Drucksache - DS/1588/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich in der Sitzung des Rates der
Bürgermeister am 20.10.2005 gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz auszusprechen
und grundsätzlich diese Gesetzesplanung bei weiteren Verhandlungen abzulehnen. Begründung: Das Straßenausbaubeitragsgesetz wird dazu führen, dass die Anlieger noch mehr zur Kasse gebeten
werden. Dies würde auch tausende von
Bürgern in Lichtenberg betreffen. Dabei
kann es um Zehntausende Euro pro Eigentümer gehen, eine solche Belastung ist
den Bürgerinnen und Bürgern Berlins nicht zuzumuten und ist abzulehnen. Beim Straßenausbaubeitragsgesetz geht es
nicht um den erstmaligen Ausbau einer Straße, durch
den der Anlieger tatsächlich einen Wertvorteil hat und der in Berlin seit
Jahrzehnten durch Erschließungsbeiträge ausgeglichen wird. Mit diesem Gesetz sollen Anlieger für
Erweiterungen und Verbesserungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
aufkommen. Hierbei ist ein wertmäßiger
Vorteil überwiegend fraglich. Beim
Ausbau zusätzlicher Fahrbahnen oder bei der vollständigen Versiegelung der
Gehwege kommen auf die Anlieger eher noch zusätzliche Kosten, wie höhere Straßenreinigungsgebühren
oder gar eine Wertminderung zu. Vor
diesem Hintergrund ist das Straßenausbaubeitragsgesetz grundsätzlich
abzulehnen. Begründung der Dringlichkeit: Der Antrag hat eine Positionierung des Bezirksamtes Lichtenberg am Donnerstag, den 20.10.2005 im Rat der Bürgermeister zum Gegenstand. Vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Gegebenheiten sollte der Antrag dringlich behandelt werden. |
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