Drucksache - DS/1513/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes-VGG die
oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur
Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin
Zielvereinbarung
Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar
2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02
vom 02. Juli 2002
zwischen
Bezirksamt
Lichtenberg
Bezirksstadträtin
Frau
Lompscher und
dem LuV Bauen und Verkehr LUV
Leiter Herrn Ehrendreich
Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2005. Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Leistungs- und Handlungsziele. 4. Interne Organisationsziele, einschl.
Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements 5. Berichtswesen. 6. Ressourcenbewirtschaftung Zahlenwerk Ressourcenbewirtschaftung
Anlage 1 7. Produktblätter (Produktkatalog
Version 9.0) Anlage 2 1. Vorbemerkung Produktübersicht
79063 Gehwegüberfahrten
nach § 9 Berliner Straßengesetz 61516 Sondernutzung von Straßen nach § 11 Berliner Straßengesetz 79018 Ausführung straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen durch
Tiefbauämter der Bezirke 62876 Unerlaubte Eingriffe nach § 13 Berliner Straßengesetz 62878 Schadenersatzansprüche Dritter gegen das Tiefbauamt 76784 HOAI- Leistungen bei der Objektplanung nach § 55 HOAI zur Vorbereitung von Straßenbauvorhaben
(Leistungsphase 1-5) 76785 HOAI- Leistungen bei der Objektplanung nach § 55 HOAI zur Durchführung von Straßenbauvorhaben
(Leistungsphasen 6-9) 76786 Örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI bei Straßenbauvorhaben 76788 Bauherren- und Projektsteuerungsleistungen bei der Vorbereitung von Straßenbauvorhaben 76789 Bauherren- und Projektsteuerungsleistungen bei der Durchführung von Straßenbau vorhaben 77739 Ordnungswidrigkeitsverfahren des
Tiefbauamtes 77741 Widmung, Einziehung und Benennung von Straßenland 77743 Abfallbeseitigung (einschl. umweltgefährdender Abfälle) - Straßenland 78348 Ausbildung 78349 Betreuung von Praktikanten und Hospitanten 78443 Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung und Aufgaben des Tiefbauamtes nach § 50
Telekommunikationsgesetz 78782 Planungs- und Bauleistungen des Tiefbauamtes für externe Bauherren 78783 Beseitigung von Mängeln im öffentlichen Straßenland 79062 Unterhaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland 78786 Externe Grundstücksangelegenheiten 78787 Erschließungsbeitragsveranlagungen - Straßen 78816 Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen 78845 Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen 78846 Straßenverkehrsbehördliche Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen 78442 Bezirkliche Verkehrskonzepte Diese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des VGG die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2005. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der jeweiligen
Klientel einzusetzen. Es besteht die gemeinsame
Auffassung, dass das LuV Bauen und Verkehr einen positiven Beitrag für das Bild
und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele: -
kompetente
und konsequente Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des
Bauwesens -
effektive
ämterübergreifende Zusammenarbeit - freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger - Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen - Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-government - Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des kommunalen und privaten Bauens - Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung Die BzStRin Stadt unterstützt die
Aufgaben und Ziele des LuV, sie vertritt das LuV bei der Vermittlung der
veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, der BVV und nach
außen; durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden
Reibungs- u. Informationsverluste vermieden. Die BzStRin Stadt sorgt für
angemessene umfassende und kurzfristige Information zu allen das LuV
betreffenden Belangen; sie setzt sich gemeinsam mit der LuV-Leitung für ein
effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im Amt für Bauen
und Verkehr ein. Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen. Zum 30.09.2005 erfolgt auf Veranlassung des LuV eine Überprüfung der Zielvereinbarung und eine Anpassung an einen eventuell veränderten Bedarf der Bürger bzw. an rechtliche sowie bezirksinterne Veränderungen. Das LuV Bauen und Verkehr
hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation:
2. Rechtliche
Grundlagen Im LuV Bauen und Verkehr werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt: Berliner Straßengesetz vom 22.Juli 1999 (GVBl. Nr. 29) Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565)
zuletzt geändert durch VO vom 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785) Gesetz
über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert
durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282) und Artikel VI
des Gesetzes vom 23. Juni 2005 GVBl. S. 322) Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282) Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
Februar 1987 (BGBl.
I S. 602/GVBl. S. 953), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.
