Drucksache - DS/1523/V  

 
 
Betreff: Auf dem Weg vom Dienstleister zum Gewährleister
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDFraktion SPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2005 
46. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin schriftlich beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage SPD PDF-Dokument

Das Bezirksamt informierte u

Das Bezirksamt informierte u.a. im Gemeinwesenkonzept darüber, dass es zukünftig stärker Gewährleister und weniger Dienstleister von bedarfs- und qualitätsgerechten Leistungen sein möchte.

 

Das Bezirksamt wird dazu um folgende Auskunft gebeten:

 

1.                  Welche Leistungen erbringt der Bezirk derzeit selbst als Dienstleister?

2.                  Welche Kosten entstehen jährlich für diese Leistungen (bitte aufschlüsseln)?

3.                  Wie und in welchem zeitlichen Rahmen soll der weitere Wandel vom Dienstleister zum Gewährleister vonstatten gehen?

4.                  Rechnet das Bezirksamt dadurch mit einer Kostenersparnis? Wenn ja: In welcher Höhe?

5.                  Kosten in welcher Höhe konnten seit Beginn dieser Legislaturperiode durch eine Übertragung der Leistungserbringung eingespart werden?

6.                  Nach welchem Prozedere erfolgte bisher die Übertragung?

7.                  Welche Probleme gab es?

8.                  Welche Gefahren sieht das Bezirksamt bei zukünftigen Übertragungen?

9.                  Welche Chancen sieht das Bezirksamt?

10.              Wie soll das weitere Prozedere der Übertragung der Leistungserbringung aussehen?

11.              Wann soll der Prozess abgeschlossen sein?

12.              Welche Leistungen sollen weiterhin vom Bezirk erbracht werden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                                                             11.10.2005

Bezirksbürgermeisterin                                                                                              3300

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Lichtenberg von Berlin

Vorsteher, Herrn Bosse

Fraktion von PDS, SPD, CDU

Bezirksverordnete der FDP

 

 

 

 

 

Beantwortung der Großen Anfrage 1523/V der SPD-Fraktion

– Auf dem Weg vom Dienstleister zum Gewährleister –

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Welche Dienstleistungen erbringt der Bezirk derzeit selbst als Dienstleister

 

  1. Welche Kosten entstehen jährlich für diese Leistungen (bitte aufschlüsseln)?

 

  1. Wie und in welchem zeitlichen Rahmen soll der weitere Wandel vom Dienstleister  zum Gewährleister vonstatten gehen?

 

  1. Rechnet das Bezirksamt dadurch mit einer Kostenersparnis?

 

  1. Kosten in welcher Höhe konnten seit Beginn dieser Legislaturperiode durch eine

Übertragung der Leistungserbringung eingespart werden?

 

  1. Nach welchem Prozedere erfolgte bisher die Übertragung?

 

  1. Welche Probleme gab es?

 

  1. Welche Gefahren sieht das Bezirksamt bei künftigen Übertragungen?

      

  1. Welche Chancen sieht das Bezirksamt?

 

  1. Wie soll das weitere Prozedere der Übertragung der Leistungserbringung aussehen?

 

  1. Wann soll der Prozess abgeschlossen sein?

 

  1. Welche Leistungen sollen weiterhin vom Bezirk erbracht werden?

 

 

 

 

Antwort:

 

Um einerseits dem Kern der gestellten Fragen gerecht zu werden, andererseits aber auch den Zusammenhang der einzeln gestellten zwölf Fragen vor dem Hintergrund der in der Überschrift der Frage formulierten Aussage des Bezirksamtes aufzuzeigen, werden die gestellten Fragen insgesamt beantwortert. Insoweit wird mit dieser Art der Beantwortung sowohl der Hintergrund der entsprechenden Aussage in der “Gemeinwesen Konzeption” dargestellt als aber auch beispielhaft am Bereich der Kindertagesstätten die Thematik aufgezeigt.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat bei der Erarbeitung der Konzeption zur Gemeinwesenentwicklung nicht nur die vom Bezirksamt formulierten (Leit-) Ziele aufgegriffen, sondern vielmehr auch den Kontext eines Berliner Bezirks in der Gesamt-Berliner Struktur nicht außer acht gelassen.

