Drucksache - DS/1571/V
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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in Umsetzung des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die oben genannte
Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung,
diese in der Anlage beigefügte Fassung zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den ______________________ ____________________________ Emmrich Nünthel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Bürgerdienste und
Soziales Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Zielvereinbarung
zwischen dem
Bezirksstadtrat
der Abteilung Bürgerdienste und Soziales
Herrn Nünthel und der Amtsleiterin des LuV’s Soziales Frau Schirrmeister für den Leistungszeitraum 2005 ZielvereinbarungInhaltsverzeichnis1.
Vorbemerkung................................................................................................... 2 2.
Rechtliche
Grundlagen..................................................................................... 3 3.
Leistungs-
und
Handlungsziele......................................................................... 3 4.
Interne
Organisationsziele des LuV’s Soziales einschl. Einzelziele des Qualitäts- und
Personalmanagements.............................................................
5 5.
Ressourcenbewirtschaftung.............................................................................
7 6.
Berichtswesen.................................................................................................. 9 7.
Anlagen............................................................................................................ 10 Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird auf Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom 2. Juli 2002 und Festlegung auf der Bezirksamtsklausur am 23.03.2005 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreformgrundsätzegesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2005 zwischen den Vereinbarungspartnern. Die Regelungen der Dienst- und
Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des
Bezirksamtes gegenüber dem LuV Soziales bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich zum Wohl der Bürger des Bezirks Lichtenberg
besonders einzusetzen. Das LuV Soziales strebt ein hohes Maß an
Bürgerfreundlichkeit und Kooperationsbereitschaft mit den einzelnen Bürgern
sowie den sozialen Gruppen, Projekten, Vereinen, Verbänden, dem Jobcenter
Berlin – Lichtenberg und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte an. Es besteht die
gemeinsame Auffassung, dass hierdurch ein
positiver Beitrag für das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin
geleistet wird. Diese Zielvereinbarung wird im Licht
der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV‘s Soziales und unter
Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf strategische
und operative Ziele bezirklichen Handelns und bestimmt die Erfolgsindikatoren
zur Messung der Zielerreichung. Das LuV Soziales hat im Sinne von §
2 VGG folgende Aufbauorganisation (s. Anl. 1) Rechtliche Grundlagen Im LuV Soziales werden vor allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt: ·
Verfassung
von Berlin (VvB) ·
Verwaltungsreformgrundsätzegesetz
(VGG) ·
Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz (AZG) ·
Allgemeines
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) ·
Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) ·
Sozialgesetzbücher I bis XII ·
Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) ·
Landespflegegeldgesetz
(LPflGG) ·
Berufliches
Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) ·
Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) ·
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
(AFBG) ·
Unterhaltsicherungsgesetz
(USG) ·
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) ·
Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) ·
Sozialgerichtsgesetz
(SGG) ·
Finanzgerichtsordnung
(FGO) ·
Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) ·
Zivilprozessordnung
(ZPO) ·
Schwarzarbeitsgesetz
(SchwarzArbG) ·
Ordnungswidrigkeitengesetz
(OWiG) ·
Strafgesetzbuch
(StGB) ·
Landeshaushaltsordnung
(LHO) Leistungs- und Handlungsziele 3.1
Neustrukturierung des Sozialamtes Durch die Einführung des SGB II zum 01.01.05 sind umfangreiche strukturelle Veränderungen im
Luv Soziales notwendig. Ein erheblicher Anteil der Sachbearbeitung im Bereich der
Hilfe zum Lebensunterhalt geht in das Arbeitslosengeld II über. Entsprechend
wird auch das Personal an das Jobcenter abgegeben. Der verbleibenden Teile des ehemaligen Fachbereiches 3 -
Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– werden an den Fachbereich 4 angebunden. Die Bafög/USG - Leistungsstelle wird dem Fachbereich 1
angegliedert Die Veränderungen in der Struktur des Sozialamtes werden mit
dem Ziel durchgeführt: · Schaffung von Kundenzufriedenheit durch umfassende Beratung, korrekte Leistungsgewährung und Verwendung bürgerfreundlicher Vordrucke und Abfassung leicht verständlicher Schriftsätze · dadurch Minimierung der schriftlichen Beschwerden bei Soz AL um 10% zum Vorjahr 2004 (198) · Verkürzung der Bearbeitungszeiten im Fachbereich 4 auf 4 Wochen nach Eingang aller Unterlagen · gezielte Information der Bürger zum Leistungsangebot, Zuständigkeiten und Erreichbarkeit durch laufende Aktualisierung des Internetauftrittes, Ausdehnung der Öffnungszeiten der Informationsstelle einschl. Besetzung des Infotelefons in der Matenzeile 28 von bisher 14 Stunden pro Woche auf 25 Stunden pro Woche 3.2 Sozialplanung Der Bereich wirkt aktiv bei der Erstellung der bezirklichen Gemeinwesenkonzeption
(Konzeption des Bezirksamtes Lichtenberg zu Gemeinwesenentwicklung - Auf dem
Weg zur Bürgerkommune, DS/1322/V) mit, insbesondere an der Erstellung der
Stadtteilprofile und des Stadtteilmonitorings. Ziel ist die Verabschiedung der
Konzeption zur bezirklichen Gemeinwesenarbeit durch Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung. 3.3 Zusammenarbeit
mit anderen Dienstleistern Das LuV arbeitet mit anderen
Dienstleistern zur Sicherung der sozialen Infrastruktur zusammen. Dabei vergibt
es Zuwendungen gezielt an freie Träger, deren Arbeit entsprechend der
festgelegten Indikatoren (s. Anlage 2)bewertet wird. Der Prozess der
Zuwendungsvergabe für 2006 ist spätestens bis zum 15.12.2005 abzuschließen. 3.4 Prävention Mit der Umstrukturierung des Sozialamtes sind die Voraussetzungen für die zukünftige erfolgreiche Arbeit des allgemeinen Sozialdienstes zu schaffen. Die Hauptaufgabe liegt in der engen Verzahnung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit dem Jobcenter Lichtenberg. Ziel ist es, bis Oktober 2005 eine entsprechende vertragliche Vereinbarung nach § 16 SGB II mit dem Jobcenter vorzubereiten und abzuschließen. Außerdem ist die gemeinsame Zusammenarbeit von Sach- und Sozialarbeitern im Rahmen der Gewährung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen weiter zu verbessern, um die aktivierenden Hilfen für die Bürger (Hilfe zur Selbsthilfe) weiter auszubauen. Ziel ist es, die Ergebnisse dieses Prozesses durch eine Kundenbefragung zu ermitteln und für die weitere Arbeit auszuwerten. 3.5 Seniorenarbeit Die vielfältigen spezifischen
Angebote der Begegnungsstätten und der Seniorenberatungsstelle sollen auch in diesem Jahr erhalten bleiben. Ziel ist es die Besucherzahlen im Verhältnis zum Vorjahr um 1 % zu erhöhen. In 2004 wurden die Angebote von 142.954 Bürgern genutzt. Im Jahr 2005 wird weiterhin eine kostengünstige Arbeit der Begegnungsstätten sichergestellt. Dies wird insbesondere durch die Verlagerung der Begegnungsstätte Gundelfinger Straße in die Hönower Straße sichergestellt. 3.6 Aufarbeitung
der BSHG Altakten Da viele Mitarbeiter des ehemaligen Amtes 3 zum 31.12.2004 in das Jobcenter Lichtenberg wechselten und ab 01.01.2005 neue Aufgaben übernahmen, waren im Januar noch ca. 1800 Sozialhilfevorgänge unbearbeitet. Dazu kommen wöchentlich weitere Vorgänge, wie z. B. Anfragen, Anmeldung von Erstattungsansprüchen, Rechnungen hinzu. Per 02.09.2005 waren 2943 Vorgänge zu bearbeiten. Um die Arbeiten ordnungsgemäß in allen Leistungsakten zu beenden, wurde im Luv Soziales zu Lasten der Personalressourcen in den Fachbereich 1, 2 und 4 eine Arbeitsgruppe “Altaktenbearbeitung” gebildet. Die Aufarbeitung dieser Altfälle wird mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der ordnungsgemäße Abschluss der Arbeiten an diesen Aktenvorgängen ist notwendig, damit kein Schaden für das Land Berlin entsteht. Insofern es notwendig, dass das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin den dahingehenden Personal- und Sachmittelbedarf absichert. Aus diesem Grund ist ein Bezirksamtsbeschluss vorzubereiten und in die Bezirksamtssitzung einzubringen. 3.7 Schaffung von Voraussetzungen zur
Archivierung von Leistungsakten Aufgrund der Einführung des SGB II und SGB XII wurden ca.
14600 Sozialhilfeakten zum 31.12.2004 beendet. Diese lagern in ca. 600 Kartons
und sind zu archivieren. Ziel ist es, die Voraussetzungen für eine schnelle
Archivierung zu schaffen und mindestens 2/3 des Aktenbestandes zu archivieren.
