Drucksache - DS/1588/V  

 
 
Betreff: Lichtenberg lehnt Straßenausbaubeitragsgesetz ab
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktion CDU
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag CDU PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht  sich in der Sitzung des Rates der Bürgermeister am 20.10.2005 gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz auszusprechen und grundsätzlich diese Gesetzesplanung bei weiteren Verhandlungen abzulehnen.

 

Begründung:

Das Straßenausbaubeitragsgesetz wird dazu führen,  dass die Anlieger noch mehr zur Kasse gebeten werden.  Dies würde auch tausende von Bürgern in Lichtenberg betreffen.  Dabei kann es um Zehntausende Euro pro Eigentümer gehen, eine solche Belastung ist den Bürgerinnen und Bürgern Berlins nicht zuzumuten und ist abzulehnen.  Beim Straßenausbaubeitragsgesetz geht es nicht um den erstmaligen Ausbau einer Straße, durch den der Anlieger tatsächlich einen Wertvorteil hat und der in Berlin seit Jahrzehnten durch Erschließungsbeiträge ausgeglichen wird.   Mit diesem Gesetz sollen Anlieger für Erweiterungen und Verbesserungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen aufkommen.  Hierbei ist ein wertmäßiger Vorteil überwiegend fraglich.  Beim Ausbau zusätzlicher Fahrbahnen oder bei der vollständigen Versiegelung der Gehwege kommen auf die Anlieger eher noch zusätzliche Kosten, wie höhere Straßenreinigungsgebühren oder gar eine Wertminderung zu.  Vor diesem Hintergrund ist das Straßenausbaubeitragsgesetz grundsätzlich abzulehnen. 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Antrag hat eine Positionierung des Bezirksamtes Lichtenberg am Donnerstag,  den 20.10.2005 im Rat der Bürgermeister zum Gegenstand.  Vor dem Hintergrund dieser zeitlichen Gegebenheiten sollte der Antrag dringlich behandelt werden.

 

 
 

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