Drucksache - DS/1612/V
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlage: Leitbild mit
2 Anlagen
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Am 26.
September 2005 gründete sich unter Federführung des Bezirksamts Lichtenberg/
Abteilung Umwelt und Gesundheit der Gemeindepsychiatrische Verbund Lichtenberg
(GPV). Als erster derartiger Verbund im Land Berlin schlossen sich in ihm 25 in
der psychosozialen Versorgung Lichtenberg tätige Träger, Institutionen und
Einzelpersonen sowie 5 niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten zusammen
und unterschrieben ein gemeinsam erarbeitetes Leitbild, das Qualitätsstandards
der Versorgung und des Zusammenwirkens der verschiedenen Akteure festlegt.
Mitglieder des Verbundes sind neben dem Bezirksamt Lichtenberg u.a. die
Stiftung SPI, Albatros e.V., das Christliche Sozialwerk, die AWO Lankwitzer
Werkstätten und die Caritas. Durch den
Verbund werden in Lichtenberg weit mehr als 1.000 psychisch kranke oder
psychisch instabile Menschen u.a. in therapeutischen Wohngemeinschaften oder
Kontakt- und Beratungsstellen betreut. Die Hilfeleistung wird jeweils sehr
individuell ausgestaltet und kann so dem Bedarf der kranken Menschen
bestmöglich entgegenkommen. Qualitativ neu ist u.a., dass dem Wunsch der
Patienten, z.B. nach wohnortnaher Betreuung, in jedem Fall entsprochen werden
muss. Das war in der Vergangenheit nicht gegeben, und hier wurde für Patienten
ein individueller Anspruch vereinbart. Somit wurden die Patientenrechte
gestärkt. Es ist
erstmals in Berlin gelungen, niedergelassene Fachärzte und Psychotherapeuten
zur gegenseitigen Nutzung aller vorhandenen Betreuungsressourcen zu
verpflichten. Damit treten einzelne Trägerinteressen zum Wohle der Patienten in
den Hintergrund. Bis ins
Jahr 1988 reicht die Forderung einer Expertenkommission der Bundesregierung
zurück, Gemeindepsychiatrische Verbünde zu schließen. Lichtenberg hat in den
vergangenen Jahren daran gearbeitet, das Pflichtversorgungssystem für psychisch
kranke Menschen bedarfsgerecht aufzubauen. Quantitativ wurde dies in
Lichtenberg abgeschlossen, so dass die Gründung des Gemeindepsychiatrischen
Verbundes als logische Folge konsequenter Zielausrichtung verstanden werden
kann, da hier an die Umsetzung eines Leitbildes und die Einführung von
verbindlichen Qualitätsstandards gegangen wurde. Auch die
Senatsgesundheitsverwaltung begrüßte die Konstituierung des Lichtenberger
Verbundes als wegweisenden Schritt für die weitere Ausgestaltung der
psychiatrischen Versorgung im Land Berlin. Berlin, den
Emmrich Geisel Leitbild Gemeindepsychiatrischer Verbund
Lichtenberg
Gemeinsame Erklärung der an der psychiatrischen
Versorgung beteiligten Partner Präambel
Dieses Leitbild beschreibt grundsätzliche Qualitätsstandards der fachlichen Arbeit und der Kooperation der in Anlage 1 genannten Anbieter und Akteure sozialpsychiatrischer Leistungen in Lichtenberg. Der Gemeindepsychiatrische Verbund Lichtenberg (nachfolgend GPV genannt) versteht sich als ein moralisch-fachliches Verantwortungsbündnis (Willenserklärung) der an der Versorgung von psychisch Kranken und Suchtkranken beteiligten Partner ohne juristische Verbindlichkeit. Von der Mitgliedschaft im Gemeindepsychiatrischen Verbund unberührt bleibt die Rechtsträgerschaft der einzelnen Verbundpartner und anderer zielgruppenspezifischer Verbünde. Verträge und Vereinbarungen mit Leistungsträgern und Dritten werden von den jeweiligen Mitgliedern (Rechtsträgern) gesondert geschlossen. Der GPV verfügt über keine eigene Organisationsstruktur. Seine Interessen werden über die bezirklichen psychiatrischen Fachgremien (Psychiatriebeirat und PSAG) vertreten. Das vorliegende Leitbild stützt sich auf die in der in Anlage 2 genannten gesetzlichen Grundlagen, psychiatriepolitischen und fachlichen Aussagen und Dokumente. Ziele