Aufgrund des hohen Archivierungsvolumens,
wird die Archivierung der BSHG – Akten erst im Jahr 2006 beendet sein. Interne Organisationsziele des LuV’s Soziales einschließlich
Einzelziele des Qualitäts- und Personalmanagements 4.1 Die Arbeit
der Fachstelle für Wohnungssicherung und -versorgung Die Aufgaben der Fachstelle für Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung haben sich durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und die Einführung des SGB XII modifiziert. Schwerpunkt der Fachstelle ist im Jahr 2005 der Aufbau der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sein, da viele Hilfesuchende, denen der Verlust der Wohnung droht, nun Leistungen nach dem SGB II erhalten. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter herzustellen. Ziel ist es, die notwendige Zusammenarbeit in einer vertraglichen Vereinbarung zu definieren und zu regeln (s.a. Pkt. 3.4). 4.2 Vorbereitung
der Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen Die Kosten der entgeltfinanzierten Betreuungsleistungen im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen steigen seit geraumer Zeit kontinuierlich an. Aufgrund der Besonderheiten des Personenkreises behinderter Menschen kommt eine Herausführung aus dem Sozialhilfebezug in die wirtschaftliche Unabhängigkeit gar nicht oder nur sehr eingeschränkt in Betracht. Folglich hat sich der Fachbereich Materielle Hilfen nach dem SGB XII, Landespflegegeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz darauf zu konzentrieren, innerhalb der bundesrechtlich vorgeschriebenen bedarfsgerechten Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Maßnahmen zu wählen und Instrumente zu verwenden, welche die Fallausgaben auf ein ökonomisch sinnvolles sowie fachlich und rechtlich vertretbares Maß aussteuern. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Zielvereinbarung des Bezirkes Lichtenberg von Berlin mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hinsichtlich der Ergebnisse des Projektes “Modellsozialamt 2005” zur Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen anzustreben und die zeitnahe Umsetzung des Fallmanagements im Geschäftsbereich Soziales vorzubereiten. Die Zielvereinbarung soll zunächst den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 umfassen. 4.3 Qualifizierung zum Fallmanager der Eingliederungshilfe Zur erfolgreichen Umsetzung der Zielvereinbarung zur Einführung eines Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe ist die Qualifizierung von geeigneten Sachbearbeitern zum Fallmanager der Eingliederungshilfe notwendig. Ziel ist es mindestens 5 Mitarbeiter im Jahr 2005 zum Fallmanager weiterzubilden und so die personellen Voraussetzungen für die Einführung des Fallmanagements im Bezirk Lichtenberg zu schaffen. 4.4 Einführung der Software im
Arbeitsgebiet “Soziale Sonderleistungen” Die Einrichtung PC – gestützter Arbeitsplätze in der
Arbeitsgruppe “Soziale Sonderleistungen
ist im Jahr 2004 erfolgt. Die bereits im Jahr 2004 zugesagte Software für das
Sachgebiet ist noch nicht eingeführt,
soll nunmehr bis Anfang 2006 zur Verfügung gestellt werden. Danach ist eine
effektivere Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem BaföG möglich. Die zur Zeit bestehende Doppelung der
Arbeitsabläufe durch die
Kontrolllesungen würde entfallen. Bis Ende des Jahres 2005 ist die Grundqualifizierung
der Mitarbeiter für die PC-gestützte Arbeit abzuschließen. Ziel ist es, dass
alle 11 Mitarbeiter der Arbeitsgruppe mindestens den IT -Grundlagenkurs
abgeschlossen haben. 4.5 Personalmanagement Der LuV-Leitung obliegt im Rahmen des Personalmanagements die Personalverantwortung für ihren Bereich. Sie ist unter Beachtung aller dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung für die Planung, Vorauswahl, Führung, Beurteilung und Entwicklung der Dienstkräfte des LuV’s verantwortlich. Die Weiterentwicklung des professionellen Handelns der Mitarbeiter/-innen wird auf der Grundlage einer strategischen Produktplanung durch Fort- und Weiterbildungen gefördert. 4.6 Steuerung von Arbeitsprozessen Die in Kraft getretenen umfangreichen Gesetzesänderungen im sozialen Sektor und den damit notwendigen strukturellen Veränderungen im Bereich Soziales, wirken sich zum Teil auch auf die Produktmengen, -kosten aus, so dass nicht alle Produkte aus 2004 mit den Ergebnissen in 2005 verglichen werden können. Es ist das gemeinsame Ziel, die Produktstückkosten an den Median weiter anzunähern. Hierzu ist eine korrekte Erfassung aller Zeiten und Mengen sicherzustellen. Zur Durchführung der Zeit- und Mengenerhebung ist die IT-Technik konsequent zu nutzen. Umlagekosten sind zugunsten einer gezielten Buchung auf die Produkte weiter zu verringern. Ressourcenbewirtschaftung 5.1 Ressourcenbewirtschaftung
ausgewählter Produkte
6. Berichtswesen Die Partner der Zielvereinbarung informieren sich
gegenseitig umgehend, umfassend und unaufgefordert über aktuelle fachlich
und/oder politisch relevante Vorgänge und Entwicklungen. Das LuV Soziales berichtet spätestens drei Wochen nach
Quartalsende zu den vereinbarten Erfolgsindikatoren. Für Punkt 3.3. erfolgt
eine jährliche Auswertung. Berlin, den
.09.2005 _____________________ ___________________ Wilfried Nünthel
Claudia
Schirrmeister Bezirksstadtrat
Amtsleiterin Anlage 1 Aufbauorganisation Luv Soziales (Organigramm) Anlage 2 Indikatoren Evaluationsprozess |
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