Drucksache - DS/1708/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-34
Arbeitstitel: Manetstraße/Konrad-Wolf-Straße/Orankestraße/Scharnweberstraße
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.02.2006 
50. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XXII-34;

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich und wesentliches Planungsziel

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren XXII-34 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Berlin, den

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

  BzStRin  EU zu 1. und 2.

 

  Stapl Al

 

  Stapl B

 

  Stapl B 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

7

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

Bebauungsplan XXII-34

für die Fläche

zwischen Manetstraße / Konrad-Wolf-Straße /

Orankestraße / Scharnweberstraße

im Bezirk Lichtenberg

Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                                       Maßstab 1:5000

 

Ziel/Zweck: Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

 

BEZIRKSAMT LICHTENBERG VON BERLIN

Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen

Fachbereich Stadtplanung

 

 

 

 


BEBAUUNGSPLAN XXII-34

 

 

AUSWERTUNG UND ERGEBNIS DER

FRÜHZEITIGEN BEHÖRDENBETEILIGUNG

 

 

Januar 2006


Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.

 

Mit Schreiben vom 07.10.2005 wurden 13 Behörden, 1 Nachbargemeinde, 1 Nachbarbezirk, 16 Fachabteilungen des Senats bzw. des Bezirks zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs aufgefordert. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung wurden die Unterlagen aus Informationsgründen zugesandt. Im Ergebnis der Beteiligung gingen 23 (Bewag 2x) schriftliche Rückäußerungen ein. Diese beinhalten zum Teil Anregungen, die bei der Fortschreibung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt wurden.

 

Die nachfolgende Auswertung berücksichtigt alle bis zum 05.12.2005 eingegangenen Stellungnahmen.

 

Beteiligte Behörden, Nachbargemeinde, Nachbarbezirk, Fachabteilungen des Senats und des Bezirks

 

 

lfd. Nr.

 

Träger öffentlicher Belange

Rückäußerung vom

Inhalt der

Rückäußerung

1

Berliner Feuerwehr SE BG HG

09.11.05

Keine Anregungen

2

Berliner Gaswerke -GASAG- T-BR-RR

25.10.05

Keine Anregungen;

Im B-Plangebiet befinden sich Hochdruck- und Niederdruck-Gasrohrleitungen, es sind keine Planungen vorgesehen

3

Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR

04.11.05

Keine Belange berührt;

Detaillierte Forderungen in straßenreinigungstechnischer

Sicht, soweit betroffen, können erst mit Vorlage der Entwurfszeichnungen (Straßenneubau/-umbau) gestellt werden.

4

Berliner Verkehrsbetriebe BVG

Zentrale Leitungsverwaltung

12.12.05

S. Seite 4

5

Berliner Wasserbetriebe

04.11.05

Keine Bedenken;

Hinweise zu Entwässerungs- und Wasserversorgungsanlagen      

6

Bewag                                       Wärme:

 

 

 

                                 Immobilien:

27.10.05

 

 

 

04.11.05

 

Keine Anregungen;

Keine Fernwärmeanlagen der Bewag vor-handen

Keine Anregungen;

Im B-Plangebiet befinden sich Bewag-Kabelanlagen und eine Netzstation N 1599.

2 Pläne mit Kabeltrassen sind beigefügt.    

7

Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8

17.10.05

Entwurf des B-Plans steht im Einklang mit Ziel 1.0.1 und § 16 Abs. 5 LEPro und ist den Zielen der Raumordnung angepasst.

8

Deutsche Post Bauen GmbH

Keine

 

9

Handwerkskammer Berlin

Keine

 

10

Industrie- und Handelskammer zu Berlin

19.10.05

Keine Anregungen

11

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und techn. Sicherheit LaGetSi

28.10.05

Keine Anregungen

12

IT-Dienstleistungszentrum PB III

17.10.05

Keine Belange berührt

13

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Reg TP

(umbenannt in Bundesnetzagentur, BNetzA)

02.11.05

S. Seite 5

 

Nachbarbezirk und Nachbargemeinde

14

BA Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung

26.10.05

Keine Bedenken

15

Amt Ahrensfelde/Blumberg

07.11.05

Keine Belange berührt;

