Drucksache - DS/1496/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zwischen der Leiterin der Abt. PersFinKult und der Leiterin des LuV Kultur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.08.2005 
43. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes – VGG – die o.g. Zielvereinbarung abgeschlossen und bittet die Bezirksverordnetenversammlung, diese in der als Anlage beigefügten Fassung zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

s. Anlage

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                 

Emmrich          

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

Gem. § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002

 

 

 

zwischen

 

Bezirksamt Lichtenberg

 

Bezirksbürgermeisterin

Frau Christina Emmrich

 

 

 

 

und

 

der LUV Leiterin

Frau Dr. Ute Tischler

 

 

 

 

 

 

 

Die Vereinbarung gilt für den Leistungszeitraum 2005.

rückwirkend 01.01.-31.12.05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielvereinbarung

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

  1. Vorbemerkung...................................................................................................              3

 

 

  1. Rechtliche Grundlagen.....................................................................................     4

 

  1. Organisationsstruktur                                                                                            Anlage 1

 

 

  1. Leistungs- und Handlungsziele........................................................................    4-5

 

 

  1. Interne Organisationsziele des LuV

einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements..........................        5-6

 

 

  1. Berichtswesen........................................................................................                          7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.        Vorbemerkung:

 

Diese Zielvereinbarung wird auf Basis § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16. Januar 2001, BA Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA- Beschluss Nr. 138/02 vom 02. Juli 2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des Verwaltungsreform- Grundsätze- Gesetz (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit im Jahre 205.

 

Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass das LuV Kultur einen positiven Beitrag für das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Lichtenberg von Berlin leistet.

Im Luv Kultur werden folgende übergreifende Ziele verfolgt: Entwicklung eines identifizierbaren und imagewirksamen Angebotprofils

Ausbau von Serviceleistungen und nachfrageorientierter Angebotsstrukturen

Ressourcenbewusstsein des Personals und Qualitätsmanagement sowie zielgerichtete Weiterbildung und Qualifikation .

 

Diese Zielvereinbarung wird unter Beachtung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung des LuV Kultur und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Erfolgsindikatoren zur Messung der Zielerreichung. Zur Erreichung werden die erforderlichen Servicevereinbarungen abgeschlossen.

 

Diese Zielvereinbarung wird erstmalig für den Bereich Kultur abgeschlossen. Damit werden für pauschalierte Produkte Zieldimensionen und abrechenbare Leistungen definiert.

 

Anmerkung: “Um ein Produkt betriebswirtschaftlich beschreiben zu können, muss dieses in drei Dimensionen erfasst werden: Menge, Kosten und Qualität)

 

 

 

Produktübersicht     2005

 

Produkt in 3721

FB Kultur

Nr.

Bezeichnung

Produktplan-

mengemenge

 

Produktbudget

 

Produkt

72628

Bildende Kunst

2313

337.565,47

Produkt:

72629  

Stadtteilgeschichte

2313

268.130,36

Produkt:

72630

diverse Sparten

2313

414.769,82

Produkt

72631

Kunst im Stadtraum

2313

19.572,03

Produkt

79032  

Kulturberatung, Zuwendung, Preise

2313

 

Produkt in 3712
FB Musikschule

 

 

 

 

Produkt

72807  

Veranstaltungen und Projekte

2748

111.556

Produkt

76773  

Musikunterricht

67.401

1.772,907

 

 

 

 

Das LuV Kultur hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation:

(Siehe Anlage 2)

 

Es erfolgt eine monatliche Überprüfung der Zielvereinbarung und eine Anpassung an einen eventuell veränderten Bedarf der Bürger bzw. an rechtliche sowie bezirksinterne Veränderungen.

 

 

2.        Rechtliche Grundlagen

 

Im LuV Kultur werden vor allem folgende Rechtsgrundlagen angewandt:

 

Fachbereich Kultur:             Bverf.GE 36, 321, 331 für die Kunst, 10,20,36f Kulturauftrag im staatlichen Gemeinwesen,  GG Art. 5 Abs.3 Rdn 8, GG Art.5, Abs. 3 “Kunstfreiheit” aus der das Kulturstaatsgebot herzuleiten ist ( BverfGE 81, 108, 115f), Art. 3 GG “Gleichheitsgebot” ( Bverf.GE 36, 321,330f.81, 108,121), Art. 2 Abs. 1 GG “ recht auf freie Entfaltung”, das auch das Grundrecht auf Kulturteilhabe konstituiert

 

