Drucksache - DS/1560/V  

 
 
Betreff: Hundeauslaufplätze in Lichtenberg errichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBzStR Wirtschaft, Peronal u. Finanzen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.01.2006 
49. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die BVV hat das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, “in welchen weiteren Bereichen des Bezirkes die Anlegung und Ausweisung von Hundeauslaufplätzen möglich wäre, bspw. auch durch die Nutzung heutiger oder zukünftig brachliegender Flächen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass möglichst Alternativen aufgezeigt werden, die jeweils mindestens einen Hundeauslaufplatz im Süden Hohenschönhausens, in der Bezirksmitte (bspw. Fennpfuhl) sowie im südlichen Teil (Karlshorst/Friedrichsfelde) des Bezirkes realisieren ließen. Der BVV ist unter Darstellung aller örtlichen Möglichkeiten, der notwendigen Maßnahmen zur Errichtung der Hundeauslaufplätze sowie der Kosten für die Errichtung eine Vorlage zur Kenntnisnahme in der November-BVV 2005 vorzulegen”.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

1. auf folgenden Flächen im Bezirk Lichtenberg Hundeauslaufgebiete auszuweisen:

  • ehemalige Sportfläche Dolgenseestraße / Hönower Weg (vgl. Karte 1)
  • Flächen zwischen Picassostr. und Bahngelände (vgl. Karte 2)

 

2. die nachstehenden Teilflächen in eine weitere Prüfung hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme – auch in Abstimmung mit den Eigentümern – einzubeziehen und über das Ergebnis die BVV abschließend zu unterrichten.

 

·         am Hegemeisterweg (vgl. Karte 3)

 

3. durch Bekanntmachung und durch Beschilderung darauf hinzuweisen, dass

-          die Benutzung der Hundeauslaufgebiete auf eigene Gefahr erfolgt,

-          in den Hundeauslaufgebieten alle Bestimmungen des Hundegesetzes von Berlin vom 29.09.2004 sowie die einschlägigen Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes/ bzw. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (insbes. Entsorgungspflicht) gelten

Verantwortlich für die Beschilderung ist das Ordnungsamt.

 

4. dass Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes Hundehalter außerdem darauf hinweisen sollen, dass das Freilaufenlassen von Hunden auf den landeseigenen Gewerbeflächen Darßer Str. und Pablo-Picasso-Straße (westlich) gestattet ist.

 

 

Hierzu wird folgendes erläutert:

Entsprechend der Festlegungen des Berliner Hundegesetzes (HundeG) vom 29.09.2004, in Kraft seit 10.10.04 (GVBl. Nr.42) gilt in Berlin eine weitgehende Leinenpflicht. Das Freilaufenlassen von Hunden ist in der Regel nur auf  wenig belebten Straßen und Plätzen erlaubt. Mit der nahezu zeitgleichen Einführung der Ordnungsämter ist das bestehende Vollzugsdefizit bei Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen das HundeG reduziert worden.

Es häufen sich jedoch angesichts der Ahndung von Verstößen gegen den Leinenzwang Forderungen von Hundehaltern nach geeigneten Auslaufgebieten, die den Tieren artgerechte Möglichkeiten eines zeitweisen freien Auslaufs ermöglichen.  

 

Der Verweis darauf, dass ein gesetzlicher Auftrag zur Ausweisung bzw. Einrichtung solcher Auslaufgebiete nicht besteht ist, genauso wie der Verweis auf die mit der Anschaffung und Haltung eines Hundes in der Stadt verbundenen Einschränkungen wenig hilfreich. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil es in Berlin in anderen Bezirken Hundeauslaufgebiete gibt.

 

Deshalb hat das Bezirksamt die Möglichkeit der Einrichtung von Hundeauslaufplätzen umfassend geprüft. Es wurden hierbei 13 Referenzstandorte unter Mitwirkung verschiedener Fachämter in Augenschein genommen und nach stadtplanerischen, weiteren rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen für den avisierten Nutzungszweck bewertet. Letztlich konnten nur die im Beschluss genannten Standorte in die engere Auswahl einbezogen werden, wobei auch hier Abstufungen und Teilflächenausweisungen vorgenommen werden sollen.

