Drucksache - DS/1607/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ist Katastrophenschutzbehörde gem. § 3 KatSG. Es hat organisatorische und technische Voraussetzungen zur Einrichtung eines Arbeitsstabes oder Einsatzleitung im Katastrophenfall zu schaffen (§ 4 Abs. 1 1. ff KatSG). Die
Aufgabenstellung und die Organisation des Katastrophenschutzstabes ist im
Bezirksamt Lichtenberg nach folgender Geschäftsordnung geregelt: Siehe
Anlage Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Bezirksbürgermeisterin
Die Bezirksbürgermeisterin
von Berlin-Lichtenberg Geschäftsordnung“Bezirklicher Katastrophenschutzstab” (BAKatS) des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin Zur
Unterstützung von ordnungsbehördlichen Aufgaben bei außergewöhnlichen bzw.
Großschadensereignissen wird ein bezirklicher Katastrophenschutzstab” (BAKatS) gebildet. Er unterstützt das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin als Katastrophenschutzbehörde
im Sinne des Gesetzes zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen
(Katastrophenschutzgesetz – KatSG) vom 11.02.1999 (GVBl. Berlin Nr. 7 S. 78),
zuletzt geändert durch Artikel I des
Ersten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vom 26.Januar 2004
(GVBl S.25). Der BAKatS unterstützt die
Zentrale Einsatzleitung (ZEltg) der Senatsverwaltung für Inneres, die Gemeinsame
Einsatzleitung der Berliner Feuerwehr (GELtg) bzw. deren Lagedienst, die
Berliner Polizei, andere Katastrophenschutzbehörden des Landes bzw. des Bundes
(z.B. THW, BGS, BW) sowie den aus den privaten Hilfsorganisationen (z.B. ASB,
DLRG, DRK, JUH, Malteser, GZS) gebildeten Katastrophenschutz-Dienst (KatS-D) im
Einsatzfall. 1. Aufgaben Der “Bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS)
organisiert und koordiniert nach Weisung der Dienststelle die Erfüllung
ordnungsbehördlicher Aufgaben des BA bei außergewöhnlichen bzw.
Großschadensereignissen in allen ordnungsbehördlichen Bereichen der
Bezirksverwaltung, wie insbesondere §
Bau-
und Wohnungsaufsicht §
Straßenaufsicht §
Gesundheitsamt §
Sozialamt §
Veterinär-
und Lebensmittelaufsicht §
Umweltschutz §
Meldewesen
Zu den ordnungsbehördlichen Aufgaben gehören im
Wesentlichen (in alphab. Reihenfolge): §
Boden-
/ Grundwasserschutz §
Brunnenaufsicht §
Entlastung
der Einrichtungen des Gesundheitswesens §
Feuersicherheitsaufsicht §
Gesundheitsaufsicht §
Leichen-
und Bestattungswesen §
Melderegisterauskünfte §
Notunterbringung
bei Obdachlosigkeit §
Nutzung
des öffentlichen Schutzbaus §
Schädlingsbekämpfung §
Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen / Erstermittlungen §
Schutz
vor wassergefährdenden Stoffen §
Seuchenhygiene §
Sicherung
notwendigen Lebensunterhalts §
Überwachung
nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG §
Unterbringung
psych. Kranker u. Süchtiger §
Veterinäraufsicht In Abhängigkeit von der vorliegenden Schadenslage aktiviert
der “Bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) weitere Beschäftigte
des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin zur konkreten Erfüllung der
ordnungsbehördlichen Aufgaben und zur Bewältigung der Schadensereignisse. 2. Personelle Sicherstellung,
Rufbereitschaft, Unterstützungsdienst Der “Bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) ist der Bezirksbürgermeisterin/den
Bezirksbürgermeister bzw. ihren/seinen Vertreter direkt unterstellt. Für
den Fall der Abwesenheit aller Bezirksamtsmitglieder gilt der
Geschäftsverteilungsplan des BA. Der “bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) besteht
aus folgenden Mitgliedern: •
Bezirksbürgermeister/in
und ihr /e Vertreter/in im BA •
Katastrophenschutzbeauftragte/r
des BA bzw. sein Vertreter/ihre Vertreterin •
Spitzenalarmempfänger/innen
und Mitarbeiter/innen weiterer Organisationseinheiten des BA Die Mitglieder des “bezirklichen Katastrophenschutzstabes”
(BAKatS) werden von der Dienststelle in Rufbereitschaft versetzt, falls
die ZEltg, SenInn oder das BA eine besondere Lage mit erhöhten Risiken für das
Land Berlin bzw. den Bezirk einschätzt. Die Organisationsstruktur
des BAKatS ist in Anlage 1 dargestellt; weitere Personen für Unterstützungs-,
Beratungs- und andere Aufgaben können bei Bedarf hinzugezogen werden. 3. Räumliche und technische
Sicherstellung Der “bezirkliche Katastrophenschutzstab” (BAKatS) tritt
zusammen im Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr.
