Drucksache - DS/1523/V
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Das Bezirksamt informierte u.a. im Gemeinwesenkonzept
darüber, dass es zukünftig stärker Gewährleister und weniger Dienstleister von
bedarfs- und qualitätsgerechten Leistungen sein möchte. Das
Bezirksamt wird dazu um folgende Auskunft gebeten: 1.
Welche
Leistungen erbringt der Bezirk derzeit selbst als Dienstleister? 2.
Welche
Kosten entstehen jährlich für diese Leistungen (bitte aufschlüsseln)? 3.
Wie
und in welchem zeitlichen Rahmen soll der weitere Wandel vom Dienstleister zum
Gewährleister vonstatten gehen? 4.
Rechnet
das Bezirksamt dadurch mit einer Kostenersparnis? Wenn ja: In welcher Höhe? 5.
Kosten
in welcher Höhe konnten seit Beginn dieser Legislaturperiode durch eine
Übertragung der Leistungserbringung eingespart werden? 6.
Nach
welchem Prozedere erfolgte bisher die Übertragung? 7.
Welche
Probleme gab es? 8.
Welche
Gefahren sieht das Bezirksamt bei zukünftigen Übertragungen? 9.
Welche
Chancen sieht das Bezirksamt? 10.
Wie
soll das weitere Prozedere der Übertragung der Leistungserbringung aussehen? 11.
Wann
soll der Prozess abgeschlossen sein? 12.
Welche
Leistungen sollen weiterhin vom Bezirk erbracht werden? Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin 11.10.2005 Bezirksbürgermeisterin 3300 Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg
von Berlin Vorsteher,
Herrn Bosse Fraktion
von PDS, SPD, CDU Bezirksverordnete
der FDP Beantwortung
der Großen Anfrage 1523/V der SPD-Fraktion – Auf
dem Weg vom Dienstleister zum Gewährleister – Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Übertragung der Leistungserbringung
eingespart werden?
Antwort: Um einerseits dem Kern
der gestellten Fragen gerecht zu werden, andererseits aber auch den
Zusammenhang der einzeln gestellten zwölf Fragen vor dem Hintergrund der in der
Überschrift der Frage formulierten Aussage des Bezirksamtes aufzuzeigen, werden
die gestellten Fragen insgesamt beantwortert. Insoweit wird mit dieser Art der
Beantwortung sowohl der Hintergrund der entsprechenden Aussage in der
“Gemeinwesen Konzeption” dargestellt als aber auch beispielhaft am Bereich der
Kindertagesstätten die Thematik aufgezeigt. Das Bezirksamt
Lichtenberg von Berlin hat bei der Erarbeitung der Konzeption zur
Gemeinwesenentwicklung nicht nur die vom Bezirksamt formulierten (Leit-) Ziele aufgegriffen,
sondern vielmehr auch den Kontext eines Berliner Bezirks in der Gesamt-Berliner
Struktur nicht außer acht gelassen. So ist insbesondere in
der Einleitung zur Konzeption verdeutlicht, dass gerade vor dem Hintergrund des
gesamten Berliner Zielsystems, wie zum Beispiel in der Lokalen Agenda Berlin
und der Berlin Studie, der Bezirk Lichtenberg anstrebt, sich zur Bürgerkommune
zu entwickeln. Weiter ist die Aussage getroffen, dass sich das staatliche
Aufgabenverständnis wandelt und dass wesentliche Aufgabe öffentlicher
Verwaltung in Zukunft die Gewährleistung der bedarfs- und qualitätsgerechten
Leistungserbringung sein wird. Diese Aussage
entstammt dem ersten Bericht über die Umsetzung der Neuordnungsagenda 2006 zur
Steuerung der Verwaltungsmodernisierung in Berlin vom Januar 2004. Die Neuordnungsagenda
soll für die gesamte Berliner Verwaltung umfassende Modernisierungseffekte und
finanzwirtschaftliche Entlastungswirkungen offen legen ( Zitat aus dem Ersten
Bericht über die Umsetzung der Neuordnungsagenda 2006 an den
Staatssekretärsausschuss zur Steuerungs der Verwaltungsmodernisierung in Berlin
vom 23. Januar 2004 (SenFin MBV + Skzl III D): “ ...um die in den
Richtlinien der Regierungspolitik beschlossene radikale Umgestaltung der
Berliner Verwaltung in ihren wesentlichen Kernelementen bis zum Ende der
Legislaturperiode festzulegen. Die mit der Neuordnungsagenda 2006 nochmals bestätigte
