Drucksache - DS/1584/V  

 
 
Betreff: Straßenausbaubeitragsgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht:

 

im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat deutlich zu machen, dass dem zur Beratung stehenden Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden kann. Folgende Prämissen sind zu beachten:

 

1.      Für Maßnahmen im Straßenausbau, die bereits stattgefunden haben oder vor Inkrafttreten des Gesetzes geplant wurden, werden von den Anliegern keine Beiträge erhoben.

2.      Bei Straßenausbaumaßnahmen, die beitragspflichtig sind, müssen die Anlieger beteiligt werden. Dies gilt besonders für den Umfang der Maßnahmen, in denen Straßen ausgebaut werden sollen, und für die Festlegung des Standards.

3.      Die Ausbaumaßnahmen sind durch die zuständige BVV zu beschließen.

4.      Der Straßenausbau ist kein Straßenneubau und auch kein Ersatz für unterlassene Instandhaltung.

5.      Ein Straßenausbau, der vorrangig im Interesse der Allgemeinheit erfolgt, führt zu einer angemessenen Minderung der Anliegerbeiträge zu Lasten der Allgemeinheit.

6.      Mit einer Härteausfallklausel sollen soziale Härten vermieden werden.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2005 den Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für ein Straßenausbaubeitragsgesetz (RdB-Vorlage 5/837/05) auch mit der Stimme Lichtenbergs abgelehnt.

 

Ungeachtet dessen hat der Senat von Berlin den Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus eingebracht. Die erste Lesung des Gesetzes fand am 10. November 2005 statt.

 

 

Berlin, den                            2005

 

 

 

 

 

Emmrich                                                         Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                  Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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