Drucksache - DS/1571/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Abteilung Bürgerdienste und Soziales und der Leiterin des LuV Soziales
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDSozBzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

______________________                                                   ____________________________

Emmrich                                                                                Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                                          Bezirksstadtrat für Bürgerdienste

                                                                                                und Soziales

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

 

zwischen dem

 

 

 

Bezirksstadtrat der Abteilung Bürgerdienste und Soziales

Herrn Nünthel

 

 

und der

 

 

Amtsleiterin des LuV’s Soziales

Frau Schirrmeister

 

 

 

 

 

für den Leistungszeitraum 2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1.      Vorbemerkung...................................................................................................               2

 

2.      Rechtliche Grundlagen.....................................................................................                3

 

3.      Leistungs- und Handlungsziele.........................................................................                3

 

4.      Interne Organisationsziele des LuV’s Soziales einschl. Einzelziele des

Qualitäts- und Personalmanagements.............................................................                 5

 

5.      Ressourcenbewirtschaftung.............................................................................                 7

 

6.      Berichtswesen..................................................................................................                9

 

7.   Anlagen............................................................................................................               10

 

 

 

 

Vorbemerkung

 

Diese Zielvereinbarung wird auf Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 2. Juli 2002 und Festlegung auf der Bezirksamtsklausur am 23.03.2005 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreformgrundsätzegesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2005 zwischen den Vereinbarungspartnern.

 

Die Regelungen der Dienst- und Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des Bezirksamtes gegenüber dem LuV Soziales bleiben hiervon unberührt.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich zum Wohl der Bürger des Bezirks Lichtenberg besonders einzusetzen. Das LuV Soziales strebt ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit und Kooperationsbereitschaft mit den einzelnen Bürgern sowie den sozialen Gruppen, Projekten, Vereinen, Verbänden, dem Jobcenter Berlin – Lichtenberg und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte an. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass hierdurch ein  positiver Beitrag für das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin geleistet wird.

 

Diese Zielvereinbarung wird im Licht der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV‘s Soziales und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf strategische und operative Ziele bezirklichen Handelns und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung.

 

Das LuV Soziales hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation (s. Anl. 1)

 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Im LuV Soziales werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt:

 

·         Verfassung von Berlin (VvB)

·         Verwaltungsreformgrundsätzegesetz (VGG)

·         Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG)

·         Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

·         Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

·         Sozialgesetzbücher  I bis XII

·         Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

·         Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

·         Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

·         Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

·         Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

·         Unterhaltsicherungsgesetz (USG)

·         Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

·         Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

·         Sozialgerichtsgesetz (SGG)

·         Finanzgerichtsordnung (FGO)

·         Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

·         Zivilprozessordnung (ZPO)

·         Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG)

·         Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

·         Strafgesetzbuch (StGB)

·         Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

 

 Leistungs- und Handlungsziele

 

 

3.1  Neustrukturierung des Sozialamtes

 

Durch die Einführung des SGB II zum 01.01.05 sind  umfangreiche strukturelle Veränderungen im Luv Soziales notwendig. Ein erheblicher Anteil der Sachbearbeitung im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt geht in das Arbeitslosengeld II über. Entsprechend wird auch das Personal an das Jobcenter abgegeben.

Der verbleibenden Teile des ehemaligen Fachbereiches 3 - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – werden an den Fachbereich 4 angebunden.

Die Bafög/USG - Leistungsstelle wird dem Fachbereich 1 angegliedert

 

Die Veränderungen in der Struktur des Sozialamtes werden mit dem Ziel durchgeführt:

 

·         Schaffung von Kundenzufriedenheit durch umfassende Beratung, korrekte Leistungsgewährung und Verwendung bürgerfreundlicher Vordrucke und Abfassung leicht verständlicher Schriftsätze

·         dadurch Minimierung der schriftlichen Beschwerden bei Soz AL um 10% zum Vorjahr 2004 (198)

·         Verkürzung der Bearbeitungszeiten im Fachbereich 4 auf 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen

·         gezielte Information der Bürger zum Leistungsangebot, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit durch laufende Aktualisierung des Internetauftrittes, Ausdehnung der Öffnungszeiten der Informationsstelle einschl. Besetzung des Infotelefons in der Matenzeile 28 von bisher 14 Stunden pro Woche auf 25 Stunden pro Woche

 

3.2 Sozialplanung

 

Der Bereich wirkt aktiv bei der Erstellung der bezirklichen Gemeinwesenkonzeption (Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zu Gemeinwesenentwicklung - Auf dem Weg zur Bürgerkommune, DS/1322/V) mit, insbesondere an der Erstellung der Stadtteilprofile und des Stadtteilmonitorings. Ziel ist die Verabschiedung der Konzeption zur bezirklichen Gemeinwesenarbeit durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung.