 

Es werden hierbei keine besonderen Ausstattungen vorgesehen, da es auch keine verbindlichen Normierungen für die Errichtung und den Unterhalt von Hundeauslaufgebieten gibt. Ausgenommen hiervon ist die angemessene Beschilderung (z.B. “Hundeauslaufplatz, Halter haften für ihre Tiere, Nutzung auf eigene Gefahr, Beseitigungspflicht von Hundekot”).

 

Die Pflege und Unterhaltung von Hundeauslaufgebieten ist keine öffentliche Aufgabe und wird nicht budgetiert. Es gibt keine Erfahrungswerte über den Unterhaltungsbedarf und die Folgekosten, z. B. für die Entsorgung von Hundekot, die allein mit Verweis auf die Pflichten der Hundehalter nicht erfolgen wird. Es werden lediglich Jahresunterhaltungskosten pro m² für die gärtnerische Pflege in Anlehnung an die Kategorie Gebrauchsrasen (ohne Wege und ohne Ausstattung außer Zaun) und bei Fremdvergabe für folgende Leistungen geplant:

Pflegeleistung                                                 € / m²

a) Laub entfernen auf Rasenfläche,   1 x                   0,15

b) Gebrauchsrasen mähen,               2 x                   0,12

c) Nachsäen (Menge 10%)                                         0,09

d) Rasenunebenheiten beseitigen (Menge 10%)       0,16

e) Kontrolle von Zäunen, Absperrungen, 1x               0,15

f) Standardpflege Zäune (Menge 10%)                       0,22

Netto-Summe                                                             0,89

 

Unterstellt, das die Zweckwidmung einer Hundeauslauffläche auf “naturbelassenem” Untergrund – z.B. Wildrasen mit Anteilen von Unterdickicht/Strauchwerk – erfolgt, können die v.g. Kostenblöcke weiter beschränkt werden, z.B. auf die Positionen: b) und d).

 

Am Beispiel eines ca. 1 ha großen separaten Hundeauslaufgebietes würden die relevanten Kostenblöcke beispielhaft ca. 2.800 € p.a. Kosten laufender Unterhalt (Minimalaufwand = 0,28 €/m2)  ergeben.

 

Auf großen Flächen soll der Unterhaltungsaufwand noch weiter eingeschränkt werden, d.h. z.B. nur einmal mähen = 0,06 € / m² = 600 € / ha.

Es ergeben sich somit Kosten für die geplanten Hundeauslaufgebiete

ehemalige Sportfläche Dolgenseestraße / Hönower Weg (1,4 ha) = 3.920 €

Teilflächen zwischen Picassostr. (östlich) und Bahngelände (max. 15 ha) = 9.000 €.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen in Abhängigkeit von akuter Notwendigkeit max. 10.000 € im Rahmen der Haushaltswirtschaft zur Pflege der Anlagen einzusetzen.

 

Einmalige Kosten für die Ersterschließung/Herrichtung sind hierbei nicht berücksichtigt.

 

Zusätzlich wird mit dieser Vorlage darüber informiert, dass eine Abfrage unter  vorhandenen Betreibern von Hundeauslauf- /Schul- und Sportplätzen im Bezirk bezüglich eines Interesses zum Betrieb weiterer Plätze abschlägig beantwortet wurde. Zum Beispiel stehen der “Pinscher- und Schnautzer Klub 1895” e.V. (Grundstück von 6000 m2 an der Wartenberger Str. 120) oder der “HSSV Happy Dogs Berlin” e.V. (benachbartes Grundstück auf 3000 m2) allen Hunderassen (z.T. ohne sog. Gefährliche Hunde) – auch für Nichtvereinsmitglieder an mehreren Wochentagen offen – allerdings nach Anmeldung und entgeltpflichtig (z.B. 3 x die Woche für 17,40 € im Monat). Da die betreuenden Mitglieder der Vereine ehrenamtlich tätig sind, besteht für weitere Kapazitäten kein Raum.

 

Die Einrichtung und der Unterhalt weiterer Hundeauslaufgebiete (insbesondere in öffentlichen Grün- oder Erholungsanlagen) erscheinen mit Blick auf die fehlende gesetzliche Verpflichtung und die Kosten nicht opportun.

 

 

 

 

 

 

Dr. Andreas Prüfer                                                                  Christina Emmrich

Bezirksstadtrat für Wirtschaft                                                 Bezirksbürgermeisterin

und Immobilien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte 1

 

 

 

 

Karte 2


Teilflächen

Landschaftspark Herzberge

 
 

 

 


Am Hegemeisterweg

 

 

Karte 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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