Drucksache - DS/1552/V
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Das Bezirksamt wird um folgende
Auskunft gebeten: 1.
Wie bewertet das Bezirksamt die Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit in der Trägervertretung? 2.
Wie schätzt das Bezirksamt die Arbeit des Jobcenters
Lichtenberg ein hinsichtlich -
der Schaffung arbeitsfähiger Strukturen -
der Organisation bürgerfreundlicher Abläufe und
Reduzierung der Wartezeiten -
der Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen und der
diesbezüglichen Zusammenarbeit mit freien Trägern im Bezirk -
der Betreuung von ALG II – Bezieher/innen die ·
unter 25 Jahre ·
über 55 Jahre ·
mit Migrantenhintergrund ·
allein erziehend sind? 3.
Wie schätzt das Bezirksamt die personelle und technische
Ausstattung des Jobcenters sowie den Stand der Qualifizierung der
Mitarbeiter/innen ein? 4.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Beirat und
auf welche Anregungen und Vorschläge des Beirats haben Bezirksamt bzw.
Trägervertretung wie reagiert? 5.
Wie entwickelt sich die Erfüllung der kommunalen
Aufgaben im Jobcenter, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung von
psychosozialer Betreuung und Schuldnerberatung? 6.
Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung der
bezirklichen Aufgabe “Gewährleistung der Kosten der Unterkunft”? Welche
Einschätzung lässt sich bereits jetzt über den voraussichtlichen Umfang
notwendiger Umzüge von ALG II – Bezieher/innen wegen zu teurem Wohnraum treffen
und wie werden Betroffene in dieser Frage durch das Jobcenter unterstützt? Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin 08.11.2005 Bezirksbürgermeisterin 3300 Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg
von Berlin Vorsteher,
Herrn Bosse Fraktion
von Die Linke.PDS, SPD, CDU Bezirksverordnete
der FDP Beantwortung
der Großen Anfrage 1552/V der Fraktion Die Linke.PDS –
Arbeit des Jobcenters Lichtenberg – Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1.
Wie bewertet das
Bezirksamt die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in der Trägervertretung? 2.
Wie schätzt das
Bezirksamt die Arbeit des Jobcenters Lichtenberg ein hinsichtlich 3.
Wie schätzt das
Bezirksamt die personelle und technische Ausstattung des Jobcenters sowie den
Stand der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen ein? 4.
Wie funktioniert
die Zusammenarbeit mit dem Beirat und auf welche Anregungen und Vorschläge des
Beirats haben Bezirksamts bzw. Trägervertretung wie reagiert? 5.
Wie entwickelt
sich die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Jobcenter, vor allem hinsichtlich
der Gewährleistung von psychosozialer Betreuung und Schuldnerberatung? 6.
Welche Probleme
gibt es bei der Umsetzung der bezirklichen Aufgabe “Gewährleistung der Kosten
der Unterkunft”? Welche Einschätzung lässt sich bereits jetzt über den
voraussichtlichen Umfang notwendiger Umzüge von ALG II-Bezieher/innen wegen zu
teurem Wohnraum treffen und wie werden Betroffene in dieser Frage durch das
Jobcenter unterstützt? Antwort: Zu Frage 1.: In der Trägervertretung verhält sich die Agentur für Arbeit
aufgeschlossen, geht auf die kommunalen Anliegen ein, Problemlagen werden
ausführlich erläutert und Handlungsspielräume aufgezeigt. Es zeigt sich immer
wieder, dass die Agentur erheblich in ihren Handlungsmöglichkeiten durch
zentrale Vorgaben der Regionaldirektion bzw. aus Nürnberg eingeengt ist. Die
Bereitschaft, sich kritisch mit diesen zum Teil erheblichen Einschränkungen
auseinanderzusetzen, hat sich in den letzten Monaten gut entwickelt, die
Wirkungen in die Regionaldirektion bzw. Bundesagentur sind allerdings noch
gering. Anliegen des Bezirks werden umgehend bearbeitet, Anfragen
zügig beantwortet. Der Bezirk ist in den Informationsfluss, z. B.