Rückführung der Aufgaben der Berliner Verwaltung auf die Kernaufgaben ist
bereits Beschlusslage des Senats und des Abgeordnetenhauses seit dem
30.04.2002. Daraus
folgt, dass mittelfristig die Aufgaben der Berliner Verwaltung auf die
folgenden Funktionen zurückgeführt werden: Ø
strategische Steuerung, Planung Ø
hoheitliche Kernverwaltung Ø
Gewährleistungsfunktionen Hieraus
folgt z.B., dass Serviceaufgaben und Supportfunktionen der Berliner Verwaltung
(Facility-Management; IT-Services; Durchführungsaufgaben der Personalverwaltung
etc.) flächendeckend daraufhin zu überprüfen sind, ob sie in betrieblichen
Strukturen oder in privatisierter Form wirtschaftlicher als in der Verwaltung
wahrzunehmen sind. Der Senat setzt konsequent den Grundsatz der Reduzierung auf
staatliche Kernaufgaben um. Für die nicht
delegierbaren Steuerungsaufgaben der öffentlichen Gewährleistungsfunktionen
bleiben aus Gründen der demokratischen Legitimationskette die öffentlichen
Strukturen erhalten, während im Hinblick
auf die Durchführungsaufgaben unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten die
Vergabe an private oder freie Träger (wie z.B. bereits geprüft für Kita,
Krankenhäuser) oder ausgelagerte Betriebe (z.B. Bäder-Betriebe, BSR),
Gesellschaften mit städtischer Beteiligung (Wohnungsbaugesellschaften, Behala)
bzw. zukünftige PPP-Gesellschaften bereits geprüft wurde oder zu prüfen ist. Zur
Steigerung der Effizienz und mit dem Ziel des Wirtschaftlichkeitsvergleichs
werden künftig geeignete Durchführungsaufgaben in den Wettbewerb
privatwirtschaftlicher und gemeinnütziger Anbieter gestellt. Im Rahmen der
Gewährleistungsverantwortung garantieren die öffentlichen Stellen eine
Vernetzung der Service- und Betreuungsangebote. Konzentration
auf die Kernaufgaben bedeutet nicht nur eine Konzentration in der Wahrnehmung
der Aufgabearten auf die drei Bereiche, sondern auch bei den weiterhin
notwendigen staatlichen und städtischen Aufgaben bzw. den beauftragten oder
ausgelagerten Aufgaben eine Konzentration auf den “Kern”, d.h. auch diese
Aufgaben sind einer systematischen Aufgabenkritik im Hinblick auf
Leistungsdichte und Leistungstiefe zu unterziehen wie dies z.B. für die
bauenden Bereiche der Hauptverwaltung geschehen ist.... : Zitat Ende) Grundsätzlich ist
festzustellen, dass der Wandel von der Dienstleistung zur Gewährleistung in
einem prozeßhaften Charakter erfolgt, in dem die Bezirke gewisse Spielräume
besitzen, die jedoch sehr eingeschränkt sind. Vor allem müssen zuerst, durch
die Landespolitik, die zur Umsetzung eines solchen Wandels entsprechenden
Rahmenbedingungen (rechtlich und finanziell) rechtzeitig geschaffen werden, um
Dienstleistungen der Verwaltung außerhalb der Verwaltung in Umfang und Qualität
gewährleisten zu können. Aus Sicht des
Bezirksamtes werden einige Bereiche, wie zum Beispiel die Pflege und
Unterhaltung öffentlicher Grünflächen, der Kulturbereich, die Bibliotheken oder
die Wirtschaftsförderung nicht auf den Prüfstand gestellt werden. Die Quantifizierung
von Kostenersparnissen hat derzeit höchstens prognostischen Charakter, welcher
zudem nur mit einem unvertretbar hohem Aufwand zu ermitteln ist. Angesichts der
bestehenden Rahmenbedingungen werden langfristig Kosteneinsparungen
verschiedentlich allerdings auch in Frage gestellt. Ergänzend sei an
dieser Stelle bemerkt, dass der Wegfall von Aufgaben nicht ausschließlich die
Einsparung von Personal- und Sachmitteln zur Folge hat; vielmehr werden durch
die Gewährleistungsfunktion an die Gewährleistenden Mittel zur
Leistungserbringung ausgereicht (bei Kita zum Beispiel durch Erstattungen auf
Grundlage von Kostenblättern). In der
Bezirksverwaltung Lichtenberg wird im übrigen an mehreren Stellen bereits in
Teilen Gewährleistungsfunktion statt Dienstleistungsfunktion wahrgenommen. So gibt es zum
Beispiel nicht mehr die eigene Leistungserbringung bei Krankenhäusern und
