Drucksache - DS/1498/V
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a)
den
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3 in die Geltungsbereiche
XXII-3a und XXII-3b zu teilen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes XXII-3a umfasst die Grundstücke zwischen Landsberger
Allee, Arendsweg, Schleizer Straße und westlicher Grundstücksgrenze der
Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanentwurfes XXII-3b umfasst die Grundstücke
Ferdinand-Schultze-Straße 1/45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen. Anlage 1: räumliche Geltungsbereiche b)
mit
der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Anlage 2: Begründung
zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens
Berlin, den
____________________________ _____________________________________ Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung
Anlage
1 Räumliche Geltungsbereicheder Bebauungspläne XXII-3a und XXII-3b im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Maßstab 1:5.000 Ziele
der Bebauungspläne
B-Plan XXII-3a Festsetzung allgemeiner Wohngebiete (Bestandssicherung), von Kerngebieten (kein großflächiger Einzelhandel), Gemeinbedarf, öffentlicher Grünflächen (Bestandssicherung) und Verkehrsflächen B-Plan XXII-3b Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes erforderlich, da für die bisher geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule/Sportplatz kein Bedarf mehr besteht Begründung zur Teilung des Bebauungsplanentwurfes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3a soll die Grundstücke umfassen, für die das Land Berlin und eine Investorengemeinschaft einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen haben, und damit die Grundstücke zwischen Landsberger Allee, Arendsweg, Schleizer Straße und westlicher Grundstücksgrenze der Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45. Der Wohnungsbau ist auf der Grundlage von § 33 BauGB (Planreife) genehmigt und auch errichtet worden. Neben zwei Kindertagesstätten existieren außerdem öffentliche Verkehrs- und Grünflächen. Weiterhin sind Baugenehmigungen an der Landsberger Allee und am Arendsweg erteilt worden, die bisher aber nicht umgesetzt worden sind. Ziel ist es, den Bebauungsplan XXII-3a bis zum 20.07.2006 festzusetzen. Aufgrund der Neufassung des Baugesetzbuchs ist dies erforderlich, um die Wiederholung von Verfahrensschritten zu vermeiden. Für die Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45, die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3b erfasst werden, bedarf es einer Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes und damit einer erneuten Behördenbeteiligung und einer erneuten öffentlichen Auslegung, da u.a. der Bedarf für eine Schule und eine Kindertagestätte nicht mehr existiert. Eine Festsetzung ist bis zum 20.07.2006 nicht realistisch, so dass die Teilung des Geltungsbereiches des B-Planes XXII-3 erforderlich ist. |
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