Trifft
es zu, dass das Jobcenter auf Anweisung der Regionaldirektion für Arbeit
die Serviceleistung der Ausgabe der Trägerkarten für das Sozialticket nur
noch dann für Arbeitslosengeld II – BezieherInnen anbieten will, wenn das
Bezirksamt zusätzliche Zahlungen für Personalaufwendungen an das Jobcenter
leistet? Wenn ja, wie wird eine solche Einschränkung der Serviceleistung
begründet?
Wie
reagiert das Bezirksamt auf diese Situation und welche Alternativen bietet
es für die Betroffenen an?