Drucksache - DS/1614/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die
oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur
Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
___________________ _____________________ Emmrich Räßler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Jugend, Bildung
und Sport Zielvereinbarung Gemäß § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg Abt. Jugend, Bildung und Sport Bezirksstadtrat Herrn Räßler und dem Leiter des LuV Jugend Herrn Fritsch-Hinz Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2005. Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung............................................................................................................................................................. 4 2. Rechtliche Grundlagen........................................................................................................................................ 5 3. Leistungs- und Handlungsziele........................................................................................................................ 5 3.1. Zielgruppen........................................................................................................................................................... 5 3.2. Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe...................................................... 5 4. Interne Organisationsziele des LuV Jugend........................................................................................... 7 4.1. Qualitätsmanagement................................................................................................................................ 7 4.2. Personalmanagement.................................................................................................................................. 8 5. Programme/Maßnahmen........................................................................................................................................ 9 5.1. Produkte und Leistungen............................................................................................................................ 9 5.1.1. FB 1 – Förderung von jungen Menschen
und Familien – Produktübersicht 9 5.1.2. FB 2 – Tagesbetreuung von Kindern –
Produktübersichten.. 10 5.1.3. FB 3 - Psychosoziale Dienste –
Produktübersichten................. 10 5.1.4. FB 4 – Familienunterstützende Hilfen
– Produktübersichten 10 6. Berichtswesen.......................................................................................................................................................... 11 7. Ressourcenbewirtschaftung........................................................................................................................ 11 1. VorbemerkungDiese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001 (BA-Beschluss Nr. 09/01), fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV-Leitung und Abteilungsleitung im Jahre 2005. Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und ständige Aufgabe, dass das LuV Jugend – durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele: · effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit · Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen · Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-Government · freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger · Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport unterstützt die Aufgaben und Ziele des LuV, er vertritt das Jugendamt bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, der BVV und nach außen. Durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden. Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport sorgt für angemessene umfassende und kurzfristige Informationen zu allen das LuV betreffenden Belangen; er setzt sich gemeinsam mit der LuV-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Förderung von Frauen im Jugendamt ein. Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der Planungs- und Gesamtverantwortung der Jugendhilfe und dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für das LuV Jugend und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Mit der Übernahme der finanziellen und personellen Ressourcen gewährleistet das LuV Jugend durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und mit seinem professionellen Engagement den Schutz und die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien mit und in ihren unterschiedlichen Kulturen im Bezirk Lichtenberg. Das Luv Jugend hat im Sinne § 2 VGG folgende Aufbauorganisationen: Unterhalb der LuV-Leitung mit Fachkraft für Jugendhilfeplanung, Innenrevisorin, rechtliche Grundsatzangelegenheiten, Koordination der generellen Angelegenheiten gliedert sich das LuV Jugend in 4 Fachbereiche (FB): FB 1 – Förderung von jungen Menschen und Familien, FB 2 – Tagesbetreuung von Kindern, FB 3 – Psychosoziale Dienste, FB 4 – Familienunterstützende Hilfen. Das LuV Jugend stellt durch interne Ziel-, Service- und/oder Projektvereinbarungen sicher, dass zu den Zielen konkrete Maßnahmen und Meilensteine verabredet werden. Außerdem werden die Ziele des Qualitäts- und Personalmanagements intern individuell vereinbart. Für alle erwähnten