Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 21.09.2005 Folgendes
beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht für die mit dem Siebenten
Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der BVV übertragene
Entscheidungskompetenz zur Anmeldung zur Investitionsplanung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8
BezVG) einen Beratungs- und Entscheidungsablauf vorzuschlagen. Bei diesem
Ablauf ist insbesondere auf die Wahrung einer gehaltvollen inhaltlichen
Beteiligung der BVV zu achten.
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Mit dem Siebenten Gesetzes zur
Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
(BezVG) vom 7. Juli 2005 wurde u. a. festgelegt, dass die BVV über die
bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung entscheidet.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber in
§ 41 BezVG geregelt, dass die Bürger/innen bei wichtigen Planungen und Vorhaben
des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der
Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim
Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder
-plänen, durch das Bezirksamt rechtzeitig und in geeigneter Form über die
Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten sind. Den
Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die
Möglichkeit der Äußerung soll in der Form erfolgen, dass den Lichtenberger
Einwohner/innen Gelegenheit gegeben wird, die geplanten Baumaßnahmen zu
priorisieren. Als Informationsplattformen sind geeignete Printmedien und das
Internet vorgesehen.
Insgesamt ergibt sich aus den
gesetzlichen Änderungen und den erweiterten
Beteiligungsrechten der BVV ein
veränderter Verfahrensablauf für die bezirkliche Investitionsplanung. Die
Entscheidungskompetenz der BVV erstreckt sich auch auf die
Investitionsanmeldungen aus der gezielten Zuweisung.
Die Vorgabe
der Zeitschiene zur Anmeldung der Investitionsplanung erfolgt durch die
Senatsverwaltung für Finanzen und war erfahrungsgemäß bei jeder Planung
unterschiedlich. Zwischen Zugang des Aufstellungsschreibens der
Senatsverwaltung für Finanzen und Abgabe
der beschlossenen Investitionsplanung an die SenFin liegen ca. 4 Monate. Diesen
Zeitrahmen betrachtet das Bezirksamt für eine „gehaltvolle inhaltliche
Beteiligung“ der BVV und eine ordnungsgemäße Unterrichtung der Lichtenberger Bürgerinnen und Bürger mit
Möglichkeit der Äußerung nicht für ausreichend. Deshalb sollen künftig die
ersten Schritte zur Investitionsplanung bereits ca. 6 Monate vor Zuweisung der
Investitionsmittel eingeleitet werden.
Vor diesem
Hintergrund legt das Bezirksamt der BVV den nachfolgenden Zeit- und
Maßnahmenplan vor.
Vorbereitungen für die
Unterrichtung der Einwohner/innen
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Unterbreiten
von Vorschlägen für geplante Maßnahmen ab 2008
§
finanzieller Rahmen wie Vorgaben für 2008 und 2009
§
Beachtung der Einhaltung bisher bekannter Vorgaben von SenFin
§
Mitwirkung PersFin
→
Liste mit machbaren Maßnahmen einschl. Kostenschätzung
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Unterrichtung
der Einwohnerschaft und der Fachausschüsse der BVV (über Medien wie
Rathausnachrichten, Internet)
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Unterrichtung gem. § 41
Abs. 2 BezVG
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Unterrichtung
der Bürger/innen und Gelegenheit zur Äußerung (3 bis 4 Wochen)
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Auswertung
der Vorschläge
Erstellung
entsprechender Unterlagen
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Fertigung
einer Prioritätenliste
BA-Beschluss,
BVV-Vorlage
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Beratung
in den Fachausschüssen
→
Federführung Haushaltsausschuss
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BVV-Beschluss
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Einhaltung der Zuweisung
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Aufstellungsrundschreiben
an Bezirke
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Erstellung
Terminplan
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Zusammenstellung
der bei SenFin einzureichenden Unterlagen
→
unter Beachtung der Zuweisung und den Vorgaben von SenFin
(Aufstellungsrundschreiben)
Fertigung
der BA-Vorlage
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BA-Beschluss
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Druck
BA-Unterlagen
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BA-Beschluss
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Eingabe
in das IT-Verfahren DAV
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BVV-Beschluss
Einreichung der Unterlagen
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Druck
Investitionsplan Stand BVV-Beschluss
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Einreichung
der Unterlagen bei SenFin sowohl schriftlich als auch per Mail
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ggf.
Eingabe von Änderungen in das IT-Verfahren DAV
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Veröffentlichung
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Bekanntgabe
des BVV-Beschlusses über Medien
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Emmrich
Bezirksbürgermeisterin