Drucksache - DS/1498/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-3
Arbeitstitel: Weiße Taube
Vefahrensstand: Teilung des Geltungsbereiches (nach öffentlicher Auslegung)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtBzStRin Stadt,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3 in die Geltungsbereiche XXII-3a und XXII-3b zu teilen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3a umfasst die Grundstücke zwischen Landsberger Allee, Arendsweg, Schleizer Straße und westlicher Grundstücksgrenze der Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3b umfasst die Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

 

Anlage 1: räumliche Geltungsbereiche

 

b)      mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Lompscher

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung

                                                                                                    


                                                                                                                                                                                          Anlage 1

 

 

Räumliche Geltungsbereiche

der Bebauungspläne XXII-3a und XXII-3b

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

                                                                                                                                                                Maßstab 1:5.000

 

 

Ziele der Bebauungspläne

 

B-Plan XXII-3a               Festsetzung allgemeiner Wohngebiete (Bestandssicherung), von Kerngebieten (kein großflächiger Einzelhandel), Gemeinbedarf, öffentlicher Grünflächen (Bestandssicherung) und Verkehrsflächen

 

 

B-Plan XXII-3b                       Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes erforderlich, da für die bisher geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule/Sportplatz kein Bedarf mehr besteht

 
                                                                                                                                                                                          Anlage 2

 

 

Begründung zur Teilung des Bebauungsplanentwurfes

 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3a soll die Grundstücke umfassen, für die das Land Berlin und eine Investorengemeinschaft einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen haben, und damit die Grundstücke zwischen Landsberger Allee, Arendsweg, Schleizer Straße und westlicher Grundstücksgrenze der Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45.

 

Der Wohnungsbau ist auf der Grundlage von § 33 BauGB (Planreife) genehmigt und auch errichtet worden. Neben zwei Kindertagesstätten existieren außerdem öffentliche Verkehrs- und Grünflächen.

 

Weiterhin sind Baugenehmigungen an der Landsberger Allee und am Arendsweg erteilt worden, die bisher aber nicht umgesetzt worden sind.

 

Ziel ist es, den Bebauungsplan XXII-3a bis zum 20.07.2006 festzusetzen. Aufgrund der Neufassung des Baugesetzbuchs ist dies erforderlich, um die Wiederholung von Verfahrensschritten zu vermeiden.

 

Für die Grundstücke Ferdinand-Schultze-Straße 1/45, die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-3b erfasst werden, bedarf es einer Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes und damit einer erneuten Behördenbeteiligung und einer erneuten öffentlichen Auslegung, da u.a. der Bedarf für eine Schule und eine Kindertagestätte nicht mehr existiert. Eine Festsetzung ist bis zum 20.07.2006 nicht realistisch, so dass die Teilung des Geltungsbereiches des B-Planes XXII-3 erforderlich ist.

 

 

 
 

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