Drucksache - DS/1552/V  

 
 
Betreff: Arbeit des Jobcenters Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSFraktion Die Linke.PDS
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2005 
47. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage Die Linke.PDS PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in der Trägervertretung?

2.      Wie schätzt das Bezirksamt die Arbeit des Jobcenters Lichtenberg ein hinsichtlich

-          der Schaffung arbeitsfähiger Strukturen

-          der Organisation bürgerfreundlicher Abläufe und Reduzierung der Wartezeiten

-          der Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen und der diesbezüglichen Zusammenarbeit mit freien Trägern im Bezirk

-          der Betreuung von ALG II – Bezieher/innen die

·         unter 25 Jahre

·         über 55 Jahre

·         mit Migrantenhintergrund

·         allein erziehend

           sind?

3.      Wie schätzt das Bezirksamt die personelle und technische Ausstattung des Jobcenters sowie den Stand der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen ein?

4.      Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Beirat und auf welche Anregungen und Vorschläge des Beirats haben Bezirksamt bzw. Trägervertretung wie reagiert?

5.      Wie entwickelt sich die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Jobcenter, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung von psychosozialer Betreuung und Schuldnerberatung?

6.      Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung der bezirklichen Aufgabe “Gewährleistung der Kosten der Unterkunft”? Welche Einschätzung lässt sich bereits jetzt über den voraussichtlichen Umfang notwendiger Umzüge von ALG II – Bezieher/innen wegen zu teurem Wohnraum treffen und wie werden Betroffene in dieser Frage durch das Jobcenter unterstützt?

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                             08.11.2005

Bezirksbürgermeisterin                                                                                              3300

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Lichtenberg von Berlin

Vorsteher, Herrn Bosse

Fraktion von Die Linke.PDS, SPD, CDU

Bezirksverordnete der FDP

 

 

 

 

 

 

 

Beantwortung der Großen Anfrage 1552/V der Fraktion Die Linke.PDS

– Arbeit des Jobcenters Lichtenberg 

 

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit in der Trägervertretung?

2.      Wie schätzt das Bezirksamt die Arbeit des Jobcenters Lichtenberg ein hinsichtlich
- der Schaffung arbeitsfähiger Strukturen
- der Organisation bürgerfreundlicher Abläufe und Reduzierung der Wartezeiten
- der Umsetzung von Eingliederungsmaßnahmen und der diesbezüglichen Zusammen-
  arbeit mit freien Trägern im Bezirk
- der Betreuung von ALG II–Bezieher/innen, die
  unter 25 Jahre
  über 55 Jahre
  mit Migrantenhintergrund
  allein erziehend
  sind?

3.      Wie schätzt das Bezirksamt die personelle und technische Ausstattung des Jobcenters sowie den Stand der Qualifizierung der Mitarbeiter/innen ein?

4.      Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Beirat und auf welche Anregungen und Vorschläge des Beirats haben Bezirksamts bzw. Trägervertretung wie reagiert?

5.      Wie entwickelt sich die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Jobcenter, vor allem hinsichtlich der Gewährleistung von psychosozialer Betreuung und Schuldnerberatung?

6.      Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung der bezirklichen Aufgabe “Gewährleistung der Kosten der Unterkunft”? Welche Einschätzung lässt sich bereits jetzt über den voraussichtlichen Umfang notwendiger Umzüge von ALG II-Bezieher/innen wegen zu teurem Wohnraum treffen und wie werden Betroffene in dieser Frage durch das Jobcenter unterstützt?

 

 

 

 

 

Antwort:

 

 

Zu Frage 1.:

 

In der Trägervertretung verhält sich die Agentur für Arbeit aufgeschlossen, geht auf die kommunalen Anliegen ein, Problemlagen werden ausführlich erläutert und Handlungsspielräume aufgezeigt. Es zeigt sich immer wieder, dass die Agentur erheblich in ihren Handlungsmöglichkeiten durch zentrale Vorgaben der Regionaldirektion bzw. aus Nürnberg eingeengt ist. Die Bereitschaft, sich kritisch mit diesen zum Teil erheblichen Einschränkungen auseinanderzusetzen, hat sich in den letzten Monaten gut entwickelt, die Wirkungen in die Regionaldirektion bzw. Bundesagentur sind allerdings noch gering.

