Drucksache - DS/1559/V  

 
 
Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 2 und den Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDSozBzStR BüDSoz,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, die nachstehende Vorlage zu beschließen:

 

1. Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 2 wird

 

Herr Klaus Dieter Aßmann

Biesenbrower Str. 38

13057 Berlin

geboren am 29. Juni 1938

 

wiedergewählt.

 

Begründung

Das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wird durch das Schiedsamt durchgeführt. Diese Aufgaben werden von Schiedsfrauen bzw. Schiedsmännern wahrgenommen.

 

Herr Klaus Dieter Aßmann nimmt diese Aufgabe bereits auf Grund der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vom 12. Juli 2000, der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 05. Oktober 2000 und seiner Vereidigung am 18. Oktober 2000 wahr. Bedingt durch den Ablauf seiner fünfjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl erforderlich.

 

Gründe gegen eine Wiederwahl sind nicht bekannt geworden.

 

2. Als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lichtenberg 3 wird

 

Frau Birgit Bischoff

Marie-Elisabeth-von-Humboldt-Str. 81

13057 Berlin

geboren am 05. Oktober 1960

 

wiedergewählt.

 

 

Begründung

Das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wird durch das Schiedsamt durchgeführt. Diese Aufgaben werden von Schiedsfrauen bzw. Schiedsmännern wahrgenommen.

 

Frau Birgit Bischoff nimmt diese Aufgabe bereits auf Grund der Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vom 12. Juli 2000, der Bestätigung durch den Präsidenten des Amtsgerichts vom 25. Oktober 2000 und seiner Vereidigung am 23. November 2000 wahr. Bedingt durch den Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl erforderlich.

 

Gründe gegen eine Wiederwahl sind nicht bekannt geworden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berlin, den

2.

 

 

Emmrich                                                                                                         Wilfried Nünthel

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

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