Drucksache - DS/1639/V  

 
 
Betreff: Übergabe der Kindertagesstätte Neubrandenburger Str. 51/53 an den freien Träger Independent Living - Kindertagesstätten für Berlin gGmbH
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.11.2005 die Übertragung der Kindertagesstätte Neubrandenburger Str. 51/53 an den freien Träger Independent Living – Kindertagesstätten für Berlin gGmbH ab 01. Januar 2006 beschlossen.

 

Die Kita  wird mit 150 vertraglich vergebenen Plätzen übergeben.

 

Entsprechend § 3 KJHG sowie dem Senatsbeschluss Nr. 4207/93 vom 14.12.93 zur “Herstellung von Träger und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten in den östlichen Bezirken Berlins” ist beabsichtigt, die Kindertagesstätte Neubrandenburger Str. 51/53 an den freien Träger Independent Living – Kindertagesstätten für Berlin zu übertragen.

Die Übertragung wurde im Hinblick auf die im Entwurf vorliegende Übertragungsverfahrensvereinbarung zwischen der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin und dem Land Berlin, vertreten durch die Bezirksämter vorbereitet. Die im Entwurf der Vereinbarung vorgegebenen Prüfkriterien wurden beachtet.

Die Eltern sind mit dem Trägerwechsel einverstanden und waren am gesamten Entscheidungsprozess beteiligt.

Nach dem Freiwilligkeitsprinzip stimmen derzeit 18 Mitarbeiterinnen der Kita Neubrandenburger Str. 51/53 einem Trägerwechsel zu.

Die Nutzung des Gebäudes soll auf der Grundlage des § 47 Berliner AG KJHG für zehn Jahre nutzungsentgeltfrei erfolgen. Die laufenden Bewirtschaftungskosten, die laufende Instandhaltung einschließlich der Schönheitsreparaturen obliegt dem Träger. Für die Anforderungen zur Einhaltung der Brandsicherheit in der Kindertagesstätte sind keine weiteren finanziellen Mittel erforderlich.

Die Kita Neubrandenburger Str. 51/53 wurde 1985 als Kita errichtet, wird seit diesem Zeitpunkt als Kita genutzt und wird auch künftig (nach dem Trägerwechsel) als Kita betrieben. Ein entsprechender Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen scheint langfristig gesichert.

Mit dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nr. V/34 - 05 vom 27.10.2005 wurde dem Trägerwechsel der Kindertagesstätte Neubrandenburger Str. 51/53 in freie Trägerschaft an die Independent Living – Kindertagesstätten für Berlin gGmbH zugestimmt.

 

10360 Berlin,                      2005

 

 

Emmrich                                                                     Räßler - Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                              Bezirksstadtrat für

                                                                                    Jugend, Bildung und Sport

 

 
 

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