Drucksache - DS/1507/V
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Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes-VGG die
oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur
Kenntnis zu nehmen. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung Bezirksamt Lichtenberg
von Berlin
Zielvereinbarung
Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar
2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02
vom 02. Juli 2002
zwischen
Bezirksamt
Lichtenberg
Abt.
Stadtentwicklung
Bezirksstadträtin
Frau
Lompscher und dem LuV Genehmigen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt LUV Leiterin Frau Kuhnert Die Vereinbarung gilt für den
Leistungszeitraum 2005. Inhaltsverzeichnis1. Vorbemerkung 2. Wesentliche rechtliche Grundlagen 3. Leistungs- und Handlungsziele 4. Interne Organisationsziele des LuV,
einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements 5. Berichtswesen 6. Ressourcenbewirtschaftung Anlage 1: Zahlenwerk Ressourcenbewirtschaftung 7. Anlage 2: Produktblätter (Produktkatalog
Version 9.1). 1.
Vorbemerkung: Produktübersicht
Diese Zielvereinbarung wird auf der Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA - Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform- Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV und Abteilungsleitung im Jahre 2005. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der jeweiligen Klientel
einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und ständige Aufgabe, dass
das LuV BWA einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der
öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet. Weitere gemeinsame Abteilungsziele: -
kompetente
und konsequente Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des
Bauwesens -
effektive
ämterübergreifende Zusammenarbeit - freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger - Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen - Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-government - Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des kommunalen und privaten Bauens - Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung Die BzStRin Stadt unterstützt die
ordnungsbehördlichen Aufgaben und Ziele des LuV, sie vertritt das BWA bei der
Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen Aufgaben im BA, der BVV und nach außen; durch
enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs -u.
Infomationsverluste vermieden. Die BzStRin Stadt sorgt für
angemessen umfassende und kurzfristige Information zu allen das LuV
betreffenden Belangen; sie setzt sich gemeinsam mit der LUV-Leitung für ein
effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im BWA ein. Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV BWA und unter Beachtung der politischen Verant- wortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen. Zum 30.09.2005 erfolgt eine
Überprüfung der Zielvereinbarung und eine Anpassung an einen eventuell
veränderten Bedarf der Bürger bzw. an rechtliche sowie bezirksinterne
Veränderungen.
2.
Wesentliche rechtliche Grundlagen Im LuV BWA werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 3. September 1997 (GVBl. S. 421, 512), zuletzt geändert durch Artikel XLV des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) Diverse Verordnungen und Ausführungsvorschriften zu verschiedenen §§ der Bauordnung für Berlin Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichts-gesetz - WoAufG Bln -) in der Fassung vom 3. April 1990 (GVBl. S. 1082), für das Beitrittsgebiet mit Maßgaben versehen durch Gesetz vom 10. Dezember 1990 (GVBl. S. 2289), geändert durch Artikel LIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten (Sonderbau-Betriebs-Verordnung-SoBeVO) vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230) Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung - AnlPrüfVO) vom 1. Juni 2004 (GVBl. S. 235), geändert durch Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230) Ausführungsvorschriften Liste der Technischen
Baubestimmungen Verordnung
über die Brandsicherheitsschau und die Betriebsüberwachung
(Brandsicherheitsschauverordnung - BrandsichVO) vom 1. September 1999 (GVBl. S.
508), geändert durch Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230) Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten
in Berlin Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom 31. Juli 2001 (GVBl. S 326/523), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 10. Mai 2005 (GVBl. S 297) Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen
Verfahren (Bauvorlagenverordnung – BauVorlVO) in der Fassung vom
17.11.1998 (GVBl. S. 343), geändert durch Verordnung vom 31.08.2001 (GVBl. S.
510) Ausführungsvorschriften
über die bauaufsichtliche Behörden- und Dienststellen-beteiligung (AV Beteiligung) vom 9. September
1998 (ABl. S. 3762) Gesetz
über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert
durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282) und Artikel VI
des Gesetzes vom 23. Juni 2005 GVBl. S. 322) Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282) Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
Februar 1987 (BGBl.
I S. 602/GVBl. S. 953), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.
März 2005 (BGBl. I S. 837) Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
(VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1
des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039) Verordnung
über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom
31. Juli 2001
(GVBl. S 326/523), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 10. Mai 2005
(GVBl. S 297) 3.
Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele
4.
Interne Organisationsziele des LuV BWA einschl. Einzelziele des Personal- und
Qualitätsmanagements
4.4.
Sonstiges Im Katastrophenfall wird durch das LuV BWA die organisatorische Leitung der Impfstelle, Sewanstr. 223 gestellt. Alle Dienstkräfte des LuV‘s werden dort als Mitarbeiter eingesetzt, sofern ihnen im Rahmen von Katastrophenschutzmaßnahmen nicht andere Aufgaben übertragen werden. Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen. 4.
Berichtswesen Die Sachbearbeiterin Haushalt / KLR überwacht monatlich die Buchungen im LuV BWA. Quartalsweise erfolgt eine schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen über die Ergebnisse, die über die Gruppenleiter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben wird. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Überschreitung des Medians durch Produktkosten um mehr als 10 % sind durch die Sachbearbeiterin Kosten -u. Leistungsrechnung Handlungsvorschläge zum Gegensteuern zu erbringen. Es erfolgt quartalsweise eine Kontrolle der durch andere LuV und SE dem BWA in Rechnung gestellten Kosten (Verrechnungseinheiten). 5.
Ressourcenbewirtschaftung Die nachstehenden Ziele gelten unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel dem LUV uneingeschränkt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Änderungen im Haushaltsplan machen eine Anpassung der Zielvereinbarung an die neuen Gegebenheiten erforderlich. Budgetgewinne (managementbedingt): Damit wird wie folgt umgegangen: Mit den über das notwendige Budget
hinaus erwirtschafteten finanziellen
Mitteln erfolgen eine Ergänzung und Erneuerung der technischen
Ausstattung des LuV zur Erhöhung der Effektivität seiner Arbeit sowie eine
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
als Beitrag eines aktiven Gesundheitsmanagements sowie Maßnahmen der
Personalentwicklung. Budgetverluste: Damit wird wie folgt umgegangen: Eine planmäßige Erhöhung von
Einnahmen ist aufgrund der überwiegenden Antragsabhängigkeit des BWA nicht
möglich. Budgetverluste können nur durch Einsparungen bei den Ausgaben
ausgeglichen werden. In Abhängigkeit von der Höhe sind Sach- und / oder
Personalkosten zu reduzieren. Das in der Anlage 1 beigefügte
Zahlenwerk “Ressourcenbewirtschaftung” ist jeweils aktuell fortzuschreiben. Berlin, Lichtenberg, den 13.7. 2005 ___________________________ ___________________________ Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin LuV BWA Vertreten durch die
Vertreten durch die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung OE - Leiterin Fr. Lompscher
Fr. Kuhnert |
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