Keine Kenntnisse zu Umweltaspekten, die Einfluss auf die Umweltverträglichkeitsprüfung haben

 

Fachabteilungen des Senats

16

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I B

21.10.05

Keine Anregungen

17

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I E

09.11.05

Keine Bedenken

18

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II

Keine

 

19

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B

04.11.05

Siehe S. 5     

20

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VIII D 25

04.11.05

Siehe S. 6     

21

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Landesdenkmalamt LDA 134

Keine

 

22

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

08.11.05

Keine Anregungen

 

Fachabteilungen des Bezirks

23

BzBmin/PersFinKult, FB Haushalts- und Finanzmanagement

Keine

 

24

Abt. WiImm, Immobilienservice

Keine

 

25

Abt. JugBilSport

Keine

 

26

Abt. BüDSoz

20.10.05

Keine Anregungen

27

Abt. UmGes, Amt für Umwelt und Natur

07.11.05

 

24.11.05

UmNat U110: keine Bedenken

UmNat N/L 111:

S. Seite 6

28

Abt. Stadtentwicklung, Fachbereich Vermessung

05.12.05

S. Seite 7

29

Abt. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

27.10.05

S. Seite 8

30

Abt. Stadtentwicklung, Amt für Bauen und Verkehr

20.10.05

Keine Anregungen

31

Ausschuss für Stadtentwicklung zur Information

Keine

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde äußerten sich nicht:

 

1. lfd. Nr.   8        Deutsche Post Bauen GmbH

2. lfd. Nr.   9        Handwerkskammer Berlin

3. lfd. Nr. 18        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II

4. lfd. Nr. 21        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,  Landesdenkmalamt LDA 134

5. lfd. Nr. 23        BzBmin/PersFinKult, FB Haushalts- und Finanzmanagement

6. lfd. Nr. 24        Abt. WiImm, Immobilienservice

7. lfd. Nr. 25        Abt. JugBilSport

8. lfd. Nr. 31        Ausschuss für Stadtentwicklung (zur Information)

 

 

22 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde keine Anregungen:

 

1.   lfd. Nr.   1      Berliner Feuerwehr SE BG HG

2.   lfd. Nr.   2      Berliner Gaswerke -GASAG- T-BR-RR

3.   lfd. Nr.   3      Berliner Stadtreinigungsbetriebe BSR

4.   lfd. Nr.   5      Berliner Wasserbetriebe

5.   lfd. Nr.   6      Bewag  Wärme

                                        Immobilien

6.   lfd. Nr.   7      Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8

7.   lfd. Nr. 10      Industrie- und Handelskammer zu Berlin

8.   lfd. Nr. 11      Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz

                           und techn. Sicherheit LaGetSi

9.   lfd. Nr. 12      IT-Dienstleistungszentrum PB III

10. lfd. Nr. 14      BA Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung

11. lfd. Nr. 15      Amt Ahrensfelde/Blumberg

12. lfd. Nr. 16      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I B

13. lfd. Nr. 17      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I E

14. lfd. Nr. 22      Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

15. lfd. Nr. 26      Abt. BüDSoz

16. lfd. Nr. 27      Abt. UmGes, Amt für Umwelt und Natur (UmNat U 110)

17. lfd. Nr. 30      Abt. Stadtentwicklung, Amt für Bauen und Verkehr

 

 

Stellungnahmen gaben 6 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:

 

Nachfolgend werden die eingegangenen Anregungen sinngemäß wiedergegeben.

 

1.    Anregungen der Berliner Verkehrsbetriebe BVG, Zentrale Leitungsverwaltung vom

       12.12. 2005

 

Es sind Lagepläne mit eingezeichneten Kabelanlagen/Erdungsanlagen der Bahnstromversorgung der Straßenbahn beigelegt.

Es werden Hinweise zu Sicherungsmaßnahmen bei geplanten Baumaßnahmen gegeben und entsprechende Ansprechpartner genannt.

Im Bereich der geplanten Baumaßnahme wird keine Errichtung von Bahnstrom- und Signalanlagen sowie Anlagen der Licht- und Krafttechnik der Straßenbahn geplant.