6, 10367 Berlin, Raum 114, 1. Stockwerk Das Rathaus ist täglich
rund um die Uhr über die Hauptpforte erreichbar (90296-2222 und –2297) und
zugänglich. Dort befindet sich ständig eine Handlampe, ein Megaphon mit
Sirenenfunktion sowie die Standardausrüstung Erste Hilfe (incl. Trage). Die ISDN-Telefonanlage
ist Batterie-gepuffert (min. 20 bis max. 120 min). Ein hausstromunabhängiger
Analoganschluss steht unter 559 27 62 zur Verfügung. Der Raum 114 (ca. 53 m²) verfügt ständig über: §
1
Telefonanschluss (5504-3581) §
1
Color-TV mit VHS-Video-Recorder §
1
Magnet-Whiteboard (2x1m) mit Stiften §
1
Pinnwand (1,2x1,7m) mit Pins §
1
Overhead-Projektor §
1
Projektionsfläche (1,5x1,5m) §
1
Flip-Chart mit Stiften §
1
Moderatorenausrüstung §
17
Tische (0,7x1,4m) §
34
Stühle Die Ausstattung wird vom
Katastrophenschutzbeauftragten weiter ergänzt durch: §
Lagekarte des
Bezirks (M 1:10.000) §
Lagekarten
des Bezirks (M 1:5.000) §
1
Fax-Gerät (nur zum Senden) §
1
Megaphon mit Sirenenfunktion Als Stabs- /
Geschäftsstelle werden die Räume 115 und 116 verwendet (Sie verfügen über 2
Telefonanschlüsse, 90296-3303, -3304, zwei PC mit Zugangsmöglichkeiten zum
internen Rathausnetz sowie dem Berliner Landesnetz inklusive PC-Fax
einschließlich installierter MS-Office-Software). Für die organisatorisch
technische Leitung steht der Raum 106, für den Kommunikationsbereich der Raum
217, für die Koordinierung der Fachbereiche der Raum 113 zur Verfügung. Für separate Arbeitsgruppen
(z.B. Personal AG im Fall einer Massenimpfung) stehen die Räume 214 – 222a mit
Telefonanschlüssen (90296- n.n.) zur Verfügung. Bei Bedarf steht dem
BAKatS der Dienst-PKW (amtl. Kennz. B-50600) zur Verfügung. Weitere
Fahrzeuge können angefordert werden. 4. Einberufung, Zusammensetzung,
Entscheidungen Der “bezirkliche
Katastrophenschutzstab” (BAKatS) wird grundsätzlich durch die ZEltg bzw. den
von der ZEltg alarmierten Spitzenalarmempfänger gemäß der Alarmierungsterlagen alarmiert. Zur Erreichbarkeit der Mitglieder des “bezirklichen
Katastrophenschutzstabes” (BAKatS) sowie ihrer Vertreter auch außerhalb der
Dienstzeiten werden Erreichbarkeitslisten mit folgenden Angaben erstellt:
Die Alarmierungsunterlagen
und die Erreichbarkeitslisten werden im Bereich Katastrophenschutz geführt und
SenInn zur Verfügung gestellt. Die regelmäßige Aktualisierung der Angaben liegt
in der persönlichen Verantwortung der einzelnen Mitglieder des bezirklichen
Katastrophenschutzstabes. Bei Einschätzung einer besonderen
Lage mit erhöhten Risiken für das Land bzw. den Bezirk durch die
Katastrophenschutzbehörden können Alarmierungsunterlage und
Erreichbarkeitsliste mit zeitlich befristeter Gültigkeit ohne die Benennung von
Vertretern und in Verbindung mit der Anordnung von Rufbereitschaft erstellt
werden. Es ist dann die genaue Erreichbarkeit zum gegebenen Zeitpunkt
anzugeben. Die Mitglieder des BAKatS
sowie die Fachbeauftragten für die ZEltg erhalten die für ihre Tätigkeit im
BAKatS erforderlichen Unterlagen gegen Unterschrift persönlich ausgehändigt;
die Vorschriften des Berliner Datenschutzes finden Beachtung. Die konkrete Zusammensetzung