Leistungen werden messbare Qualitätsindikatoren abgestimmt. Im übrigen geben die Erfolgsindikatoren die ersten Etappenziele an. 2. Rechtliche GrundlagenIm LuV Jugend werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt: · Sozialgesetzbücher (SGB VIII, SGB I, SGB IX, SGB X, SGB XII) · Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Berlin (AG KJHG Berlin), Kindertagesbetreuungsreformgesetz (mit dem Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG, Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG · Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) · Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Landespflegegeldgesetz (LPflGG), Bezirksgerichtsgesetz (BezGG) · Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Familiengrundgesetz (FGG), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermG) · Strafgesetzbuch (StGB), Strafprozessordnung (StPO), Jugendgerichtsgesetz (JGG) ·
Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz,
Gesetze über die Verbreitung jugendgefährlicher Schriften und Medieninhalte · Verfassung von Berlin (VvB), Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG), Landeshaushaltsordnung (LHO) 3. Leistungs- und Handlungsziele3.1. ZielgruppenDas LuV Jugend bietet seine Leistungen allen Lichtenberger Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen und deren Familien bzw. Lebensgemeinschaften an. 3.2. Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe
4. Interne Organisationsziele des LuV Jugend4.1. Qualitätsmanagement
4.2. Personalmanagement
5. Programme/Maßnahmen5.1. Produkte und LeistungenDas LuV Jugend als örtlicher Träger der Jugendhilfe erbringt ausschließlich gesetzliche Leistungen und erfüllt gesetzliche Aufgaben. Diese sind Grundlage des jeweils gültigen Produktkataloges der Jugendhilfe. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des LuV Jugend diese Produkte zu erstellen und die dort festgeschriebene Qualität zu erfüllen (s. Anlage 1, Produktübersicht des Jugendamtes). Grundlage der im Detail zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsberschreibungen des Produktkataloges Version 9.1. Die Mengen ergeben sich aus den beschriebenen Bezugsgrößen des Produktkataloges Version 9.1. 5.1.1.FB 1 – Förderung von jungen Menschen und Familien – Produktübersicht
5.1.2.FB 2 – Tagesbetreuung von Kindern – Produktübersichten
5.1.3.FB 3 - Psychosoziale Dienste – Produktübersichten
5.1.4.FB 4 – Familienunterstützende Hilfen – Produktübersichten
6. Berichtswesen· Jahresbericht des Jugendamtes · Halbjährliche Auswertung zum Stand der Produktmengenerbringung · Jahresberichte zur Arbeit der Fachbereiche im Auftrag des Jugendhilfeausschusses · Führen einer quartalsweisen Besucherstatistik durch die Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft · Berichte über Hilfen zur Erziehung 7. RessourcenbewirtschaftungDie erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis ist der Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median und die Produktmengen und Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung. Das so ermittelte Budget wurde für das Haushaltsjahr 2005 zum 01.01. des Haushaltsjahres übergeben. Für das Haushaltsjahr 2005 wurde das Budget mit 60.560.649 € bestimmt In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen. Für den Einzelplan 40 (ohne Kapitel 4060) sind von den Ansätzen 2005 pauschale Minderausgaben in Höhe von 192 T€ abzuziehen und die erforderlichen Fortschreibungen wegen Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft vorzunehmen. Durch die einzelnen Fachbereiche des LUV’s erfolgt eine laufende Überwachung der verfügbaren finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft Änderungen/Nachträge Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen. Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen. Zuständigkeit/Verantwortlichkeit Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport überträgt den vom Jugendamtsleiter benannten Dienstkräften die rechtsgeschäftliche Vertretung nach § 25 i. v. m. § 22 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben laut Geschäftsverteilung. Laufzeit der Vereinbarung Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2005. Über die Fortsetzung dieser Vereinbarung sind bis zum 30. November 2005 entsprechende Verhandlungen zu führen. Berlin Lichtenberg, den Räßler Fritsch-Hinz Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung Jugendamtsleiter und Sport [N1] Anmerkung Jug 1010: Alles Folgende müsste aus meiner Sicht ausschließlich in die Zielvereinbarungen zwischen LuV-Leiter und FB-L - ansonsten hat der LuV-Leiter keine abrechenbaren Ziele und es stellt sich die Frage, ob ein LuV-Leiter gebraucht wird? [N2] Anmerkung Jug 1010: Alles Folgende müsste aus meiner Sicht ausschließlich in die Zielvereinbarungen zwischen LuV-Leiter und FB-L - ansonsten hat der LuV-Leiter keine abrechenbaren Ziele und es stellt sich die Frage, ob ein LuV-Leiter gebraucht wird? [N3] Anmerkung Jug 1010: Alles Folgende müsste aus meiner Sicht ausschließlich in die Zielvereinbarungen zwischen LuV-Leiter und FB-L - ansonsten hat der LuV-Leiter keine abrechenbaren Ziele und es stellt sich die Frage, ob ein LuV-Leiter gebraucht wird? |
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