Es werden keine Straßenbahngleise berührt.

Gegen die Baumaßnahme gibt es unter Einhaltung erforderlicher Rücksprachen keine Einwände, es wird die Zustimmung erteilt.

Stadtplanungsamt: 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Durch den Bebauungsplan werden keine Baumaßnahmen ausgelöst, deshalb sind die Anregungen nicht B-Plan-relevant.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

2.    Anregungen der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Post und

 Telekommunikation RegTP) vom 02.11.2005

 

Es wird über die im Gebiet vorhandenen Richtfunkbetreiber und über mögliche auftretende Störungen bei Baumaßnahmen informiert. Es gibt im Gebiet 10 Punkt-zu-Punkt-Richtfunkstrecken. Informationen können nur bei den einzelnen Betreibern eingeholt werden. Über eventuell vorhande Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen kann ebenfalls nur der einzelne Betreiber Auskunft erteilen. Es sind 2 Anlagen mit einer Auflistung der Richtfunkbetreiber beigelegt. Diese können zum vorsorglichen Ausschließen von Richtfunkstörungen bei geplanten Bauvorhaben kontaktiert werden.

 

Die nochmalige Beteiligung am Bebauungsplanverfahren in einem fortgeschrittenen Planungsstadium ist nicht erforderlich.

 

Stadtplanungsamt: 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Durch den B-Plan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des vorhandenen Siedlungsgebietes gesichert werden. Baumaßnahmen sind in der Hauptsache im Bestand und vereinzelt auf noch unbebauten Einzelgrundstücken zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass sich keine aus dem B-Plan resultierenden Auswirkungen auf die Richtfunkbetreiber ergeben.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

3.   Anregungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B vom 04.11.2005

 

Folgende Bedenken und Hinweise in verkehrsplanerischer Hinsicht wurden geäußert:

Die Konrad-Wolf-Straße ist als örtliche Straßenverbindung Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes Berlins. Aufgrund dessen und aufgrund der Führung der Straßenbahn sind verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung betroffen.

Die zukünftige westliche Straßenbegrenzungslinie sollte im Bereich des Parks um einen Meter erweitert bzw. das Pflanzen von höher stehendem Grün parallel zum Gehweg ausgeschlossen werden. Die gegenwärtige Nutzbreite von 2 m für den Gehweg (Baumscheiben 1,60 m) ist für diesen Bereich (Straßenbahnhaltestelle, Kioskbetrieb, Geschäftsstraße) nicht ausreichend.

Entsprechend der vorhandenen Gehwegführung von der Konrad-Wolf-Straße zur Manetstraße (auch Einhaltung der Sichtbeziehung) ist die Grünfläche zurückzunehmen und die Abschrägung zur Begrenzung des Parks bzw. als Straßenbegrenzungslinie darzustellen.

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregungen werden teilweise berücksichtigt.

 

1. Straßenbegrenzungslinie/Bepflanzung entlang der Konrad-Wolf-Straße

Die Planung für den Ausbau der Konrad-Wolf-Straße und damit auch die Festlegung der Straßenbegrenzungslinien wurde vom Senat erarbeitet und in den Jahren 1994-1996 realisiert.

Die Bedenken von SenStadt Abt. VII B bezüglich einer zu geringen Gehwegbreite konnten im Ergebnis von Gesprächen ausgeräumt werden. Danach wird auf die Zurücknahme der Straßenbegrenzungslinie oder anderer Pflanzfestlegungen verzichtet, wenn das im Auftrag der Abteilung UmNat Ende 2005 erarbeitete Freiflächenkonzept für die Grünfläche Konrad-Wolf-Straße/Manetstraße bei einer künftigen Umgestaltung zugrunde gelegt wird. Das Konzept sieht an der Konrad-Wolf-Straße nur in Teilbereichen Strauchpflanzungen vor, so dass davon ausgegangen wird, dass bei Einhaltung vorschriftsmäßiger Pflanzabstände vom Gehweg und bei einem regelmäßigen Schnitt eine Beeinträchtigung des Gehwegs nicht zu erwarten ist.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

2. Abschrägung der Grünfläche

Die im Bereich Konrad-Wolf-Straße/Manetstraße als Grünfläche dargestellte Dreiecksfläche wird als Straßenverkehrsfläche dargestellt, die Straßenbegrenzungslinie wird entsprechend verändert.