Auswertungsergebnisse, gut eingebunden. Zu Frage 2.: Die Strukturen des JobCenters sind arbeitsfähig. Es bedurfte
erheblicher Anstrengungen, um vorgegebene Organisationsstrukturen zu verändern. Ausgehend von der weiterhin hohen Anzahl von Neu- und
Weiterbewilligungsanträgen bestand in den Teams 714/715
(Antragsservice/Leistung) eine enorm hohe Arbeitsbelastung. Hinzu kam, dass die
Kunden in zahlreichen schriftlichen oder mündlich vorgetragenen Beschwerden die
Anonymität und den Zuständigkeitswechsel kritisierten und konkrete persönliche
Ansprechpartner zu Leistungsfragen einforderten. Diese genannten Schwerpunkte waren Anlass dafür, die
Gewährung von Leistungen der Grundsicherung künftig von Beginn an - auch Erstanträge - , laufende Zahlungen einschließlich
Änderungen sowie Fortzahlungsanträge durch ein Team verantwortungsbewusst zu
gewähren. Somit fungieren mit Wirkung vom 15.09.05 alle Leistungsteams sowohl
als Antrags- als auch als Bearbeitungsservice. Die Zuständigkeit aufgeteilt auf 7 Teams wird für den Kunden
als auch für das Service-Center und selbst für die Eingangszone transparenter.
Dies gestattet auch eine stärkere Identifizierung der Mitarbeiter mit den
Fällen und somit eine Steigerung der Qualität der zu bearbeitenden Leistungen. Die Bewältigung der Kundenströme und Abbau der Wartezeiten
leidet nach wie vor unter Beeinträchtigungen wegen der unzureichenden
räumlichen Situation. Hier ist erst ab Mitte 2006 mit einer Verbesserung zu
rechnen. Hinzu kommt, dass es im Vorfeld der Bildung des JobCenters seitens der
Agentur eine erhebliche Fehleinschätzung hinsichtlich des Vorspracheverhaltens
des Klientels gab. Die Erwartung, Sachverhalte überwiegend schriftlich oder
telefonisch abklären zu können, hat sich weitgehend nicht erfüllt. Die Zusammenarbeit, insbesondere zur Umsetzung von Maßnahmen
mit freien Trägern basiert auf einer engen Kooperation beider Seiten. Die Eingliederungsmaßnahmen des JobCenters orientieren sich
stark an bezirklichen Bedürfnissen, z. B. Einsatzfelder bei Trägern, die für
die bezirkliche soziale Angebots- und Infrastruktur besonders wichtig sind. Die
Maßnahmen für die angesprochenen Gruppierungen spiegeln die Möglichkeiten des JobCenters und die Grenzen
des Arbeitsmarktes wider. Ein Problem, das noch immer Nachwirkung zeigt, ist die
Tatsache, dass es kaum Maßnahmen gab, die aus 2004 in 2005 hineinreichten.