 

3.3       Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern

 

Das LuV arbeitet mit anderen Dienstleistern zur Sicherung der sozialen Infrastruktur zusammen. Dabei vergibt es Zuwendungen gezielt an freie Träger, deren Arbeit entsprechend der festgelegten Indikatoren (s. Anlage 2)bewertet wird. Der Prozess der Zuwendungsvergabe für 2006 ist spätestens bis zum 15.12.2005 abzuschließen.

 

3.4       Prävention

 

Mit der Umstrukturierung des Sozialamtes sind die Voraussetzungen für die zukünftige erfolgreiche Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes zu schaffen. Die Hauptaufgabe liegt in der engen Verzahnung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Jobcenter Lichtenberg. Ziel ist es, bis Oktober 2005 eine entsprechende vertragliche Vereinbarung nach § 16 SGB II mit dem Jobcenter vorzubereiten und abzuschließen.

 

Außerdem ist die gemeinsame Zusammenarbeit von Sach- und Sozialarbeitern im Rahmen der Gewährung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen weiter zu verbessern, um die aktivierenden Hilfen für die Bürger (Hilfe zur Selbsthilfe) weiter auszubauen. Ziel ist es, die Ergebnisse dieses Prozesses durch eine Kundenbefragung zu ermitteln und für die weitere Arbeit auszuwerten.

 

3.5       Seniorenarbeit

 

Die vielfältigen spezifischen Angebote der Begegnungsstätten und der

Seniorenberatungsstelle sollen auch in diesem Jahr erhalten bleiben. Ziel ist es die Besucherzahlen im Verhältnis zum Vorjahr um 1 % zu erhöhen. In 2004 wurden die Angebote von 142.954 Bürgern genutzt.

Im Jahr 2005 wird weiterhin eine kostengünstige Arbeit der Begegnungsstätten sichergestellt. Dies wird insbesondere durch die Verlagerung der Begegnungsstätte Gundelfinger Straße in die Hönower  Straße  sichergestellt.

 

3.6 Aufarbeitung der BSHG Altakten

 

Da viele Mitarbeiter des ehemaligen Amtes 3 zum 31.12.2004 in das Jobcenter Lichtenberg wechselten und ab 01.01.2005 neue Aufgaben übernahmen, waren im Januar noch ca. 1800 Sozialhilfevorgänge unbearbeitet. Dazu kommen wöchentlich weitere Vorgänge, wie z. B. Anfragen, Anmeldung von Erstattungsansprüchen, Rechnungen hinzu. Per 02.09.2005 waren 2943 Vorgänge zu bearbeiten.

Um die Arbeiten ordnungsgemäß in allen Leistungsakten zu beenden, wurde im Luv Soziales zu Lasten der Personalressourcen in den Fachbereich 1, 2 und 4 eine Arbeitsgruppe “Altaktenbearbeitung” gebildet. Die Aufarbeitung dieser Altfälle wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der ordnungsgemäße Abschluss der Arbeiten an diesen Aktenvorgängen ist notwendig, damit kein Schaden für das Land Berlin entsteht. Insofern es notwendig, dass das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin den dahingehenden Personal- und Sachmittelbedarf absichert. Aus diesem Grund ist ein Bezirksamtsbeschluss vorzubereiten und in die Bezirksamtssitzung einzubringen.

 

3.7   Schaffung von Voraussetzungen zur Archivierung von Leistungsakten

 

Aufgrund der Einführung des SGB II und SGB XII wurden ca. 14600 Sozialhilfeakten zum 31.12.2004 beendet. Diese lagern in ca. 600 Kartons und sind zu archivieren. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine schnelle Archivierung zu schaffen und mindestens 2/3 des Aktenbestandes zu archivieren. Aufgrund des hohen Archivierungsvolumens,  wird die Archivierung der BSHG – Akten erst im Jahr 2006 beendet sein.

 

Interne Organisationsziele des LuV’s Soziales einschließlich Einzelziele des   

Qualitäts- und Personalmanagements

 

4.1       Die Arbeit der Fachstelle für Wohnungssicherung und -versorgung

 

Die Aufgaben der Fachstelle für Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung haben sich durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und die Einführung des SGB XII  modifiziert. Schwerpunkt der Fachstelle ist im Jahr 2005 der Aufbau der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sein, da viele Hilfesuchende, denen der Verlust der Wohnung droht, nun Leistungen nach dem SGB II erhalten. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter herzustellen. Ziel ist es, die notwendige  Zusammenarbeit in einer vertraglichen Vereinbarung zu definieren und zu regeln (s.a. Pkt. 3.4).