 

So ist insbesondere in der Einleitung zur Konzeption verdeutlicht, dass gerade vor dem Hintergrund des gesamten Berliner Zielsystems, wie zum Beispiel in der Lokalen Agenda Berlin und der Berlin Studie, der Bezirk Lichtenberg anstrebt, sich zur Bürgerkommune zu entwickeln. Weiter ist die Aussage getroffen, dass sich das staatliche Aufgabenverständnis wandelt und dass wesentliche Aufgabe öffentlicher Verwaltung in Zukunft die Gewährleistung der bedarfs- und qualitätsgerechten Leistungserbringung sein wird.

 

Diese Aussage entstammt dem ersten Bericht über die Umsetzung der Neuordnungsagenda 2006 zur Steuerung der Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Januar 2004.

 

Die Neuordnungsagenda soll für die gesamte Berliner Verwaltung umfassende Modernisierungseffekte und finanzwirtschaftliche Entlastungswirkungen offen legen  

( Zitat aus dem Ersten Bericht über die Umsetzung der Neuordnungsagenda 2006 an den Staatssekretärsausschuss zur Steuerungs der Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom 23. Januar 2004 (SenFin MBV + Skzl III D): “ ...um die in den Richtlinien der Regierungspolitik beschlossene radikale Umgestaltung der Berliner Verwaltung in ihren wesentlichen Kernelementen bis zum Ende der Legislaturperiode festzulegen.

 

Die mit der Neuordnungsagenda 2006 nochmals bestätigte Rückführung der Aufgaben der Berliner Verwaltung auf die Kernaufgaben ist bereits Beschlusslage des Senats und des Abgeordnetenhauses seit dem 30.04.2002.

 

Daraus folgt, dass mittelfristig die Aufgaben der Berliner Verwaltung auf die folgenden Funktionen zurückgeführt werden:

 

Ø      strategische Steuerung, Planung

Ø      hoheitliche Kernverwaltung

Ø      Gewährleistungsfunktionen

 

Hieraus folgt z.B., dass Serviceaufgaben und Supportfunktionen der Berliner Verwaltung (Facility-Management; IT-Services; Durchführungsaufgaben der Personalverwaltung etc.) flächendeckend daraufhin zu überprüfen sind, ob sie in betrieblichen Strukturen oder in privatisierter Form wirtschaftlicher als in der Verwaltung wahrzunehmen sind. Der Senat setzt konsequent den Grundsatz der Reduzierung auf staatliche Kernaufgaben um.

 

Für die nicht delegierbaren Steuerungsaufgaben der öffentlichen Gewährleistungsfunktionen bleiben aus Gründen der demokratischen Legitimationskette die öffentlichen Strukturen  erhalten, während im Hinblick auf die Durchführungsaufgaben unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die Vergabe an private oder freie Träger (wie z.B. bereits geprüft für Kita, Krankenhäuser) oder ausgelagerte Betriebe (z.B. Bäder-Betriebe, BSR), Gesellschaften mit städtischer Beteiligung (Wohnungsbaugesellschaften, Behala) bzw. zukünftige PPP-Gesellschaften bereits geprüft wurde oder zu prüfen ist.

 

Zur Steigerung der Effizienz und mit dem Ziel des Wirtschaftlichkeitsvergleichs werden künftig geeignete Durchführungsaufgaben in den Wettbewerb privatwirtschaftlicher und gemeinnütziger Anbieter gestellt. Im Rahmen der Gewährleistungsverantwortung garantieren die öffentlichen Stellen eine Vernetzung der Service- und Betreuungsangebote.