Seniorenheimen/Pflegeeinrichtungen; diese Leistungen werden seit bereits 5
Jahren entweder in Eigenbetrieben, LHO Betrieben oder durch freie, kirchliche
und private Trägerschaft erbracht. Gleiches gilt auch für
Senioren-begegnungsstätten. Die Schwimmbäder
wurden ebenfalls bereits vor Jahren von der ausschließlichen
Leistungserbringung durch die Bezirke in die Gewährleistung durch das Land
überführt. Im Bereich des
Jugendamtes wird derzeit ein Wechsel von der ausschließlichen Dienstleistung in
eine teilweise Gewährleistung im Bereich der bezirklichen
Jugendfreizeiteinrichtungen angestrebt. Im Bereich der Kindertagesstätten steht
dieser Prozess vor dem Abschluss. Anhand des Bereichs
der Kindertagesstätten wird beispielhaft die Thematik der Großen Anfrage
aufgezeigt: Im Fachdienst Kita- und Tagespflegekosteneinziehung und
Kita- und Tagespflegeanmeldung werden die Eltern gemäß § 5 KJHG auf ihr Wunsch-
und Wahlrecht hinsichtlich ihres Rechts, zwischen Tageseinrichtungen verschiedener Träger zu wählen,
hingewiesen. Die Eltern werden bei der Suche für einen Kindertagesstättenplatz
unterstützt. Im
Fachdienst wird der Antrag der Eltern für einen Kindertagesstättenplatz oder
für einen Platz in einer Kindertagespflegestelle für ihr Kind entgegengenommen,
bearbeitet und der Betreuungsbedarf wird durch Bescheid festgesetzt. Erfolgt
die Betreuung des Kindes in einer kommunalen Einrichtung, so wird der
Kostenbeitrag im Jugendamt berechnet und der Betreuungsvertrag für diese
Kindertagesstätte abgeschlossen. Die
Einnahmen der Kostenbeiträge werden durch das Jugendamt geprüft und gebucht.
Kostenrückstände werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften eingezogen. Im
Bereich der Kita- und Tagespflegekosteneinziehung sind zur Zeit 5
Mitarbeiterinnen, im Anmeldebereich 2 Mitarbeiterinnen und für die
Kosteneinziehung der Rückstände
1 Mitarbeiterin tätig. Ab 1.
Januar 2006 werden sich die Finanzierungsmodalitäten der betreuten Krippen- und
Kindergartenkinder ändern. Es erfolgt eine Umstellung der Finanzierung von der
“Objekt- (Platz)förderung)” zur
“Subjektförderung” (Unterbringung eines Kindes). Der
Fachdienst wird die Anträge auf Tagesbetreuung weiterhin bearbeiten, Bescheide
erteilen und die Kostenbeiträge berechnen. Die
Einziehung der Kostenbeiträge obliegt dann dem jeweiligen freien Träger bzw.
dem Eigenbetrieb. Ab 1.
Januar 2006 erfolgt die kindbezogenen Finanzierung durch das jeweils
kostenpflichtige Wohnort-Jugendamt. Im Zeitraum von 2001 bis zum 01.07.2005 wurden insgesamt 25
Kindertagesstätten an freie Träger übertragen. Mit der
Übertragung auf freie Träger entfallen für den Bezirk die Ausgaben für diese
Kindertagesstätten. Die Summe der Kostensätze zur Finanzierung der
Tageseinrichtungen der freien Jugendhilfe, die von der Senatsjugendverwaltung
ausgereicht werden, stehen dort nicht zur Verfügung, sondern werden im
Bezirkshaushalt gesperrt und der Senatsjugendverwaltung über die
Senatsfinanzverwaltung bereitgestellt. Aus der Verrechnung der zu gewährenden Kostensätze und
der eingesparten Ausgaben im Bezirk ergab sich im o. g. Zeitraum eine Differenz
in Höhe von 4.972.752 € zugunsten des
Landes Berlin. Dem gegenüber standen Einnahmeverluste in Höhe von 2.825.807 €.
Dies ergibt eine Einsparsumme von 2.146.947 €. Der Bezirk Lichtenberg hat zu Beginn des
Übertragungsprozesses kommunale Kitas ausgewählt, um diese an freie Träger zu
übertragen. Darüber hinaus haben sich einzelne Kitas von sich aus für eine
freie Trägerschaft entschieden. Alle festgelegten Kindertagesstätten sowie die
Auswahlkriterien wurden als Teil der Jugendhilfeplanung im Kita –
Entwicklungsplan festgeschrieben und transparent gemacht. In der RdB-Vorlage 586/04 –
Übertragungsverfahrensvereinbarung (ÜvV) ist dieses Vorgehen unter Pkt. 2 Abs.
