Drucksache - DS/1563/V  

 
 
Betreff: Gebührenordnung für Musikschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport dafür einzusetzen, dass die Gebührenordnung der Musikschulen des Landes Berlin differenzierter gestaltet wird.

Begründung:

Die finanzielle Situation unserer Musikschule legt den Schritt nahe die Einheitsgebühr für alle aufzugeben und beispielsweise von berufstätigen Erwachsenen andere Gebühren zu erheben als von Kindern und Jugendlichen, deren Kostenbeitrag auf keinen Fall angehoben werden soll. Zudem ist eine Differenzierung zwischen Einzel- und Gruppenunterricht angemessen. Auf diese Weise wäre eine sozial ausgewogene Stärkung der Einnahmeseite der Musikschulen und eine langfristige Qualitätssicherung möglich.

 

 
 

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