Drucksache - DS/1507/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung 2005 zwischen der Leiterin der Abt. Stadtentwicklung und der Leiterin des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes-VGG die oben genannte Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

zwischen

 

Bezirksamt Lichtenberg

Abt. Stadtentwicklung

Bezirksstadträtin

Frau Lompscher

 

 

 

 

und dem

LuV Genehmigen

Bau- und Wohnungsaufsichtsamt

LUV Leiterin

Frau Kuhnert

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2005.

 


Inhaltsverzeichnis

1.      Vorbemerkung

2.      Wesentliche rechtliche Grundlagen

3.      Leistungs- und Handlungsziele

4.      Interne Organisationsziele des LuV, einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements

5.      Berichtswesen

6.      Ressourcenbewirtschaftung

Anlage 1: Zahlenwerk Ressourcenbewirtschaftung

7.      Anlage 2: Produktblätter (Produktkatalog Version 9.1).

 

 

1.        Vorbemerkung:

 

Produktübersicht

 

 

Kostenträger

Produktbezeichnung

20400000

Gemeinkosten

60830

Abgeschlossenheitsbescheinigung (extern)

60834

Schornsteinfegerwesen (extern)

62186

Gefahrenabwehr/ Allgemeine Ordnungsaufgaben (extern)

63285

Widerspruch und Klageverfahren des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes (extern)

72669

Mängelbeseitigung (extern)

72670

Kontrollen, Bauüberwachungen, Bauzustandsbesichtigungen und Gebrauchsabnahmen (extern)

72672

Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachung (intern)

72673

Brandsicherheitsschau und Betriebsüberwachungen (extern)

72674

Genehmigungen/ Befreiungen/ Ausnahmen (intern)

72675

Genehmigungen/ Befreiungen/ Ausnahmen (extern)

72678

Baulasten (extern)

78378

Bürgerberatung, Auskünfte der Bau- und Wohnungsaufsicht (extern)

79071

Amtshilfe/ Stellungnahmen durch die Bauaufsicht für die Hauptverwaltung (intern)

79072

Amtshilfe/ Stellungnahmen durch die Bauaufsicht für die Bezirke (intern)

 

Diese Zielvereinbarung wird auf der Basis des § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA - Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform- Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit von LuV und Abteilungsleitung im Jahre 2005.

 

Die Beteiligten sind durch diese Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der jeweiligen Klientel einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung und ständige Aufgabe, dass das LuV BWA einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Lichtenberg von Berlin leistet.


 

Weitere gemeinsame Abteilungsziele:

-          kompetente und konsequente Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet des Bauwesens

-          effektive ämterübergreifende Zusammenarbeit

-          freundliche und zuverlässige Beratung der Bürger

-          Verkürzung der Bearbeitungszeiten, insbesondere von Bürgeranliegen

-          Kundenfreundlicher Internetauftritt als erster Schritt zum e-government

-          Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet des kommunalen und privaten Bauens

-          Sicherung einer bedarfsgerechten Qualifizierung und Fortbildung

 

Die BzStRin Stadt unterstützt die ordnungsbehördlichen Aufgaben und Ziele des LuV, sie vertritt das BWA bei der Vermittlung der veränderten und auch künftig erforderlichen  Aufgaben im BA, der BVV und nach außen; durch enge Abstimmung und Zusammenarbeit aller LuV der Abteilung werden Reibungs -u. Infomationsverluste vermieden.

Die BzStRin Stadt sorgt für angemessen umfassende und kurzfristige Information zu allen das LuV betreffenden Belangen; sie setzt sich gemeinsam mit der LUV-Leitung für ein effektives Gesundheitsmanagement, die Wahrnehmung der Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Förderung von Frauen im BWA ein.

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV BWA und unter Beachtung der politischen Verant- wortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Dazu werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen.

 

Zum 30.09.2005 erfolgt eine Überprüfung der Zielvereinbarung und eine Anpassung an einen eventuell veränderten Bedarf der Bürger bzw. an rechtliche sowie bezirksinterne Veränderungen.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                  Stand: 19.07.2005

Binnenstruktur des Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BWA AL

Frau Kuhnert

 

BWA Sekr1         Frau Krietsch

BWA Sekr2         Frau Rau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine

Verwaltung

 

 

Technischer Hochbau

 

Technischer Hochbau

 

Technische Hochbau

 

Sonderbau/Brandsicherheits-schau

 

 

 

 

Ortsteile Alt-Hohenschönhausen Neu-Hohenschönhausen Haustechnik

 

Ortsteile Fennpfuhl, Lichtenberg, Rummelsburg (teilweise)

 

Ortsteile Rummelsburg (teilweise), Friedrichsfelde, Karlshorst 

Wohnungsaufsicht

 

 

BWA 1

 

 

 

BWA 2

 

 

BWA 3

 

 

BWA 4

 

 

BWA 5

Herr Zais

 

 

 

Frau Anderle

 

 

Herr Repke

 

 

Herr Herrmann

 

Frau Langer

Gruppenleiter

 

 

 

Gruppenleiterin

 

 

Gruppenleiter

 

 