 

 

Konzentration auf die Kernaufgaben bedeutet nicht nur eine Konzentration in der Wahrnehmung der Aufgabearten auf die drei Bereiche, sondern auch bei den weiterhin notwendigen staatlichen und städtischen Aufgaben bzw. den beauftragten

oder ausgelagerten Aufgaben eine Konzentration auf den “Kern”, d.h. auch diese Aufgaben sind einer systematischen Aufgabenkritik im Hinblick auf Leistungsdichte und Leistungstiefe zu unterziehen wie dies z.B. für die bauenden Bereiche der Hauptverwaltung geschehen ist.... : Zitat Ende)

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Wandel von der Dienstleistung zur Gewährleistung in einem prozeßhaften Charakter erfolgt, in dem die Bezirke gewisse Spielräume besitzen, die jedoch sehr eingeschränkt sind. Vor allem müssen zuerst, durch die Landespolitik, die zur Umsetzung eines solchen Wandels entsprechenden Rahmenbedingungen (rechtlich und finanziell) rechtzeitig geschaffen werden, um Dienstleistungen der Verwaltung außerhalb der Verwaltung in Umfang und Qualität gewährleisten zu können.

Aus Sicht des Bezirksamtes werden einige Bereiche, wie zum Beispiel die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen, der Kulturbereich, die Bibliotheken oder die Wirtschaftsförderung nicht auf den Prüfstand gestellt werden.

 

Die Quantifizierung von Kostenersparnissen hat derzeit höchstens prognostischen Charakter, welcher zudem nur mit einem unvertretbar hohem Aufwand zu ermitteln ist. Angesichts der bestehenden Rahmenbedingungen werden langfristig Kosteneinsparungen verschiedentlich allerdings auch in Frage gestellt.

 

Ergänzend sei an dieser Stelle bemerkt, dass der Wegfall von Aufgaben nicht ausschließlich die Einsparung von Personal- und Sachmitteln zur Folge hat; vielmehr werden durch die Gewährleistungsfunktion an die Gewährleistenden Mittel zur Leistungserbringung ausgereicht (bei Kita zum Beispiel durch Erstattungen auf Grundlage von Kostenblättern).

 

In der Bezirksverwaltung Lichtenberg wird im übrigen an mehreren Stellen bereits in Teilen Gewährleistungsfunktion statt Dienstleistungsfunktion wahrgenommen.

 

So gibt es zum Beispiel nicht mehr die eigene Leistungserbringung bei Krankenhäusern und Seniorenheimen/Pflegeeinrichtungen; diese Leistungen werden seit bereits 5 Jahren entweder in Eigenbetrieben, LHO Betrieben oder durch freie, kirchliche und private Trägerschaft erbracht. Gleiches gilt auch für Senioren-begegnungsstätten.

 

Die Schwimmbäder wurden ebenfalls bereits vor Jahren von der ausschließlichen Leistungserbringung durch die Bezirke in die Gewährleistung durch das Land überführt.

 

Im Bereich des Jugendamtes wird derzeit ein Wechsel von der ausschließlichen Dienstleistung in eine teilweise Gewährleistung im Bereich der bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen angestrebt. Im Bereich der Kindertagesstätten steht dieser Prozess vor dem Abschluss.

 

Anhand des Bereichs der Kindertagesstätten wird beispielhaft die Thematik der Großen Anfrage aufgezeigt:

 

Im Fachdienst Kita- und Tagespflegekosteneinziehung und Kita- und Tagespflegeanmeldung werden die Eltern gemäß § 5 KJHG auf ihr Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich ihres Rechts,

 

zwischen Tageseinrichtungen verschiedener Träger zu wählen, hingewiesen. Die Eltern werden bei der Suche für einen Kindertagesstättenplatz unterstützt.

