Drucksache - DS/1570/V  

 
 
Betreff: Gefahrloses Überqueren der Hauptstr. (Rummelsburg)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

gemeinsam mit den zuständigen Behörden eine nachhaltige Lösung zum gefahrlosen Überqueren der Hauptstr. auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle (Rummelsburger Bucht) zu finden.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wurde zuständigkeitshalber an die Straßenverkehrsbehörde - Verkehrslenkung Berlin (VLB) zur Stellungnahme weitergeleitet. Diese teilte mit Schreiben vom 21.11.05 u. a. Folgendes mit:

 

"Maßnahmen für die Sicherheit der Fußgänger wurden erarbeitet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 30 Km/h reduziert, die Aufstellung von Z 133 StVO - Fußgänger - wurde angeordnet, zusätzlich erfolgte die Markierung als Piktogramm auf der Fahrbahn. Ab Mitte Oktober 2005 wurde die Geschwindigkeit auf der gesamten Länge ab Schlichtallee bis hin zur Karlshorster Straße von 50 Km/h auf 30 Km/h reduziert.

Dem Bau eines Fußgängerüberweges konnte aufgrund geltender Rechtsvorschriften nicht zugestimmt werden (§ 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften, den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie dem durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bekannt gegebenen Einführungserlass dieser Richtlinie vom 03. Dezember 2001.

Der Bau einer Lichtzeichenanlage ist schwer durchführbar, da eine Koordinierung mit der sehr nah gelegenen Anlage an der Karlshorster Straße verkehrstechnisch kaum lösbar ist und dort mit erheblichen Einschränkungen verbunden wäre (der Abstand zwischen Lichtzeichenanlage soll wenigstens 200 m betragen).

Eine übermäßige Gefährdung für Fußgänger konnte ich bei Ortsbesichtigungen nicht feststellen. Auch wenn es zu bestimmten Zeiten zu einem entsprechend langen Rückstau kommt, nimmt der größte Teil der Fahrzeugführer Rücksicht auf die Fußgänger."

 

Das Bezirksamt wird zu den von der VLB getroffenen Aussagen weitere Erörterungen durchführen und sich für eine Klärung im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger einsetzen.

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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