 

Eine Planänderung ist erforderlich.

 

 

4.   Anregung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VIII D 25 vom 04.11.2005

 

Für das Plangebiet ist eine ordnungsgemäße Entwässerung nicht gewährleistet. Bereits in einer Stellungnahme vom 17.02.1998 wurde aufgrund der schwierigen Entwässerungsprobleme ein Entwässerungskonzept empfohlen. Das liegt der Wasserbehörde bislang nicht vor.

 

Es gibt nur in kurzen östlichen Straßenabschnitten des Plangebietes ein öffentliches Regenwasserkanalsystem, für den mittleren und westlichen Teil existiert keine Entwässerungsinfrastruktur, Gewässer zur Niederschlagswasserableitung sind nicht vorhanden.

 

Die Notwendigkeit, ein Entwässerungskonzept zu erarbeiten, besteht weiterhin.

 

Stadtplanungsamt:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Eine Stellungnahme der Wasserbehörde vom 17.02.1998 liegt uns nicht vor. Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan wurde erst danach, am 31.03.1998, gefasst.

 

Durch den B-Plan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des vorhandenen Siedlungsgebietes gesichert werden. Baumaßnahmen sind in der Hauptsache im Bestand und vereinzelt auf noch unbebauten Einzelgrundstücken zu erwarten. Es wird davon ausgegangen, dass sich keine aus dem B-Plan resultierenden Auswirkungen auf die Gewässerbenutzung ergeben.

 

Forderungen bezüglich der Versickerung von Regenwasser sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens umzusetzen. Als Festsetzungen im Rahmen eines B-Plans kommen nur die in § 9 Abs. 1 BauGB aufgezählten Möglichkeiten in Betracht. Eine Versickerungspflicht von Niederschlagswasser ist davon nicht gedeckt.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

5.   Anregungen des Amtes für Umwelt und Natur (UmNat N/L 111) vom 24.11.2005

 

Hinsichtlich des Umweltberichts sind aus Sicht des Fachbereichs Naturschutz und Landschaftspflege keine weiterreichenden Untersuchungen notwendig, da nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltbelange durch die geplanten Festsetzungen im B-Planverfahren zu rechnen ist.

Trotz der schwierigen Eigentumsverhältnisse (3/4 der öffentlichen Grünanlage befindet sich im Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur) wird ein Konzept zur Umgestaltung und besseren Einbindung des Kiosks in die öffentliche Grünanlage erarbeitet. Die Umsetzung ist durch die Ausbildung geplant.

Die Schaffung eines zusammenhängenden Gartenbereichs im Einzelhausgebiet durch die textliche Festsetzung Nr. 1 wird sehr begrüßt, sie entspricht den Zielen des angrenzenden Landschaftsplans XXII-L-5 Obersee/Orankesee.

 

Stadtplanungsamt:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

6.    Anregungen der Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Vermessen vom

       05.12.2005

 

Bebauungsplanentwurf

Maßstäbliche und widerspruchsfreie Darstellung des Inhaltes des B-Planes.

Die Darstellung der Inhalte auf dem A3-großen Blatt des B-Plan-Entwurfs wurden unterschiedlich maßstäblich verändert. Obwohl M 1:2000 drauf steht, ist keine Darstellung 1:2000, weder Plandarstellung noch Maßstabsleiste.

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregungen werden berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Sonstiges:

1.         Die Angabe zur Planunterlage fehlt und müsste bis zur Auslegung ergänzt werden.

2.         Es sollten mindestens 4 Gitterkreuze mit Angabe der Koordinaten dargestellt werden.

3.         Die Linie zwischen Grünfläche und WA sollte nur dort farbig sein, wo die Baugrenzen bzw. ST/GA-Flächen geschlossen werden, eine grüne Straßenbegrenzungslinie dürfte dort fehl am Platze sein.