 

4.2       Vorbereitung der Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

 

Die Kosten der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen steigen seit geraumer Zeit kontinuierlich an. Aufgrund der Besonderheiten des Personenkreises behinderter Menschen kommt eine Herausführung aus dem Sozialhilfebezug in die wirtschaftliche Unabhängigkeit gar nicht oder nur sehr eingeschränkt in Betracht.

 

Folglich hat sich der Fachbereich Materielle Hilfen nach dem SGB XII, Landespflegegeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz darauf zu konzentrieren, innerhalb der bundesrechtlich vorgeschriebenen bedarfsgerechten Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Maßnahmen zu wählen und Instrumente zu verwenden, welche die Fallausgaben auf ein ökonomisch sinnvolles sowie fachlich und rechtlich vertretbares Maß aussteuern.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Zielvereinbarung des Bezirkes Lichtenberg von Berlin mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hinsichtlich der Ergebnisse des Projektes “Modellsozialamt 2005” zur Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen anzustreben und die zeitnahe Umsetzung des Fallmanagements im Geschäftsbereich Soziales vorzubereiten.

Die Zielvereinbarung soll zunächst den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 umfassen.

 

4.3       Qualifizierung zum Fallmanager der Eingliederungshilfe

 

Zur erfolgreichen Umsetzung der Zielvereinbarung zur Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe ist die Qualifizierung von geeigneten Sachbearbeitern zum Fallmanager der Eingliederungshilfe notwendig. Ziel ist es mindestens 5 Mitarbeiter im Jahr 2005 zum Fallmanager weiterzubilden und so die personellen Voraussetzungen für die Einführung des Fallmanagements im Bezirk Lichtenberg zu schaffen.

 

 

 

 

 

4.4                   Einführung der Software im Arbeitsgebiet “Soziale Sonderleistungen”

 

Die Einrichtung PC – gestützter Arbeitsplätze in der Arbeitsgruppe  “Soziale Sonderleistungen ist im Jahr 2004 erfolgt. Die bereits im Jahr 2004 zugesagte Software für das Sachgebiet  ist noch nicht eingeführt, soll nunmehr bis Anfang 2006 zur Verfügung gestellt werden. Danach ist eine effektivere Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem

BaföG möglich. Die zur Zeit bestehende Doppelung der Arbeitsabläufe  durch die Kontrolllesungen würde entfallen. Bis Ende des Jahres 2005 ist die Grundqualifizierung der Mitarbeiter für die PC-gestützte Arbeit abzuschließen. Ziel ist es, dass alle 11 Mitarbeiter der Arbeitsgruppe mindestens den IT -Grundlagenkurs abgeschlossen haben.

 

4.5       Personalmanagement

 

Der LuV-Leitung obliegt im Rahmen des Personalmanagements die Personalverantwortung für ihren Bereich. Sie ist unter Beachtung aller dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für die Planung, Vorauswahl, Führung, Beurteilung und Entwicklung der Dienstkräfte des LuV’s verantwortlich. Die Weiterentwicklung des professionellen Handelns der Mitarbeiter/-innen wird auf der Grundlage einer strategischen Produktplanung durch Fort- und Weiterbildungen gefördert.

 

4.6       Steuerung von Arbeitsprozessen

 

Die in Kraft getretenen umfangreichen Gesetzesänderungen im sozialen Sektor und den damit notwendigen strukturellen Veränderungen im Bereich Soziales, wirken sich zum Teil  auch auf die Produktmengen, -kosten aus, so dass nicht alle Produkte aus 2004 mit den Ergebnissen in 2005 verglichen werden können.

Es ist das gemeinsame Ziel, die Produktstückkosten an den Median weiter anzunähern. Hierzu ist eine korrekte Erfassung aller Zeiten und Mengen sicherzustellen. Zur Durchführung der Zeit- und Mengenerhebung ist die IT-Technik konsequent zu nutzen. Umlagekosten sind zugunsten einer gezielten Buchung auf die Produkte weiter zu verringern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       Ressourcenbewirtschaftung

 

5.1       Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte

 

 

Produkt- Nr.

