Drucksache - DS/1614/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2005 zwischen dem Leiter der Abteilung Jugend, Bildung und Sport und dem Leiter des Jugendamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR JugBilSportBzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________

Emmrich                                                        Räßler

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Jugend,

                                                                       Bildung und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

Gemäß § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

 

zwischen dem

 

Bezirksamt Lichtenberg

Abt. Jugend, Bildung und Sport

Bezirksstadtrat

 

Herrn Räßler

 

 

 

 

 

und dem

 

Leiter des LuV Jugend

 

Herrn Fritsch-Hinz

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2005.

 

 


Inhaltsverzeichnis

 

1.     Vorbemerkung............................................................................................................................................................. 4

2.     Rechtliche Grundlagen........................................................................................................................................ 5

3.     Leistungs- und Handlungsziele........................................................................................................................ 5

3.1.       Zielgruppen........................................................................................................................................................... 5

3.2.       Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe...................................................... 5

4.     Interne Organisationsziele des LuV Jugend........................................................................................... 7

4.1.       Qualitätsmanagement................................................................................................................................ 7

4.2.       Personalmanagement.................................................................................................................................. 8

5.     Programme/Maßnahmen........................................................................................................................................ 9

5.1.       Produkte und Leistungen............................................................................................................................ 9

5.1.1.      FB 1 – Förderung von jungen Menschen und Familien – Produktübersicht 9

5.1.2.      FB 2 – Tagesbetreuung von Kindern – Produktübersichten.. 10

5.1.3.      FB 3 - Psychosoziale Dienste – Produktübersichten................. 10

5.1.4.      FB 4 – Familienunterstützende Hilfen – Produktübersichten 10

6.     Berichtswesen.......................................................................................................................................................... 11

7.     Ressourcenbewirtschaftung........................................................................................................................ 11

 


1.      Vorbemerkung

 

Diese Zielvereinbarung wird aufgrund § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001 (BA-Beschluss Nr. 09/01), fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV-Leitung und Abteilungsleitung im Jahre 2005.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und ständige Aufgabe, dass das LuV Jugend – durch Umfang und Intensität seiner Bürgerkontakte – einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet.

 

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

·         effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit

·         Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen

·         Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-Government

·         freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger

·         Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung

 

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport unterstützt die Aufgaben und Ziele des LuV, er vertritt das Jugendamt bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, der BVV und nach außen. Durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs- und Informationsverluste vermieden.

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport sorgt für angemessene umfassende und kurzfristige Informationen zu allen das LuV betreffenden Belangen; er setzt sich gemeinsam mit der LuV-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Förderung von Frauen im Jugendamt ein.

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der Planungs- und Gesamtverantwortung der Jugendhilfe und dem Prinzip der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für das LuV Jugend und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung.

 

Mit der Übernahme der finanziellen und personellen Ressourcen gewährleistet das LuV Jugend durch die Umsetzung des Kinder- und Jugendhilferechts und mit seinem professionellen Engagement den Schutz und die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien mit und in ihren unterschiedlichen Kulturen im Bezirk Lichtenberg.

 

Das Luv Jugend hat im Sinne § 2 VGG folgende Aufbauorganisationen:

 

Unterhalb der LuV-Leitung mit Fachkraft für Jugendhilfeplanung, Innenrevisorin, rechtliche Grundsatzangelegenheiten, Koordination der generellen Angelegenheiten gliedert sich das LuV Jugend in 4 Fachbereiche (FB): FB 1 – Förderung von jungen Menschen und Familien, FB 2 – Tagesbetreuung von Kindern, FB 3 – Psychosoziale Dienste, FB 4 – Familienunterstützende Hilfen.

 

Das LuV Jugend stellt durch interne Ziel-, Service- und/oder Projektvereinbarungen sicher, dass zu den Zielen konkrete Maßnahmen und Meilensteine verabredet werden. Außerdem werden die Ziele des Qualitäts- und Personalmanagements intern individuell vereinbart.

 

Für alle erwähnten Leistungen werden messbare Qualitätsindikatoren abgestimmt. Im übrigen geben die Erfolgsindikatoren die ersten Etappenziele an.