4.         Die schwarzen Bestimmungslinien für die Straßenbegrenzungslinie, Baugrenze, Umgrenzung von Flächen für Garagen/Stellplätze, Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt, sind nur lückenhaft vorhanden.

5.         Die Fläche für Denkmalensemble umfasst die Grundstücke Manetstr. 72/78 und 82. Unverständlich ist, dass der B-Planentwurf sowie die Denkmalkarte den hinter Mantstr. 82 gelegenen Teil des Grundstücks Manetstr. 84, 86, Konrad-Wolf-Str. 21, 22 mit als Teil des Denkmalensembles ausweist.

6.         Das Festlegungsmaß für die innerhalb der Grünfläche freigestellte Fläche für den Imbisskiosk sollte sich nicht auf ein Gebäude, sondern auf eine festgestellte Flurstücksgrenze beziehen. Entsprechend eingereichter Fortführungsvermessung C133/05 müsste dieses Maß 22,12 m von der Flurstücksgrenze zwischen FS 365 und 366 betragen.

7.         Der an der Nordecke angrenzende B-Plan XXII-31, eingeleitet am 11.02.1997, ist nicht angeschrieben worden.

 

Stadtplanungsamt:

Zu 1.-4. und 6.-7.

Die Anregungen werden berücksichtigt. Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Zu 5.

Laut Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde werden eigentumsrechtliche Belange bei der Festlegung von Denkmälern oder Denkmalensembles nicht berücksichtigt. Es war und besteht weiterhin die Absicht, die an das Grundstück Manetstr. 82 angrenzende Fläche in das Ensemble einzubeziehen.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Planunterlage

Nicht prüfbar (Maßstab entspricht nicht dem der Flurkarte)

Übereinstimmung mit Flurkarte ist nicht gegeben.

Aktualisierung für Reinplan notwendig

Sonstiges: Die Legende ist unzureichend!

 

Stadtplanungsamt:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird das Vermessungsamt die Planunterlage aktualisieren.

 

Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Layout

Wahl des Maßstabes ungünstig

Legende zum Entwurf bzw. zur Planunterlage fehlt: Angabe der Legende unvollständig. In der Legende fehlen die schwarzen Bestimmungslinien für Geltungsbereich, Baugrenze, Straßenbegrenzungslinie, Flächen für Garagen, Stellplätze.

 

Übersicht: eingeschränkte Lesbarkeit

 

Sonstiges:

1.         Textliche Festsetzungen: Die Überschrift muss nicht unterstrichen werden. Es ist ausreichend, die Punkte mit „1.“ usw. zu bezeichnen.

2.         Festsetzungseintragungen sollten nicht die Inhalte der Planunterlage unkenntlich machen.

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregungen werden berücksichtigt.

Auf die Abbildung der vollständigen Legende wurde bei diesem Verfahrensschritt aus ökonomischen Gründen (Wahl des A-3-Formats wegen Papierersparnis) verzichtet.

 

Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Liegenschaftsrechtliche Prüfung:

Im Verlauf des B-Planverfahrens sind Verfahren aufgrund § 24 des Vermessungsgesetzes (VermGBln) notwendig.

Festsetzung von Grundstücksnummern zur Bezeichnung der an Straßen angrenzenden oder von Straßen aus zugänglichen Grundstücke

 

Stadtplanungsamt:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit wird das Vermessungsamt die liegenschaftsrechtliche Prüfung vornehmen.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

7.    Anregungen der Abt. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt vom

       27.10.2005

 

Zu I.2.2.2

1.         „Zur Konrad-Wolf-Str. steigt die Geschossigkeit auf 3 Geschosse an.“

                                                                                 Hinweis: Das Gebäude Orankestr. 1 hat 4 Vollgeschosse einschließlich ausgebautes Dachgeschoss.

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

In der Plangrundlage des Vermessungsamtes wurden bei einigen Grundstücken Differenzen zwischen der im Plan dargestellten und der vor Ort angetroffenen Geschossigkeit festgestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde das Vermessungsamt darauf hingewiesen und um Überprüfung gebeten.

 

Eine Planänderung ist erforderlich.