 

Im Fachdienst wird der Antrag der Eltern für einen Kindertagesstättenplatz oder für einen Platz in einer Kindertagespflegestelle für ihr Kind entgegengenommen, bearbeitet und der Betreuungsbedarf wird durch Bescheid festgesetzt.

Erfolgt die Betreuung des Kindes in einer kommunalen Einrichtung, so wird der Kostenbeitrag im Jugendamt berechnet und der Betreuungsvertrag für diese Kindertagesstätte abgeschlossen.

Die Einnahmen der Kostenbeiträge werden durch das Jugendamt geprüft und gebucht. Kostenrückstände werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften eingezogen.

 

Im Bereich der Kita- und Tagespflegekosteneinziehung sind zur Zeit 5 Mitarbeiterinnen, im Anmeldebereich 2 Mitarbeiterinnen und für die Kosteneinziehung der Rückstände                 1 Mitarbeiterin tätig.

 

Ab 1. Januar 2006 werden sich die Finanzierungsmodalitäten der betreuten Krippen- und Kindergartenkinder ändern. Es erfolgt eine Umstellung der Finanzierung von der “Objekt- (Platz)förderung)”  zur “Subjektförderung” (Unterbringung eines Kindes).

 

Der Fachdienst wird die Anträge auf Tagesbetreuung weiterhin bearbeiten, Bescheide erteilen und die Kostenbeiträge berechnen.

 

Die Einziehung der Kostenbeiträge obliegt dann dem jeweiligen freien Träger bzw. dem Eigenbetrieb.

 

Ab 1. Januar 2006 erfolgt die kindbezogenen Finanzierung durch das jeweils kostenpflichtige Wohnort-Jugendamt.

 

Im Zeitraum von 2001 bis zum 01.07.2005 wurden insgesamt 25 Kindertagesstätten an freie Träger übertragen.

Mit der Übertragung auf freie Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese Kindertagesstätten. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt.

Aus der Verrechnung der zu gewährenden Kostensätze und der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergab sich im o. g. Zeitraum eine Differenz in Höhe von   4.972.752 € zugunsten des Landes Berlin. Dem gegenüber standen Einnahmeverluste in Höhe von 2.825.807 €. Dies ergibt eine Einsparsumme von 2.146.947 €.

 

Der Bezirk Lichtenberg hat zu Beginn des Übertragungsprozesses kommunale Kitas ausgewählt, um diese an freie Träger zu übertragen. Darüber hinaus haben sich einzelne Kitas von sich aus für eine freie Trägerschaft entschieden. Alle festgelegten Kindertagesstätten sowie die Auswahlkriterien wurden als Teil der Jugendhilfeplanung im Kita – Entwicklungsplan festgeschrieben und transparent gemacht.

In der RdB-Vorlage 586/04 – Übertragungsverfahrensvereinbarung (ÜvV) ist dieses Vorgehen unter Pkt. 2 Abs. 2 beschrieben.

Gemäß Nr. 2 der ÜvV ist ein Kriterienkatalog formuliert mit dem Ziel, den Übertragungsprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die Kriterien und Indikatoren möglichst verbindlich und überprüfbar zu formulieren.

Die Auswahl der Kindertagesstätten im Bezirk Lichtenberg erfolgte unter Beachtung folgender Kriterien:

-          Betrachtung der Sozialräume unter Gewichtung des Verhältnisses der vorhandenen Platzkapazitäten öffentlicher Träger – freier Träger;

 

 

-          Sicherung aller Angebote der Betreuung im Sozialraum und dem angrenzenden Sozialraum durch die ausgewählten Kitas;

-          Weiterführung von besonderen Angeboten/Projekten beim öffentlichen Träger

-          Berücksichtigung der baulichen Bedingungen der Kindertagesstätten betreffs einer Ausgewogenheit bei öffentlichen und freien Trägern;

-          Abstimmung der Vorschläge mit den Kita-Leiterinnen und dem Bezirkselternausschuss.

