Drucksache - DS/1560/V
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Die BVV hat
das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, “in welchen weiteren Bereichen des Bezirkes
die Anlegung und Ausweisung von Hundeauslaufplätzen möglich wäre, bspw. auch
durch die Nutzung heutiger oder zukünftig brachliegender Flächen. Dabei sollte
darauf geachtet werden, dass möglichst Alternativen aufgezeigt werden, die
jeweils mindestens einen Hundeauslaufplatz im Süden Hohenschönhausens, in der
Bezirksmitte (bspw. Fennpfuhl) sowie im südlichen Teil
(Karlshorst/Friedrichsfelde) des Bezirkes realisieren ließen. Der BVV ist unter
Darstellung aller örtlichen Möglichkeiten, der notwendigen Maßnahmen zur
Errichtung der Hundeauslaufplätze sowie der Kosten für die Errichtung eine
Vorlage zur Kenntnisnahme in der November-BVV 2005 vorzulegen”. Das
Bezirksamt hat beschlossen: 1. auf
folgenden Flächen im Bezirk Lichtenberg Hundeauslaufgebiete auszuweisen:
2. die nachstehenden Teilflächen in
eine weitere Prüfung hinsichtlich einer möglichen Inanspruchnahme – auch in
Abstimmung mit den Eigentümern – einzubeziehen und über das Ergebnis die BVV
abschließend zu unterrichten. ·
am
Hegemeisterweg (vgl. Karte 3) 3. durch
Bekanntmachung und durch Beschilderung darauf hinzuweisen, dass -
die
Benutzung der Hundeauslaufgebiete auf eigene Gefahr erfolgt, -
in
den Hundeauslaufgebieten alle Bestimmungen des Hundegesetzes von Berlin vom
29.09.2004 sowie die einschlägigen Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes/ bzw. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (insbes.
Entsorgungspflicht) gelten Verantwortlich
für die Beschilderung ist das Ordnungsamt. 4. dass
Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes Hundehalter
außerdem darauf hinweisen sollen, dass das Freilaufenlassen von Hunden auf den
landeseigenen Gewerbeflächen Darßer Str. und Pablo-Picasso-Straße (westlich)
gestattet ist. Hierzu wird folgendes erläutert:
Entsprechend
der Festlegungen des Berliner Hundegesetzes (HundeG) vom 29.09.2004, in Kraft
seit 10.10.04 (GVBl. Nr.42) gilt in Berlin eine weitgehende Leinenpflicht. Das
Freilaufenlassen von Hunden ist in der Regel nur auf wenig belebten Straßen und Plätzen erlaubt.
Mit der nahezu zeitgleichen Einführung der Ordnungsämter ist das bestehende
Vollzugsdefizit bei Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen das HundeG
reduziert worden. Es häufen
sich jedoch angesichts der Ahndung von Verstößen gegen den Leinenzwang
Forderungen von Hundehaltern nach geeigneten Auslaufgebieten, die den Tieren
artgerechte Möglichkeiten eines zeitweisen freien Auslaufs ermöglichen. Der Verweis
darauf, dass ein gesetzlicher Auftrag zur Ausweisung bzw. Einrichtung solcher
Auslaufgebiete nicht besteht ist, genauso wie der Verweis auf die mit der
Anschaffung und Haltung eines Hundes in der Stadt verbundenen Einschränkungen
wenig hilfreich. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil es in Berlin in
anderen Bezirken Hundeauslaufgebiete gibt. Deshalb hat das Bezirksamt die
Möglichkeit der Einrichtung von Hundeauslaufplätzen umfassend geprüft. Es
wurden hierbei 13 Referenzstandorte unter Mitwirkung verschiedener Fachämter in
Augenschein genommen und nach stadtplanerischen, weiteren rechtlichen und
tatsächlichen Erwägungen für den avisierten Nutzungszweck bewertet. Letztlich
konnten nur die im Beschluss genannten Standorte in die engere Auswahl
einbezogen werden, wobei auch hier Abstufungen und Teilflächenausweisungen
vorgenommen werden sollen. Es werden hierbei keine besonderen Ausstattungen vorgesehen,
da es auch keine verbindlichen Normierungen für die Errichtung und den
Unterhalt von Hundeauslaufgebieten gibt. Ausgenommen hiervon ist die
angemessene Beschilderung (z.B. “Hundeauslaufplatz, Halter haften für ihre
Tiere, Nutzung auf eigene Gefahr, Beseitigungspflicht von Hundekot”). Die
Pflege und Unterhaltung von Hundeauslaufgebieten ist keine öffentliche Aufgabe
und wird nicht budgetiert. Es gibt keine Erfahrungswerte über den
Unterhaltungsbedarf und die Folgekosten, z. B. für die Entsorgung von Hundekot,
die allein mit Verweis auf die Pflichten der Hundehalter nicht erfolgen wird.
