Drucksache - DS/1586/V
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: a)
dass
das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, ermächtigt
wird, den Vertrag über die städtebauliche Entwicklung in Berlin-Lichtenberg im
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVII-25 Projekt Warenhaus
“Ring-Center III” (Stand 12.10.2005) auch im Namen des Bezirksamts
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, für
das Land Berlin zu unterzeichnen. b)
dass
vor dem Hintergrund der beiderseits beabsichtigten Änderung der Bezirksgrenze
im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVII-25 die bauliche Unterhaltung
der zu errichtenden Lärmschutzwand an der Straße Am Containerbahnhof nach
Fertigstellung durch den Erschließungsträger durch das Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin übernommen wird. c)
das
Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs.1 und Abs.2 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-25 und den
städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplanentwurf XVII-25 vom 12.10.2005 in der
beiliegenden Fassung. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der
erneuten Beteiligung der Behörden Anlage 3: Städtebaulicher Vertrag d)
das
Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-25 Anlage 4: Auswertung und Ergebnis
der Beteiligung der Öffentlichkeit e)
den
sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XVII-25 vom
18.07.1995/01.08.1995 mit Deckblatt 1 vom 09.06.2005 einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs.
8 BauGB Anlage 5: Begründung zum
Bebauungsplanentwurf Das Original des Bebauungsplanentwurfs
liegt während der BVV-Sitzung aus. f)
dass
für das beantragte Bauvorhaben Ringcenter III Neubau Warenhaus “Galeria
Kaufhof” vom 05.04.2005, zuletzt geändert mit den Unterlagen vom 20.06.2005,
die Voraussetzungen für die Zulässigkeit gemäß § 33 Abs.1 BauGB auf Grund des
Beschlusspunktes b) erfüllt sind und eine Genehmigung, vorbehaltlich der
Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, erteilt werden kann. Anlage 6: Vermerk zur Planreife Der o.g. Bauantrag Ringcenter III liegt
während der BVV-Sitzung aus. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen bzw.
zu entscheiden: g)
den
Bebauungsplanentwurf XVII-25 einschließlich der Begründung sowie die Erklärung
der Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 33 Abs. 1 BauGB - vorbehaltlich der
Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. h)
den
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XVII-25. Anlage 7: Entwurf der Rechtsverordnung Begründung:
Die Beschlüsse des Bebauungsplanentwurfes durch beide Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und die Entscheidung beider Bezirksverordnetenversammlungen über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes. Über die Absicht, von § 33 Abs.1 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens Ringcenter III während der Planaufstellung (Planreifeerklärung), Gebrauch zumachen, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu unterrichten. Berlin, den
____________________________ _____________________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung
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