 

In der RdB-Vorlage – ÜvV wird unter Pkt. 3 Abs. 2 auf die Durchführung eines Trägeraufrufverfahrens in geeigneter Weise verwiesen.

Im Bezirk Lichtenberg lagen zahlreiche Bewerbungen von freien Trägern auf Übernahme einer Kita vor. Auf diese Bewerbungen wurde bei einem Auswahlverfahren zurückgegriffen. Die Träger wurden analog ÜvV Pkt. 3 Abs. 5 bewertet.

Bei der Übertragung der Kindertagesstätten hatten die Eltern ein großes Mitspracherecht. Für die Übertragung war ein Zustimmungsvotum der Eltern von über 50% erforderlich. Um die Bereitschaft der Mitarbeiter/innen und Eltern in den Einrichtungen für einen Trägerwechsel zu fördern, wurden alle vorbereiteten Arbeitsschritte transparent gestaltet.

 

Betroffenen Mitarbeiter/innen wurden umfassende Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigungsvertretungen sowie die Fachabteilungen führten Beratungs- und Informationsveranstaltungen zur Unterstützung durch.

Die Eltern, insbesondere der Bezirkselternausschuss, wurden von Beginn an in den gesamten Übertragungsprozess einbezogen.

 

Aus fachlicher Sicht wurde es als notwendig erachtet, dass mind. 1/3 der Erzieherinnen einer Kita mit den Kindern zu einem freien Träger wechseln. Insbesondere Kleinkinder brauchen für ihre Entwicklung eine feste Bezugsperson. Wenn die Erzieherinnen bei Übertragung in freie Trägerschaft nicht mitwechseln, gehen diese Beziehungen verloren. Es entsteht ein Personalüberhang an Erzieherinnen, der in diesem Zusammenhang mit betrachtet werden musste.

Erkennbar war, dass die Entscheidung der Mitarbeiterinnen abhängig war von dem jeweiligen Träger. In den Kitas, in denen der Übertragungsprozess im Wesentlichen durch eine ursprünglich vorgesehene Schließung auf Initiative der Eltern in Gang gekommen ist, war die Bereitschaft zum Wechsel deutlich geringer.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 11. Mai 2004 darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach der Rechtsauffassung des Senates eine Sozialauswahl unter den Erzieherinnen bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB weder gegenüber den Betroffenen vertretbar noch rechtlich geboten sei. Das Bezirksamt Lichtenberg schloss sich dieser Rechtsauffassung an. Daraus folgte, dass ab 01.07.2005 = 60 Mitarbeiterinnen des pädagogischen Personals, die einem Übergang des Beschäftigungsverhältnisses auf einen freien Träger widersprachen, direkt dem Personalüberhang zugeordnet und zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) versetzt wurden.

 

Der Eigenbetrieb soll zum 01.01.2006 seinen Betrieb aufnehmen.

 

Die Kitas Wiecker-Str. 1/3,  Neubrandenburger Str. 51/53 und der Kitaverbund Waldowstr. 39-40/Manetstr. 17/21 mit insgesamt 422 Plätzen haben den Wunsch geäußert, zum 01.01.2006 in die freie Trägerschaft zu wechseln.

 

Vom Jugendamt sollen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern weiterhin folgende Leistungen erbracht werden:

 

-          Anträge auf einen Tagesbetreuungsplatz entgegennehmen und bearbeiten,

-          Anträge auf Stundenänderungen bearbeiten,

 

-          Bescheide über den Betreuungsbedarf prüfen und bearbeiten,

-          Kostenberechnungen erstellen,

-          Eltern über die vorgehaltenen Plätze und pädagogischen Konzeptionen der Kindertagesstätten informieren und beraten,

-          Finanzierung der Tageseinrichtungen steuern,

-          Gesamtverantwortung für die Planung der Angebote im Bezirk wahrnehmen.

 

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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