des einberufenen “bezirklichen Katastrophenschutzstabes” (BAKatS) richtet sich
nach den aktuell anstehenden ordnungsbehördlichen Aufgaben. Es werden in der
Regel nur die ständigen Mitglieder einberufen. Die Mitglieder des “bezirklichen Katastrophenschutzstabes”
(BAKatS) wirken zusammen. Sie “entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit der in
Anlage 1 genannten Aufgaben über die von ihnen zu treffenden Maßnahmen. Im
BAKatS führt der/die Katastrophenschutzbeauftragte bzw. sein/ihr Vertreter den
Vorsitz und sorgt dafür, dass die mit den Aufgaben in Zusammenhang stehenden
Entscheidungen getroffen werden. Die optimale Umsetzung der zu treffenden Maßnahmen obliegt
der zuständigen Organisationseinheit des BA. Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, besonders
mit Medienvertretern, obliegt allein dem/der Bezirksbürgermeister/in bzw.
einer/m von ihr/ihm Beauftragten. 5. Inkrafttreten Die
Geschäftsordnung tritt mit Datum des Beschlusses durch das Bezirksamt in Kraft. Emmrich Bezirksbürgermeisterin Anlage 1
Leiter KatS-Stab - Katastrophenschutzbeauftragter: (1 Pers.) 1. Leitung des Stabes (einschließlich
Weisungsbefugnis gegenüber allen Stabsmitgliedern und dem Stabshilfspersonal) 2. Koordination der eigenverantwortlich
arbeitenden Mitglieder des Stabes (Fachbereiche) 3. Informationen -
Melden
an vorgesetzte Stellen -
Unterrichtung
anderer Stellen -
Unterrichtung
der Bevölkerung Geschäftsstelle: (3 Pers.) Die Geschäftsstelle ist dem Leiter des Stabes direkt
unterstellt 1. Auswertung der eingehenden
schriftlichen Informationen im Hinblick auf Leitungsaufgaben und Weitergabe an
Fachbereiche 2. Einsatzdokumentation -
Führen
des Einsatztagebuches (Abstimmungsergebnisse des Stabsbereiches Koordinierung
der Fachbereiche werden nach Ereignissen protokolliert.) Es enthält: ·
stichwortartige
Angaben der von den Fachbeauftragten(K3) zu lösenden Aufgaben ·
getroffenen
Vereinbarungen -
Sicherstellen
der Dokumentation (Sammeln, Registrieren und Sicherstellen) -
Erstellen
des Abschlussberichtes 3. Zeitpunkt der Erledigung der
Einzelaufgaben 4. Schreibdienst und Datenverarbeitung -
Information
und Kommunikation ·
Feststellung
des IST-Zustandes und des Bedarfes der Kommunikationstechnik ·
Sicherstellen
der Informationswege a)
SenInn b)
Ämter -
Übermitteln
von Meldungen und Informationen -
Dokumentieren
der ein- und ausgehenden Meldungen Organisatorisch-Technische Leitung (OTL): (1 Pers.) Ist dem Chef des Stabes direkt unterstellt. Ihr unterstehen
während der Arbeit des Stabes die Stabsbereiche Kommunikation und Innerer
Dienst; sie ist gegenüber den Mitarbeitern dieser Bereiche weisungsberechtigt. Ein Vertreter dieses Bereiches nimmt ggf. an den
Lagebesprechungen teil, um die zeitgerechte Umsetzung aller diesen Bereich
betreffenden Aufträge zu gewährleisten. 1. stellt den Geschäftsablauf sicher 2. ist verantwortlich für die
Einsatzbereitschaft aller Stabsbereiche (Personal, Material, räumliche
Unterbringung u.a.) 3. überprüft die Einsatzbereitschaft