des Gemeindepsychiatrischen Verbundes
Ziel des Wirkens der Verbundpartner ist die Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen in deren unmittelbarem Wohnumfeld. Dies umfasst die Sicherstellung von bedarfsgerechten, dem fachlichen Standard entsprechenden, Behandlungs- und Versorgungsbedingungen für psychisch kranke und abhängigkeitskranke Menschen in folgenden sozialpsychiatrischen Bereichen: –
Selbstversorgung:
Wohnen, Wirtschaften, Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Hilfen –
Tages-,
Freizeit- und Kontaktgestaltung und Teilnahme am öffentlichen Leben –
Beschäftigung,
Arbeit und Ausbildung –
Koordination
des Behandlungs- und Rehabilitationsplanes, Behandlungsplanung und -abstimmung Der GPV
stellt sich das Ziel, durch bessere Vernetzung und gegenseitige Nutzung der
vorhandenen Ressourcen aller Anbieter die psychiatrische Versorgung in
Lichtenberg nachhaltig zu verbessern. Qualitätsstandards und Qualitätssicherung
Die
Verbundpartner verpflichten sich zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung
durch die Weiterentwicklung bzw. Anpassung ihres Leistungsspektrums. Die
Partner legen sich auf folgende grundlegende gemeinsame
Qualitätsstandards fest: -
Personenzentrierte
und einrichtungsübergreifende Hilfen in Form sozialpsychiatrischer
Komplexleistungen grundsätzlich im Versorgungsgebiet Lichtenberg -
Orientierung
an den persönlichen Ressourcen und am individuellen Bedarf -
Vorrang
nichtpsychiatrischer Hilfen/Normalitätsprinzip -
Zusammenarbeit
mit Angehörigen/Bezugspersonen und Selbsthilfegruppen -
Kontinuierliche
Fortbildung und Supervision -
Beachtung
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Klienten -
Sicherung
und Ausbau der Patientenrechte, Weiterentwicklung eines gemeinsam getragenen
Beschwerdemanagements -
Mindestens
eine jährliche gemeinsame Initiative (Projekt/Veranstaltung) mit dem Ziel der
Optimierung der Versorgungsqualität -
Mitwirkung
an der bezirklichen Gesundheitsberichterstattung und -planung -
kontinuierliche
Überprüfung der regionalen Versorgungssituation in Hinblick auf Bedarf, Angebot
und Leistung Im Rahmen ihrer vorhandenen Ressourcen und unter Berücksichtigung ihres Versorgungs-auftrages beteiligen sich die Verbundpartner auch an präventiven Aktivitäten bei der Früherkennung psychischer Krankheiten mit dem Ziel der langfristigen Verbesserung der psychosozialen Gesundheit der Bevölkerung. In diesem Rahmen streben die Verbundpartner eine Zusammenarbeit mit auf diesem Gebiet tätigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Forschungszentren an. Kooperation zwischen den Verbundpartnern
Die
Verbundpartner erbringen die im Einzelfall erforderlichen Leistungen im
Bedarfsfall als Komplexleistung d.h. als integrierte Leistung nach Abstimmung
zwischen den beteiligten Leistungserbringern. Voraussetzung hierfür ist eine
intensive fachliche Kooperation aller Leistungserbringer auf Projektebene, im
personenbezogenen Hilfeverfahren sowie die gegenseitige Nutzung aller
vorhandenen Betreuungsressourcen. Die Partner
verpflichten sich zu kontinuierlicher und wechselseitiger Information über das
eigene Leistungsangebot. Instrumente der
Zusammenarbeit, des fachlichen Austausches und der gemeinsamen Meinungsfindung
sind die nach Berliner GDG und Psych KG arbeitenden bezirklichen Fachgremien.
