Drucksache - DS/1525/V  

 
 
Betreff: Behinderten den Zugang zum Sportplatz Wartenberg ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.09.2005 
44. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, DS V/1444

Das Bezirksamt wurde ersucht, DS V/1444

 

im Bereich des Sportplatzes Wartenberg am Fennpfuhlweg das Stellplatzangebot für die An-wohner und die Besucher der Sportstätten zu verbessern.

Insbesondere soll das Bezirksamt

 

1.   auf die Hauptzufahrt am Schweriner Ring und die dort vorhandenen Parkplätze hinweisen und

2.         das Tor zum Schweriner Ring als Zugang offen halten und durch eine Bordsteinabsenkung behindertengerecht nutzbar machen.

 

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, DS V/1525

 

an dem Zugang zu den Sportstätten am Fennpfuhl in Wartenberg im Schweriner Ring eine Gehwegabsenkung vorzunehmen, so dass Rollstuhlfahrer gefahrlos den Zugang erreichen können. Sofern die dafür erforderlichen Baumaßnahmen nicht bis zum 3. Oktober 2005 ausgeführt werden können, soll Rollstuhlfahrern durch eine Interimslösung das Befahren des Gehweges ermöglicht werden, so dass sie an den an diesem Tag dort stattfindenden Veranstaltungen teilnehmen können.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

1.      Die behindertengerechte Absenkung einschließlich der Ausweisung von zwei Behindertenstellplätzen wurde zum 30.09.2005 durch das Amt für Bauen und Verkehr realisiert.

2.      Der Hinweis auf die Stellplätze im Schweriner Ring wird durch die Straßenverkehrsbehörde mit Verkehrszeichen 432 angeordnet und spätestens im Dezember 2005 umgesetzt. Im Verkehrszeichen wird auch auf die Behindertenstellplätze ausdrücklich hingewiesen.

3.      Die Öffnungszeiten ergeben sich aus Nr. 4 der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften-SPAN vom 28. April 1998 in der Fassung vom 24. März 2005. Die Sportanlagen sind in der Regel täglich von 8:00 - 22:00 Uhr geöffnet.

 

Berlin, den

 

 

 

 

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 
 

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