 

2.                Rechtliche Grundlagen

 

Im LuV Jugend werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt:

 

·         Sozialgesetzbücher (SGB VIII, SGB I, SGB IX, SGB X, SGB XII)

·         Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Berlin (AG KJHG Berlin), Kindertagesbetreuungsreformgesetz (mit dem Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG, Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG

·         Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

·         Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Landespflegegeldgesetz (LPflGG), Bezirksgerichtsgesetz (BezGG)

·         Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Familiengrundgesetz (FGG), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermG)

·         Strafgesetzbuch (StGB), Strafprozessordnung (StPO), Jugendgerichtsgesetz (JGG)

·         Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz, Gesetze über die Verbreitung jugendgefährlicher Schriften und Medieninhalte

·         Verfassung von Berlin (VvB), Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG), Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

3.                Leistungs- und Handlungsziele

 

3.1.   Zielgruppen

Das LuV Jugend bietet seine Leistungen allen Lichtenberger Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen und deren Familien bzw. Lebensgemeinschaften an.

 

3.2.   Strategische Ziele des Bezirksamtes für die Jugendhilfe

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator:

·         Einführung des Konzeptes der Sozialraumorientierung

 

·         fachlich qualifizierte Zusammenarbeit mit dem JHA

·         Erstellung einer Jugendhilfeplanung

 

·         Prävention als Kernstück der Jugendhilfe in allen Fachbereichen

 

·         fachliche Anleitung und Information der Fachbereichsleiter

 

·         Aufgabenerfüllung als Beauftragter für den Haushalt

 

 

·         Personalentwicklung

 

 

 

·         Gründung Kita-Eigenbetrieb

 

 

[N1] 

·         Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung, Bereitstellung von Angeboten, die an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt bzw. mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung und zur Übernahme gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement befähigen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Allgemeine Förderung der Erziehungsfähigkeit von Familien

·         Ausgleich sozialer Benachteiligungen und/oder Überwindung individueller Beeinträchtigungen zur Förderung sozialer Integration (Jugendsozialarbeit)

 

·         Förderung der individuellen, sozialen und gesundheitlichen Entwicklung der Teilnehmer/innen und deren politische und kulturelle Bildung (Erholungs- und Reisemaßnahmen)

 

·         Gewährleistung von Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe (Vernetzung zwischen und Zusammenarbeit mit Trägern und Institutionen (Sozialraumorientierte Vernetzung)

·         Bildung von Arbeitsgruppen

·         Konzept zur SRO erstellen

 

·         Verbesserung des Kommunikationsprozesses mit den Mitgliedern des JHA

·         Koordinierung der fachbereichsbezogenen Jugendhilfeplanung der Fachbereiche

·         Förderung von Projekten zur Vermeidung von Hilfen  zur Erziehung  sowie  im Vorfeld dieser Hilfen

·         Durchführung von regelmäßigen Dienstberatungen mit den FB-L und dem BzStR

 

·         rechtzeitige Erstellung des Haushaltsplanes für die Jahre 2007/08

·         interdisziplinäre und leistungsbereichübergreifende Aufgabenerfüllung durch Fachkräfte

 

·         bezirkliche Struktur entwickeln, welche die Vernetzung aller Kitas im Bezirk u. a. zu Fragen der Qualitätssicherung und Fachberatung herstellt

[N2] 

·         Rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung bedarfsorientierter vielfältiger Angebote unter Mitwirkung der jungen Menschen/Familien innerhalb und außerhalb eigener Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Unterstützung junger Menschen, die sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind durch rechtzeitige und ausreichende Bereitstellung von entsprechender Beratung und praktischen Hilfen

 

 

 

 

·         Bereitstellung bedarfsgerechter vielfältiger Angebote nach sozialpädagogischen Aspekten, auch für Einkommensschwache

 

 

 

·         Interdisziplinäre und leistungsbereichsübergreifende Aufgabenerfüllung durch Fachkräfte

 

·         Struktur des Jugendamtes ist dem Konzept angepasst

·         abgestimmte, umsetzbare Beschlüsse des JHA

·         mit JHA abgestimmter kinder- und Jugendhilfeentwicklungsplan

·         Einhaltung der Ansätze für Hilfen zur Erziehung und angrenzender Leistungen

 

·         “funktionierende” Fachbereiche

 

·         auskömmliche HH-Einzelpläne für die Fachbereiche

 

·         Zusammenwirken der Fachkräfte bezogen auf den Stadtteil

 

·         das Jugendamt hat im Bereich der Kindertagesbetreuung fachlich relevanten Zugang zu Steuerungsprozessen

[N3] 

·         Fachlichkeit:

Analyse, Konzept, Inhalte, Methoden

·         Vielfalt der Angebote:

mehrere Angebote für unterschiedliche Zielgruppen

·         Partizipation der Kunden:

Beteiligung an Planung, Gestaltung, Realisierung

·         Erreichbarkeit:

Angebotszeit, Öffnungszeit, regionale Versorgung, Zuverlässigkeit des Angebotes Verfügbarkeit der Mitarbeiter

 

 

·         Akzeptanz:

Annahme des Angebotes, Verhältnis der möglichen zu den tatsächlichen Teilnehmern

 

·         Steigerung der Kunden/Bürgerzufriedenheit in Kitaangelegenheiten

·         Sicherstellung des Erhalts der Telefonverbindungen, da diese bei den Bürgern bekannt sind

·         kundenfreundliche Öffnungszeiten Spätsprechstunde donnerstags bis 19.00 Uhr

·         Beratung direkt und telefonisch

·         bei Bedarf Beratung außerhalb der Öffnungszeiten

·         Verkürzung der Wartezeiten

·         Entlastung der Bürger

·         Optimales Angebot an Informationen im Internet

 

·         gezielte Informationen der Bürger zu unserem Leistungsangebot, Erreichbarkeit, Vordruckangebot

·         Aktualisierung innerhalb eines Quartals

 

·         Öffentlichkeitsarbeit

·         mediengemäße Darstellungen von Einrichtungen, Diensten, Veranstaltungen des Jugendamtes

·         positives Bild des Jugendamtes und der KollegInnenschaft in der Öffentlichkeit

 

4.                Interne Organisationsziele des LuV Jugend

 

4.1.   Qualitätsmanagement

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

·         Verbesserung der Angebote der Jugendarbeit.

·         Jugendhilfeplanung auf der Grundlage einer kontinuierlichen Fachdebatte über Ziele und Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Form eines Wirksamkeitsdialoges

·         Eine Qualitätsvereinbarung zur Anwendung des Qualitätshandbuches der Berliner Jugendfreizeitstätten wird abgeschlossen.

·         Das QM-Handbuch wird durch die Beschäftigten der Einrichtung als Instrument der internen Evaluation genutzt.

·         Aktuelle bedarfsgerechte Konzeptionen

·         Selbstevaluation

·         Teilnahme am Wirksamkeitsdialog in der Region

·         Verkürzung der Bearbeitungszeiten zur Bescheiderteilung

·         Verkürzung der Wartezeiten für die Bürger während der Sprechstunden

·         Verbesserung der Widerspruchsbearbeitung

·         Beratung, Annahme von Anträgen auch außerhalb der Öffnungszeiten

·         Abhilfeverfahren transparenter gestalten

·         Reduzierung der Bearbeitungsdauer zur Bescheiderteilung mit dem Ziel:

·         Bescheiderteilung nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen

·         mehr Zeit für die direkte Bearbeitung der Widersprüche

·         Übertragung von öffentlichen Kitas in freie Trägerschaft

·         Herstellen von Träger- und Angebotsvielfalt im Bezirk

·         Übertragungsprozess ist  abzuschließen. Es befinden sich dann 66 % aller vergebenen Kitaplätze in freier Trägerschaft.

·         sichern eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes durch die Tagespflegestellen entsprechend der jeweiligen Familiensituation

 

·          Sicherung der Qualifikation der Tagespflegeeltern zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit in den Pflegestellen

·         Elternberatungen direkt und telefonisch

·         einheitliche Grundstandards in den Tagespflegestellen sichern

 

·         kontinuierliche Fortbildung und Beratung

·         Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern

·         Gesundheitszustand der Tagespflegekinder stabilisieren

·         Erwerb des Zertifikats von SenBJS für Tagespflegepersonen

·         Gewährleistung von Angeboten der Erziehungs- und Familienberatung gemäß § 28 i.V.m. §§ 16-18 SGB VIII