März 2005 (BGBl. I S. 837) Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
(VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1
des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) Verordnung
über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom
31. Juli 2001
(GVBl. S 326/523), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 10. Mai 2005
(GVBl. S 297) 3. Leistungs- und Handlungsziele
4. Interne Organisationsziele (einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements
Sonstiges
Im Katastrophenfall werden durch das LuV Bauen und Verkehr für die “Impfstelle 10-24” alle Dienstkräfte des LuV als Mitarbeiter eingesetzt. Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen. 5. Berichtswesen Die Sachbearbeiterin Haushalt/KLR überwacht monatlich die Buchungen im LuV Bauen und Verkehr. Quartalsweise erfolgt eine schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen über die Ergebnisse, die über die Gruppenleiter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben wird. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Überschreitung des Medians durch Produktkosten um mehr als 10 % sind durch die Sachbearbeiterin Kosten- u. Leistungsrechnung Handlungsvorschläge zum Gegensteuern zu erbringen. Es erfolgt quartalsweise eine Kontrolle der durch andere LuV und SE dem BWA in Rechnung gestellten Kosten (Verrechnungseinheiten). 6. Ressourcenbewirtschaftung Die nachstehenden Ziele gelten unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel dem LUV uneingeschränkt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Änderungen im Haushaltsplan machen eine Anpassung der Zielvereinbarung an die neuen Gegebenheiten erforderlich. Haushaltszuweisung: Budgetgewinne (managementbedingt):
Damit wird wie folgt umgegangen: Diese werden zur Verbesserung der
Infrastruktur im Straßenland eingesetzt. Budgetverluste: Damit wird wie folgt
umgegangen: Erfolgt in Abstimmung mit der
Bezirksstadträtin Stadtentwicklung. Das als Anlage 1 beigefügte Zahlenwerk “Ressourcenbewirtschaftung” ist jeweils aktuell fortzuschreiben. Berlin, Lichtenberg, den 27.7.2005 ___________________________ ___________________________ Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin LuV Bauen und Verkehr Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung Ehrendreich Lompscher Produktübersicht Budget
für externe budgetierbare Produkte
Menge Budget bw Budget buw 61511 Gehwegüberfahrten
nach § 9 Berliner 64 60.847,37 € 9.272,64 € Straßengesetz 61516 Sondernutzung von
Straßen nach § 11 1.464 297.323,27 € 25.694,76 € Berliner
Straßengesetz 61525 Straßenverkehrsbehördliche
Anordnungen 286 152.139,31 € 34.725,63 € durch
Tiefbauämter der Bezirke 62876 Unerlaubte
Eingriffe nach § 13 Berliner 109 23.206,59 € 5.352,35 € Straßengesetz 62878 Schadenersatzansprüche
Dritter gegen das 30 12.933,52 € 2.176,43 € Tiefbauamt 76784 HOAI- Leistungen
bei der Objektplanung 201.231 187.873,21 € 30.019,90 € nach §
55 HOAI zur Vorbereitung von Straßenbauvorhaben
(Leistungsphase 1-5) 76785 HOAI- Leistungen
bei der Objektplanung 174.723 126.509,63 € 16.678,68 € nach §
55 HOAI zur Durchführung von Straßenbauvorhaben
(Leistungsphasen 6-9) 76786 Örtliche
Bauüberwachung nach § 57 HOAI bei 71.390 144.373,71 € 6.510,53 € Straßenbauvorhaben 76788 Bauherren- und
Projektsteuerungsleistungen 276.512 129.269,18 € 19.702,94 € bei der Vorbereitung von 76789 Bauherren- und
Projektsteuerungsleistungen 119.815 81.708,16 € 5.472,81 € bei der Durchführung von 77739 Ordnungswidrigkeitsverfahren
des 15 5.191,10 € 704,97 € 77741 Widmung,
Einziehung und Benennung von 13 22.470,04 € 3.081,68 € Straßenland 77743 Abfallbeseitigung
(einschl. 580 18.755,33 € 321,04 € umweltgefährdender
Abfälle) - Straßenland 78348 Ausbildung 12 4.974,04 € 1.282,03 € 78349 Betreuung von
Praktikanten und Hospitanten 0 0,00 € 0,00 € 78443 Sondernutzung für
Zwecke der öffentlichen 277 87.995,30 € 12.597,83 € Versorgung
und Aufgaben des Tiefbauamtes nach §
50 Telekommunikationsgesetz 78782 Planungs- und
Bauleistungen des 192 93.152,17 € 12.130,09 € Tiefbauamtes
für externe Bauherren (Version
7.1: Nr. 72588) 78783 Beseitigung von
Mängeln im öffentlichen 9.303 861.546,22 € 32.739,96 € Straßenland (Version
7.1 Nr. 62875) 78784 Unterhaltungsmaßnahmen
im öffentlichen 32.965 1.150.111,74 € 9.966,38 € Straßenland 78786 Externe
Grundstücksangelegenheiten 778 176.912,70 € 23.192,53 € (Version
7.1 Nr. 77745) 78787 Erschließungsbeitragsveranlagungen
- 170 242.263,56 € 17.843,18 € Straßen 78816 Überwachung des
baulichen Zustandes der 8.447 213.578,21 € 16.093,00 € öffentlichen
Straßen (Version
7.1 Nr. 62874) 78845 Straßenverkehrsbehördliche
Anordnungen 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € 78846 Straßenverkehrsbehördliche
Erlaubnisse und 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ausnahmegenehmigungen 4.093.134,35 € 285.559,36 € 254.569,07 € Budget für
pauschalierbare Produkte 78442 Bezirkliche
Verkehrskonzepte 6.444 19.799,51 € 1.009,93 € 90,40 € 19.799,51 € 1.009,93 € 90,40 € |
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