Drucksache - DS/1645/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-29
für das Gelände zwischen Bornitzstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Bornitzstraße 82, nördlicher Grenze des Städtischen Friedhofs und Ruschestraße im Bezirk Lichtenberg
Verfahrensstand: Einstellung des Bebauungsplanverfahre
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
07.02.2006 
53. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)    das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-29 einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 10. September 1996 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)    mit der Durchführung des Beschlusses zu a.) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen;

 

Begründung:

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin beschloss im  November 1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes XVII-29. Wesentliche Planungsziele waren die Sicherung von Gemeinbedarfs- und Grünflächen. Im Jahre 1994 wurde unter anderem ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Bebauungsplan XVII-29 durchgeführt, der dazu dienen sollte, ein tragfähiges Konzept als Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung zu finden. Insbesondere für den Bebauungsplangeltungsbereich XVII-29 wurden die aktuellen Erkenntnisse der Stadtentwicklungsplanung für den Gemeinbedarf sowie die neue Situation der Eigentumsverhältnisse berücksichtigt. Im Dezember 1994 wurde das Wettbewerbsverfahren beendet. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin fasste daraufhin am 10. September 1996 einen Beschluss zur Änderung der Ziele und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde im November 1996 durchgeführt. Als Ergebnis des Planungsvorlaufes und nach Abschluss der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ergab sich, von den Planungszielen, Sicherung der Gemeinbedarfsflächen - Zweckbestimmungen Schule und Kita - Abstand zu nehmen. Im Juli 1998 hat das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin die Aufhebung der Bindung an das Wettbewerbsergebnis beschlossen.

Seit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Stadtgebiete mit hoher Dichte, von denen man in damaliger Zeit ausging, können vorerst nicht entwickelt werden. Es zeichnet sich heute eher eine kleinteilige Bebauung südlich der Bornitzstraße ab. In den Jahren 2004/2005 wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes auf der Grundlage des § 34 BauGB eine wohngebietsdienende Einzelhandelseinrichtung, Einfamilien- und Doppel- sowie Reihenhäuser genehmigt. Mit der Umsetzung der Planungsziele des Bebauungsplanentwurfes XVII-29 ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Ein Planerfordernis für den Bebauungsplan XVII-29 besteht nicht mehr. Gegen die Absicht, den Bebauungspan XVII-29 einzustellen, bestehen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. II C keine Bedenken.

 

Berlin, den                            2005

 

 

 

Emmrich                                                                     Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung


Anlage 1

 

 

 

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

des

 

Bebauungsplanes XVII-29

 

für das Gelände zwischen

Bornitzstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Bornitzstraße 82, nördlicher Grenze des Städtischen Friedhofs und Ruschestraße

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

 
 

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