Drucksache - DS/1563/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass die Gebührenordnung der Musikschulen des Landes Berlin differenzierter gestaltet wird. Begründung: Die
finanzielle Situation unserer Musikschule legt den Schritt nahe die
Einheitsgebühr für alle aufzugeben und beispielsweise von berufstätigen
Erwachsenen andere Gebühren zu erheben als von Kindern und Jugendlichen, deren
Kostenbeitrag auf keinen Fall angehoben werden soll. Zudem ist eine
Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht angemessen. Auf diese
Weise wäre eine sozial ausgewogene Stärkung der Einnahmeseite der Musikschulen
und eine langfristige Qualitätssicherung möglich. |
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