                                               Kultur gehört in den Bereich der freiwilligen Aufgaben auf kommunaler Ebene. Sie ist damit Bestandteil der Kernaufgaben kommunaler Selbstverwaltung, die nur dort verwirklicht ist, wo Entscheidungsräume bestehen also hauptsächlich im Bereich der freiwilligen Aufgaben. Die kommunale Selbstverwaltung und damit den Handlungsspielraum für freiwillige Aufgaben zu erhalten, ergibt sich als grundgesetzlich definierter Auftrag aus Art. 28 Abs. 2 GG

 

                                               Die Kulturhoheit obliegt im föderalen System der BRD gemäß Art 30 , 70 ff und Art. 83 ff.GG den Ländern. Die Berliner Verfassung enthält in Art. 20 Abs. 2 VvB “ Schutz und

 

 

Fachbereich Musikschule

Hier gelten neben den oben beschrieben folgende besondere Rechtsgrundlagen:

                                                Schulgesetz 2002, §124

                                                Vorschriften und Regelungen der Berliner Senatsverwaltung

                                                Rundschreiben Nr. 11 / 2000

 

 

3.        Leistungs- und Handlungsziele

 

a) Fachbereich Kultur

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikator

Verlässlichkeit kultureller Angebote

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherung von Kulturangeboten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderung und Entwicklung künstlerischer Vielfalt und kultureller Diversität

 

 

 

 

 

Kultur im Stadtraum /Kunst am Bau

 

 

 

 

Förderung und Entwicklung innovativer Kulturangebote

 

 

 

Schnittstellen von Kultur und Wirtschaft schaffen

 

 

 

Bürgerfreundlicher Kulturservice

 

 

 

 

 

 

Kulturentwicklungsplanung

(Analyse und Beschreibung der strategische Handlungsziele

 

Gewährleistung und Ausbau des öffentlichen Zugangs zu kulturellen Bildungsangeboten durch Veränderungen in den Öffnungszeiten

 

 

Erhalt der bestehenden Standortstruktur

 

Übertragung des studio b in freie Trägerschaft und Zusammenführung mit Albus e.V. zur Jugendkunstschule des Bezirks

 

Sicherung des Angebots im studio h

 

Ausstellungs- und VA planung (lange Nacht der Museen, Tag des Denkmal u.a.)

Feinplanung Stadthaus

Eröffnungskonzept

 

 

Steuerung und Bearbeitung von  BKF Projekte 2005

 

 

 

 

 

 

Erhalt und Sicherung von Kunst im öffentlichen Raum, Einbeziehung von Kunst am Bau in öffentliche und nichtöffentliche Bauvorhaben

 

Feststellen des derzeitigen Anteils spartenübergreifender und multikultureller Veranstaltungsreihen

 

Entwicklung des Modellprojektes Kulturwirtschaft

 

 

Weiterführung der Kulturgespräche unter spartenspezifischer Thematik, insbesondere Theater und Musik

 

Ausbau der Beteiligungskultur

durch Bürgergremien wie Kulturbeirat, kulturelle und sozial-kulturelle Netzwerke,  und Fördervereine

 

Stärkung der Kulturvermittlung

 

 

 

Transparenz, Erreichbarkeit  und Öffentlichkeit durch Internetzugänge

 

 

Information und Beratung

Von Künstlern und Bürgern

 

 

 

 

 

Ausbau Kunstverleih

 

 

 

Erstellung einer BA-Vorlage bis 31.12.05

 

 

 

Erhöhung  von Nutzerinnen und Besuchern im Vergleich zum Vorjahr

 

 

 

 

 

Keine Schließung von Einrichtungen

 

Abgeschlossene Leistungs- und Mietverträge mit Albus e.V. bis 31. 01,05

 

 

Vereinbarung mit der HOWOGE bis 31.12.05

 

 

Vorlage einer Ausstellungsplanung bis 30.06.05

 

Ausstellungsplanung 06/07

Museumspagogisches Konzept

 

Bearbeitung der eingehenden Anträge innerhalb von 14 Tagen nach Eingang

Auszahlung der Mittel innerhalb von 14 Tagen nach Mittelbereitstellung und Vorlage der Unterlagen

 

Aufbau eines abteilungsübergreifenden Arbeitsgremiums bis zum 31.12.05

 

 

Kontrolle anhand der Anzahl der VA und Besucher

 

 

 

Entscheidung durch IBB am 26.05.05

 

 

 

Durchführung von Mindestens zwei Kulturgesprächen

 