Zusammenarbeit mit Dritten
Der Verbund
beteiligt sich an der Steuerung und Qualitätssicherung des psychiatrischen
Versorgungssystems durch den verbindlichen Austausch mit den zuständigen
Bereichen des Bezirksamtes und des Landes. Die Verbundpartner arbeiten eng mit
den Kosten- und Leistungsträgern, Betroffenen- und Angehörigenverbänden,
weiteren Leistungsanbietern und Partnern zusammen. Der GPV
Lichtenberg steht über die bezirklichen Fachgremien im fachlichem Austausch mit
Verbünden anderer Regionen. Der GPV ist über die bezirklichen Fachgremien zu
Verhandlungen und Gesprächen mit Kommunalpolitikern, Vertretern des
Bezirksamtes, des Senats, Leistungsträgern und anderen zuständigen Stellen und
Partnern berechtigt. Berlin, 26
September 2005 Anlage 2Wesentliche psychiatriepolitische, gesetzliche und fachliche Grundlagen für die Arbeit des GPV Lichtenberg·
Beschlüsse der Psychiatrieenquete der
Bundesregierung von 1975 ·
Aussagen der Expertenkommission der
Bundesregierung von 1988 ·
Berliner Gesetz für Psychisch Kranke
(Psych-KG) von 1985 ·
Berliner Gesundheitsdienstgesetz GDG von 1994
(insbesondere §§ 5 u. 26) ·
Berliner Psychiatrieentwicklungsprogramm PEP
1995 einschließlich Fortschreibung
(Modellrechnung/Senatsbeschluss 2055/99) ·
Beschlüsse
und Materialien der Kommission 93 und deren Unterarbeitsgruppen zur Umsetzung
Personenzentrierter Hilfen in Berlin ·
Initiativpapiere
der Aktion Psychisch Kranke – Vereinigung zur Reform der Versorgung psychisch
Kranker e.V. zur Gründung Gemeindepsychiatrischer Verbünde ·
Beschlüsse
und Materialien der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrische Versorgung
(BAG GPV) von 2004 und 2005 ·
Beschlüsse
der Bezirksverordnetenversammlungen Lichtenberg u. Hohenschön-hausen zum Aufbau
der psychiatrischen Grundversorgung und zur Suchtkrankenhilfe ·
Empfehlungen und Geschäftsordnungen des
Psychiatriebeirates Lichtenberg, der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)
und der bezirklichen Belegungs- Kommissionen Sucht und Psychiatrie ·
Kooperationsvereinbarung
und Geschäftsordnung des Geriatrisch-Geronto-psychiatrischen Verbundes
Lichtenberg von 2003 ·
Kooperationsvereinbarung
Integrierter Suchthilfedienst Lichtenberg/Marzahn-Hellersdorf von 2004
Anlage 1 Mitglieder des Gemeindepsychiatrischen
Verbundes Lichtenberg
(angefragt für
Gründungsveranstaltung)
·
Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge - Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie - Tagesklinik - Institutsambulanz ·
Lebensmut e.V. ·
Merkur e.V. ·
Vertreter Niedergelassene Ärzte ·
Vertreter Niedergelassene Therapeuten ·
Pinel gGmbH ·
Selbsthilfegruppe Total-Banane ·
Stiftung SPI ·
UHW-Bürgerhilfe gGmbH ·
Vertrauens- und Beschwerdestelle Psychiatrie, Wolfgang Bräuer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |