Drucksache - DS/1513/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2005 zwischen der Leiterin der Abt. Stadtentwicklung und dem Leiter des Amtes für Bauen und Verkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes-VGG die oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

zwischen

 

Bezirksamt Lichtenberg

 

Bezirksstadträtin

Frau Lompscher

 

 

 

 

und  dem

LuV Bauen und Verkehr

LUV Leiter

Herrn Ehrendreich

 

 

 

 

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2005.


Inhaltsverzeichnis

 

1.      Vorbemerkung

2.      Rechtliche Grundlagen

3.      Leistungs- und Handlungsziele.

4.      Interne Organisationsziele, einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements

5.      Berichtswesen.

6.      Ressourcenbewirtschaftung

Zahlenwerk Ressourcenbewirtschaftung Anlage 1

7.      Produktblätter (Produktkatalog Version 9.0) Anlage 2

 

 

1.    Vorbemerkung

 

Produktübersicht

 

Kostenträger

Produktbezeichnung

 

79063     Gehwegüberfahrten nach § 9 Berliner Straßengesetz

61516     Sondernutzung von Straßen nach § 11 Berliner Straßengesetz

79018     Ausführung straßenverkehrsbehördlicher  Anordnungen durch Tiefbauämter der Bezirke

62876     Unerlaubte Eingriffe nach § 13 Berliner Straßengesetz

62878     Schadenersatzansprüche Dritter gegen das Tiefbauamt

76784     HOAI- Leistungen bei der Objektplanung nach § 55 HOAI zur Vorbereitung von

               Straßenbauvorhaben (Leistungsphase 1-5)

76785     HOAI- Leistungen bei der Objektplanung nach § 55 HOAI zur Durchführung von

               Straßenbauvorhaben (Leistungsphasen 6-9)

76786     Örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI bei Straßenbauvorhaben

76788     Bauherren- und Projektsteuerungsleistungen bei der Vorbereitung von Straßenbauvorhaben

76789     Bauherren- und Projektsteuerungsleistungen bei der Durchführung von Straßenbau vorhaben

77739     Ordnungswidrigkeitsverfahren des Tiefbauamtes

77741     Widmung, Einziehung  und Benennung von Straßenland

77743     Abfallbeseitigung (einschl. umweltgefährdender Abfälle) - Straßenland

78348     Ausbildung

78349     Betreuung von Praktikanten und Hospitanten

78443     Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen Versorgung und Aufgaben des Tiefbauamtes

               nach § 50 Telekommunikationsgesetz

78782     Planungs- und Bauleistungen des Tiefbauamtes für externe Bauherren

78783     Beseitigung von Mängeln im öffentlichen Straßenland

79062     Unterhaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland

78786     Externe Grundstücksangelegenheiten

78787     Erschließungsbeitragsveranlagungen - Straßen

78816     Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen

78845     Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

78846     Straßenverkehrsbehördliche Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen

78442     Bezirkliche Verkehrskonzepte

 

Diese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des VGG die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 2005.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der jeweiligen Klientel einzusetzen.

Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das LuV Bauen und Verkehr einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet.

 

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

 

 

-          kompetente und konsequente Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des Bauwesens

-          effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit

-          freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger

-          Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen

-          Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-government

-          Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des kommunalen und privaten Bauens

-          Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung

 

 

Die BzStRin Stadt unterstützt die Aufgaben und Ziele des LuV, sie vertritt das LuV bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, der BVV und nach außen; durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs- u. Informationsverluste vermieden.

Die BzStRin Stadt sorgt für angemessene umfassende und kurzfristige Information zu allen das LuV betreffenden Belangen; sie setzt sich gemeinsam mit der LuV-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im Amt für Bauen und Verkehr ein.

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen.

 

Zum 30.09.2005 erfolgt auf Veranlassung des LuV eine Überprüfung der Zielvereinbarung und eine Anpassung an einen eventuell veränderten Bedarf der Bürger bzw. an rechtliche sowie bezirksinterne Veränderungen.

 

 


Das LuV Bauen und Verkehr hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation:

 

 


 

 

 

2.    Rechtliche Grundlagen

 

Im LuV Bauen und Verkehr werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt:

 

Berliner Straßengesetz vom 22.Juli 1999 (GVBl. Nr. 29)

 

Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz

 

Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) zuletzt geändert durch VO vom 29.10.2001 (BGBl. I S. 2785)

 

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282) und Artikel VI des Gesetzes vom 23. Juni 2005 GVBl. S. 322)

 

Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)

 

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)

 

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837)

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602/GVBl. S. 953), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837)

 

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039)

 

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom 31. Juli 2001 (GVBl. S 326/523), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 10. Mai 2005 (GVBl. S 297)

 

 