Anliegen des Bezirks werden umgehend bearbeitet, Anfragen zügig beantwortet. Der Bezirk ist in den Informationsfluss, z. B. Auswertungsergebnisse, gut eingebunden.

 

 

Zu Frage 2.:

 

Die Strukturen des JobCenters sind arbeitsfähig. Es bedurfte erheblicher Anstrengungen, um vorgegebene Organisationsstrukturen zu verändern.

 

Ausgehend von der weiterhin hohen Anzahl von Neu- und Weiterbewilligungsanträgen bestand in den Teams 714/715 (Antragsservice/Leistung) eine enorm hohe Arbeitsbelastung. Hinzu kam, dass die Kunden in zahlreichen schriftlichen oder mündlich vorgetragenen Beschwerden die Anonymität und den Zuständigkeitswechsel kritisierten und konkrete persönliche Ansprechpartner zu Leistungsfragen einforderten.

Diese genannten Schwerpunkte waren Anlass dafür, die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung künftig von Beginn an   - auch Erstanträge -   , laufende Zahlungen einschließlich Änderungen sowie Fortzahlungsanträge durch ein Team verantwortungsbewusst zu gewähren. Somit fungieren mit Wirkung vom 15.09.05 alle Leistungsteams sowohl als Antrags- als auch als Bearbeitungsservice.

Die Zuständigkeit aufgeteilt auf 7 Teams wird für den Kunden als auch für das Service-Center und selbst für die Eingangszone transparenter. Dies gestattet auch eine stärkere Identifizierung der Mitarbeiter mit den Fällen und somit eine Steigerung der Qualität der zu bearbeitenden Leistungen.

 

Die Bewältigung der Kundenströme und Abbau der Wartezeiten leidet nach wie vor unter Beeinträchtigungen wegen der unzureichenden räumlichen Situation. Hier ist erst ab Mitte 2006 mit einer Verbesserung zu rechnen. Hinzu kommt, dass es im Vorfeld der Bildung des JobCenters seitens der Agentur eine erhebliche Fehleinschätzung hinsichtlich des Vorspracheverhaltens des Klientels gab. Die Erwartung, Sachverhalte überwiegend schriftlich oder telefonisch abklären zu können, hat sich weitgehend nicht erfüllt.

 

Die Zusammenarbeit, insbesondere zur Umsetzung von Maßnahmen mit freien Trägern basiert auf einer engen Kooperation beider Seiten.

 

Die Eingliederungsmaßnahmen des JobCenters orientieren sich stark an bezirklichen Bedürfnissen, z. B. Einsatzfelder bei Trägern, die für die bezirkliche soziale Angebots- und Infrastruktur besonders wichtig sind. Die Maßnahmen für die angesprochenen Gruppierungen spiegeln die   Möglichkeiten des JobCenters und die Grenzen des Arbeitsmarktes wider.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Problem, das noch immer Nachwirkung zeigt, ist die Tatsache, dass es kaum Maßnahmen gab, die aus 2004 in 2005 hineinreichten. Dieser restriktive Kurs der Agentur führte dazu, dass im I. Quartal 2005 kaum Maßnahmen stattfanden. Da die Dienstkräfte des JobCenters sich erst einarbeiten mussten, die Aufgaben für viele neu waren und Erfahrungen in der Umsetzung fehlten, kam die Umsetzung von  Eingliederungsmaßnahmen erst im II. Quartal 2005 in Gang.

 

In der Betreuung der verschiedenen Gruppierungen wird den besonderen Problemlagen zunehmend besser Rechnung getragen, wobei besser noch lange nicht gut ist. Auch hier ist die Einarbeitungsphase nicht abgeschlossen, nicht zuletzt wegen der großen Personenzahl, die zu bewältigen ist.

