Drucksache - DS/1718/V
Das Bezirksamt wurde ersucht, 1.
für
die Teilflächen des Kleingärtnervereins Feldtmannsburg e.V. Bezirk
I (Flur 262, Flurstück 52, Gemarkung Weißensee) und Bezirk
II (Flurstück 5786/396, Gemarkung Hohenschönhausen) einen
B-Plan zu erarbeiten mit dem Ziel, auch diese Teilflächen langfristig als
Kleingartenland zu sichern. 2. den
Kontakt zum Stadtbezirk Pankow aufzunehmen, um die Möglichkeit eines
gemeinsamen B-Planes beider Bezirke zu prüfen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Die Bezirke I und II der Kleingartenanlage
Feldtmannsburg sind im Gegensatz zum Bezirk III im Flächennutzungsplan (FNP)
als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kleingarten“ dargestellt. Entsprechend
Grundsatz 6 der Entwicklungsgrundsätze des FNP können aus Frei- und Grünflächen
grundsätzlich keine Baugebiete und andere Nutzungen entwickelt werden. In dem von der zuständigen
Senatsverwaltung in Ergänzung des FNP erarbeiteten
Kleingartenentwicklungsplanes, der vom Senat 2004 beschlossen worden ist, wird
die gesamte Anlage Feldtmannsburg sowohl in der Kartendarstellung als auch in
der tabellarischen Übersicht als Bestandteil geführt und dort als hoch
gesichert eingestuft. Der Kleingartenentwicklungsplan verdeutlicht das Ziel des
Senats, insbesondere angesichts des hohen Mietwohnungsbestandes in Berlin,
Kleingärten dauerhaft als Wohnergänzungsflächen zu sichern. Die bestehende
Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes weist ebenfalls die Teile der KGA
Feldtmannsburg, die im Bezirk Lichtenberg liegen, als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kleingarten aus. Auch die derzeit stattfindende Überarbeitung
der BEP hält an dieser Ausweisung fest. Gemäß dem AGBauGB ist die
Bereichsentwicklungsplanung verwaltungsintern bindend. Es ist derzeit kein städtebauliches
Erfordernis zur Aufstellung eines B-Planes erkennbar. Nur allein die
Eigentumsverhältnisse rechtfertigen noch nicht die Einleitung eines
B-Planverfahrens. Sowie allerdings die städtebauliche Ordnung und Entwicklung
dieses Bereiches gefährdet ist, wird unverzüglich für den im Bezirk Lichtenberg
gelegenen Teil des Bezirks II der KGA eine Bezirksamtsvorlage zur Einleitung
eines Bebauungsplanverfahrens zur Beschlussfassung eingereicht. Der Bezirk
Pankow sieht ebenfalls aufgrund der Darstellung im FNP und der Lage des Bezirks
I im Außenbereich kein Erfordernis zum Aufstellen eines Bebauungsplanes. Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit im Fall der städtebaulichen Erforderlichkeit einen
bezirksübergreifenden Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der räumlichen
Trennung der Bezirke I und II der Kleingartenanlage Feldtmannsburg drängt sich
ein Zusammenhang aber nicht zwingend auf. Aufgrund dessen sowie auch aufgrund
der formalen Schwierigkeiten bei der Aufstellung eines bezirksübergreifenden
Bebauungsplanes sollten im Fall der städtebaulichen Erforderlichkeit jeweils
getrennte Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Berlin, den
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung |
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