Gruppenleiter

 

Stellv. AL/Gruppenleiterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BWA 12

Fr. Goßens

 

 

BWA 21

Fr. Raab

 

BWA 31

Hr. Schulz

 

BWA 41

Fr. Heeger

 

BWA 51               Fr. Subert

BWA 13

Fr. Wrobbel

 

 

BWA 22

Fr. Grunert

 

BWA 32

Fr. Thürmer

 

BWA 42

Hr. Radtke

 

BWA 52               Hr. Pärschke

BWA 14

Fr. Nitsche

 

 

BWA 23

Fr. Bauer

 

BWA 33

Fr. Zwicker

 

BWA 43

Fr. Prume

 

BWA 53               Fr. Beerbaum

BWA 16

Fr. Gansekow

 

 

BWA 24

Hr. Schenke

 

BWA 34

Fr. Schwarz

 

BWA 44

Fr. Benedix

 

BWA 501             Hr. Brunow

 

 

 

 

BWA 28

Fr. Sonnenberg

 

BWA 301

Fr. Richter

 

BWA 45

Hr. Eder

 

 

 

 

 

 

BWA 201

Fr. Zengel

 

 

 

 

BWA 47

Fr. Schwarz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BWA 401

Hr. Arnold

 

 

 


2.        Wesentliche rechtliche Grundlagen

 

Im LuV BWA werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818)

 

Bauordnung für Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 3. September 1997 (GVBl. S. 421, 512), zuletzt geändert durch Artikel XLV des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260)

 

Diverse Verordnungen und Ausführungsvorschriften zu verschiedenen §§ der Bauordnung für Berlin

Gesetz zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin  (Wohnungsaufsichts-gesetz - WoAufG Bln -) in der Fassung vom 3. April 1990 (GVBl. S. 1082), für das Beitrittsgebiet mit Maßgaben versehen durch Gesetz vom 10. Dezember 1990 (GVBl. S. 2289), geändert durch Artikel LIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260)

 

Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten (Sonderbau-Betriebs-Verordnung-SoBeVO) vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)

 

Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (Anlagen-Prüfverordnung - AnlPrüfVO) vom 1. Juni 2004 (GVBl. S. 235), geändert durch Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)

 

Ausführungsvorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen
(AV LTB) vom 30.08.2004 (ABl. S. 3805), in Kraft getreten am 01.10.2004

 

Verordnung über die Brandsicherheitsschau und die Betriebsüberwachung (Brandsicherheitsschauverordnung - BrandsichVO) vom 1. September 1999 (GVBl. S. 508), geändert durch Verordnung vom 18. April 2005 (GVBl. S. 230)

 

Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten in Berlin
(Kehr- und Überprüfungsverordnung – KÜO)
vom 17.08.1998 (GVBl. S. 233), geändert durch Verordnung vom 27.10.2003 (GVBl. S. 517)

 

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom 31. Juli 2001 (GVBl. S 326/523), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 10. Mai 2005 (GVBl. S 297)

 

Verordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren

(Bauvorlagenverordnung – BauVorlVO) in der Fassung vom 17.11.1998 (GVBl. S. 343), geändert durch Verordnung vom 31.08.2001 (GVBl. S. 510)

 

Ausführungsvorschriften über die bauaufsichtliche Behörden- und Dienststellen-beteiligung (AV Beteiligung) vom 9. September 1998 (ABl. S. 3762)

 

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282) und Artikel VI des Gesetzes vom 23. Juni 2005 GVBl. S. 322)

 

 

 

 

Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) vom 14. April 1992 (GVBl. S. 119), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)

 

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)

 

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837)

 

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602/GVBl. S. 953), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837)

 

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157/GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3039)

 

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung - BauGebO) vom 31. Juli 2001 (GVBl. S 326/523), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 10. Mai 2005 (GVBl. S 297)

 

 

3.                  Extern wirksame Leistungs- und Handlungsziele

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

·         Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit

beim Bauen

      trotz zunehmender

      Verlagerung der

      Verantwortung auf Private

 

·         Umsetzen stadtgestalterischer Grundsätze

 

·         Entwickeln einer Servicekultur

 

·         umfassende

      Beratung, Information u.

      Öffentlichkeitsarbeit

 

·         sparsamer Ressourceneinsatz

 

·         Erhalt bauaufsichtlicher Fachkompetenz

 

·         Zufriedenheit der Bürger mit der Arbeit des BWA

 

 

·         Verbesserung der abteilungsinternen u.- über greifenden Zusammenarbeit (Projektgruppen zur Bearb. von Schwerpunktvorhaben, Bez Ko)

 

·         Straffung und Beschleunigung aller Verfahren

 

·         kurze Wege

 

·         zügiger

 Informationsaustausch

 

·         einheitliches Handeln im LuV

 

·         umfassende

      Information in den BVV -

      Ausschüssen

      Bauen und Verkehr sowie

      Stadtentwicklung

 

·         Mitarbeit bei Veröffentlichungen

 

·         Kompetente Bürgerberatung auch außerhalb der Sprechzeiten

 

·         Erstellen spezieller Infos

      zum öffentlichen Baurecht

 