 

 

Zu Frage 3.:

 

Erstmals im August 2005 wurde der, entsprechend der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften erforderliche, Personalbesatz erreicht. Ein intensives Eingehen auf persönliche Problemlagen wird immer wieder gestört durch “Sonderaktionen”, z. B. Bewältigung von Antragsbergen.

Auch die Unterschiede in der beruflichen Herkunft der Dienstkräfte, z. B. aus Agentur, Bezirksamt, zentraler Stellenpool, Dritte spielt nach wie vor eine große Rolle. Die Kenntnisstände und Qualifikationen sind nach wie vor sehr differenziert und haben Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit. Diese Probleme abzustellen, bedarf eines langen Zeitraumes.

Im Vorfeld der Bildung des JobCenters gab es nur Crashkurse für IT-Anwendungen zur Gewährung von ALG II. Die nach wie vor unzureichende Qualifizierung wirkt sich in Bearbeitungsmängeln aus – sei es bei den Bescheiden oder auch den Eingliederungsvereinbarungen.

 

Durch Befragung der Mitarbeiter-/innen des JobCenters Lichtenberg wurde der jeweilige individuelle Schulungsbedarf ermittelt. Es ergab sich ein Schulungsbedarf zu 23 Themen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Bedarfserhebung, da die Anforderungsprofile noch weiterentwickelt werden.

Nach Gewinnung von geeigneten Lehrkräften/Trainern wurden die Schulungen beginnend am 31.08.05 schwerpunktmäßig jeweils auf den Mittwoch geplant. Aufgrund des recht hohen Schulungsumfanges werden die Schulungen voraussichtlich im ersten Quartal 2006 abgeschlossen sein.

 

 

Zu Frage 4.:

 

Der Beirat im JobCenter Berlin-Lichtenberg ist gegründet und arbeitsfähig. Es fanden bisher 3 Sitzungen statt. Die bisherigen Sitzungen wurden bestimmt von Informationen und Berichten der Geschäftsführerin zur Arbeit im JobCenter. Die Themen werden vom Beirat bestimmt. Der Schwerpunkt lag bisher im Bereich Markt und Integration.

Vorschläge oder Anregungen des Beirates an das Bezirksamt, welche unmittelbar Auswirkungen auf Arbeitsweise und Vorgehen im JobCenter haben, wurden bisher nicht vorgetragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 5.:

 

Derzeitig liegt zur Umsetzung des § 16 SGB II ein Vorschlag des Sozialamtes für eine  Kooperationsvereinbarung mit dem JobCenter Lichtenberg vor, die im Detail alle kommunalen Leistungsangebote der psycho-sozialen Betreuung und der Schuldnerberatung umfasst. Es ist beabsichtigt, diese in der Trägervertretung im November zu verabschieden.

 

 

Zu Frage 6.:

 

Hinsichtlich der Regulierung von Miet- und Energieschulden gibt es bereits eine enge Arbeitsbeziehung mit dem JobCenter. Mit der Verabschiedung der Kooperationsvereinbarung und deren Umsetzung wird eine erweiterte Grundlage geschaffen, die für die Betroffenen auch mehr persönliche Beratung und Unterstützung bietet.

 

Das JobCenter Berlin-Lichtenberg analysiert derzeit die Fälle, wo eine Überschreitung der angemessenen Kosten vorliegt. Die Fälle werden strikt nach den Ausführungsvorschriften  zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II (AV Wohnen) im Einzelfall geprüft. Auch werden die Fristen der AV eingehalten. Gegenwärtig wird eingeschätzt, dass die Anzahl erforderlicher unabdingbarer Umzüge gering ist. Ist der Umzug nicht zu vermeiden, werden alle erforderlichen Kosten entsprechend der AV (Kaution, Umzugskosten) übernommen. Eigenwünsche und Initiativen zur Reduzierung der Kosten der Unterkunft werden auch bereits jetzt bei späterem Erfordernis entsprochen und analoge Hilfe gewährt.

 

 

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 
 

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