2 beschrieben. Gemäß
Nr. 2 der ÜvV ist ein Kriterienkatalog formuliert mit dem Ziel, den
Übertragungsprozess transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die
Kriterien und Indikatoren möglichst verbindlich und überprüfbar zu formulieren. Die
Auswahl der Kindertagesstätten im Bezirk Lichtenberg erfolgte unter Beachtung
folgender Kriterien: -
Betrachtung der Sozialräume unter Gewichtung des Verhältnisses der
vorhandenen Platzkapazitäten öffentlicher Träger – freier Träger; -
Sicherung aller Angebote der Betreuung im Sozialraum und dem
angrenzenden Sozialraum durch die ausgewählten Kitas; -
Weiterführung von besonderen Angeboten/Projekten beim öffentlichen
Träger -
Berücksichtigung der baulichen Bedingungen der Kindertagesstätten
betreffs einer Ausgewogenheit bei öffentlichen und freien Trägern; -
Abstimmung der Vorschläge mit den Kita-Leiterinnen und dem
Bezirkselternausschuss. In der RdB-Vorlage – ÜvV wird unter Pkt. 3 Abs. 2 auf die
Durchführung eines Trägeraufrufverfahrens in geeigneter Weise verwiesen. Im Bezirk Lichtenberg lagen zahlreiche Bewerbungen von
freien Trägern auf Übernahme einer Kita vor. Auf diese Bewerbungen wurde bei
einem Auswahlverfahren zurückgegriffen. Die Träger wurden analog ÜvV Pkt. 3
Abs. 5 bewertet. Bei der
Übertragung der Kindertagesstätten hatten die Eltern ein großes
Mitspracherecht. Für die Übertragung war ein Zustimmungsvotum der Eltern von
über 50% erforderlich. Um die Bereitschaft der Mitarbeiter/innen und Eltern in
den Einrichtungen für einen Trägerwechsel zu fördern, wurden alle vorbereiteten
Arbeitsschritte transparent gestaltet. Betroffenen
Mitarbeiter/innen wurden umfassende Informationen zur Verfügung gestellt. Die
Beschäftigungsvertretungen sowie die Fachabteilungen führten Beratungs- und
Informationsveranstaltungen zur Unterstützung durch. Die
Eltern, insbesondere der Bezirkselternausschuss, wurden von Beginn an in den
gesamten Übertragungsprozess einbezogen. Aus
fachlicher Sicht wurde es als notwendig erachtet, dass mind. 1/3 der
Erzieherinnen einer Kita mit den Kindern zu einem freien Träger wechseln.
Insbesondere Kleinkinder brauchen für ihre Entwicklung eine feste Bezugsperson.
Wenn die Erzieherinnen bei Übertragung in freie Trägerschaft nicht mitwechseln,
gehen diese Beziehungen verloren. Es entsteht ein Personalüberhang an
Erzieherinnen, der in diesem Zusammenhang mit betrachtet werden musste. Erkennbar
war, dass die Entscheidung der Mitarbeiterinnen abhängig war von dem jeweiligen
Träger. In den Kitas, in denen der Übertragungsprozess im Wesentlichen durch
eine ursprünglich vorgesehene Schließung auf Initiative der Eltern in Gang
gekommen ist, war die Bereitschaft zum Wechsel deutlich geringer. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat das Bezirksamt mit
Schreiben vom 11. Mai 2004 darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach der
Rechtsauffassung des Senates eine Sozialauswahl unter den Erzieherinnen bei
einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB weder gegenüber den Betroffenen
vertretbar noch rechtlich geboten sei. Das Bezirksamt Lichtenberg schloss sich
dieser Rechtsauffassung an. Daraus folgte, dass ab 01.07.2005 = 60
Mitarbeiterinnen des pädagogischen Personals, die einem Übergang des
Beschäftigungsverhältnisses auf einen freien Träger widersprachen, direkt dem
Personalüberhang zugeordnet und zum Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP)
versetzt wurden. Der Eigenbetrieb soll zum 01.01.2006 seinen Betrieb
aufnehmen. Die
Kitas Wiecker-Str. 1/3, Neubrandenburger
Str. 51/53 und der Kitaverbund Waldowstr. 39-40/Manetstr. 17/21 mit insgesamt
422 Plätzen haben den Wunsch geäußert, zum 01.01.2006 in die freie Trägerschaft
zu wechseln. Vom
Jugendamt sollen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern weiterhin folgende
Leistungen erbracht werden: -
Anträge auf einen Tagesbetreuungsplatz entgegennehmen und bearbeiten, -
Anträge auf Stundenänderungen bearbeiten, -
Bescheide über den Betreuungsbedarf prüfen und bearbeiten, -
Kostenberechnungen erstellen, -
Eltern über die vorgehaltenen Plätze und pädagogischen Konzeptionen der
Kindertagesstätten informieren und beraten, -
Finanzierung der Tageseinrichtungen steuern, -
Gesamtverantwortung für die Planung der Angebote im Bezirk wahrnehmen. Emmrich Bezirksbürgermeisterin |
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