·         transparente Vermittlung von Zuständigkeiten

 

·         allgemein verständliche und nachvollziehbar begründete Bescheide

 

·         Einrichtung eines Kundenmonitors

   

·         Verkürzung der Bearbeitungsdauer (incl. Mitzeichnungsfristen)

auf: max. 3 Monate

 

·         Verkürzung der Reaktionszeiten bei Bürgerbeschwerden (14 Tage), Mängel - u. Gefahrenbeseitigung (unverzüglich)

 

·         jährliche Auswertung des Kundenmonitors

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Interne Organisationsziele des LuV BWA einschl. Einzelziele des Personal- und Qualitätsmanagements

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgindikator

·         Optimierung der internen Strukturen zur Anpassung an veränderte Arbeitsaufgaben

 

·         Methodische Neuorientierung der Bauaufsichtsbehörde (neue BauOBln)

 

·         Sicherung eines konstruktiven und kollegialen Arbeitsklimas

 

·         Bedarfsgerechte Qualifizierung der Mitarbeiter

 

·         Verbesserung der Verständlichkeit von Behördenbriefen

 

·         Budgetorientiertes Arbeiten und Abrechnen nach Produkten

 

·         Kurzfristige Einarbeitung in neue Arbeitsgebiete

 

·         fachliche Weiterbildung

 

·         Vertiefung Kenntnisse über Zuständigkeiten Berliner Verwaltung

 

·         effektive Nutzung der IT

 

·         Pflege und Erweiterung der homepage

 

·         Entwicklung von Kontrollmechanismen zur Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften

 

·         effektives Beschwerdemanagement

 

·         Festlegen klarer Organi-sationsrichtlinien / Wider-spruchsbearbeitung, Fristen für Eingangsbestätigung

 

·          Frühzeitige Info bei

      Problemen innerhalb der

      bauaufsichtlichen Tätigkeit

 

·         steter Abgleich der KLR - Daten mit Budgeterfordernis

 

·         kurze Bearbeitungszeiten

 

·         kurze Reaktionszeiten

 

·         fachlich und verfahrensmäßig mängelfreies Arbeiten

 

·         Zufriedenheit bei Kunden und Mitarbeitern

(Kundenmonitor, Mitarbeiterbefragung, Führungskräftefeedback)

 

·         Einhaltung des Budgets

 

 

 

 

 

 

4.4. Sonstiges

 

Im Katastrophenfall wird durch das LuV BWA die organisatorische Leitung der Impfstelle, Sewanstr. 223 gestellt. Alle Dienstkräfte des LuV‘s werden dort als Mitarbeiter eingesetzt, sofern ihnen im Rahmen von Katastrophenschutzmaßnahmen nicht andere Aufgaben übertragen werden.

Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen.

 

4.        Berichtswesen

 

Die Sachbearbeiterin Haushalt / KLR überwacht monatlich die Buchungen im LuV BWA.

Quartalsweise erfolgt eine schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen über die Ergebnisse, die über die Gruppenleiter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Kenntnis gegeben wird. Dabei bilden die Produktberichte die Basis. Bei Überschreitung des Medians durch Produktkosten um mehr als 10 % sind durch die Sachbearbeiterin Kosten -u. Leistungsrechnung Handlungsvorschläge zum Gegensteuern zu erbringen. Es erfolgt quartalsweise eine Kontrolle der durch andere LuV und SE dem BWA in Rechnung gestellten Kosten (Verrechnungseinheiten).

 

5.        Ressourcenbewirtschaftung

 

Die nachstehenden Ziele gelten unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel dem LUV uneingeschränkt im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Änderungen im Haushaltsplan machen eine Anpassung der Zielvereinbarung an die neuen Gegebenheiten erforderlich.

 

Budgetgewinne (managementbedingt):

Damit wird wie folgt umgegangen:

Mit den über das notwendige Budget hinaus erwirtschafteten finanziellen  Mitteln erfolgen eine Ergänzung und Erneuerung der technischen Ausstattung des LuV zur Erhöhung der Effektivität seiner Arbeit sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Beitrag eines aktiven Gesundheitsmanagements sowie Maßnahmen der Personalentwicklung.

 

Budgetverluste:

Damit wird wie folgt umgegangen:

Eine planmäßige Erhöhung von Einnahmen ist aufgrund der überwiegenden Antragsabhängigkeit des BWA nicht möglich. Budgetverluste können nur durch Einsparungen bei den Ausgaben ausgeglichen werden. In Abhängigkeit von der Höhe sind Sach- und / oder Personalkosten zu reduzieren.

 

Das in der Anlage 1 beigefügte Zahlenwerk “Ressourcenbewirtschaftung” ist jeweils aktuell fortzuschreiben.

 

Berlin, Lichtenberg, den 13.7. 2005

 

 

 

___________________________                                          ___________________________

Für den Auftraggeber:                                                             Für den Auftragnehmer:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                         LuV BWA

Vertreten durch die                                                               Vertreten durch die

Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung                                  OE - Leiterin

Fr. Lompscher                                                                       Fr. Kuhnert

 

 
 

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