·         eigene Leistungserbringung im FB 3 zur Grundversorgung sowie im Rahmen der Fachdiensttätigkeit HzE

·         Gewährleistung von Leistungserbringung durch freie Träger

·         Steuerung der Arbeit des freien Trägers EFB mittels Leistungsvertrag und Unter-AG § 78

·         mindestens 500 abgeschlossene Fälle pro Jahr

 

·         mindestens 270 abgeschlossene Fälle pro Jahr

·         Tätigkeitsbericht mindestens alle 2 Jahre

·         qualitätssichernde Mitwirkung des FB 3 im Rahmen der Hilfeplanung für Hilfen zur Erziehung

·         Clearing, insbesondere in Krisen- und Kinderschutzfällen

·         therapeutische Fragestellung

·         Abgrenzung der Zuständigkeit nach SGB V sowie § 35a SGB VIII

·         Begutachtung zum erweiterten Pflegebedarf gemäß AV Vollzeitpflege

·         Kooperationsvereinbarung liegt vor

·         Umfang von bis zu 40 % der EFB-Kapazität

·         fachbereichsübergreifende Abstimmung mindestens quartalsweise

·         Leistungen des begleitenden Umgangs gemäß § 18 (3) SGB VIII

·         Prüfung und Durchführung bzw. Gewährleistung

·         Erfüllung von Rechtsansprüchen

·         Einhaltung der Finanzziele

·         Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe

·         Begutachtung als fachdiagnostischer Dienst

·         Gewährleistung, Hilfeplanung, Controlling

·         Erfüllung von Rechtsansprüchen

·         Einhaltung der Finanzziele

·         Familienbildung zur Vermeidung von HzE-Fällen

·         Entwicklung und fachliche Steuerung eines Konzeptes

 

·         Qualitätsentwicklung und ‑sicherung in kommunalen Kindertagesstätten

·         Insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung des Berliner Bildungsprogramms

·         in Abstimmung mit FB 2

·         Evaluierung von Qualitätsstandards in Kitas sowie zum “Entdeckenden Lernen” in der Lernwerkstatt

·         Besondere pädagogische Projekte

·         jeweils gemeinsam mit FB 2

·         Gründung Kita-Eigenbetrieb

·         Bezirkliche Struktur entwickeln, welche die Vernetzung aller Kitas im Bezirk u. a. zu Fragen der Qualitätssicherung und Fachberatung herstellt

·         Sichert dem Jugendamt einen Zugang zu fachlich relevanten Steuerungsprozessen im Bereich der Kindertagesbetreuung

 

4.2.   Personalmanagement

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

 

·         Qualifizierung des Personals in den JFE und im FB auf der Grundlage der aus der Jugendhilfeplanung resultierenden Handlungsziele für die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung

·         Gezielte mittel- und langfristige Fortbildungsplanung im FB 1

·         Mitarbeiter sind in der Lage, die an sie gestellten Anforderungen zu erfüllen

 

·         Einführung in das Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen bis zum Schuleintritt

·         kontinuierliche Fortsetzung des Prozesses zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms

·         Fortbildung/Beratung der Leitungskräfte, Teamfortbildungen, Prozessbegleitung durch Fachpersonal

·         Personal- und Organisationsentwicklung im Jugend- bzw. Bezirksamt

 

·         Supervision

·         Fortbildung mit den Schwerpunkten von Teamfortbildungen zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms sowie zur Integration behinderter Kinder in Kitas

·         Entwicklung von Hauskonzeptionen und besonderen Profilen

·         Beratung von Fach- und Leitungskräften in schwierigen Einzelfällen

 

5.    Programme/Maßnahmen

 

5.1.        Produkte und Leistungen

Das LuV Jugend als örtlicher Träger der Jugendhilfe erbringt ausschließlich gesetzliche Leistungen und erfüllt gesetzliche Aufgaben. Diese sind Grundlage des jeweils gültigen Produktkataloges der Jugendhilfe. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des LuV Jugend diese Produkte zu erstellen und die dort festgeschriebene Qualität zu erfüllen (s. Anlage 1, Produktübersicht des Jugendamtes).

