Drucksache - DS/1530/V  

 
 
Betreff: Bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2006 
54. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt/Finanzen/Personal Entscheidung
02.08.2006 
58. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt/Finanzen/Personal mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bildung und Sport Entscheidung
22.08.2006 
62. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bildung und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 21.09.2005 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht für die mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der BVV übertragene Entscheidungskompetenz zur Anmeldung zur Investitionsplanung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 BezVG) einen Beratungs- und Entscheidungsablauf vorzuschlagen. Bei diesem Ablauf ist insbesondere auf die Wahrung einer gehaltvollen inhaltlichen Beteiligung der BVV zu achten.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit dem Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes  (BezVG) vom 7. Juli 2005 wurde u. a. festgelegt, dass die BVV über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung entscheidet.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber in § 41 BezVG geregelt, dass die Bürger/innen bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, durch das Bezirksamt rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten sind. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Möglichkeit der Äußerung soll in der Form erfolgen, dass den Lichtenberger Einwohner/innen Gelegenheit gegeben wird, die geplanten Baumaßnahmen zu priorisieren. Als Informationsplattformen sind geeignete Printmedien und das Internet vorgesehen.

Insgesamt ergibt sich aus den gesetzlichen Änderungen und den erweiterten  Beteiligungsrechten der BVV  ein veränderter Verfahrensablauf für die bezirkliche Investitionsplanung. Die Entscheidungskompetenz der BVV erstreckt sich auch auf die Investitionsanmeldungen aus der gezielten Zuweisung.

Die Vorgabe der Zeitschiene zur Anmeldung der Investitionsplanung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Finanzen und war erfahrungsgemäß bei jeder Planung unterschiedlich. Zwischen Zugang des Aufstellungsschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen und  Abgabe der beschlossenen Investitionsplanung an die SenFin liegen ca. 4 Monate. Diesen Zeitrahmen betrachtet das Bezirksamt für eine „gehaltvolle inhaltliche Beteiligung“ der BVV und eine ordnungsgemäße Unterrichtung  der Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger mit Möglichkeit der Äußerung nicht für ausreichend. Deshalb sollen künftig die ersten Schritte zur Investitionsplanung bereits ca. 6 Monate vor Zuweisung der Investitionsmittel eingeleitet werden.

Vor diesem Hintergrund legt das Bezirksamt der BVV den nachfolgenden Zeit- und Maßnahmenplan vor.

 

Vorbereitungen für die Unterrichtung der Einwohner/innen

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

 

 

 

Juni 2006

Unterbreiten von Vorschlägen für geplante Maßnahmen ab 2008

 

§         finanzieller Rahmen wie Vorgaben für 2008 und 2009

§         Beachtung der Einhaltung bisher bekannter Vorgaben von SenFin

§         Mitwirkung PersFin

→ Liste mit machbaren Maßnahmen einschl. Kostenschätzung

Unterrichtung der Einwohnerschaft und der Fachausschüsse der BVV (über Medien wie Rathausnachrichten, Internet)

 

 

Unterrichtung gem. § 41 Abs. 2 BezVG

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

 

 

 

Juli/August 2006

Unterrichtung der Bürger/innen und Gelegenheit zur Äußerung (3 bis 4 Wochen)

Auswertung der Vorschläge

Erstellung entsprechender Unterlagen

Fertigung einer Prioritätenliste

BA-Beschluss, BVV-Vorlage

 

 

bis Dezember  2006

 

Beratung in den Fachausschüssen

→ Federführung Haushaltsausschuss

BVV-Beschluss

 

 

Einhaltung der Zuweisung

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

 

 

 

Oktober 2006

Aufstellungsrundschreiben an Bezirke

Erstellung Terminplan

Zusammenstellung der bei SenFin einzureichenden Unterlagen

→ unter Beachtung der Zuweisung und den Vorgaben von SenFin

      (Aufstellungsrundschreiben)

Fertigung der BA-Vorlage

 

 

BA-Beschluss

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

 

 

bis Januar 2007

Druck BA-Unterlagen

BA-Beschluss

Eingabe in das IT-Verfahren DAV

 

 

BVV-Beschluss

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

 

Januar/Februar 2007

ggf. nochmalige Beratung im Haushaltsausschuss

→ Beschlussempfehlung an die BVV

BVV-Beschluss

 

 

Einreichung der Unterlagen

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

 

 

 

Febr. 2007

Druck Investitionsplan Stand BVV-Beschluss

Einreichung der Unterlagen bei SenFin sowohl schriftlich als auch per Mail

ggf. Eingabe von Änderungen in das IT-Verfahren DAV

 

 

Veröffentlichung

 

Zeitpunkt

Maßnahme

 

Februar 2007

Bekanntgabe des BVV-Beschlusses über Medien

 

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 
 

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