3.         Leistungs- und Handlungsziele

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgindikator

·         Sicherung einer bedarfsgerechten  Straßenunterhaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Gewährleistung der Schulwegsicherung in Kooperation mit Abt. JugBilSport

 

·         Geschäftsstelle des Verkehrsbeirates

 

 

·         Regelmäßige und frühzeitige Information über Baumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen

 

·         Frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit bei Verkehrsbauvorhaben

 

 

·         Verkürzung der Widerspruchsbearbeitung

 

 

 

 

 

·         Sicherung der qualitätsgerechten Durchführung der Investitionen und GA Maßnahmen

·         Beseitigung von Gefahrenstellen

·         Instandsetzung und Instandhaltung von Fahrbahnen, Gehwegen, Radwegen und Straßenzubehör

·         Durchführung der Straßenbeläufe  im gesetzlich festgelegten Zeitrahmen

·         Erhöhung des Bauvolumens durch größtmögliche Inanspruchnahme verschiedener Fördermittel aus anderen Programmen

 

·         Vorrangige Erarbeitung der Planung und Realisierung der Maßnahme

 

 

·         Sitzungsorganisation und

Protokollführung

 

 

·         Fertigung von Presseinformationen

 

 

 

·         Erarbeitung von Varianten

 

 

 

 

·         Minimierung der Kosten bei gleichbleibender Qualität

 

 

 

 

·         Einhaltung des Bauzeitplanes.

 

 

 

 

 

·         Kundenzufriedenheit

·         Einhaltung des Median für die einzelnen Produkte der Unterhaltung

·         Ablehnende Entscheidungen der Gerichte zu Schadensersatzansprüchen

·         Anzahl und Bauvolumen der mit Fördermitteln realisierten Projekte

·         Jährlicher Kundenmonitor

·         Zeitrahmen der Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen

·         Zeitraum der Erstellung der BPU

·         Begrenzung der Bearbeitungszeit auf 3 Monate für Erschließungsbeiträge, alle übrigen auf 6 Wochen

 

·         Fertigstellung der Einbecker Str. in wesentlichen Teilen und der Pfarrstr. Südlicher Abschnitt

 

·         Beginn der Baumaßnahmen Ruschestr, Vulkanstr, Josef -Orlopp-Str, Blockdammweg, Türrschmidtstr

 

 

4.         Interne Organisationsziele (einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgindikator

·         Ständige Analyse und Optimierung der internen Strukturen und Arbeitsabläufen

 

·         Umsetzen stadtgestalterischer Grundsätze im Straßenland

 

·         Entwickeln einer Servicekultur

 

 

·         umfassende

      Beratung, Information u.

      Öffentlichkeitsarbeit

 

·         sparsamer Ressourceneinsatz

·         Erhalt der Fachkompetenz

 

·         Zufriedenheit der Bürger mit der Arbeit des Amtes

·         Verbesserung der abteilungsinternen u. –über- greifenden Zusammenarbeit

 

 

·         kurze Wege

 

·         zügiger

 Informationsaustausch

 

·         einheitliches Handeln im LuV

 

·         umfassende

      Information in dem BVV-

      Ausschuss

      Bauen und Verkehr

 

·         Mitarbeit bei Veröffentlichungen

 

·         Kompetente Bürgerberatung auch außerhalb der Sprechzeiten

 

·         Einrichtung eines Kundenmonitors   

·         Verkürzung der Bearbeitungsdauer (incl. Mitzeichnungsfristen)

auf: max. 3 Monate

 

·         Verkürzung der Reaktionszeiten bei Bürgerbeschwerden (14 Tage), Mängel - u. Gefahrenbeseitigung (unverzüglich)

 

·         jährliche Auswertung des Kundenmonitors

 

 

 

 

Sonstiges

Im Katastrophenfall werden durch das LuV Bauen und Verkehr für die “Impfstelle 10-24” alle Dienstkräfte des LuV als Mitarbeiter eingesetzt.

 

Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen.

 

 

5.    Berichtswesen

 

Die Sachbearbeiterin Haushalt/KLR überwacht monatlich die Buchungen im LuV Bauen und Verkehr. Quartalsweise erfolgt eine schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen über die Ergebnisse, die über die Gruppenleiter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben wird. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Überschreitung des Medians durch Produktkosten um mehr als 10 % sind durch die Sachbearbeiterin Kosten- u. Leistungsrechnung Handlungsvorschläge zum Gegensteuern zu erbringen. Es erfolgt quartalsweise eine Kontrolle der durch andere LuV und SE dem BWA in Rechnung gestellten Kosten (Verrechnungseinheiten).

 

 

 

6.    Ressourcenbewirtschaftung

 

Die nachstehenden Ziele gelten unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel dem LUV uneingeschränkt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Änderungen im Haushaltsplan machen eine Anpassung der Zielvereinbarung an die neuen Gegebenheiten erforderlich.