 

2.         „Die Hauptnutzungsarten Wohnen und Gewerbe sind im Blockinnenbereich auf den Grundstücken Manetstr. 70…, Orankestr. 1/Konrad-Wolf-Str. 23…“

            Hinweis: Orankestr. 1 und Konrad-Wolf-Str. 23 sind getrennte Grundstücke.

 

Stadtplanungsamt:

 

Die Anregung wird berücksichtigt. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Zu II.3.2.1. - 2. und 4. Absatz und zu II.3.2.2. - 2. Absatz:

Bei Konrad-Wolf-Str. 23-24 ist die Nr. 24 zu streichen, da die Nr. 24 bereits zur Parkanlage gehört.

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Die Hausnummer Konrad-Wolf-Str. 24 ist nicht vergeben.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Zu II.3.2.3. - TF Nr. 4

Für den Neubau des Imbisspavillons wurde bereits eine Baugenehmigung Nr. 143/2005 vom 25.02.2005 erteilt. Zurzeit findet in dem bereits errichteten Pavillon mit den Abmessungen

5,0 m x 5,0 m der Innenausbau statt.

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Die Entscheidung, innerhalb der öffentlichen Grünfläche einen Imbisspavillon mit den maximalen Abmessungen 5,0 m x 5,0 m zuzulassen, wurde im Bezirksamt getroffen. Um diese Abmessungen auch für die Zukunft als Höchstmaße zu begrenzen, wurde die textliche Festsetzung

Nr. 4 in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Der fertig gestellte Pavillon ist auf der Plangrundlage darzustellen. Das Vermessungsamt wird informiert.

 

Eine Planänderung ist erforderlich.

 

Zu II.3.3.1.

Auf dem Grundstück Manetstr. 44 wurde bereits ein EFH errichtet, die textlichen Formulierungen sollten dementsprechend verändert werden.

 

Stadtplanungsamt:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Unter Punkt II.3.3.1. werden im Abwägungsprozess die Anregungen aus der frühzeitige Bürgerbeteiligung ausgewertet. Zu diesem Zeitpunkt bestand vorerst nur die Absicht, auf dem Grundstück Manetstr. 44 ein Wohnhaus zu errichten.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Seite 10 - Antwort des Bezirkes, 4. und 5. Absatz

„…ob die textliche Festsetzung Nr. 2…“ muss heißen: …die textliche Festsetzung Nr.1

 

Stadtplanungsamt:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Zitierung der textlichen Festsetzung Nr. 2 zum Zeitpunkt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist richtig. Als Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurden textliche Festsetzungen z.T. geändert, eine entfiel, eine wurde ergänzt. Dadurch veränderte sich auch die Reihenfolge.

 

Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

Hinweise zum Lageplan (letzter geänderter Stand 26.03.2003)

 

Folgende Bauvorhaben wurden errichtet und sollten im Lageplan dargestellt werden:

 

Scharnwebeberstr. 2:        Trafohaus wurde entfernt, Abstellgebäude im hinteren Grund-

                                           stücksteil errichtet

Manetstr. 44:                      1 Einfamilienhaus (Veränderung des Textes S. 10 erforderlich)

Konrad-Wolf-Str. 21/22      Imbiss-Pavillon

 

Stadtplanungsamt:

Die Anregungen werden berücksichtigt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass das Vermessungsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit die Plangrundlage im laufenden Bebauungsplanverfahren aktualisiert. Das Vermessungsamt wird zusätzlich vom Stadtplanungsamt informiert. Zur Veränderung des Textes S. 10 siehe unter „zu II.3.3.1.“

 

Eine Planänderung ist erforderlich.

 

 

Ergebnis:

In Auswertung der vorgebrachten Anregungen konnten keine prinzipiell neuen Erkenntnisse vorgebracht werden. Die Planung wird auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs zur frühzeitigen Behördenbeteiligung weiter verfolgt.

Die teilweise Berücksichtigung von Stellungnahmen führt jedoch zu Änderungen am Bebauungsplanentwurf. Das betrifft die Straßenbegrenzungslinie an der Manetstraße/Konrad-Wolf-Straße. Die Begründung wird ebenfalls geändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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