 

 

Erhöhung der Anzahl von Fördervereinen und Kooperationsbeziehungen um mindestens 10% im Vgl. Zu 2004

 

Steigerung der Anzahl von Führungen, öffentlichen Gesprächen, Vorträgen im Vgl. zu 2004

 

Ausstattung der n.E. mit IT und gemeinsamer CI

Im Luv Kultur

 

 

 

Entwicklung einer Aufbau- und Ablauforganisation für Besucherservice und Kulturvermittlung

Bis 31.12.05

 

Stärkung der Ausleihquote im Kunstverleih im Vergl. Zum Vorjahr

 

 

 

b)Fachbereich Musikschule

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgindikator

Erhalt der Musikschule in bezirklicher Trägerschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderung der musikalischen Befähigung und musisch-kreativen Erlebnisbereitschaft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildung einer ganzheitlichen, Musikschule Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erarbeitung eines Standortkonzeptes

 

 

 

 

 

Erhöhung des Versorgungsgrades der Bürgerinnen und Bürger mit Musikunterricht

 

 

 

 

 

Entwicklung einer Strategie zur Profilierung des Kursangebots und des Ensembleunterrichts

(Doppelangebote vermeiden, Verzahnung, Nachwuchsförderung)

 

 

Erfüllung und Ausbau der fachlichen und pädagogischen Standards

 

 

 

Inventur der Leihinstrumente und Noten

 

 

 

 

 

Vorschlag für Namen bis zum 31.05.05

- Anpassung der Aufbau und Ablauforganisation an das operative Ziel durch u.a. Senken der Personalstückkosten gegenüber 31.12.04

 

Entwicklung einer gemeinsamen CI, Integration in CI Luv Kultur  bis 31.12.05

 

Reduzierung der Infrastrukturkosten durch Senken der von der Musikschule genutzten Flächen in der Werneuchener Str. um 50%.

 

Erhöhung der Jahreswochenstunden von auf das Planmengensoll 1462 JwSt.

 

Fluktuation der Schülerzahlen  kleiner als 10%

 

 

Schriftlicher Vorschlag bis 30.06.05

15 % der Gesamtjahreswochenstunden für Ensembleunterricht

 

 

 

 

Vorlage eines Musikschullehrplans unter Anpassung Lichtenberger Bedarfe bis 30.06.05

 

 

Erarbeitung eines Instrumentenverleihkonzepts

(Ist/Soll Analyse und Maßnahmenplan) bis zum beginn des neuen Schuljahres 2005

 

 

 

4.        Interne Organisationsziele des LuV Kultur

einschl. Einzelziele des Personal- u. Qualitätsmanagements

 

4.1.Qualitätsmanagement

 

Strategische Ziele

Operative Ziele

Erfolgsindikatoren

Leistungsstarke Musikschule effektiver Ressourceneinsatz um bestmögliche Qualität zu erreichen

 

Durchführung einer Schülerbefragung (Schüler- und Elternservice)

 im Rahmen des Qualitätsmanagements

 

Reduzierung Abminderungsstunden im Musikschulunterricht

 

Geregelte Öffnungszeiten, Sprechzeiten, Informations- und Beschwerdemanagement

Kurze Wege und Bearbeitungszeiträume

 

Anstieg der Jahreswochenstunden

 

 

4.2.Personalmanagement

 

 

Strategisches Ziel

Operatives Ziel

Erfolgsindikatoren

Effektiverer und effizienter Personaleinsatz

 

Durchmischung in MS

Outsourcing und Praktikanten

Weiterbildung

 

Personalentwicklungs

konzeption bis 31.12.05

 

4.3.Sonstiges

 

Jährlich sind Arbeitsschutz- und Brandschutzkontrollgänge durchzuführen. Im Ergebnis sind erforderliche Maßnahmen einzuleiten und entsprechende Belehrungen durchzuführen.

 

5.        Berichtswesen

Es erfolgt eine monatliche schriftliche Berichterstattung mit Erläuterungen gegenüber der Bezirksbürgermeisterin. Bei Abweichungen von den in den Indikatoren genannten Messinstrumenten sind Handlungsvorschläge zur Gegensteuerung zu erbringen.

 

 

 

 

Berlin-Lichtenberg, den  26.  Mai,  2005

 

 

 

 

 

___________________________                                          ___________________________

Für den Auftraggeber:                                                                Für den Auftragnehmer:

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin                                             LuV  Kultur

Vertreten durch den Bezirksstadtrat

 
 

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