Drucksache - DS/1690/V
Der
Ausschuss für Soziales/Mieterinteressen empfiehlt der BVV die DS/1690/V in
folgender geänderter Fassung zu beschließen: Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seinem Bemühen mit
Wohnungsgesellschaften und –genossenschaften im Bezirk über Möglichkeiten
für befristete Mietsenkungen für Bestandsmieter im Ergebnis individueller
Vereinbarungen zu sprechen. Bestandsmietern, die Arbeitslosengeld II beziehen
und deren Wohnkosten über den in der AV Wohnen festgelegten Grenzwerten liegen,
kann so geholfen werden einen Umzug zu vermeiden. Begründung: Dass das Bezirksamt bereits in diesem Sinne tätig ist,
sollte die BVV die politische Unterstützung dieses Herangehens artikulieren.
Eine solche befristete Mietsenkung, die immer nur individuell und nach
Einzelfallprüfung zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden kann, wäre
ein weiteres Instrument, um ALG II – BezieherInnen in ihren Wohnungen zu
halten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auf die Arbeitssuche zu
konzentrieren statt auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Text des Ursprungsantrags: Das
Bezirksamt wird ersucht mit den Wohnungsgesellschaften und
–genossenschaften im Bezirk ins Gespräch darüber zu kommen, ob und wie
über befristete Mietsenkungen für Bestandsmieter, die Arbeitslosengeld II
beziehen und deren Wohnkosten über den in der AV Wohnen festgelegten
Grenzwerten liegen, ein Umzug vermieden werden kann. Abstimmungsergebnis: 7 – 0 – 0 |
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