Es werden lediglich Jahresunterhaltungskosten pro m² für die gärtnerische
Pflege in Anlehnung an die Kategorie Gebrauchsrasen (ohne Wege und ohne
Ausstattung außer Zaun) und bei Fremdvergabe für folgende Leistungen geplant: Pflegeleistung €
/ m² a) Laub
entfernen auf Rasenfläche, 1 x 0,15 b)
Gebrauchsrasen mähen, 2 x 0,12 c) Nachsäen
(Menge 10%) 0,09 d)
Rasenunebenheiten beseitigen (Menge 10%) 0,16 e) Kontrolle
von Zäunen, Absperrungen, 1x 0,15 f)
Standardpflege Zäune (Menge 10%) 0,22 Netto-Summe 0,89 Unterstellt,
das die Zweckwidmung einer Hundeauslauffläche auf “naturbelassenem” Untergrund
– z.B. Wildrasen mit Anteilen von Unterdickicht/Strauchwerk – erfolgt, können die v.g.
Kostenblöcke weiter beschränkt werden, z.B. auf die Positionen: b) und d). Am Beispiel eines ca. 1 ha
großen separaten Hundeauslaufgebietes würden die relevanten Kostenblöcke
beispielhaft ca. 2.800 € p.a. Kosten laufender Unterhalt (Minimalaufwand = 0,28
€/m2) ergeben. Auf großen Flächen soll der
Unterhaltungsaufwand noch weiter eingeschränkt werden, d.h. z.B. nur einmal
mähen = 0,06 € / m² = 600 € / ha. Es ergeben sich somit Kosten für die
geplanten Hundeauslaufgebiete ehemalige Sportfläche
Dolgenseestraße / Hönower Weg (1,4 ha) = 3.920 € Teilflächen zwischen Picassostr.
(östlich) und Bahngelände (max. 15 ha) = 9.000 €. Das Bezirksamt hat beschlossen in
Abhängigkeit von akuter Notwendigkeit max. 10.000 € im Rahmen der
Haushaltswirtschaft zur Pflege der Anlagen einzusetzen. Einmalige Kosten für die
Ersterschließung/Herrichtung sind hierbei nicht berücksichtigt. Zusätzlich wird mit dieser Vorlage
darüber informiert, dass eine Abfrage unter
vorhandenen Betreibern von Hundeauslauf- /Schul- und Sportplätzen im
Bezirk bezüglich eines Interesses zum Betrieb weiterer Plätze abschlägig
beantwortet wurde. Zum Beispiel stehen der “Pinscher- und Schnautzer Klub 1895”
e.V. (Grundstück von 6000 m2 an der Wartenberger Str. 120) oder der
“HSSV Happy Dogs Berlin” e.V. (benachbartes Grundstück auf 3000 m2)
allen Hunderassen (z.T. ohne sog. Gefährliche Hunde) – auch für
Nichtvereinsmitglieder an mehreren Wochentagen offen – allerdings nach
Anmeldung und entgeltpflichtig (z.B. 3 x die Woche für 17,40 € im Monat). Da
die betreuenden Mitglieder der Vereine ehrenamtlich tätig sind, besteht für
weitere Kapazitäten kein Raum. Die
Einrichtung und der Unterhalt weiterer Hundeauslaufgebiete (insbesondere in
öffentlichen Grün- oder Erholungsanlagen) erscheinen mit Blick auf die fehlende
gesetzliche Verpflichtung und die Kosten nicht opportun. Dr. Andreas Prüfer Christina
Emmrich Bezirksstadtrat für Wirtschaft Bezirksbürgermeisterin und Immobilien Karte 1 Karte 2
Teilflächen Landschaftspark Herzberge
Am Hegemeisterweg Karte 3 |
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