Drucksache - DS/1586/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-25
Arbeitstitel: Ringcenter II / III
Verfahrensstand: erneute Beteiligung der Behörden
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

a)   dass das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, ermächtigt wird, den Vertrag über die städtebauliche Entwicklung in Berlin-Lichtenberg im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVII-25 Projekt Warenhaus “Ring-Center III” (Stand 12.10.2005) auch im Namen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, für das Land Berlin zu unterzeichnen.

 

b)   dass vor dem Hintergrund der beiderseits beabsichtigten Änderung der Bezirksgrenze im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XVII-25 die bauliche Unterhaltung der zu errichtenden Lärmschutzwand an der Straße Am Containerbahnhof nach Fertigstellung durch den Erschließungsträger durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin übernommen wird.

 

c)   das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 und Abs.2 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-25 und den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplanentwurf XVII-25 vom 12.10.2005 in der beiliegenden Fassung.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden

Anlage 3: Städtebaulicher Vertrag

    

 

d)   das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB im Bebauungsplanverfahren XVII-25

 

     Anlage 4: Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 

e)   den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf XVII-25 vom 18.07.1995/01.08.1995 mit Deckblatt 1 vom 09.06.2005  einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB 

 

     Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplanentwurf

 

     Das Original des Bebauungsplanentwurfs liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

 

f)     dass für das beantragte Bauvorhaben Ringcenter III Neubau Warenhaus “Galeria Kaufhof” vom 05.04.2005, zuletzt geändert mit den Unterlagen vom 20.06.2005, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit gemäß § 33 Abs.1 BauGB auf Grund des Beschlusspunktes b) erfüllt sind und eine Genehmigung, vorbehaltlich der Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, erteilt werden kann. 

 

     Anlage 6: Vermerk zur Planreife

 

     Der o.g. Bauantrag Ringcenter III liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen bzw. zu entscheiden:

 

g)   den Bebauungsplanentwurf XVII-25 einschließlich der Begründung sowie die Erklärung der Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 33 Abs. 1 BauGB - vorbehaltlich der Prüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. 

 

    

h)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XVII-25.

 

Anlage 7: Entwurf der  Rechtsverordnung

 

 

 

Begründung:

Die Beschlüsse des Bebauungsplanentwurfes durch beide Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und die Entscheidung beider Bezirksverordnetenversammlungen über die Rechtsverordnung zum Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG sind notwendige Voraussetzungen zur Festsetzung des Bebauungsplanes.

Über die Absicht, von § 33 Abs.1 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens Ringcenter III während der Planaufstellung (Planreifeerklärung), Gebrauch zumachen, ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu unterrichten.

 

 

 

 

Berlin, den

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

                                                                           

 

 

 

 

 

 
 

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