Dieser restriktive Kurs der Agentur führte dazu, dass im I. Quartal 2005 kaum
Maßnahmen stattfanden. Da die Dienstkräfte des JobCenters sich erst einarbeiten
mussten, die Aufgaben für viele neu waren und Erfahrungen in der Umsetzung
fehlten, kam die Umsetzung von
Eingliederungsmaßnahmen erst im II. Quartal 2005 in Gang. In der Betreuung der verschiedenen Gruppierungen wird den
besonderen Problemlagen zunehmend besser Rechnung getragen, wobei besser noch
lange nicht gut ist. Auch hier ist die Einarbeitungsphase nicht abgeschlossen,
nicht zuletzt wegen der großen Personenzahl, die zu bewältigen ist. Zu Frage 3.: Erstmals im August 2005 wurde der, entsprechend der Anzahl
der Bedarfsgemeinschaften erforderliche, Personalbesatz erreicht. Ein
intensives Eingehen auf persönliche Problemlagen wird immer wieder gestört
durch “Sonderaktionen”, z. B. Bewältigung von Antragsbergen. Auch die Unterschiede in der beruflichen Herkunft der
Dienstkräfte, z. B. aus Agentur, Bezirksamt, zentraler Stellenpool, Dritte
spielt nach wie vor eine große Rolle. Die Kenntnisstände und Qualifikationen
sind nach wie vor sehr differenziert und haben Auswirkungen auf die Qualität
der Arbeit. Diese Probleme abzustellen, bedarf eines langen Zeitraumes. Im Vorfeld der Bildung des JobCenters gab es nur Crashkurse
für IT-Anwendungen zur Gewährung von ALG II. Die nach wie vor unzureichende
Qualifizierung wirkt sich in Bearbeitungsmängeln aus – sei es bei den
Bescheiden oder auch den Eingliederungsvereinbarungen. Durch Befragung der Mitarbeiter-/innen des JobCenters
Lichtenberg wurde der jeweilige individuelle Schulungsbedarf ermittelt. Es
ergab sich ein Schulungsbedarf zu 23 Themen. Hierbei handelt es sich nicht um
eine abschließende Bedarfserhebung, da die Anforderungsprofile noch
weiterentwickelt werden. Nach Gewinnung von geeigneten Lehrkräften/Trainern wurden
die Schulungen beginnend am 31.08.05 schwerpunktmäßig jeweils auf den Mittwoch
geplant. Aufgrund des recht hohen Schulungsumfanges werden die Schulungen
voraussichtlich im ersten Quartal 2006 abgeschlossen sein. Zu Frage 4.: Der Beirat
im JobCenter Berlin-Lichtenberg ist gegründet und arbeitsfähig. Es fanden
bisher 3 Sitzungen statt. Die bisherigen Sitzungen wurden bestimmt von
Informationen und Berichten der Geschäftsführerin zur Arbeit im JobCenter. Die
Themen werden vom Beirat bestimmt. Der Schwerpunkt lag bisher im Bereich Markt
und Integration. Vorschläge
oder Anregungen des Beirates an das Bezirksamt, welche unmittelbar Auswirkungen
auf Arbeitsweise und Vorgehen im JobCenter haben, wurden bisher nicht
vorgetragen. Zu Frage 5.: Derzeitig liegt zur Umsetzung des § 16 SGB II ein Vorschlag
des Sozialamtes für eine
Kooperationsvereinbarung mit dem JobCenter Lichtenberg vor, die im
Detail alle kommunalen Leistungsangebote der psycho-sozialen Betreuung und der
Schuldnerberatung umfasst. Es ist beabsichtigt, diese in der Trägervertretung
im November zu verabschieden. Zu Frage 6.: Hinsichtlich der Regulierung von Miet- und Energieschulden
gibt es bereits eine enge Arbeitsbeziehung mit dem JobCenter. Mit der
Verabschiedung der Kooperationsvereinbarung und deren Umsetzung wird eine
erweiterte Grundlage geschaffen, die für die Betroffenen auch mehr persönliche
Beratung und Unterstützung bietet. Das JobCenter Berlin-Lichtenberg analysiert derzeit die
Fälle, wo eine Überschreitung der angemessenen Kosten vorliegt. Die Fälle
werden strikt nach den Ausführungsvorschriften
zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV
Wohnen) im Einzelfall geprüft. Auch werden die Fristen der AV eingehalten.
Gegenwärtig wird eingeschätzt, dass die Anzahl erforderlicher unabdingbarer
Umzüge gering ist. Ist der Umzug nicht zu vermeiden, werden alle erforderlichen
Kosten entsprechend der AV (Kaution, Umzugskosten) übernommen. Eigenwünsche und
Initiativen zur Reduzierung der Kosten der Unterkunft werden auch bereits jetzt
bei späterem Erfordernis entsprochen und analoge Hilfe gewährt. Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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