Drucksache - DS/1585/V
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In Kenntnis
der Notwendigkeit der erforderlichen Kaufverträge für die freien Träger hat das
Bezirksamt die für den Vertragsabschluss zuständige Abteilung Wirtschaft und
Immobilien beauftragt, unverzüglich die Kaufverträge zum Abschluss zu bringen. Hierbei
erwiesen sich die am 26. 04. 05 beim Bezirksamt eingegangenen
Kaufvertragsmuster - Rundschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport vom 21. 04. 05 - als nicht ausreichend geeignet, einen baldigen
Vertragsabschluss zu erzielen. Der Immobilienservice
sah deshalb die Notwendigkeit, Überarbeitungen des vom Abgeordnetenhaus am 16.
03. 05 beschlossenen Vertragsmusters bei der Senatsverwaltung für Finanzen
detailliert anzuregen. Mit
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 04. 11. 05 wurden dem
Bezirksamt dann überarbeitete Vertragsmuster übersandt. Seitdem
werden, anhand nunmehr verwendungsfähiger Vertragsmuster, durch den
Immobilienservice die Vertragsangebote gefertigt und es können somit, nach
deren Zugang bei den freien Trägern, die konkreten Vertragsverhandlungen
aufgenommen werden. Sollten
sich die freien Träger mit den Vertragsangeboten einverstanden erklären, kann
durch den Immobilienservice die Vertragsunterzeichnung erfolgen. Christina
Emmrich Dr.
Andreas Prüfer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
WiImm |
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