Produktbezeichnung

Bezugsgröße

Jahres-

menge

Budget 2005

63173

Ausbildungsförderung

Anzahl der Bescheide

6.531

408.318

63178

Finanzierungshilfe AFBG

Anzahl der Bescheide

1.297

69.467

63179

Unterhaltssicherung

Anzahl der Bescheide

2.301

237.164

79076

Hilfe zur Überwindung

besonderer sozialer

Schwierigkeiten

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

976

80.881

76874

Pflegeleistungen

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

8.667

91.004

77690

Leistungen nach dem

Asylbewerberleistungs-gesetz

gewichtete Fallzahl

9.110

416.509

79083

Eingliederungshilfe außerhalb Berlin

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

31.651

836.852

79085

Hilfe zur Pflege

außerhalb Berlin

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

13.713

616.674

78400

Hilfe zur Pflege

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

17.415

885.727

78407

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

20000

280.000

78413

Beratung/Betreuung Senioren

Anzahl der beratenen Personen

8.889

691.386

78745

Eingliederungshilfe innerhalb Berlins

Anzahl der einzelnen Personen, die Leistungen erhalten haben

13800

831174

78793

Seniorenbezogene Angebote und Veranstaltungen

Anzahl der Besucher

143.132

943.240

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

5.2 Ressourcenbewirtschaftung ausgewählter Produkte einschließlich der Ziele im Budgethaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt

Produktbezeichnung

Bezugsgröße

Budgetplan

Median

Ist

Ziel

 

 

 

 

2005

per 06/2005

Jun 05

 

 

63173

Ausbildungsförderung

Anzahl der Bescheide

62,52

97,42

97,42 

97,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

63178

Finanzierungshilfen AFBG

Anzahl der Bescheide

53,56

132,08

123,04 

121,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

63179

Unterhaltssicherung

Anzahl der Bescheide

103,07

97,89

141,60 

141,6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

79076

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Anzahl der einzelnen

 

 

 

 

 

 

Produktnummer alt: 76867

Personen, die Leistung

82,87

65,64

97,20 

90,0

 

 

 

erhalten haben

 

 

 

 

 

76874

Pflegeleistungen

Anzahl der einzelnen

 

 

 

 

 

 

 

Personen, die Leistung

10,50

13,37

11,58 

10,5

 

 

 

erhalten haben

 

 

 

 

 

*77690

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

gewichtete Fallzahlen

45,72

186,06

208,87 

186,06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*79083

Eingliederungshilfe außerhalb Berlin

Anzahl der einzelnen

 

 

 

 

 

 

Produktnummer alt: 77692

Personen, die Leistung

26,44

2.945,63

2.945,63 

2945,63

 

 

 

erhalten haben

 

 

 

 

 

*79085

Hilfe zur Pflege außerhalb Berlin

Anzahl der einzelnen

 

 

 

 

 

 

Produktnummer alt: 77693

Personen, die Leistung

44,97

1.233,86

1.233,86 

1233,86

 

 

 

erhalten haben

 

 

 

 

 

78400

Hilfe zur Pflege

Anzahl der einzelnen

 

 

 

 

 

 

 

Personen, die Leistung

50,86

106,10

69,87 

69,87

 

 

 

erhalten haben

 

 

 

 

 

78745

Eingliederungshilfe innerhalb Berlin

gewichtete Fallzahlen

60,23

123,99

152,71 

123,99

 

 

Produktnummer alt: 76869

 

 

 

 

 

 

78413

Beratung/Betreuung Senioren

Anzahl der beratenen

77,78

51,15

75,52 

74,00

 

 

 

Personen

 

 

 

 

 

78793

Seniorenbezogene Angebote und Veranstaltungen

Anzahl der Besucher

6,59

7,76

8,69 

7,76

 

 

Produktnummer alt: 78410

 

 

 

 

 

 

*Die Budgetdaten 2004/2005 basieren auf den Produktvergleichsberichten

des Jahres 2002. Die Stückkosten enthielten zu diesem Zeitpunkt noch keine

 

Transferkosten. Die Stückkosten und der Median 2005 enthalten Transferkosten.

 

 

 

 

 


6.         Berichtswesen

 

Die Partner der Zielvereinbarung informieren sich gegenseitig umgehend, umfassend und unaufgefordert über aktuelle fachlich und/oder politisch relevante Vorgänge und Entwicklungen.

 

Das LuV Soziales berichtet spätestens drei Wochen nach Quartalsende zu den vereinbarten Erfolgsindikatoren. Für Punkt 3.3. erfolgt eine jährliche Auswertung.

 

 

Berlin, den      .09.2005

 

 

 

 

_____________________                                                                       ___________________

Wilfried Nünthel                                                                                      Claudia Schirrmeister

Bezirksstadtrat                                                                                      Amtsleiterin

 

 

 

 

Anlage 1 Aufbauorganisation Luv Soziales (Organigramm)

Anlage 2 Indikatoren Evaluationsprozess

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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