 

Haushaltszuweisung:

Budgetgewinne (managementbedingt): Damit wird wie folgt umgegangen:

Diese werden zur Verbesserung der Infrastruktur im Straßenland eingesetzt.

 

Budgetverluste: Damit wird wie folgt umgegangen:

Erfolgt in Abstimmung mit der Bezirksstadträtin Stadtentwicklung.

 

Das als Anlage 1 beigefügte Zahlenwerk “Ressourcenbewirtschaftung” ist jeweils aktuell fortzuschreiben.

 

Berlin, Lichtenberg, den 27.7.2005

 

 

 

 

___________________________                                          ___________________________

Für den Auftraggeber:                                                             Für den Auftragnehmer:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                         LuV Bauen und Verkehr

Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung                                   Ehrendreich

Lompscher     
Anlage

Produktübersicht

Budget für externe budgetierbare Produkte            Menge        Budget bw                 Budget buw

61511     Gehwegüberfahrten nach § 9 Berliner           64     60.847,37 €       9.272,64 €                       

               Straßengesetz

61516     Sondernutzung von Straßen nach § 11    1.464   297.323,27 €     25.694,76 €                       

               Berliner Straßengesetz

61525     Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen 286   152.139,31 €     34.725,63 €                       

               durch Tiefbauämter der Bezirke

62876     Unerlaubte Eingriffe nach § 13 Berliner        109     23.206,59 €       5.352,35 €                       

               Straßengesetz

62878     Schadenersatzansprüche Dritter gegen das 30     12.933,52 €       2.176,43 €                       

               Tiefbauamt

76784     HOAI- Leistungen bei der Objektplanung 201.231 187.873,21 €     30.019,90 €                       

               nach § 55 HOAI zur Vorbereitung von

               Straßenbauvorhaben (Leistungsphase 1-5)

76785     HOAI- Leistungen bei der Objektplanung 174.723 126.509,63 €     16.678,68 €                       

               nach § 55 HOAI zur Durchführung von

               Straßenbauvorhaben (Leistungsphasen 6-9)

76786     Örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI bei 71.390 144.373,71 € 6.510,53 €                       

                Straßenbauvorhaben

76788     Bauherren- und Projektsteuerungsleistungen 276.512 129.269,18 € 19.702,94 €                      

                bei der Vorbereitung von

76789     Bauherren- und Projektsteuerungsleistungen 119.815 81.708,16 €   5.472,81 €                       

                bei der Durchführung von

77739     Ordnungswidrigkeitsverfahren des                15       5.191,10 €          704,97 €                       

77741     Widmung, Einziehung  und Benennung von 13     22.470,04 €       3.081,68 €                       

               Straßenland

77743     Abfallbeseitigung (einschl.                            580     18.755,33 €          321,04 €                       

               umweltgefährdender Abfälle) - Straßenland

78348     Ausbildung                                                      12       4.974,04 €       1.282,03 €                       

78349     Betreuung von Praktikanten und Hospitanten  0              0,00 €              0,00 €                       

78443     Sondernutzung für Zwecke der öffentlichen 277     87.995,30 €     12.597,83 €                       

               Versorgung und Aufgaben des Tiefbauamtes

               nach § 50 Telekommunikationsgesetz

78782     Planungs- und Bauleistungen des               192     93.152,17 €     12.130,09 €                       

               Tiefbauamtes für externe Bauherren

               (Version 7.1: Nr. 72588)

78783     Beseitigung von Mängeln im öffentlichen 9.303   861.546,22 €     32.739,96 €                       

               Straßenland

               (Version 7.1 Nr. 62875)

78784     Unterhaltungsmaßnahmen im öffentlichen 32.965 1.150.111,74 €   9.966,38 €                       

               Straßenland

78786     Externe Grundstücksangelegenheiten         778   176.912,70 €     23.192,53 €                       

               (Version 7.1 Nr. 77745)

78787     Erschließungsbeitragsveranlagungen -       170   242.263,56 €     17.843,18 €                       

               Straßen

78816     Überwachung des baulichen Zustandes der 8.447 213.578,21 €    16.093,00 €                       

               öffentlichen Straßen

               (Version 7.1 Nr. 62874)

78845     Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen      0              0,00 €              0,00 €              0,00 €

78846     Straßenverkehrsbehördliche Erlaubnisse und 0              0,00 €              0,00 €              0,00 €

                Ausnahmegenehmigungen

                                                                                           4.093.134,35 €   285.559,36 €   254.569,07 €

  Budget für pauschalierbare Produkte

78442     Bezirkliche Verkehrskonzepte                   6.444     19.799,51 €       1.009,93 €            90,40 €

                                                                                                19.799,51 €       1.009,93 €            90,40 €

 

 
 

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