eines B-Planes erkennbar. Nur allein die Eigentumsverhältnisse rechtfertigen noch nicht die Einleitung eines B-Planverfahrens. Sowie allerdings die städtebauliche Ordnung und Entwicklung dieses Bereiches gefährdet ist, wird unverzüglich für den im Bezirk Lichtenberg gelegenen Teil des Bezirks II der KGA eine Bezirksamtsvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Beschlussfassung eingereicht.

 

Der Bezirk Pankow sieht ebenfalls aufgrund der Darstellung im FNP und der Lage des Bezirks I im Außenbereich kein Erfordernis zum Aufstellen eines Bebauungsplanes.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Fall der städtebaulichen Erforderlichkeit einen bezirksübergreifenden Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der räumlichen Trennung der Bezirke I und II der Kleingartenanlage Feldtmannsburg drängt sich ein Zusammenhang aber nicht zwingend auf. Aufgrund dessen sowie auch aufgrund der formalen Schwierigkeiten bei der Aufstellung eines bezirksübergreifenden Bebauungsplanes sollten im Fall der städtebaulichen Erforderlichkeit jeweils getrennte Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.

 

Berlin, den

 

Emmrich                                                                 Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                           Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 
 

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