und Ausstattung der Stabsbereiche, insbesondere der Kommunikation 4. bereitet Besprechungen vor 5. unterstützt den Leiter des Stabes
bzw. die Fachbeauftragten 6. nimmt Aufträge des Leiters des
Stabes und der Fachbeauftragten entgegen, setzt diese um bzw. veranlasst deren
Realisierung 7. lässt sich regelmäßig über die
Arbeit in den einzelnen Stabsbereichen informieren 8. organisiert - abhängig von der Lage
- die Inbetriebnahme eines Bürgertelefons 9. kontrolliert regelmäßig die Arbeit
der einzelnen Stabsbereiche 10. veranlasst in Abhängigkeit von der
Lage bzw. nach besonderer Aufgabenstellung ·
die
Einrichtung zusätzlicher Dienste, ·
die
Bedienung der Technik, ·
die
Ausgabe von Kartenmaterial, ·
Nachalarmierung Innerer Dienst: (8 Pers.) Ist direkt dem Stabsbereich OTL unterstellt. 1. Nachalarmierung ·
nicht
erreichter Stabsmitglieder, ·
der
Behördenleitung, ·
von
zusätzlich benötigtem Personal. 2. Versorgung des Stabes 3. Fahr- und Kurierdienst 4. Alarmierung 5. Heranziehen von Hilfskräften 6. Bereitstellen von Räumlichkeiten und
Ausstattung 7. Beschaffungen jeglicher Art Lagedienst: (2 Pers.) Der Lagedienst soll
in erster Linie die Arbeit der Fachbeauftragten ermöglichen und erleichtern. Er
ist dem Leiter des Stabes direkt unterstellt. Das Personal dieses
Stabsbereiches wird von Mitarbeitern der Organisationseinheit .........
gestellt.. Die Lage ist die Gesamtheit der
Faktoren, die das Verwaltungshandeln bestimmen. Dies ist im Katastrophenfall
insbesondere die Ereignis- und Gefahrenlage sowie die Kräfte- und Mittellage. 1. Allgemeine Aufgaben: -
Vermittlung eines
auf die Aufgaben der Fachbeauftragten ausgerichteten Überblicks über den
jeweiligen Stand der Lage einschließlich der Kräfte- und Mittellage. -
Entgegennehmen
und Absenden von Fernschreiben. 2. Aufgaben im Bereich “Kräfte und
Mittel” -
Lageabhängige
Ermittlung, welche Kräfte und Mittel für die Gefahrenabwehr voraussichtlich
zusätzlich benötigt werden. -
Feststellen, wo
welche Kräfte und Mittel verfügbar sind. -
Führen einer
Kräfte- und Mittelübersicht. -
Vermittlung von
privaten Kräften und Mitteln nach Anforderung durch den Katastrophenschutzstab 3. Lagefest- und Lagedarstellung -
Beschaffung und
Auswertung von Informationen -
Führen der
Lagekarte -
Führen von
Einsatzübersichten Meldesammelstelle: (1 Pers.) 1. Abschirmen des Stabes von überflüssigen
Informationen 2. Steuerung des Informationsflusses 3. Dokumentation von Informationen Koordinierung der Fachbereiche: (1 Pers.) 1. Koordinierung aller Fachbereiche
(Weisungsberechtigung gegenüber allen Fachbereichen) 2. Ressortübergreifende Aufgaben
erkennen 3. Ziele für die gemeinsame Tätigkeit
entwickeln 4. Prioritäten bei der
Aufgabenerfüllung setzen 5.
Einsatz -
Bestimmen und
Einweisen von Einsatzkräften -
Zusammenarbeit
mit anderen Ämtern, Behörden, Organisationen -
Veranlassung von
Sofortmaßnahmen (Warnung, Unterbringung, Räumung, Kommunikation: (4 Pers.) 1. Aufnahme aller Gespräche,
Weiterleitung an den Stab und Weitergabe aller Informationen vom Stab an die
ZELtg. 2. Weitergabe der Informationen an den Stabsbereich
K 12 |
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