Grundlage der im Detail zu erbringenden Leistungen sind die Leistungsberschreibungen des Produktkataloges Version 9.1.

Die Mengen ergeben sich aus den beschriebenen Bezugsgrößen des Produktkataloges Version 9.1.

 

5.1.1.FB 1 – Förderung von jungen Menschen und Familien – Produktübersicht

 

78 387

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung

78 352

Jugendsozialarbeit durch freie Träger (Spiegelprodukt zum Verwaltungsprodukt: Jugendsozialarbeit)

78 402

Allgemeine Familienförderung

78 401

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger (Spiegelprodukt zum Verwaltungsprodukt: Allgemeine Kinder- und Jugendförderung

78 403

Allgemeine Familienförderung durch freie Träger (Spiegelprodukt zum Verwaltungsprodukt: Allgemeine Familienförderung)

78 405

Erholungs- und Reisemaßnahmen, internationale Begegnungen durch freie Träger (Spiegelprodukt zum Verwaltungsprodukt: Erholungs- und Reisemaßnahmen, internationale Begegnungen)

78 349

Betreuung von Praktikanten und Hospitanten

78 414

Jugendsozialarbeit

79 069

Sozialraumorientierte Koordinierung und Vernetzung der bezirklichen Jugendhilfe

 

5.1.2.FB 2 – Tagesbetreuung von Kindern – Produktübersichten

 

30 133

Anmeldeverfahren

65 130

Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres

65 131

Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung

65 134

Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern in besonderen Gruppen

65 136

Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung des 3. Lebensjahres

65 137

Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Vorschulbereich

65 138

Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Hortbereich

72 598

Zusätzliche Förderung von Kindern mit Behinderung

72 599

Zusätzliche Förderung von Kindern mit Behinderung mit wesentlich erhöhtem Bedarf an pädagogischer Hilfe

78 425

Kitakostenbeteiligung/Tagespflegekostenbeteiligung/hortähnliche Betreuung in Schulen

 

5.1.3.FB 3 - Psychosoziale Dienste – Produktübersichten

 

61 581

Einzelfall-/Institutionsberatung

61 582

Pädagogische Angebotsprojekte

61 585

Praxisintegrierte Fortbildung

77 704

Fachdienstliche Tätigkeit

77 705

Fallunabhängige Familienbildung, Prävention

79 068

Integrative Erziehungs- und Familienberatung

 

5.1.4.FB 4 – Familienunterstützende Hilfen – Produktübersichten

 

63 094

Pflegegeld nach dem Berliner Pflegegeldgesetz

78 379

Hilfen in sonstigen betreuten Wohnformen

78 380

Hilfen in Heimen rund im die Uhr/Schichtdienstgruppen - SOG -

78 381

Hilfen in Heimen   - Wohngruppen mit alternierender Betreuung - WAB -

78 382

Hilfen in Heimen  - Erziehungswohngruppen

78 383

Hilfen in Heimen  - Erziehungsstellen - EST -

 

 

78 727

Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen

78 728

Eingliederungshilfen innerhalb von Einrichtungen

78 730

Hilfen zur Erziehung als therapeutische Leistungen

78 731

Hilfen zur Erziehung als soziale Gruppenarbeit

78 732

Hilfen durch Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer

78 733

Sozialpädagogische Familienhilfe

78 734

Erziehung in Tagesgruppen

78 735

Hilfen zur Erziehung in Pflegefamilien

78 737

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

78 738

Sozialpädagogische Jugendberufshilfe

78 739

Familienunterstützende Hilfen zum begleiteten Umgang

78 740

Unterbringung Mutter/(Vater) und Kind(er)

78 741

Hilfen in Notsituationen

77 775

Mitwirkung in vormundschafts- und familiengerichtlichen Verfahren, JGG-Verfahren

78 805

Hilfen in besonderen Lebenslagen (ohne Eingliederungshilfen

78 809

Unterhaltsvorschuss für Kinder

76 831

Unterhaltsberatung und Sorgeerklärung - Jugend

 

 

76 833

Beurkundungen durch Jugendamt

76 835

Vormundschaften und Pflegschaften - Jugend

76 840

 Bundeserziehungsgeld - Jugend

62 869

Beistandschaften für Minderjährige - Jugend

79 028

Integrative Erziehungs- und Familienberatung als psychologische Beratung, Diagnostik, Therapie durch freie Träger

79 070

Unterstützende und überwachende Sozialarbeit in Familien

79 084

Kosteneinziehung in abgeschlossenen BSHG-Fällen

78 799

Förderung von Angeboten der Betreuung, Erziehung und Bildung in Tageseinzelplfegestellen (ab 01.08.2005 im FB 4)

78 800

Förderung von Angeboten der Betreuung, Erziehung und Bildung in Tagesgroßpflegestellen (ab 01.08.2005 im FB 4)

 

 

6.      Berichtswesen

 

·         Jahresbericht des Jugendamtes

·         Halbjährliche Auswertung zum Stand der Produktmengenerbringung

·         Jahresberichte zur Arbeit der Fachbereiche im Auftrag des Jugendhilfeausschusses

·         Führen einer quartalsweisen Besucherstatistik durch die Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft

·         Berichte über Hilfen zur Erziehung

 

 

7.      Ressourcenbewirtschaftung

 

Die erbrachten Produkte werden auf der Grundlage des Budgetierungsverfahrens finanziert. Basis ist der Stückkostenpreis der Produkte im Vergleich zum Median und die Produktmengen und Berücksichtigung der regelmäßigen und exakten Fortschreibung.

 

Das so ermittelte Budget wurde für das Haushaltsjahr 2005 zum 01.01. des Haushaltsjahres übergeben.

Für das Haushaltsjahr 2005 wurde das Budget mit 60.560.649 € bestimmt

In der Kameralistik sind die Haushaltsplanansätze des jeweiligen Haushaltsjahres als absolute Ausgabenvolumen anzusehen.

Für den Einzelplan 40 (ohne Kapitel 4060) sind von den Ansätzen 2005 pauschale Minderausgaben in Höhe von 192 T€ abzuziehen und die erforderlichen Fortschreibungen wegen Übertragung von Kitas in freie Trägerschaft vorzunehmen.

 

Durch die einzelnen Fachbereiche des LUV’s erfolgt eine laufende Überwachung der verfügbaren finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltswirtschaft

 

 

Änderungen/Nachträge

 

Bei Änderungen der Rahmenbedingungen und bei Ergebnissen von besonderer Relevanz muss eine Nachverhandlung bzw. Anpassung der Zielvereinbarung erfolgen.

Änderungen sollen einvernehmlich erfolgen.

 

Zuständigkeit/Verantwortlichkeit

 

Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport überträgt den vom Jugendamtsleiter benannten Dienstkräften die rechtsgeschäftliche Vertretung nach § 25 i. v. m. § 22 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben laut Geschäftsverteilung.

 

Laufzeit der Vereinbarung

 

Die Laufzeit dieser Zielvereinbarung beginnt am 01. Januar 2005 und endet am 31. Dezember 2005. Über die Fortsetzung dieser Vereinbarung sind bis zum 30. November 2005 entsprechende Verhandlungen zu führen.

 

Berlin Lichtenberg, den

 

 

____________________________                                       __________________________

Räßler                                                                                                                   Fritsch-Hinz

Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung                                                                Jugendamtsleiter

und Sport

 


 [N1] Anmerkung Jug 1010: Alles Folgende müsste aus meiner Sicht ausschließlich in die Zielvereinbarungen zwischen LuV-Leiter und FB-L - ansonsten hat der LuV-Leiter keine abrechenbaren Ziele und es stellt sich die Frage, ob ein LuV-Leiter gebraucht wird?

 [N2] Anmerkung Jug 1010: Alles Folgende müsste aus meiner Sicht ausschließlich in die Zielvereinbarungen zwischen LuV-Leiter und FB-L - ansonsten hat der LuV-Leiter keine abrechenbaren Ziele und es stellt sich die Frage, ob ein LuV-Leiter gebraucht wird?

 [N3] Anmerkung Jug 1010: Alles Folgende müsste aus meiner Sicht ausschließlich in die Zielvereinbarungen zwischen LuV-Leiter und FB-L - ansonsten hat der LuV-Leiter keine abrechenbaren Ziele und es stellt sich die Frage, ob ein LuV-Leiter gebraucht wird?

 
 

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